Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Montag, 14. November 2022, 19:00 Uhr
Feuerwehrhaus

Einladung zu einer Sitzung des Gemeinderats am 14.11.2022

Tagesordnung öffentlich:

Einwohner*innenfragestunde / Jugendfragestunde

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.10.2022

2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

3. Bebauungsplan „Seebühl II“ - Aufstellungs- und Billigungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage

4. Bebauungsplan "Korisgaß, 1. Änderung" - Billigungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage

5. Bekanntgaben

6. Anträge

 

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 14.11.2022

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

Der Gemeinderat hat sich Gedanken über ein Grundstückskonzept gemacht und die Verwaltung beauftragt, mit entsprechenden Investoren zu sprechen.

Bebauungsplan "Korisgaß, 1. Änderung" - Billigungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage

Frau Mayer vom Bauamt erläutert, dass im Jahr 2015 erste Überlegungen für eine Überplanung der Fläche im Gewann „Korisgaß“ getroffen wurden. Wie in vielen anderen Gemeinden und Städten herrscht auch in Steißlingen ein Mangel an Wohnraum. Um dieses Defizit etwas ausgleichen zu können, soll eine noch unbebaute innerörtliche Freifläche teilweise zu Wohnbauland entwickelt werden. Diese Fläche mit einer Größe von etwa 7.000 m² im Bereich der Korisgaß ist nach Auffassung des Gremiums geeignet, die erforderlichen Wohnbauflächen im Sinne einer Innenentwicklung innerhalb der Ortschaft zu schaffen.

Neben Einzelbauplätzen für Ein- oder Zweifamilienhäuser sollen im Zentrum des Gebiets Mehrfamilienhäuser entstehen, um hier den neuen Wohn­raum möglichst flächenschonend zu entwickeln.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Korisgaß, 1. Änderung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung einer innerörtlichen Baulücke geschaffen werden. Der größte Teil der Fläche im Plangebiet ist derzeit als Grünfläche gem. dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Korisgaß“ festgesetzt und ist somit nicht bebaubar. Mit der Aufstellung des Bebau­ungsplans „Korisgaß, 1. Änderung“ soll dies geändert werden, um so die Planungs­ziele zur Generierung von Wohnbauflächen sicherstellen zu können.

Verfahren und Festsetzungen

Der Bebauungsplan „Korisgaß, 1. Änderung“ wird als Bebauungsplan der Innen­entwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ausgeführt.

Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet (WA), welches in zwei Teilgebiete aufgegliedert ist. Auf den Flächen des Teilgebiets WA 1 wird ein Übergang zur umliegenden Bebau­ung geschaffen, in welchem zweigeschossige Gebäude bis 9 m Höhe und mit je zwei Wohneinheiten realisiert werden dürfen. Im Teilgebiet WA 2 ermöglicht eine Gesamthöhe der neuen Gebäude von 11 m größere Gebäudeeinheiten. Im gesamten Gebiet wird ein erhöhter Stellplatzschlüssel von 1,5 Stellplätzen / Wohneinheit vorgeschlagen.

Die Grundstücke werden über eine öffentliche Stichstraße von Süden (Remigiusstraße) her erschlossen.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, warum der Stellplatz-Schlüssel im Vergleich zu anderen Baugebieten unterschiedlich ist, auch was die Vorgabe für Tiefgaragen betrifft. Bürgermeister Mors antwortet, dass es sich hierbei um die individuelle Ausrichtung im jeweiligen Baugebiet handelt.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums spricht ein Lob für die Naturschutzmaßnahmen aus. Es stellt sich allerdings die Frage, wie man mit dem Thema der offenen Bebauung umgeht, da diese nicht ausschließt, dass auch außerhalb der Baufenster Nebenanlagen errichtet werden dürfen. Insbesondere für die Grünbereiche wäre es gut, wenn zwischen den Gebäuden Freiräume offen bleiben. Frau Mayer antwortet, dass Carports und Garagen von Gesetz her andere Vorgaben haben, was Grenzabstände etc. angeht. Sie dürfen grundsätzlich auch auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. Ansonsten legt eher die Grundflächenzahl den Grad der Versiegelung fest.

Beschluss:

  1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Baugebiet „Korisgaß, 1. Änderung“ und den örtlichen Bauvorschriften „Korisgaß, 1. Änderung“ in der Fassung vom 28.10.2022 wird zugestimmt.
  2. Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind durchzuführen.

Bebauungsplan „Seebühl II“ - Aufstellungs- und Billigungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage

Die Gemeinde hatte Ende 2016 mit der Überplanung des letzten größeren kommunalen Baugebiets „Tal-Erweiterung“ begonnen. Nach heutigem Stand sind diese Bauplätze bis auf einzelne Plätze vollständig vergeben. Der überwiegende Teil ist bereits bebaut bzw. befindet sich derzeit im Bau.

Eine längere Vorlaufzeit im Blick auf das Bebauungsplanverfahren sowie die Erschließungsarbeiten sind nun Anlass, künftige Gebietsentwicklungen in Steißlingen zu bewerten. Im Bereich des „Seebühls“ konnte eine solche Potentialfläche mit rund 18.000 m² (1,8 ha) gefunden werden.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Seebühl II“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Randbereich der Gemeinde geschaffen werden. Derzeit sind die Flurstücke im Plangebiet landwirt­schaftlich genutzte Ackerflächen im Außenbereich und somit nicht bebaubar. Ziel ist es, dieses Flächenpotential einer Wohnnutzung zuzuführen und so dem dringenden Wohnraumbedarf gerecht zu werden. Bei der Einbindung dieser Flächen ist ein besonderer Schwerpunkt der sparsame Umgang mit Grund und Boden. Neben einzelnen Bauplätzen für Einfamilienwohnhäuser wird daher angestrebt, eine Viel­zahl der Flächen durch eine flächenschonendere Bebauung in Form von kleineren Bauplätzen, Reihenhausbebauungen sowie Mehrfamilienhäusern zu entwickeln.

Verfahren und Festsetzungen

Der Bebauungsplan „Seebühl II“ wird im beschleunigten Verfahren nach §13 b BauGB durchgeführt.

Zur Regelung einer geordneten Gestaltung und der gewünschten Gliederung der Grünstrukturen macht die Gemeinde von § 74 LBO Gebrauch und beschließt nach getrennter Satzung die „Örtlichen Bauvorschriften –Seebühl II“ zu erlassen.

Billigungsbeschluss des Entwurfs

Entsprechend dem Bedarf an Wohnhäusern wird das Planungsgebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt, welches in insgesamt 5 Teilgebiete aufgegliedert ist mit jeweils unterschiedlichen Festsetzungen zur Kubatur. Das Plangebiet erhält eine Zufahrt von Süden her über die bestehende Straße „Hinter Zinnen“. Herr Weber erläutert die fünf verschieden Teilgebietstypen.

Zwei Grünbereiche werden innerhalb des Plangebiets erhalten bleiben; davon eine größere Fläche im südlichen Bereich, auf welcher sich eine Streuobstwiese befindet, sowie ein kleinerer Bereich in nordöstlichen Teil des Plangebiets. In der Mitte des Baugebiets ist außerdem zentral eine Fläche für einen Spielplatz geplant.

Ein Mitglied des Gremiums begrüßt die vielen verschiedenen Baukörper. Allerdings hätten es seiner Ansicht nach mehr der kleineren „Tiny-House“-Bauplätze sein können, da hier der Flächengewinn größer und auch die Finanzierbarkeit einfacher ist. Bürgermeister Mors antwortet, dass sich diese finale Aufteilung durch die Planungskonkretisierungen ergeben hat. Durch die weiteren Angebote von Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern sei das Verhältnis an verschiedenen Grundstücksgrößen insgesamt ausgewogen.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob es bei den kleinen „tiny“-Bauplätzen nötig ist, dass ein Investor diese zur Vereinheitlichung baut oder ob diese auch individuell an Einzelne verkauft werden können. Bürgermeister Mors erklärt, dass diese Bauplätze direkt an private Interessenten verkauft werden sollen.

Das Mitglied des Gremiums merkt an, dass die große Diversität der angebotenen Wohnformen zu begrüßen ist, dass es aber eine große Herausforderung bei der Vergabe werden wird. Bürgermeister Mors stimmt zu, dass das schwierig werden könnte. Herr Schmeh wirft ein, dass die kleinen und normalen Flächen kein Problem darstellen. Etwas anders sieht es bei den Mehrfamilien- und Reihenhäusern aus. Hier wird man sich für ein Vorgehen zwischen Direktverkauf oder eine Investorenlösung entscheiden müssen.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums hat ein grundsätzliches Problem mit dem neuen Baugebiet aufgrund des Flächenverbrauchs. Die Fläche ist seiner Meinung nach wertvolle Ackerfläche und damit Lebensgrundlage. Das Mitglied stellt außerdem in Frage, ob der Wohnbedarf tatsächlich so dringend ist. Dabei werden die beiden noch leerstehenden Wohnungen in der Derststraße und wenig Bautätigkeit im Tal angeführt. Es wäre besser, die Innenverdichtung bzw. den Ausbau von Häusern voranzutreiben. Bürgermeister Mors antwortet, dass diese Argumente abgewägt wurden und der Gemeinderat in der Vergangenheit eine Entscheidung getroffen hat.

Bezüglich des mangelnden Wohnbedarfs widerspricht er. Die Vergabe in der Derststraße hat sich verzögert, weil Interessenten wieder abgesprungen sind. Die Bauplätze im Tal sind fast alle verkauft. Die Bautätigkeit ist teilweise gehemmt, da aktuell das Förderprogramm der L-Bank ausgeschöpft und man gezwungen ist, auf das Förderprogramm des nächsten Jahres zu warten. Die Gemeinde macht sich natürlich auch Gedanken über die Innenverdichtung, aber das alleine reicht nicht aus, um den Wohnungsmangel zu decken.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums findet das Straßennetz innerhalb des Gebiets sehr gut. Die Verkehrsanbindung über die Hegaustraße und Hinter Zinnen könnte jedoch etwas unübersichtlich werden. Das Mitglied möchte deshalb wissen, ob es hier Schlüsselzahlen gibt, wie viele Autos die Straßen verkraften und ob eine Zufahrt ins Gebiet ausreicht. Frau Mayer verweist hierzu auf die sehr detaillierte Verkehrsermittlung in der Begründung zum Bebauungsplan und fasst die Aussagen zusammen. Insgesamt ist der prognostizierte Mehrverkehr durch das relativ kleine Plangebiet lt. dem Gutachten tragbar und hat außerhalb der Hauptverkehrszeiten wenig Auswirkung.  

Beschluss:

  1. Der Aufstellung des Bebauungsplans „Seebühl II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13b BauGB sowie der Örtlichen Bauvorschriften „Seebühl II“ in getrennter Satzung wird zugestimmt.
  2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Baugebiet „Seebühl II“ und der Örtlichen Bauvorschriften „Seebühl II“ in der Fassung vom 14.11.2022 wird zugestimmt.
  3. Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
  4. Der Gemeinderat beschließt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, innerhalb einer Frist von einem Monat gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Bekanntgaben

  • Radverkehr Singener Straße / Orsinger Straße

Die Verwaltung erläutert die aktuelle Situation zum Radverkehr in der Ortsdurchfahrt L 223. Bisher konnte dieser auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg entlang der Straße geführt werden. Nach der abgeschlossenen Teilsanierung der L 223 Ende 2020 wurde die zulässige Anordnung dieser gemeinsamen Nutzung auf den relativ schmalen Gehwegbreiten von 1,50 - 1,70 m von der Straßenverkehrsbehörde hinterfragt und im Ergebnis konnte keine Neuanordnung ausgesprochen werden. In der Konsequenz durften die roten Radfurten in den Einmündungen zur Lange Straße oder Beurener Straße nicht wieder angebracht werden. Zudem wurde der Gemeinde die Demontage der Radwegbeschilderung auf dem Gehweg angeordnet.

Aus Sicht der Gemeinde ist die Ortsdurchfahrtsstraße nicht breit bzw. sicher genug, um dort den Radverkehr ergänzend aufzunehmen. Die Abstände der Fahrzeuge/LKWs mit 1,5 m zu den Radfahrern können bei Gegenverkehr nicht eingehalten werden. Auch bestehendes loses Pflaster, was eine Stolperstelle für Radfahrer darstellt, wurde neben vielen anderen Gesichtspunkten von der Verwaltung vorgebracht. Insgesamt ist die Gefahr für die Radfahrer deutlich höher als zuvor. Bürgermeister Mors stellt klar, dass dieses Ergebnis und die Anordnungen bei der Verwaltung in keiner Wiese nachvollziehbar sind und dies durch einen Widerspruch gegen die Anordnung nochmals deutlich gemacht wurde. Nach der letzten finalen Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde hierzu im Oktober 2022 wird von der Anordnung aufgrund der Rechtsverschriften nicht abgerückt. Eine gerichtliche Klage wäre der nächste formelle Schritt. Der Vorsitzende empfiehlt, dies wegen der rechtlichen Aussichtslosigkeit nicht zu tun und diese finale Entscheidung letztendlich doch hinzunehmen. Die Verantwortung für die Sicherheit trägt nun die Straßenverkehrsbehörde.

Ein Gemeinderat schlägt daraufhin vor, Schilder mit einem Hinweis auf den Mindestabstand zu Radfahrern aufzustellen, um die Autofahrer zu sensibilisieren.

  • Gespräch mit Jugendvertreter*innen

Bürgermeister Mors informiert das Gremium über einen kürzlich stattgefundenen Termin mit den Jugendvertreter*innen. Diese werden zur nächsten Sitzung im Dezember eingeladen, um ihre Vorschläge zur Gestaltung des „Roten Platzes“ vorzustellen.

  • Breitbandausbau

Herr Weber gibt Neuigkeiten zum Breitbandausbau bekannt. Der Bauabschnitt 1 ist fertig, die Leerrohrverlegung ist erfolgt und Glasfaser ist zu 99% eingeblasen. Die Abnahme erfolgte teilweise. Aktuell wartet man noch auf die Information der Netkom an die potentiellen Kunden. Im besten Fall kann das Netz dieses Jahr noch in Betrieb genommen werden. Der 2. Bauabschnitt ist in Arbeit und es ist vorgesehen, speziell in den zentralen Bereichen ohne offene Gräben die Leitungen zu verlegen.

Anträge

  • Lagerplatz an der Mindlestalhalle

Ein Gemeinderat merkt an, dass die Netkom seit einem Jahr einen Lagerplatz an der Mindlestalhalle hat und möchte wissen, ob das auch während dem 2. Bauabschnitt so bleibt. Herr Weber antwortet, dass das Material verlagert wird.

  • Energiesparmaßnahmen bei Straßenbeleuchtung

Ein Gemeinderat spricht die Energiesparmaßnahmen in Bezug auf die Straßenbeleuchtung an und möchte den aktuellen Stand erfahren. Herr Weber antwortet, dass die Gemeinderät*innen diese Woche noch Vorschläge erhalten werden. Da bereits fast überall LED-Leuchten genutzt werden, werden sich mögliche Ersparnisse in Grenzen halten. Eventuell muss ein Konzept auch ausgetestet und die Rückmeldung der Bürger abgewartet werden, die nachts eine ausreichende Beleuchtung aus unterschiedlichen Gründen erwarten.

  • Flüchtlingsunterbringung in der Seeblickhalle

Ein Gemeinderat möchte wissen, wie es mit der Seeblickhalle bzw. deren Beschlagnahmung aussieht, da die Volleyballer*innen dort eine Veranstaltung durchführen möchten. Bürgermeister Mors antwortet, dass dies schwer abzuschätzen ist. Aktuell sieht es nicht danach aus, dass die Halle in den nächsten Wochen gebraucht wird.