Lärmaktionsplan Steißlingen

Beschluss des Lärmaktionsplans

Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG.

Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 15. Juni 2020 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 19.06.2020 bis einschließlich 07.08.2020.

Der Gemeinderat der Gemeinde Steißlingen hat am 09. November 2020 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten. Der Lärmaktionsplan wurde mit folgenden Maßnahmen beschlossen:

  • Ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen für zwei Teilabschnitte entlang der Ortsdurchfahrt Steißlingen:
  • L 223 Orsinger / Singener Straße, zwischen Einmündung Hegaustraße bis kurz nach der Verkehrsinsel am südlichen Ortsausgang (Einmündung Unter Abrach)
  • L 226 Lange Straße.
  • Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in der gesamten Ortsdurchfahrt Steißlingen
  • Anregung von zwei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen zur dauerhaften Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entlang der L 223 OD Steißlingen.

Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt ebenfalls im Rathaus der Gemeinde zur Einsichtnahme aus.

Die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkungen wird durch die Verwaltung der Gemeinde Steißlingen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt.