Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Montag, 23. Januar 2023, 19:00 Uhr
Sitzungssaal Rathaus

Einladung zu einer Sitzung des Gemeinderates am 23.01.2023

Tagesordnung Öffentlich:

Einwohner*innenfragestunde / Jugendfragestunde

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2022

2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

3. Weiteres Vorgehen zur Unterbringung von Flüchtlingen

4. Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
- Feststellungsbeschluss 20. Änderung (Sonstiges Sondergebiet – Reitplätze)
- Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss 21. Änderung (Solarpark Bohlingen)

5. Baugesuche - Bauvoranfragen

6. Bekanntgaben

7. Anträge

 

 

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.01.2023

  • Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

Der Bürgermeister berichtet, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung zwei gemeindeeigene Wohnungen zur Vermietung vergeben wurden.

  • Weiteres Vorgehen zur Unterbringung von Flüchtlingen

In der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2022 informierte die Verwaltung, dass das Landratsamt keine Belegung der Seeblickhalle mit Geflüchteten vornehmen wird. Auch die Leichtbauhalle auf dem durch die Gemeinde zur Verfügung gestellten Grundstück wird nicht realisiert. Damit ergibt sich ein enormes Problem, denn durch die mögliche Belegung der Seeblickhalle und der geplanten Leichtbauhalle hat die Gemeinde zuletzt keine Zuweisungen mehr erhalten. Durch den berechneten Schlüssel erhält Steißlingen daher in nächster Zeit höhere Zuweisungen, für die dringend Wohnraum benötigt wird. Aus diesem Grund hat die Verwaltung einen Aufruf im Amtsblatt veröffentlicht, der auch zu einem Erfolg geführt hat. Derzeit werden 16 Unterkünfte von der Gemeinde belegt bzw. angemietet und für weitere 4 Objekte ist die Verwaltung im Gespräch mit den Eigentümern. Der Aufwand für die gesamte Verwaltung ist, wie bereits berichtet, sehr groß und bindet viele Mitarbeiter*innen in allen Bereichen der Gemeindeverwaltung. 

Aktuell hat sich die Anzahl der Flüchtlinge in Steißlingen durch Wegzüge auf 131 etwas reduziert. Die Soll-Aufnahme unserer Kommune liegt derzeit noch bei 178 Flüchtlingen, Tendenz steigend. Vom Landratsamt sind ca. 50 weitere Geflüchtete innerhalb der nächsten 2 Monate angekündigt, 11 davon werden am 26.01.23 zugewiesen. Ob die weiteren Zuweisungen an die Kommune zeitnah folgen werden, wird derzeit auf politischer Ebene diskutiert, da die Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises inzwischen wieder Kapazitäten bieten. Der Vorsitzende berichtet, dass derzeit darauf hingewirkt wird, dass das Landratsamt die Zuweisungen für einen gewissen Zeitraum streckt. Damit sollen die Kommunen mehr Zeit haben, geeignete Quartiere für die Unterbringung der Flüchtlinge zu generieren.

Aufgrund der immer noch anhaltenden Zunahme an Flüchtlingen und den künftigen Zuweisungen schlägt die Verwaltung vor, dass die Gemeinde neben den Bemühungen, zusätzliche Unterkünfte zu finden, auch Wege abseits des ersten Wohnungsmarkts beschreitet. So steht die Verwaltung bereits hinsichtlich der Schaffung von Notunterkünften in Kontakt mit den Kirchen. Es wird geprüft, ob sich das Mietshaus der Heilig-Kreuz-Kapelle mit vertretbarem Sanierungsaufwand zur Flüchtlingsunterbringung eignet. Denkbar wäre auch die Belegung des Remigiushauses oder der Schulturnhalle als Zwischenlösung für eine kommunale Notunterkunft, bis anderer Wohnraum zur Verfügung steht.

Zusätzlich bieten vor allem Anlagen mit Wohncontainern zeitnahe Unterkunftsmöglichkeiten. Die Verwaltung ist bereits in Kontakt mit namhaften Herstellern von Wohncontainern getreten und hat erste Erkundigungen über die marktüblichen Preise zur Anmietung und zum Erwerb solcher Anlagen eingeholt. Ein Grundstückseigentümer im Industriegebiet hat bereits signalisiert, dass eine Fläche befristet durch die Gemeinde genutzt werden kann.

