Am 30.07.2012 fand im sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche sitzung des Gemeinderates statt.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
Bürgermeister Ostermaier verkündet, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates auf den Verkauf eines gemeindeeigenen Wohngebäudes verzichtet wurde.
Vorstellung des Entwurfes zur 1. Änderung des B-Plan „Untere Singener Straße“
Das Planungsbüro Nocke hatte den Auftrag erhalten, die 1. Änderung zum Bebauungsplan "Untere Singener Straße, Erweiterung" zu erarbeiten. Bürgermeister Ostermaier stellt den Entwurf dem Gremium in Detail vor. Der für die Bebauung mit dem Feuerwehrgerätehaus vorgesehene vordere Teil des überplanten Gebiets wird als Mischgebiet ausgewiesen. Das Baufenster sowie die sonstigen Vorschriften des Bebauungsplans mit der Verlegung des Seeablaufs sind mit dem kommunalen Bauvorhaben abgestimmt. Die Überplanung des hinteren Grünbereiches und die Sicherung des Grünzuges werden nach der Sommerpause von Frau Nocke vorgestellt und im Gemeinderat beraten. Das Vorziehen der Änderung des vorderen Teils des Planungsgebiets ist notwendig, damit diese zusammen mit dem Bauantrag zügig an das Landratsamt Konstanz übersandt werden kann.
Beschluss (14 Ja):
Der vorgestellten Änderung des B-Plan "Untere Singener Straße, Erweiterung" wird im Bereich des geplanten Feuerwehrgerätehauses zugestimmt.
Genehmigung der Planung zum Bau des Feuerwehrgerätehauses sowie Zustimmung zum Bauantrag
Der Vorsitzende berichtet, dass die Planung des Architekturbüros Lanz+Schwager in verschiedenen Besprechungsterminen mit den Fachplanern, dem DRK und der Feuerwehrführung sowie in Beratungen im Verwaltungs- und Finanzausschuss und Gemeinderat weiterentwickelt wurde. Die wesentlichen Inhalte der Wettbewerbsplanung wurden in die Planung übernommen.
Architekt Schwager erläutert dem Gremium die letzten Änderungspunkte zur Beschlussfassung, damit das Baugesuch bei der Baurechtsbehörde eingereicht werden kann. Es lauten wie folgt:
Auf Anfrage ergänzt Architekt Schwager, dass kleine Änderungen während der Bauphase immer noch Berücksichtigung finden können. Auf Grund der noch offenen Detailfragen in der Ausführung der Baustatik ist es zurzeit noch nicht möglich, eine detaillierte Kostenberechnung vorzulegen. Bürgermeister Ostermaier schätzt die Gesamtkosten auf rund 2,5 bis 3 Mio. €, bei Zuschüssen von 320.000,00 €.
Angesprochen auf den Nutzen der Saalvergrößerung erklärt der Vorsitzende, dass der Schulungssaal damit auch für größere Veranstaltungen wie z. B. die Bürgerversammlung genutzt werden kann. Die ermittelten Mehrkosten von rund 40.000,00 € stehen in einem guten Kosten-/Nutzenverhältnis. In Hinblick auf die Zukunft, aber auch aus äußeren optischen Gründen wünschen sich mehrere Gemeinderäte ebenfalls einen größeren Schulungssaal. Allerdings möchten sich die Mitglieder vorbehalten, nach Vorlage der Kostenberechnung zur möglichen Senkung der Lasten ggf. auf die ursprüngliche Saalgröße zurückzugehen.
Beschluss (14 Ja):
1. Der Planung zum Bau des Feuerwehrgerätehauses wird unter Berücksichtigung der o. g. Punkte zugestimmt.
2. Der Schulungsraum im Obergeschoss wird zunächst in der vergrößerten Form planerisch berücksichtigt. Den Mehrkosten von ca. 40.000,00 € wird unter dem Vorbehalt der endgültigen Entscheidung des Gremiums nach Vorliegen der Kostenberechnung zugestimmt.
3. Auf Grundlage dieser Planung ist der Bauantrag zu fertigen und beim Landratsamt Konstanz einzureichen.
Neubau des Feuerwehrgerätehauses - Vergabe der Arbeiten zur Verlegung des Seeablaufes und Bodenaustausch
Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses ist es notwendig, den um 1930 verlegten Seeablauf aus dem Bereich des künftigen Baufeldes zu verlegen. Der Planungsauftrag hierfür sowie die Planung für Tiefbau- und Fundamentarbeiten mit Bodenaustausch wurde an das Ing. Büro Raff aus Gottmadingen erteilt.
