Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Montag, 12. Dezember 2022, 19:00 Uhr
Sitzungssaal des Rathauses

Einladung zu einer Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2022

Tagesordnung öffentlich

Einwohner*innenfragestunde / Jugendfragestunde

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.11.2022

2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

3. Vorstellung der Ergebnisse zur Gestaltung des Roten Platzes im Mindlestal durch die Jugendvertreter*innen

4. Bebauungsplan „Dorfmitte“ - Billigungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage

5. Beschluss zur Kündigung der Mitgliedschaft bei der Bodensee-Standort-Marketing GmbH

6. Weiteres Vorgehen § 2b UStG

7. Haushaltsplan 2023 – Überprüfung von Steuern, Gebühren und Abgaben

8. Baugesuche, Bauvoranfragen

9. Bekanntgaben

10. Anträge

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2022

  • Vorstellung der Ergebnisse zur Gestaltung des Roten Platzes im Mindlestal durch die Jugendvertreter

Bürgermeister Mors erinnert, dass bereits in der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 19.12.2019 die damaligen Jugendvertreter u. a. Vorschläge zur Gestaltung des Roten Platzes im Gremium vorgestellt haben. Der Wunsch war, dass neben einem neu gestalteten Basketballfeld und einem Soccerfield auch eine Jugendhütte errichtet wird. Der Rat hat daraufhin den einstimmigen Beschluss gefasst, dass der Rote Platz in Kooperation mit der Jugendvertretung saniert und zu einem Treffpunkt für die Jugend umgestaltet werden soll. Entsprechende Mittel wurden daraufhin in den Haushalt der Gemeinde aufgenommen. Leider haben auch hier die Corona-Pandemie und die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs vieles verhindert, sodass bislang nur der Bau der Chillout-Hütte zusammen mit den Jugendlichen verwirklicht werden konnte. 

Die nächste Generation der Jugendvertreter hat die Ideen der Vorgänger aufgegriffen und zusammen mit dem Jugendbegleiter, Herrn Bukowski, neu ausgearbeitet. Die Vorschläge wurden mit der Verwaltung vor Ort besprochen. Zudem wurde im Vorfeld der Neuwahlen im Februar dieses Jahres eine Jugendbefragung durchgeführt, die in die Planungen der Jugendvertreter mit eingeflossen sind. Es soll, wie bisher auch geplant, bei einem neuen und verkleinerten Basketballfeld sowie dem Soccerfield bleiben, ergänzt um eine kleine Skateranlage, eine Calisthenicsanlage für ältere Jugendliche und einer Pumptrackstrecke für Biker. Die Jugendvertreter stellen dem Gremium die geplanten Anlagen mit einer groben Kostenschätzung anhand einer Präsentation vor.

Die überschlägig durch das Bauamt ermittelten Kosten zur Herstellung der Gesamtanlage betragen rund 285.000,00 €. Die Verwaltung möchte das im Grundsatz beschlossene, aber coronabedingt verschobene Jugendprojekt zeitnah beginnen und hat für einen ersten möglichen Bauabschnitt, welcher für 2023 vorgesehen ist, 180.000,00 € in den Haushalt aufgenommen. Gespräche mit dem Regierungspräsidium Freiburg haben ergeben, dass nur die Maßnahme des Soccerfields mit rund 30.000,00 € förderfähig ist. Vorgesehen ist, dass der Gemeinderat die durchzuführenden Maßnahmen vorbehaltlich der genauen Kostenfeststellung festlegt. Nach Ermittlung der Kosten werden die Maßnahmen im Gemeinderat nochmals einzeln beschlossen.

Ein Mitglied des Gremiums lobt die guten Ideen der Jugendlichen und möchte wissen, ob alle vorgeschlagenen Maßnahmen auf dem Areal Platz haben. Jugendvertreter Luka Metz antwortet, dass alles auf die dafür vorgesehene Fläche passt. Bürgermeister Mors bestätigt dies und erläutert, dass auf jeden Fall das Soccerfield und der Basketballplatz Platz finden; der Rest muss dann sinnvoll in den übrigen Platz eingebaut werden. Generell soll der Platz sehr offen gestaltet werden, weshalb die Felder für Soccer und Basketball auch weiter hinten liegen und vorne eine offenere Fläche mit kleineren Geräten geplant ist.

