Montag, 10. Oktober 2022, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

In der Einwohner*innen- und Jugendfragestunde möchte ein Bürger wissen, ob es stimmt, dass zwei Wohnungen im Kommunalgebäude in der Derststraße 3 nicht belegt sind. Der Vorsitzende bestätigt dies und erläutert, dass für zwei Wohnungen aktuell eine neue Ausschreibung vorbereitet wird. Nach der Bewerberauswahl können diese auch belegt werden.

  • Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

Der Gemeinderat hat über Personalangelegenheiten, einem Antrag auf Förderung zur Stärkung des Ortskerns und einer Stundung der Gewerbesteuer entschieden.

  • Flüchtlingssituation im Landkreis

Nachdem der Zustrom von Geflüchteten in den Landkreis Konstanz weiterhin auf einem sehr hohen Niveau ist, stellt die Unterbringung eine wachsende Herausforderung für alle Beteiligten dar. Über 130.000 ukrainische Flüchtlinge wurden bisher in Baden-Württemberg aufgenommen. Gleichzeitig erreichten weitere 15.000 Flüchtlinge aus anderen Staaten im Jahr 2022 das Land Baden-Württemberg. Offiziell befinden sich über 3.000 ukrainische Flüchtlinge im Landkreis.

Nach Auskunft der Unteren Aufnahmebehörde des Landratsamts sind demnächst alle bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten (z. B. Gemeinschaftsunterkünfte und Kreissporthallen) vollständig belegt. Zuletzt teilte das zuständige Ministerium für Justiz mit, dass ebenso alle Möglichkeiten des Landes ausgeschöpft sind und eine konsequente Weiterleitung der Menschen in die Landkreise erfolgen muss. Anfragen und Aufrufe an Hotels, Jugendherbergen und Betrieben haben bisher zu keinen ausreichenden Ergebnissen geführt. Die Konsequenz war, dass das Landratsamt Konstanz auf die Gemeinden mit der Bitte um Unterstützung zugehen musste. Die an die Kommunen gerichtete Anfrage beinhaltet einerseits die Nutzung von Sport-/Mehrzweckhallen wie auch die Bereitstellung von Grundstücken für die Errichtung von Leichtbauhallen.

Landrat Danner und die Leiterin des Amts für Migration berichten über die neuesten Zahlen sowie die Konzeption des Landratsamts. Sie betonen die äußerst schwierige Situation, in der zu Spitzenzeiten 130 neue Geflüchtete in einer Woche durch den Landkreis aufgenommen werden müssen – damit ist auf einen Schlag eine gesamte Halle belegt. Die aktuellen Zahlen liegen fast doppelt so hoch wie bei der letzten Flüchtlingswelle 2015/2016. Deshalb ergab sich für das Landratsamt die Notwendigkeit über Alternativen nachzudenken und dazu zählen unter anderem auch die kommunalen (Sport-) Hallen.

Das zuständige Amt für Migration (AMI) hat mittels Kriterien eine Liste erarbeitet, nach der kommunale Sport- und Mehrzweckhallen genutzt werden könnten. Diese Kriterien basieren maßgeblich auf der vorhandenen Halleninfrastruktur sowie deren Größe, die Einwohneranzahl der jeweiligen Gemeinde sowie die bisherige Aufnahmequote an Flüchtlingen. Aufgrund dieser Kriterien sollen der Reihenfolge nach zunächst die Hallen der Gemeinden Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Allensbach belegt werden. Rechtlich gesehen kann das Landratsamt als zuständige Behörde für die Gemeinschaftsunterbringung von Flüchtlingen und als Kreispolizeibehörde eine Nutzung von kommunalen Hallen als Notunterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen notfalls auch behördlich durchsetzen. Die Kommunen im Landkreis Konstanz waren sich bisher jedoch einig, dass dies aus Gründen des guten Miteinanders vermieden werden sollte.