Ingenieur Raff berichtet, dass alle Arbeiten öffentlich ausgeschrieben wurden. Der Baubeginn für die Verlegung des Seeablaufes ist bereits zum 06.08.2012 geplant.
Beschluss (13 Ja, 1 Enthaltung):
Der Auftrag über die Tiefbauarbeiten zur Verlegung des Seeablaufes und Bodenaustausch für das neue Feuerwehrgerätehaus wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 25.07.2012 zum geprüften Angebotspreis von 120.074,52 € an die Firma A. M. Müller aus Zimmern o. R. vergeben.
Ausbau des Dachgeschosses im Anwesen Schulstr. 13
Die Mieter der OG-Wohnung im Anwesen Schulstraße 13 beabsichtigen, das darüber liegende DG als zusätzlichen Wohnraum auszubauen. Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass durch den Ausbau des DG mit zeitgemäßer Wärmedämmung und Belichtung ca. 38 m² Wohnfläche mit voller Stehhöhe geschaffen werden kann.
Die Kosten für den Ausbau liegen nach einem vorliegenden Angebot bei ca. 21.000,00 € incl. MWSt. Für die Installation eines Heizkörpers sind nochmals ca. 3.000,00 € zu veranschlagen. Die Mieter sind mit einer Mietanpassung einverstanden, die eine Amortisation der zu erwartenden Ausgaben sicherstellt. Seitens der Verwaltung wird ein weiteres Angebot eingeholt und der Auftrag an den günstigsten Bieter erteilt.
Beschluss (14 Ja):
1. Dem Ausbau des Dachgeschosses am Anwesen Schulstraße 13 für die Nutzung als Wohnraum wird zugestimmt.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, ein weiteres Angebot für den Ausbau einzuholen und den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen. Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
Gemeinschaftsschule Steißlingen
Bürgermeister Ostermaier gibt bekannt, dass das Kultusministerium in einem E-Mail vom 20. Juli 2012 ankündigt hat, dass alle öffentlichen Starterschulen genehmigt werden. Zwischenzeitlich ist der offizielle Bescheid bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Verärgert zeigt sich der Vorsitzende über die unzumutbare Wartezeit bis zur Erteilung der Genehmigung. Er spricht von einem „langen Blindflug“ für die betroffenen Schulträger, die bis jetzt im Ungewissen gehalten wurden und mit Beendigung der Schulferien eine perfekt funktionierende Gemeinschaftsschule garantieren müssen. Auch kritisiert er, dass die Presse noch vor den wartenden Schulträgern informiert wurde.
In einem gemeinsamen Gespräch der Verwaltung mit der Schulleitung sowie mit der neuen Schulsekretärin wurde folgender Stufenplan entsprechend des zu erwartenden Arbeitsumfangs mit der Einführung der Gemeinschaftsschule besprochen: Anpassung auf 70% Stellenumfang ab Schuljahr 2012/2013 und Anpassung auf 80% Stellenumfang ab Schuljahr 2014/2015.
Nach Aussagen des Vorsitzenden hat sich die neue Schulsekretärin schnell und gut eingearbeitet. Schon seit längerer Zeit zeichnet sich ab, dass der Stellenumfang von bisher 50% für die derzeit zu erledigenden Arbeiten nicht ausreicht. Dies ist mit der Grund dafür, dass die erste Stufe der Anpassung eine Erhöhung von 20% vorsieht.
Beschluss (14 Ja):
Die Stelle der Schulsekretärin der neuen Gemeinschaftsschule wird in ihrem Beschäftigungsumfang in zwei Stufen erhöht. Ab dem Schuljahr 2012/2013 erfolgt eine Anpassung um 20%, ab dem Schuljahr 2014/2015 um weitere 10%.
Baugesuche – Bauvoranfragen
Zu drei Bauanträgen wurde das Einvernehmen erteilt. Einer Nutzungsänderung wurde unter der Maßgabe zugestimmt, dass zwei Stellplätze ausgewiesen werden. Ein Bauantrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.
Bekanntgaben – Anträge
Der Vorsitzende berichtet, dass die Katholische Pfarrgemeinde der neuen Gemeinschaftsschule den größeren Raum im OG des Remigiushauses für schulische Zwecke bis zur Realisierung des Schulanbaus zur Verfügung stellt. Dieser Raum soll als Musikraum für die Schüler ab der 3. Klasse benutzt werden. Bürgermeister Ostermaier bedankt sich auch im Namen der Schulleitung ausdrücklich für die große Hilfsbereitschaft.