Energiepreisbremse für Privatkunden und Kleingewerbebetriebe

Bild mit Tipp zum Energiesparen - Standby-Kosten reduzieren
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Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.

 

Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt:

Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas 12 Cent brutto pro Kilowattstunde*,
  • für Fernwärme 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde* und
  • für Strom 40 Cent brutto pro Kilowattstunde*.

 


Was müssen Sie nun tun? 

Als Kundin und Kunde der Gemeindewerke Steißlingen brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen ab März berücksichtigen und Sie rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für Sie konkret auswirken.

Sie haben weitere Fragen?
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an gemeindewerke@steisslingen.de

 


Interaktiver Rechner: So wirken Strompreisbremse und Gaspreisbremse

Berechnen Sie die monatliche Einsparung durch die Preisbremsen – und die anfallenden Kosten für Strom und Gas in Privathaushalten. Quelle: BDEW