Nun sieht die Situation so aus, dass doch deutlich weniger Flüchtlinge als angekündigt ankommen, weshalb der Landkreis nicht unmittelbar auf die Hallen der Kommunen zurückgreifen muss. In Engen konnte man die alte Sporthalle und das alte Hotel Sonne für die Unterbringung gewinnen; in Konstanz wird das Oktoberfestzelt zu einer Unterkunft umfunktioniert. Das sind alles Maßnahmen, die ergriffen werden, bevor Gemeindehallen beschlagnahmt werden müssen. Landrat Danner erklärt, dass er und Frau Brumm heute trotzdem hier sind, weil nicht absehbar ist, wie sich die Situation im Dezember/Januar darstellt bzw. wie sich der Krieg in der Ukraine weiterentwickelt. Deshalb soll jetzt schon Vorarbeit geleistet werden für den Ernstfall, um dann schnell handeln zu können. Man hat aber natürlich auch großes Verständnis für die Vereine, deren Arbeit gerade nach den Corona-Jahren so wichtig ist und die die Gesellschaft zusammenhalten.

Frau Brumm, Leiterin des Amts für Migration und Integration, erläutert weiter die aktuelle Situation. Die kommenden Zugänge lassen sich ganz schwer abschätzen. Man kann nur die allgemeinen Zugangszahlen für Deutschland herunterrechnen auf den Landkreis. Die Zuteilung erfolgt aber nicht gleichmäßig, sondern in Abschnitten (Bundesland für Bundesland) und keiner weiß, wann Baden-Württemberg an der Reihe ist. Zudem gibt es auch noch weitere Asylbewerber zusätzlich zu den Ukraine-Flüchtlingen, die untergebracht werden müssen. Klar ist, dass die Nutzung kommunaler Hallen immer nur eine Übergangslösung sein kann und keine Dauerlösung. Dagegen sollen die geplanten Leichtbauhallen eine mittelfristige Lösung werden. Auch das Thema Kinderbetreuung ist schwierig. Dabei handelt es sich um eine kommunale Zuständigkeit. Hier genügt eine einfache Betreuung, ähnlich wie bei Spielgruppen. Einen Anspruch auf Beschulung besteht erst nach 6 Monaten, wenn eine Weiterverteilung in die Anschlussunterbringung ansteht.

Bei einer Hallenbelegung ist vor Ort immer eine Heimleitung, ein Sekretariat, Hausmeister und sozialer Dienst. Diese sind auch Ansprechpartner für Anwohner. Grundsätzlich sprechen sich Landrat Danner und Frau Brumm für die Seeblickhalle im Vergleich zur Mindlestalhalle aus, da diese in Summe mehr Vorteile für die Unterbringung bietet. Hier wäre relativ einfach eine Küche installierbar, ohne Container anschaffen zu müssen. Auch der elektrische Anschluss ist wesentlich besser als bei der Mindlestalhalle.

Bürgermeister Mors betont, dass die Anschlussunterbringung für die Gemeinden ein enormer Kraftakt bedeutet: zum 01. Januar 2022 waren 77 Geflüchtete in Steißlingen untergebracht, zum aktuellen Stand am 10. Oktober 2022 sind es 146 Geflüchtete. Das bedeutet viel Arbeit, denn Wohnraum muss nicht nur gesucht, sondern sehr oft auch erst noch hergerichtet werden. Das bindet große Ressourcen des Hauptamtes, des Bauhofs, der Hausmeister und des Bauamtes.

Ein Mitglied des Gremiums betont, dass das für alle eine schwierige Situation ist. Es ist darüber hinaus sehr unbefriedigend, dass man nicht weiß, wann und wie viele Flüchtlinge dem Landkreis bzw. den Gemeinden zugeteilt werden. Dadurch gibt es auch keine Planungssicherheit für die Vereine – gerade was Veranstaltungen angeht, die weit im Voraus geplant werden. Man sollte sich aber auch der sozialen Verantwortung bewusst sein und aus diesem Grund wird auch eine Halle zur Verfügung gestellt werden. Auch die Entscheidung, welche Halle das sein soll, ist nicht einfach; es spricht jedoch alles für die Seeblickhalle.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums findet es wichtig, dass man den Vereinen zur Seite steht und sie unterstützt nach den 2 Corona-Jahren. Es entstehen Kosten und die wichtigste Einnahmequelle fällt weg, wenn z.B. ein Fasnachtsverein keine Veranstaltung am Rosenmontag abhalten kann. Er ist der Ansicht, dass sich hier die Gemeinde und der Landkreis beteiligen sollten.

