Vereinsförderrichtlinien ab 01.01.2008
Mehr Geld für die Vereine - mit den überarbeiteten Richtlinien soll insbesondere die Jugendarbeit gestärkt werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.10.2007 die Änderung der Vereinsförderrichtlinien beschlossen. Die derzeitigen Richtlinien wurden im Sinne einer zukunftsfähigen Kinder- und Jugendförderung in den Vereinen überarbeitet. In den Bereichen Übungsleiterpauschale, jährlicher Zuschuss für jugendliche Mitglieder, Fahrtkostenzuschuss für Jugendliche sowie Jugendfreizeiten sind Erhöhungen der Zuschüsse vorgesehen. Gleichzeitig sollen keine Zuschüsse gekürzt werden.
Die Anträge für die Vereinsförderung für das laufende Jahr (z. B. 2007) gehen im Folgejahr (z. B. 2008) ein. Die Anträge, die im Jahr 2008 eingehen, werden noch nach den alten Förderrichtlinien beurteilt.
Wortlaut der Vereinsförderrichtlinien ab 01.01.2008
Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 08.10.2007 gewährt die Gemeinde Steißlingen den örtlichen Vereinen und Institutionen Zuschüsse entsprechend den nachfolgenden Kriterien. Diese Vereinsförderrichtlinien gelten nicht für den Touristik Steißlingen e. V. und die Freiwillige Feuerwehr Steißlingen, da für beide eine Sonderregelung besteht.
1. Festbetrag
Alle örtlichen Vereine und Institutionen erhalten einen Festbetrag von 80,- € jährlich.
2. Neubau, Erweiterung, Umbaumaßnahmen an vereinseigenen Gebäuden oder Sportanlagen
Der Zuschuss hierzu beträgt 20 % der tatsächlichen Kosten. Zuschüsse unter 500,- € werden nicht gewährt. Nicht zuschussfähig sind die Kosten für die laufende Gebäudeunterhaltung.
3. Kosten für den Betrieb von vereinseigenen Gebäuden
Für die vorhandenen vereinseigenen Gebäude werden folgende Festbeträge, die sich in etwa an 25 % der Betriebskosten bezogen auf den sportlichen Nutzungsteil des jeweiligen Gebäudes orientieren, gewährt:
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FC Steißlingen 800,- €
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TC Steißlingen 800,- €
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SSV Steißlingen 600,- €
4. Anschaffung von Geräten und Gegenständen
Geräte und Gegenstände für den jeweiligen vereinsspezifischen Zweck werden mit 25 % bezuschusst, sofern es sich hier um Vereinseigentum handelt.
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Beim Musikverein wird auch die Reparatur von Instrumenten bezuschusst.
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Anschaffungen von Kleinteilen im Einzelwert von unter 100,- € werden nicht bezuschusst.
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Bei Reparaturen erfolgt keine Bezuschussung bei Beträgen unter 50,- € je Musikinstrument.
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Nicht bezuschusst werden unter diesem Punkt die Haus- und Gartengemeinschaft sowie der Gewerbeverein.
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Nicht bezuschusst werden Bälle und Mannschaftskleidung im Sportbereich.
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Sofern mehrere zusammengehörige Geräte und Gegenstände den Betrag von 100,- € überschreiten, erfolgt keine Bezuschussung, wenn der Einzelbetrag nicht ebenfalls über dem Betrag von 100,- € liegt.
5. Uniformen, Narrenmasken, Narrenhäs, einheitliche Kleidung
Die Anschaffung wird mit 33 1/3 % bezuschusst. Sportbekleidung fällt nicht unter diese Zuschussregelung.
6. Vergütung von Dirigenten und Übungsleitern
Für die Dirigenten erhalten die Vereine einen 20% igen Zuschuss auf die ausbezahlte Vergütung. Für Übungsleiter und Jugendgruppenleiter in Vereinen, die seitens der Vereine eine Vergütung erhalten, werden folgende jährlichen Festbeträge bezahlt:
a) Übungsleiter ohne Schein 50,- € bei einer Vergütung von mindestens 100,- €
b) Übungsleiter mit Schein 100,- € bei einer Vergütung von mindestens 200,- €
7. Zuschuss für jugendliche Mitglieder
Der Zuschuss für jugendliche Mitglieder beträgt 5,- € jährlich. Der Zuschuss wird nur für die Vereine und Abteilungen gewährt, die spezielle Jugendabteilungen haben.
8. Fahrtkostenzuschuss für Jugendliche
Der Fahrtkostenzuschuss für Jugendliche beträgt 8,- € jährlich. Bezahlt wird er nur an Vereine bzw. Abteilungen, bei denen tatsächlich Fahrten zu Auswärtswettkämpfen innerhalb eines Rundenbetriebes anfallen. Dies sind derzeit der FC Steißlingen, der SSV Steißlingen, der TuS Steißlingen, Abt. Handball sowie der Tennisclub Steißlingen für jeweils die Jugendlichen, die aktiv an einer Runde spielen.
9. Jugendfreizeiten
Der Zuschuss je Tag und Jugendlicher beträgt 2,50 €, wobei die Jugendfreizeit mindestens 5 Tage dauern muss. Als Jugendliche zählen Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
10. Fahrtkosten
Die Kosten zu Verbands- und Pokalspielen und zu besonderen Veranstaltungen wie z. B. Landes- und Deutsche Meisterschaften werden im sportlichen Bereich mit 1/3 bezuschusst, soweit die einfache Entfernung mehr als 80 km beträgt. Turnfeste fallen nicht unter den Bereich besondere Veranstaltungen.
Verfahrenstechnische Hinweise:
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Zuschüsse für die Punkte 2, 4 und 5 sowie größere Positionen bei anderen Punkten sind rechtzeitig vor Beginn des Haltshaltsjahres (spätestens 1. Oktober des Vorjahres) der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Finanzen/Gemeindewerke, zu beantragen, damit dies bei der Haushaltsplanerstellung berücksichtigt werden kann.
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Die Grundbeträge (Festbetrag und Betriebskostenzuschuss) werden jeweils im laufenden Haushaltsjahr, nach Verabschiedung des Haushaltsplanes und dessen Genehmigung ausbezahlt. Die Auszahlung der sonstigen Zuschüsse erfolgt aufgrund der entsprechenden Jahresabrechnung des Vereins.
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Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Der Antrag ist mit den entsprechenden Unterlagen spätestens zum 1. Mai des Folgejahres bei der Gemeinde einzureichen.
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Jugendfreizeiten können unabhängig von der obigen Regelung jeweils beim Abschluss der Maßnahme abgerechnet werden.
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Die Gemeinde Steißlingen ist berechtigt, Nachprüfungen anzustellen. Im Falle der Vorlegung von falschen Zahlen oder der sonstigen Manipulation entfällt der komplette Vereinszuschuss für das betroffene sowie für das zukünftige Jahr.
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Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, alle Zuschüsse, die diesen Richtlinien entsprechen, direkt, d. h. ohne nochmalige Beratung im Gemeinderat, abzurechnen und auszuzahlen.
Steißlingen, 11.10.2007
Ostermaier, Bürgermeister
Nachricht vom: 10.10.2007