Ein Mitglied des Gremiums spricht die Schreiben vom TUS und der Schule zum geplanten Roten Platz an. Mit diesen sollte man sich zusammensetzen. Eventuell können von dort Ideen mit eingebracht werden. Zudem wurden hier aus dem Gremium schon einmal Vertreter für dieses Projekt gewählt, die zum Gespräch auch dazukommen sollten.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums lobt die Ideen der Jugendlichen und fragt, ob es in der Nähe ein Calisthenics-Gerät gibt, dass man sich anschauen kann. Außerdem möchte man wissen, wie die anderen Jugendlichen in die Entscheidung einbezogen wurden. Hauptamtsleiter Schmeh antwortet, dass die nächste Anlage, die ihm bekannt ist, in Schwenningen steht. Die Jugendvertreterin Aileen erklärt, dass bei der letzten Jugendversammlung viele Vorschläge seitens der Jugendlichen gesammelt wurden und die Jugendvertreter auch schon über Instagram von Jugendlichen kontaktiert wurden und Anregungen erhielten. Außerdem wurden viele Ideen der Vorgänger übernommen.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums lobt die gute Präsentation der Jugendlichen und regt an, dass man sich einmal das Soccerfield in Stockach anschaut. Herr Bukowski erzählt daraufhin, dass er sich gemeinsam mit den Jugendvertretern bereits einen solchen Platz in Singen angeschaut hat. Herr Schmeh ergänzt, dass es in Rielasingen ebenfalls ein Soccerfield gibt und er von dort die Rückmeldung erhalten hat, dass ein Metallgitter funktionaler ist als Netze. In Rielasingen mussten die Netze zweimal ausgewechselt werden, da sie deutlich schneller kaputtgehen, bevor man dort dann auch auf ein Metallgitter umgestellt hat.

Ein Mitglied des Gremiums betont, dass der rote Platz vor allem für Jugendliche sein soll und nicht für die Vereine. Bürgermeister Mors erklärt daraufhin, dass die Intention war, hier Input der Vereine einzuholen, aber nicht, dass diese den Platz gestalten. Das Mitglied des Gremiums äußert sich kritisch zum vorgeschlagenen Beach-Handball-Feld des TUS. Dies ist sehr pflegeaufwendig kann durch zerbrochenes Glas o.ä. im Sand gefährlich werden. Dieses passt auch nicht zum Konzept der Jugendvertreter.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums schlägt vor, dass man über ein Street-Basketball-Feld nachdenken sollte, das nur halb so groß wie ein normales ist. Dadurch würde man etwas Platz sparen. Auch ein gemeinsames Feld für Soccer und Basketball wäre denkbar. An den Geräten sollte allerdings nicht gespart werden. Hier ist die Gefahr zu groß, dass diese dann zu unattraktiv sind und nicht genutzt werden.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums fragt sich, ob der Platz zum Tennisplatz ausreichend ist bzw. ob irgendwo noch Flächen frei sind, die genutzt werden könnten. Zudem erscheint der geschätzte Preis für die Skateranlage zu niedrig. Herr Schmeh antwortet, dass es hierbei natürlich auf die Ausstattung ankommt, aber im Ansatz wird dieses eher teurer werden.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführung und Planungen der Jugendvertreter zur Kenntnis und legt die durchzuführenden Maßnahmen des 1. Bauabschnitts wie vorgestellt fest.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Sitzung festgelegten Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Vor Auftragsvergabe sind dem Gemeinderat die genauen Kosten nochmals vorzulegen.
  • Bebauungsplan „Dorfmitte“ - Billigungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage

Frau Mayer vom Bauamt erläutert, dass die bauliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde und besonders in der „Dorfmitte“ in den letzten Jahren immer weiter voranschreitet. Auf Grundstücken in unbeplanter Ortslage hatte die Gemeinde bis vor wenigen Jahren kaum gestalterische Vorgaben oder konkrete Planungsziele fixiert. In der Vergangenheit wurden bauliche Maßnahmen oder Neubauten realisiert, durch welche Nutzungskonflikte und Gemengelagen in der Dorfmitte entstehen. Mit besonderem Blick auf die (noch) bestehenden Mischstrukturen, den denkmalgeschützten Gebäudebestand und die Funktion der „Dorfmitte“ als Stätte der kulturellen und sozialen Begegnung, welche im öffentlichen Raum stattfindet, lässt sich in Teilen feststellen, wie diese bisher gelebte Struktur immer mehr zurückgeht. Entgegen diesem Trend soll durch gezielte Entwicklung und eine Stärkung des Ortskerns eine lebhafte Dorfmitte erhalten bleiben können.