Landrat Danner versteht die Problematik, insbesondere wenn es um die Brauchtumsveranstaltung geht. Es wäre für den Landkreis gut zu wissen, wann der sogenannte „point of no return“ für die Planung wäre. Bürgermeister Mors antwortet, dass die Entscheidung noch diese Woche ansteht. Landrat Danner erklärt, dass er keine Versprechungen machen kann, aber der Landkreis wird auf jeden Fall versuchen, zu vermeiden, dass Gemeindehallen zum Einsatz kommen. Da Fasnacht Mitte Februar 2023 ist, wäre es vorstellbar, dass die Leichtbauhalle bis dahin steht. Bürgermeister Mors weist noch einmal darauf hin, dass das auch im Beschlussvorschlag so berücksichtigt wurde, dass der Gemeinderat nochmals einer finalen Vergabe der Seeblickhalle zustimmen muss.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums würde sich freuen, wenn der Kelch an der Gemeinde Steißlingen vorübergeht, was die Belegung der Gemeindehalle angeht. Man muss aber vom schlimmsten Fall ausgehen und deshalb sollte die Seeblickhalle zur Verfügung gestellt werden, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt. Man sollte sich in so einem Fall auch solidarisch mit den Vereinen anderer Gemeinden zeigen, wo Hallen wegfallen und diesen gegebenenfalls ermöglichen, in Steißlingen zu trainieren. Bürgermeister Mors antwortet, dass es das bereits gibt. Zum Beispiel trainiert ein Teil der Radolfzeller Badminton Gruppe aktuell in Steißlingen, weil deren Halle nicht mehr zur Verfügung steht.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums spricht sich für die Seeblickhalle aus. Die Belegung muss dann aber überdacht werden. Das kann nicht nur Vereine betreffen, die aktuell die Seeblickhalle nutzen. Bürgermeister Mors erklärt, dass allen – auch den Vereinen – klar ist, dass man in so einer Situation zusammenrücken muss.

 

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte betonen, dass Steißlingen zwei Hallen hat, weil sie benötigt werden – nicht, weil man eine zu viel hat, die man einfach abgeben kann. Klar ist aber, dass man auch eine soziale Verantwortung hat. Landrat Danner zeigt Verständnis und betont, dass das nur das letzte Mittel wäre. Wenn man jedoch abwägen muss zwischen der Durchführung einer kulturellen Veranstaltung und der Möglichkeit, Menschen ein Dach über dem Kopf zu geben, dann gewinnt zweiteres.

Weitere Mitglieder des Gremiums sprechen dem TuS für seine vorausschauende Herangehensweise ein Lob aus. Der Tenor aus dem Gremium ist, dass die Seeblickhalle zur Verfügung gestellt werden soll.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob auch private Angebote abgefragt wurden wie Hotels oder andere private Hallen. Landrat Danner bejaht dies. Es wurden Hotels angeschrieben und abgefragt. Die Angebote waren i. d. R. nicht akzeptabel. Private Angebote sind darüber hinaus aber speziell für die Städte und Gemeinden wichtig. Dazu gehören z.B. auch Ferien- oder Einliegerwohnungen. Solche anzumieten macht für den Landkreis keinen Sinn – für die Anschlussunterbringung in den Kommunen sind sie aber enorm wichtig.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums findet, dass die moralische und ethische Verpflichtung klar ist. Die Frage wäre viel eher, ob es Sinn macht, die Halle zu belegen für einige Wochen, wenn im Januar eine Leichtbauhalle in Steißlingen kommen soll. Bürgermeister Mors erklärt, dass das nur bei konkretem Bedarf, wenn sich die Zahlen wieder drastisch erhöhen, der Fall sein wird. Dann wird auch der Gemeinderat nochmals angehört vor der tatsächlichen Belegung und es kann beleuchtet werden, ob eine Belegung wirklich nötig oder anders überbrückbar ist.

