Für ein gutes Miteinander in Feld und Flur

Der März ist teilweise schon frühlingshaft gestartet. Die Landwirte haben mit ihren Arbeiten auf Äckern und Wiesen begonnen. Mit den freundlichen Temperaturen macht sich auf Feld und Flur ein höheres Personenaufkommen bemerkbar. Spaziergänger, Radfahrer, Freizeitsportler sowie Hundehalter suchen gleichzeitig vermehrt Erholung in der Natur.

Mit der kommenden Vegetationsperiode zeichnet sich wieder ein alter Konflikt zwischen Bauern und Natursuchenden, Hundebesitzern, o. Ä. ab. Parkende Fahrzeuge erschweren oft das Durchkommen für den landwirtschaftlichen Verkehr. Der Bauernverband appelliert daher jährlich an alle Mitbürger*innen, auf die Beschilderung ‚Landwirtschaftlicher Verkehr frei‘ zu achten. Solche Wege dürfen nach Straßenverkehrsordnung von privaten Fahrzeugen nicht befahren werden.
Und während Hunden auf der einen Seite ein artgerechter Auslauf ermöglicht werden soll, klagen Landwirte über verunreinigte Flächen. Auch aus diesem Grund appelliert der Bauernverband an alle Hundebesitzer*innen „sich die Auswirkungen zum Beispiel beim Gemüse- und Salatausbau vor Augen zu halten“.

Betretungsverbot gilt ab März

Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen laut Landesnaturschutzgesetz während der Nutzzeit nicht betreten werden. Das gilt in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland während Aufwuchs und Beweidung. „Egal ob Flächen eingezäunt sind oder nicht, das Betretungsverbot gilt für Menschen wie Hunde auch im Garten-, Obst- und Weinbau.

Mit Kot verunreinigtes Erntegut bedeutet für die betroffenen Landwirte erhebliche finanzielle Einbußen. Der Paragraf 51 im Landesnaturschutzgesetz schreibt außerdem vor, dass Abfallverursacher ihre Hinterlassenschaften entsorgen müssen. Verunreinigungen können mit einer enormen Geldbuße geahndet werden. In Paragraf 28 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes steht darüber hinaus, dass es eine Geldbuße von bis zu 5.000 € nach sich ziehen kann, wenn man Tiere unbeaufsichtigt laufen lässt und dadurch die Nutzung eines landwirtschaftlichen Grundstücks gefährdet wird.
Da die Landwirte die Erfahrung gemacht haben, dass eine informierte Bevölkerung sensibler mit der Problematik umgeht, hoffen sie auf Einsicht und damit auf eine entspanntere Situation, gerade im Frühling.

Informationsbroschüre erhältlich
Die Informationsbroschüre „Für ein gutes Miteinander“ greift Konfliktthemen in Feld und Flur auf und erklärt die Sichtweise der Landwirte sowie Verhaltensregeln in freier Natur. Sie ist kostenlos beim Landesbauernverband erhältlich: www.lbv-bw.de/Service/Publikationen