Mit dem integrierten Entwicklungskonzept, welches im Herbst 2019 für die Aufnahme in das Programm der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung erarbeitet und inzwischen weiterentwickelt wurde, wurden Maßnahmen für die Entwicklung und Neuordnung der Ortsmitte beschlossen. Das Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ ist durch den Gemeinderatsbeschluss am 29.11.2021 förmlich festgelegt. Bei den städtebaulich besonders bedeutenden Gebieten innerhalb des Sanierungsgebiets, zu welchen das Plangebiet „Dorfmitte“ zählt, besteht ein erhöhtes Sicherungsbedürfnis dieser Entwicklungsziele. Mit dem Bebauungsplan „Dorfmitte“ beabsichtigt die Gemeinde konkret, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Stärkung des Ortskerns durch Sicherung und Aktivierung der vorhandenen Mischstrukturen aus Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie, Kultur, Verwaltung und Wohnen sowie die Aufwertung des öffentlichen Raumes im zentralen Bereich der Ortsmitte zu schaffen.

Das Gebiet des Bebauungsplanes mit einer Flächengröße von ca. 4.300 m² umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 775, 776/1, 791, 792 (Teil), 793, 794, 796 (Teil), 797, 798/1, 800, und 802 (Teil). Die genaue Abgrenzung ist im Planteil dargestellt.

Billigungsbeschluss des Entwurfs

Entsprechend des Sicherungsbedarfs einer Mischstruktur wird ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Dieses ist in vier Teilgebiete gem. dem Planteil aufgegliedert. Ausgeschlossen werden in allen Teilmischgebieten die Nutzugsarten Gartenbaubetriebe, Vergnügungsstätten, Tankstellen, Ferienwohnungen und Betriebe des Beherbergungsgewerbes. Abweichend hiervon sind im Teilgebiet MI 2 in den Erdgeschossflächen nur Einrichtungen für kulturelle und soziale Zwecke zugelassen. Durch diese Festsetzung einer vertikalen Teilung können möglicherweise Planschadensersatzansprüche ent­stehen, welche zur Erreichung der beschriebenen Planungsziele dennoch getragen werden. Darüber hinaus ist die Fläche, auf welcher sich die historische Torkel befindet, als eine Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke festgesetzt.

Beschluss:

  • Dem Entwurf des Bebauungsplanes Mischgebiet „Dorfmitte“ und der Örtlichen Bauvorschriften „Dorfmitte“ in der Fassung vom 02.12.2022 wird zugestimmt.
  • Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Der Gemeinderat beschließt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, innerhalb einer Frist von einem Monat gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

  • Beschluss zur Kündigung der Mitgliedschaft bei der Bodensee-Standort-Marketing GmbH

Bürgermeister Mors erläutert, dass die Gemeinde Steißlingen mit einem Gesellschafteranteil (500 Euro) Mitglied bei der Bodensee Standort Marketing GmbH (BSM) ist. Die BSM versteht sich als überregionale Wirtschaftsförderung und als Ansprechpartner für den Bereich Wirtschaft innerhalb der internationalen Vierländerregion Bodensee. Da in den letzten Jahren vermehrt Mitgliedschaften gekündigt wurden, ist zwischenzeitlich der Landkreis Konstanz Hauptgesellschafter mit einer Beteiligung von 56,78 Prozent.

Im Ergebnis eines Neuausrichtungsprozesses im Jahre 2021 hat sich gezeigt, dass unter den aktuellen Gegebenheiten keine Grundlage für eine Fortführung der Gesellschaft besteht. In der Gesellschafterversammlung am 22.03.2022 ergab sich ein klares Meinungsbild, die BSM aufzulösen. Insofern bestand für die Gemeinde Steißlingen kein Handlungsdruck, da man von einer schnellen Abwicklung der BSM ausgegangen ist.