Für eine beispielhafte Anlage liegen eine grobe Planung und eine Kostenschätzung vor. Die Verwaltung geht in einem ersten Schritt von einer Belegung für ca. 30-40 Personen aus. Hierfür müsste eine zweigeschossige Anlage auf ca. 520 qm Gesamtfläche projektiert werden. Eine Container-Anlage besteht aus einzelnen Wohnbereichen und gemeinschaftlich genutzten Sanitär- und Küchenbereichen. Der notwendige Brandschutz wird durch zwei getrennte Zugänge sichergestellt. Die Anlage beherbergt auch einen Bereich, in dem ggf. Betreuungspersonal Flächen zur Verfügung gestellt werden können.

Die Anschaffungskosten bei Kauf einer Anlage inkl. Erschließung liegen bei ca. 600.000-700.000 €. Der Kauf ist nach Berechnungen der Verwaltung bereits nach 3 Jahren günstiger als die Anmietung einer solchen Anlage. Eine Förderung durch den Bund oder das Land kann für eine Container-Anlage derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.

Als mittelfristiger Ansatz nennt die Verwaltung die Sanierung und den Ausbau des Gebäudes in der Orsingerstraße 1. Dort könnten im nicht ausgebauten Dachgeschoß Wohnungen entstehen. Eine energetische Sanierung des Gebäudes inkl. Austausch der Gasheizung und einer möglichen Montage einer PV Anlage sollte in den kommenden Jahren ohnehin diskutiert/geplant werden. Zusätzlich bietet das Grundstück auf der südwestlichen Seite (derzeit Garagenstandort) Potential für einen Anbau. Nach einer groben Schätzung könnte insgesamt Wohnraum zwischen 350-450 qm entstehen.

Die Gemeindeverwaltung unternimmt neben der Prüfung des Aufbaus einer Wohncontaineranlage weiterhin jede Anstrengung, an zusätzlichen Wohnraum zu gelangen. Die direkte Ansprache von Wohnungseigentümern und die immer wieder öffentliche Aufforderung an die Bevölkerung werden parallel fortgesetzt. Die Verwaltung ist bei Gelegenheit auch am Kauf von Immobilien interessiert.

Das Gesamtgremium spricht sich mehrheitlich für die Projektierung und den Kauf einer Containeranlage aus. Hier soll in der jetzigen Situation möglichst schnell reagiert werden. Die Standortfrage muss nach vorliegenden Möglichkeiten und Vorschlägen nochmals im Gemeinderat diskutiert werden. Nachfragen zur Genehmigung und Beheizung einer Containeranlage werden durch die Verwaltung beantwortet. Die Anlage wird ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen und die Beheizung wird meist mittels Wärmepumpe erfolgen. Das Gremium ist sich ebenfalls einig, dass mittelfristig weiterer Wohnraum generiert werden muss.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat begrüßt die Anstrengungen der Verwaltung, weiterhin Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen zu generieren. Dabei sollen auch Räumlichkeiten in Augenschein genommen werden, die nicht in erster Linie dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Kauf von Wohncontainern grundsätzlich in Betracht zu ziehen und einen möglichen Pachtvertrag mit den Grundstückseigentümern zu verhandeln.
  3. Konkrete Angebote zur Erstellung einer Wohncontaineranlage und der Pachtvertrag sind dem Gemeinderat zur Entscheidung und Beschlussfassung vorzulegen.
  • Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
  1. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG (Sonstiges Sondergebiet - Reitplätze), Feststellungsbeschluss

Es sollen hier die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden für die Erweiterung einer landwirtschaftlichen Hoffläche mit Pferdehaltung (Dornermühle), nördlich von Singen.

Der Flächennutzungsplan weist bereits einen Teil der Anlage als Sondergebiet aus. Der Bereich soll nun nach Osten und Süden erweitert werden. Beide Flächen werden zu Sandplätzen umfunktioniert bzw. gesichert. In den Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit sind keine inhaltlichen Anpassungen angeregt worden, eine redaktionelle Anpassung der Gebietsbezeichnung hat stattgefunden.

Ein Mitglied des Gemeinderats bemängelt die Umwandlung von einer Grünfläche zu einem Sandplatz, da diese Fläche ökologisch kaum wertvoll ist.

Beschluss:

  1. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die vorgebrachten Anregungen
    werden, soweit sie nicht berücksichtigt werden konnten, zurückgewiesen.
  2. Die 20. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten
    Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen
    und Volkertshausen (VVG) wird einschließlich Begründung und
    Umweltbericht/Steckbrief beschlossen.
  3. Die Stadt Singen wird als erfüllende Gemeinde beauftragt, die Öffentlichkeit
    sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die
    Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe
    von Gründen in Kenntnis zu setzen.
  4. Die Stadt Singen wird als erfüllende Gemeinde beauftragt, das
    Genehmigungsverfahren gemäß § 6 Baugesetzbuch durchzuführen und
    nach dessen Abschluss die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt
    zu machen.