Beschluss:

  1. Die Gemeinde Steißlingen steht zur ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und erklärt sich grundsätzlich bereit, den Landkreis bei der vorläufigen Unterbringung der mehrheitlich ukrainischen Flüchtlinge zu unterstützen.
  2. Die Gemeinde Steißlingen stellt dafür im Bedarfsfall die Nutzung der Seeblickhalle in Aussicht und erklärt sich damit einverstanden, dass das Landratsamt notwendige Planungen anstellt.
  3. Vor einer tatsächlichen Belegung der Halle beschließt der Gemeinderat hierüber. Dies geschieht im Bedarfsfall in einer Sondersitzung.
  4. Die Gemeinde Steißlingen verpachtet das Grundstück FlSt-Nr. 9285 (nördliche Fläche) zur Errichtung einer Notunterkunft an den Landkreis Konstanz und der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Verträge abzuschließen.
  5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, weiter nach Möglichkeiten und Konzepten für die im Rahmen der Anschlussunterbringung unterzubringenden Flüchtlinge zu suchen.
  6. Die Gemeinde Steißlingen fordert die Landes- und Bundesebene auf, Lösungsstrategien für einen weiter anhaltenden Zustrom an Flüchtlingen zu erarbeiten und die Kommunen organisatorisch, finanziell und personell zu entlasten.
  • Aktuelle Finanzsituation

Kämmerin Scheffel erläutert den aktuellen Sachstand bezüglich des bisherigen Haushaltsvollzugs 2022. Dieser dient auch als Grundlage für die derzeitigen Planungen des Haushalts 2023.

Nach den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung entwickeln sich die Steuer­einnahmen 2022 besser als erwartet. Zugleich ist die derzeitige Prognose jedoch im aktuellen Umfeld durch sehr hohe wirtschaftliche Unsicherheiten geprägt. Vor allem das Risiko eines Herunterfahrens der Wirtschaft aufgrund mangelnder Gasversorgung birgt enorme volkswirtschaftliche Risiken. Energie und Rohstoffe haben sich drastisch verteuert. Die wirtschaft­lichen Folgen sind nach wie vor nicht absehbar. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich die Wirtschaft in einem Abwärtstrend hin zu einer Rezession befindet. Wie sich dies jedoch genau auswirkt, kann derzeit kaum vorhergesagt werden.

Insgesamt stellt sich die Ertragskraft im Ergebnishaushalt der Gemeinde Steißlingen besser dar, als dies zunächst geplant war. Die bedeutendste Mehreinnahme resultiert aus einem erhöhten Gewerbesteueraufkommen (+ 1,5 Mio. €). Aufgrund des erhöhten Gewerbesteueraufkommens steigt die Gewerbesteuerumlage, sodass die sonstigen Finanzausgaben um ca. 150.000 € vom Planansatz abweichen. Das stellt zum heutigen Stand – nach Hochrechnung der Verwaltungs- und Betriebsausgaben – die größte Abweichung auf der Aufwendungsseite dar.

Das prognostizierte Gesamtergebnis hat sich nach derzeitigem Stand um rd.1,2 Mio. € verbessert.

Ein Mitglied des Gremiums freut sich über das gute Ergebnis, weist jedoch darauf hin, dass das hauptsächlich an den Gewerbesteuereinnahmen liegt, auf die man sich nicht langfristig verlassen darf. Frau Scheffel stimmt dem zu und führt weiter aus, dass mit einigen größeren Gewerbesteuerzahlern Rücksprache gehalten wurde. Bürgermeister Mors weist zudem darauf hin, dass die Gewerbesteuereinnahmen nicht allzu drastisch sinken können. Wenn es dazu kommen würde, müsste die Gemeinde auch weniger Umlagen bezahlen und dürfte einen größeren Teil der Einnahmen behalten. Generell handelt es sich aber natürlich um labile Zahlen.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums regt an, Investitionen vorwegzunehmen und nachhaltig zu investieren. Bürgermeister Mors erklärt, dass eine Gemeinde nicht in Kapitalanlagen investieren darf.