Zwischenzeitlich hat sich der Landkreis Konstanz als Hauptgesellschafter dafür entschieden, die BSM zum Zwecke der Führung, Verwaltung und Entwicklung der Regionenmarke „Vierländerregion Bodensee“ zu erhalten. Geplant ist eine schlanke Organisationsstruktur. Auch die Gesellschafterstruktur soll neu organisiert werden und der Landkreis Konstanz bietet in diesem Zusammenhang allen Mitgesellschaftern der BSM an, ihre Anteile zu erwerben. Anschließend will der Landkreis Konstanz Gespräche mit anderen Landkreisen führen (Bodenseekreis, Landkreis Sigmaringen u.a.), um diese als künftige Mitgesellschafter zu gewinnen und landkreisübergreifende Aufgaben in Zukunft gemeinsam in der GmbH abzuwickeln. Die Verwaltung schlägt vor, die Mitgliedschaft in der Bodensee Standort Marketing GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Mitgliedschaft in der Bodensee Standort Marketing GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen und beauftragt die Verwaltung, diese Kündigung auszusprechen.

  • Weiteres Vorgehen § 2b UStG

In den letzten Monaten hat die Verwaltung dem Gemeinderat immer wieder über die Änderungen hinsichtlich des §2b UStG informiert. Die Kämmerin Frau Scheffel erläutert, dass die Gemeinde Steißlingen in vielen Bereichen, welche aktuell noch nicht der Umsatzsteuer unterliegen, ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig geworden wäre. Aus diesem Grund wurde in der Sitzung am 10.10.2022 eine entsprechende Anpassungssatzung beschlossen.

Nun hat das Bundesfinanzministerium am 15.11.2022 bestätigt, an einer weiteren Optionsverlängerung zu arbeiten. Der Bund plant demnach eine Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre. Dies hätte zur Folge, dass die Gemeinde das alte Umsatzsteuerrecht noch bis zum 31.12.2024 anwenden kann. Somit wäre die Gemeinde Steißlingen in vielen Fällen, ausgenommen die Betriebe gewerblicher Art, erst ab dem 01.01.2025 umsatzsteuerpflichtig.

Insgesamt ist die Rücknahme der Einführung des § 2b UStG für 2 Jahre als sinnvoll zu bezeichnen. Es darf jedoch deutlich kritisiert werden, dass dies nach Jahren der Kritik durch Städte und Gemeinden erst 6 Wochen vor der Umstellung geschieht. Gehofft werden darf, dass die Auswirkungen nun im Finanzministerium bewusst wahrgenommen werden und das neue USt-Recht insgesamt oder in Teilen keine Anwendung finden wird. Nach Rücksprache mit den umliegenden Kreisgemeinden werden sämtliche Kommunen das Optionsrecht für weitere 2 Jahre ausüben. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, das Optionsrecht ebenfalls auszuüben.

Das Gremium kritisiert das Vorgehen des Gesetzgebers und betont, wie viel Zeit es die Gemeinde kostet, solche rechtlichen Änderungen umzusetzen. Ein Mitglied des Gremiums spricht sich dafür aus, dass der Gemeinde- und Städtetag diesen Unmut entsprechend an den Gesetzgeber übermittelt. Die dadurch gebundene Zeit der Mitarbeiter in der Kämmerei hätte sinnvoller genutzt werden können.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Optionserklärung, gem. § 27 Abs. 22 UStG für sämtliche juristische Personen des öffentlichen Rechts der Gemeinde Steißlingen auszuüben.

  • Haushaltsplan 2023 – Überprüfung von Steuern, Gebühren und Abgaben

Die jährliche Überprüfung von Steuern und Gebühren stellt die Grundlage für die sich anschließende Haushaltsplanung dar. Frau Scheffel erläutert die einzelnen Steuern, Gebühren und Abgaben:

Grund- und Gewerbesteuer

Die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze wurden zum 01.01.2014 auf 320 v. H. bzw. 340 v. H. angehoben. Die Verwaltung empfiehlt, die Steuersätze für 2023 beizubehalten. Auch der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinde im Haushaltsjahr 2023 beizubehalten.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob es schon Informationen zur neuen Einnahmehöhe durch die Grundsteuerreform gibt. Frau Scheffel antwortet, dass die Gemeinde aktuell die ersten Steuermessbescheide für 2025 erhalten hat. Einige davon sind noch fehlerhaft. Teilweise wurden die Erklärungen der Eigentümer abgegeben, bevor die Bodenrichtwerte veröffentlicht wurden. Bisher hat keine Gemeinde im Umkreis Anpassungen vorgenommen. Der Grundsatz ist, dass durch die Reform keine Mehreinnahmen generiert werden sollen. Die Gemeindeverwaltung wird informieren, sobald mehr bekannt ist.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums teilt mit, dass einige Eigentümer die Bescheide schon erhalten haben, die teilweise erhebliche Steigerungen beinhalten. Die Gemeinde sollte möglichst zeitnah gegenüber der Bevölkerung zum Ausdruck bringen, dass sie hieraus keinen finanziellen Vorteil ziehen möchte. Bürgermeister Mors erklärt, dass sich aktuell noch nicht berechnen lässt, welcher Hebesatz ab 2025 zugrunde gelegt werden muss, damit die Einnahmen durch die Grundsteuer nicht insgesamt steigen. Frau Scheffel stimmt zu, dass man das so pauschal nicht sagen kann. Es ist noch kein Muster erkennbar. Die, bei denen es bisher vor allem erhöht wird, sind Eigentümer mit sehr großen Grundstücken. Die Verwaltung wird darüber informieren, wenn es neue Erkenntnisse gibt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Grund- bzw. Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinde im Haushaltsjahr 2023 beizubehalten.

Hundesteuer

Die Hundesteuer wurde zu Beginn des Haushaltsjahres 2021 für den Ersthund auf 96,00 € angehoben. Für den 2. und jeden weiteren Hund wurde sie zum 01.01.2021 auf 192,00 € festgesetzt. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Anpassung derzeit nicht notwendig. Auch der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Hundesteuer im Haushaltsjahr 2023 beizubehalten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Hundesteuer der Gemeinde im Haushaltsjahr 2023 beizubehalten.

Anpassung der Gebühren für das Geschirrmobil

Die letzte Änderung der Gebühren für das Geschirrmobil erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 05.11.2018. Es gab keine gravierenden Kostenänderungen.

 Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren für das Geschirrmobil der Gemeinde im Haushaltsjahr 2023 beizubehalten.

Anpassung der Musikschulgebühren

Die letzte Änderung der Musikschulgebühren erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2017. In dieser Sitzung wurde ebenfalls die Obergrenze des Abmangels der Musikschule auf 130.000,00 € hochgesetzt. Diese Grenze wurde in den letzten Jahren häufiger erreicht.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine entsprechende Anpassung vorzunehmen. Bei den Gebühren für Einheimische soll der Gebührensatz um 5 % erhöht werden, bei den Auswärtigen um 10 %. Aufgrund dieser Anpassung ist mit Mehreinnahmen von ca. 12.000,00 € zu rechnen. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Musikschulgebühren entsprechend dem Vorschlag der Gemeinde zum 01.01.2023 anzupassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Musikschulgebühren für das Haushaltsjahr 2023 entsprechend der Kalkulation anzupassen.

Anpassung der Hallengebühren für Einzelveranstaltungen

Die letzte Änderung der Hallen- und der Torkel-Gebühren erfolgte in der Gemeinde­ratssitzung vom 30.10.2017. Da 2022 ein Großteil der Einnahmen bei den Vereinen ausblieb, sollte aus Sicht der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023 keine Anpassung erfolgen. Auch der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Hallengebühren und die Gebühren für die Torkel im Haushaltsjahr 2023 beizubehalten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Hallengebühren und die Gebühren für die Torkel im Haushaltsjahr 2023 beizubehalten.

Anpassung der Freibad-Benutzungsgebühren

Die letzte Änderung der Freibadgebühren erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2021. Eine Änderung sollte aus Sicht der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023 nicht erfolgen. Auch der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Freibad­gebühren im Haushaltsjahr 2023 beizubehalten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Freibadgebühren im Haushaltsjahr 2023 beizubehalten.

Anpassung der Schlachthausgebühren

Die letzte Änderung der Gebühren für das Schlachthaus erfolgte in der Gemeinderats­sitzung vom 09.11.2020. Die Verwaltung wie auch der Ausschuss empfiehlt die Gebühren für die Nutzung des Schlachthauses im Haushaltsjahr 2023 beizubehalten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Schlachthausgebühren im Haushaltsjahr 2023 beizubehalten.

