Steißlingen


Steißlingen - natürlich gut.

       

Steißlinger Rathaus
Steißlinger Rathaus
Steißlinger Rathaus
Torkel
Blick auf Steißlingen

Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen

Ihre Ansprechpartner:

Elke Kuppel
Doris Frey

Hinweise:

Steißlinger Bürgerinnen und Bürger können sich zukünftig unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse oder Handynummer eine Abholnachricht übermitteln lassen. Zudem können Sie sich über den genauen Bearbeitungsstand ihrer Ausweis- und Passdokumente informieren.

Den Bearbeitungsstand Ihrer Papiere können Sie hier erfragen.

Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an unseren Bürgerservice, Frau Kuppel und Frau Frey.

Unser Link Tipp:

Wichtige Informationen zu Pässen und Ausweisen erhalten Sie auch auf der Homepage des BMI - Bundesministerium des Innern.

Verfahrensbeschreibung:

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken (z.B. bei geplanten Auslandsreisen). Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

Ablauf:

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen. Den vorläufigen und den neuen Personalausweis müssen Sie gleichzeitig beantragen.

Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

Unterlagen:

Nachweise für Ihre Angaben im Antragsformular. (Es handelt sich um dieselben Nachweise, wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis.)

Es können weitere Unterlagen nötig sein.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Frist:

keine

Kosten:

10 Euro

Hinweis: Bei Bearbeitung des Antrags außerhalb der Dienstzeit erhebt die Behörde einen Zuschlag von 13 Euro. Den Antrag können Sie auch bei einer örtlich nicht-zuständigen Personalausweisbehörde stellen. Diese muss den Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann ebenfalls ein Zuschlag von 13 Euro erhoben werden.

Sonstiges:

Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.

Rechtsgrundlage: