Grundversorgung

Gemäß § 36 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben die Betreiber von Energieversorgungsnetzen in der allgemeinen Versorgung festzustellen, wer in ihrem Netzgebiet Grundversorger ist.

Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert (§ 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG). Im Netzgebiet der Gemeindewerke Steißlingen und seit 01.01.2019 auch in Wiechs ist dies die Abteilung „Stromhandel“ der Gemeindewerke Steißlingen.