Anpassung der Abfallgebühren

Die Abfallgebühren wurden letztmals zum 01.01.2021 angepasst. Nach Überprüfung der Kosten hat die Verwaltung auf der Basis der aktuellen Behälterzahlen und der voraussichtlichen Kosten eine Neukalkulation der Abfallgebühren vorgenommen. Die Gebühren dürfen höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Nach § 14 Abs. 2 KAG sind Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen.

Überdeckungen aus den Vorjahren wurden in der Kalkulation entsprechend eingestellt. Die restliche Überdeckung aus 2018 i. H. v. 13.000,00 € wurde vollständig einkalkuliert. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation zum 01.01.2023 anzupassen.

Ein Mitglied des Gremiums weist auf die unterschiedlichen prozentualen Steigerungen hin und möchte wissen, ob das aus dem früheren Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahre 2019 resultiert. Frau Scheffel bejaht, dass dies auf die Verrechnung der Fixkosten zurückzuführen ist. Das müsste man sich in Zukunft eventuell noch einmal anschauen.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums findet, man sollte einen Anreiz geben, Müll zu reduzieren. Es ist falsch, dass kleinere Größen heruntergerechnet teurer sind als große. Das sollte sich das Gremium für die Gebührenkalkulation für 2024 nochmal anschauen. Bürgermeister Mors versichert, dass die Verwaltung das im Auge behalten wird. Es ist auch eine Besonderheit, dass die Gebühren jetzt so steigen aufgrund der gestiegenen Benzinpreise, etc.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums weist darauf hin, dass große Behälter auch oft von Mehrfamilienhäuser und Einrichtungen wie der Seniorenwohnanlage genutzt werden. Diese verursachen deshalb nicht mehr Müll pro Kopf, sondern brauchen aufgrund der vielen Bewohner eine größere Tonne. Ein weiteres Mitglied des Gremiums merkt dazu an, dass der Anreiz für eine kleine Mülltonne nicht so hoch sein sollte, dass jemand sich dafür entscheidet und den restlichen Müll in der Natur entsorgt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation zum 01.01.2023 anzupassen.

Anpassung der Abwassergebühren

Die Abwassergebühren wurden zuletzt zum 01.01.2021 angepasst. Die Kalkulation wird von einem externen Beratungsunternehmen vorgenommen. Wie bei den Abfallgebühren schlägt die Verwaltung vor, eine Anpassung im Jahr 2023 vorzunehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Abwassergebühren entsprechend der Kalkulation zum 01.01.2023 anzupassen.

Anpassung der Kurtaxe

Die Gemeinden im westlichen Hegau erheben zur teilweisen Deckung ihres Auf­wandes für das Herstellen und Unterhalten der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen eine Kurtaxe. Die Kurtaxe wurde zuletzt zum 01.04.2018 angepasst. Aktuell hat die Gemeinde einen Finanzierungsmittelbedarf in diesem Bereich in Höhe von 12.047,86 €. Durch eine Erhöhung der Kurtaxe könnte der Finanzierungsmittelbedarf von Seiten der Gemeinde minimiert werden. Im Vergleich zu anderen Gemeinden bewegt sich die aktuelle Kurtaxe der Gemeinde Steißlingen im unteren Bereich:

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Kurtaxe entsprechend der Berechnung zum 01.01.2023 anzupassen.

  • Baugesuche, Bauvoranfragen
  1. Bauvoranfrage über den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils vier Wohneinheiten und gemeinsam genutzter Tiefgarage

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Durch die Tiefgarage und zusätzliche oberirdische Stellplätze sind es etwas mehr als 2 Stellplätze pro Wohneinheit. Es werden zwei Varianten zur Abstimmung gestellt – einmal mit Satteldach und einmal mit Flachdach. Aufgrund der Kritik aus dem Gremium an der überschrittenen Höhe des Satteldachs wird ein dritter Beschluss formuliert, der ein Satteldach auf Bestandshöhe beinhaltet.

Beschluss:

  1. Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage mit Satteldachform (10,21m) wird nicht erteilt.
  2. Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage mit Satteldach, angepasst auf die aktuelle Bestandshöhe wird erteilt.
  3. Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage mit Flachdachform wird erteilt.

