25.05.2023

Pool Befüllungen und der Umgang mit dem Wasser nach der Badesaison

Auch in Steißlingen werden in den Sommermonaten immer mehr Gartenpools installiert und betrieben.

Diese Tendenz wird sich vermutlich auch dieses Jahr fortsetzen und die Gemeindewerke Steisslingen sowie die Gemeinde möchten alle Bürger*innen mit wichtigen Informationen versorgen.

 

Den Pool richtig befüllen:

Befüllt werden muss der Pool mit Frischwasser. Die Befüllung darf nicht über den Gartenwasserzähler vorgenommen werden, weil hierfür keine Abwassergebühren anfallen. Gefüllt werden darf der Pool entweder über den Hauptwasserzähler oder über einen öffentlichen Hydranten. Beim Befüllen über den Hydranten setzen Sie sich bitte mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung. Die anfallenden Kosten wie Arbeitszeiten, Zählermiete, Wasser und Schmutzwassergebühr werden dann in Rechnung gestellt.

 

Das Poolwasser richtig entsorgen:

Poolwasser ist Schmutzwasser und wird nach dem Wasserhaushaltsgesetz als verändertes Frischwasser eingestuft. Das Frischwasser wurde durch die Poolbenutzung im häuslichen oder sonstigen Bereich verändert und ist somit Schmutzwasser und muss über die Kanalisation entsorgt werden. Vielfach wird Poolwasser mit Chemikalien (Chlor) versetzt. Auch wenn keine chemischen oder sonstigen Behandlungen vorgenommen werden, ist das Poolwasser spätestens durch das Benutzen durch seine Nutzer*innen verändert. Hierzu zählen das Einbringen von Laub, Gras, Sonnencreme, Haare, usw. Vereinzelt werden auch Aktivstoffe zur Reinigung des Poolwassers benutzt. Alle beschriebenen Gründe führen zu einer Veränderung des Wassers und die ursprüngliche Beschaffenheit als Frischwasser ist nicht mehr gegeben. Aus diesen genannten Gründen darf Poolwasser auch nicht im Garten zur Versickerung gebracht werden. Die Verunreinigungen des Wassers können den eigenen oder den Nachbargarten verunreinigen. Weitergehend kann sogar eine Verunreinigung des Grundwassers möglich sein. Ein zu schnell entleerter Pool kann u. U. auch eine Überschwemmung oder einen vollgelaufenen Keller hervorrufen.

 

Die Gemeindewerke Steißlingen möchten hiermit alle Poolnutzer*innen/Anschlussnehmer*innen darauf hinweisen, dass das Poolwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten ist. Für Rückfragen stehen Ihnen die Gemeindewerke sowie die Gemeindeverwaltung Steißlingen gerne zur Verfügung.