 

21. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG (Solarpark Bohlingen) mit Aufstellungsbeschluss, Entwurfsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Östlich von Bohlingen soll auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche ein Sondergebiet zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage entstehen mit einer Größe von ca. 5,2 ha. Ein hohes Konfliktpotential wurde hinsichtlich des Landschaftsschutzes festgestellt. Durch entsprechende Eingrünungen der Fläche soll die Betroffenheit des Landschaftsbilds minimiert werden.

Beschluss:

  1. Die Aufstellung der 21. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen wird beschlossen.
  2. Dem Entwurf der 21. Änderung Flächennutzungsplan 2020 in der Fassung vom 08.12.2022 wird zugestimmt.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.
  4. Ergibt sich aus den vorhergehenden Verfahrensschritten keine Änderung des Planungsentwurfs, so ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Ver­bindung mit § 4 (2) BauGB durchzuführen.
  • Baugesuche – Bauvoranfragen

Eine Bauvoranfrage über den Umbau und Erweiterung Bestand mit Werkstatt/ Lager in ein 4-geschossiges Mehrfamilienhaus und Erweiterung wird negativ beschieden.

Drei Bauanträge im vereinfachten Verfahren über Neubauten und über einen Teilabbruch wird jeweils das Einvernehmen erteilt.  

  • Bekanntgaben

Biotopverbundplanung

Die Verwaltung informiert über den Projektstart zur Biotopverbundplanung. Nach den im Sommer 2022 gefassten Beschlüssen der jeweiligen Gemeinderäte der Gemeinden Aach, Mühlhausen-Ehingen, Steißlingen und Volkertshausen zur gemeinsamen Biotopverbundplanung kann der Planungsauftrag in Höhe von 122.474,40 € nach Zugang des Zuwendungsbescheids über 90 % der Gesamtkosten an das Büro ILN (Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz) aus Singen vergeben werden.

Die übrigen Kosten der Planung von 10 % werden auf die 4 Gemeinden aufgeteilt. Diese Planung ist rechtlich vorgeschrieben, um das Ziel bis 2030 mindestens 15 % der Offenlandflächen des Landes in Baden-Württemberg als räumlich und funktional zusammenhängende Biotope zu gestalten, zu erreichen.

Elektrische Türöffner beim Gesundheitshaus

Das Bauamt teilt mit, dass der Eigentümer des Gesundheitshauses zusammen mit der Gemeinde den Haupteingang mit einem elektrischen Türöffner nachrüsten wird.

  • Anträge

Wärmeplanung

Ein Mitglied des Gemeinderats fragt nach dem aktuellen Stand der vergebenen Planung, welche in Zusammenarbeit mit den Gemeinden der VVG Stockach durchgeführt wird.

Es wurde hierzu kürzlich über den Projektstart und die notwendigen Datenerhebungen im Amtsblatt informiert. Ziel ist es, potentielle Flächen innerhalb des Gemeindegebiets zu ermitteln, in welchen ein Wärmenetz sinnvoll aufgebaut werden kann.

Die dafür notwendigen Angaben über die Gebäude und deren aktuellen Heizsysteme sowie die Verbrauchsdaten sind recht umfassend und werden derzeit zusammengetragen. Mit ersten Ergebnissen und Aussagen kann frühestens in der zweiten Jahreshälfte gerechnet werden.

Ein weiteres Mitglied spricht hierzu den aktuellen Handlungsbedarf bei älteren Heizungen an, bei welchen aufgrund einer Richtlinie dieses Jahr über den Austausch oder die Sanierung der Anlagen entschieden werden muss. Für diese kommen die Ergebnisse der Wärmenetzplanung bzw. auch der Aufbau und die Realisierung eines Wärmenetzes zu spät.

Weitenried Messergebnisse

In den vergangenen 2-3 Jahren wurden im Weitenried umfangreiche Pegelmessungen bzgl. der Wasserstandentwicklung durchgeführt. Ergebnisse hierzu sollen dem Gemeinderat in einer der folgenden Sitzungen vorgestellt werden.

Ausbau Photovoltaikanlagen auf Gemeindegebäuden

Eine Rückfrage besteht wegen einer gesamthaften Untersuchung aller Dachflächen von Gemeindegebäuden für neue geeignete PV-Standorte. Zum aktuellen Stand ist das Gesamtgutachten noch nicht ganz abgeschlossen, die priorisierten Gebäude sind jedoch bereits projektiert und der Aufbau von Photovoltaikanalgen soll dort im Jahr 2023 umgesetzt werden.