 

  1. Immissionsschutzrechtlicher Antrag über den Neubau einer stationären LNG-Tankstelle

Der Bauantrag ist Bestandteil dieses Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Das Bauvorhaben liegt im Industriegebiet. In diesem sind Tankstellen grundsätzlich erlaubt. Beantragt ist ein Speichertank mit einem Fassungsvermögen von 70 m³ für Flüssigerdgas. Die Nutzung ist nur über eingewiesene Vertragspartner des Antragstellers möglich. Die standortbezogene Vorprüfung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig wird, kommt zu einem negativen Ergebnis, insbesondere da Flüssigerdgas nicht zu den wassergefährdenden Stoffen zählt.

Beschluss:

Das Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

 

  1. Zwei weitere Bauanträge im vereinfachten Verfahren über Neubauten von Einfamilienwohnhäusern erhalten das Einvernehmen.

 

  1. Zwei Bauanträge im vereinfachten Verfahren über den Neubau von Mehrfamilienhäusern erhalten ebenfalls das Einvernehmen.

 

  1. Zwei Bauanträgen im Gewerbegebiet über eine Nutzungsänderung sowie über den Neubau einer Ausstellungsgarage wird zugestimmt.

 

  1. Ein Bauantrag über den Neubau einer Garage mit Carport im unbeplanten Innenbereich erhält ebenfalls das Einvernehmen.
  • Bekanntgaben

Bürgermeister Mors informiert das Gremium über die aktuelle Flüchtlingssituation in Steißlingen. Die Verwaltung erhielt vom Landratsamt Konstanz die Information, dass es in absehbarer Zeit nicht zu einer Belegung der Seeblickhalle mit Geflüchteten kommen wird. Auch die Leichtbauhalle auf dem durch die Gemeinde zur Verfügung gestellten Grundstück wird nicht realisiert. Damit ergibt sich ein enormes Problem für die Verwaltung, denn durch die mögliche Belegung der Seeblickhalle und der geplanten Leichtbauhalle hat die Gemeinde zuletzt keine Zuweisungen mehr erhalten. Durch den berechneten Schlüssel erhält Steißlingen daher in nächster Zeit höhere Zuweisungen, für die dringend Wohnraum benötigt wird. Aus diesem Grund hat Bürgermeister Mors auch einen Aufruf im Amtsblatt veröffentlicht. Aktuell werden 14 Unterkünfte von der Gemeinde gemietet und an weiteren 6 ist die Verwaltung dran. Doch der Wohnraum muss nicht nur gemietet werden. Es fallen viele weitere Arbeiten für die Verwaltung an, wie der Brandschutz, die Einrichtung der Unterkünfte, die Organisation, die Belegung und die Nebenkostenabrechnungen. Aktuell wurden vom Landratsamt ca. 40 weitere Flüchtlinge angekündigt. 15 Plätze befinden sich „in greifbarer Nähe“. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Gemeinde auf die Kirchen zugehen muss. Denkbar wäre das Remigiushaus, das evangelische Pfarrhaus und auch die Schulturnhalle. Die genannten Arbeiten binden Mitarbeiter in allen Bereichen der Gemeindeverwaltung: Hausmeister, Bauhof, Bauamt, Hauptamt und die Kämmerei. Neue Unterkunftsmöglichkeiten könnten zum Beispiel auch Wohncontainer sein. Hier gibt es auch Gespräche mit potenziellen Grundstückseigentümern, wo diese aufgestellt werden könnten.

  • Anträge

Ein Gemeinderat weist auf die Schwierigkeit im innerörtlichen Busverkehr zum Innerortstarif hin. Durch die geänderte Busführung ist dieser nicht immer praktikabel. Außerdem möchte er wissen, ob auch die Verbindung von Wiechs nach Steißlingen zum innerörtlichen Busverkehr zählt. Herr Schmeh bestätigt, dass sowohl Wiechs als auch das Industriegebiet dazu zählen.

Ein weiterer Gemeinderat zeigt sich erfreut darüber, dass die Leuchten im Bereich des Bürgersaals energiesparend umgestellt wurden. Allerdings lässt die Leuchtkraft zu wünschen übrig. Herr Weber vom Bauamt erklärt, dass das Problem bereits bekannt ist und behoben wird. Es werden stärkere Leuchtmittel eingebaut und es gibt auch eine andere Verwendung für die ausgetauschten.