  • Artikelsatzung zur Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht § 2b UStG

Der § 2b UStG betrifft eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes dahingehend, dass juristische Personen des öffentlichen Rechtes (jPdöR), d.h. Bund, Länder, Kommunen etc., für einige Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. Diese Regelung beruht auf der Tatsache, dass auch jPdöR Unternehmereigenschaften nach §2 Abs. 1 UStG aufweisen, sofern sie selbstständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausüben.

Grundsätzlich unterliegen der Umsatzsteuer alle „Lieferungen und sonstigen Leistun­gen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt“. Bis dato war die Umsatzbesteuerung von jPdöR an die Körperschaftssteuer gekoppelt (Betrieb gewerblicher Art), was nur in wenigen Fällen zu tatsächlich umsatzsteuerbaren und -pflichtigen Leistungen führte. Darunter fällt bei der Gemeinde Steißlingen z.B. das Freibad, die Hallen, die Vermietung der Torkel sowie teilweise der Forstbetrieb. Nach neuem Gesetz unterliegt nun jede wirtschaftliche Tätigkeit einer Kommune der Umsatzsteuer. Unter wirtschaftlicher Tätigkeit ist in der Regel jede Tätigkeit zu ver­stehen, die Einnahmen generiert.

Frau Scheffel veranschaulicht ihre Ausführungen in einigen Beispielen: Pflichtaufgaben der Feuerwehr sind nicht steuerpflichtig. Wenn die Feuerwehr aber eine Katze vom Baum rettet, einen Keller auspumpt oder beim Winterdienst hilft – dann werden die daraus entstehenden Einnahmen steuerpflichtig. Auch der klassische Kuchenverkauf kann steuerpflichtig sein – je nachdem wer ihn verkauft (Lehrer oder eben Eltern, Förderverein, Schüler). Es macht beispielsweise auch einen Unterschied, ob eine Erzieherin „im Dienst“ mit den Kindern Mittag isst oder ob sie das gleiche Essen in ihrer eigenen Pause zu sich nimmt.

Aufgabe des Fachbereichs 2 (Finanzen) ist es nun, alle Bereiche der Gemeinde auf Umsatzsteuerbarkeit zu überprüfen. Hierfür müssen alle Sachverhalte, bei denen Einnahmen erzielt werden, unter umsatzsteuerrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetztes wird es nötig sein, die Satzungen und Entgeltordnungen der Gemeinde Steißlingen an die geänderte Rechtslage anzupassen. Um den Aufwand für die Änderung der Vielzahl von Satzungen in Grenzen zu halten, kann die Gemeinde Steißlingen die Umstellung in Form einer so genannten Artikelsatzung vornehmen.

Bürgermeister Mors fasst abschließend zusammen, dass die Umsetzung dieser Gesetzesänderung einen enormen Aufwand für die Gemeinde bedeutet. Die Prüfungen der einzelnen Einnahmen kosten extrem viel Zeit. Vor allem bekommt die Gemeinde die Umsatzsteuer nach 2 Jahren anteilig wieder zurück. Das muss alles im Blick behalten werden. Diese Änderung bringt der Gesellschaft nichts, aber es gibt eben die Verpflichtung, es umzusetzen.

Das Gremium zeigt kollektiv Unverständnis für diese Gesetzesänderung. Ein Mitglied möchte wissen, warum die Umsatzsteuer dann auf die Einnahmen aufgeschlagen wird, wenn die Gemeinde das Geld nach einige Zeit wieder zurückbekommt. Bürgermeister Mors antwortet, dass die Vorsteuererstattung geringer ist als die abzuführende Umsatzsteuer. Hier muss die Kostenbeitragsdeckung im Auge behalten werden. Herr Schmeh befürchtet, dass die Umsetzung des § 2b UStG in der Praxis die Justiz noch sehr belasten wird.

Beschluss:

Der Artikelsatzung zum § 2b Umsatzsteuergesetz wird zugestimmt.

  • Warnhinweise des Gemeindetages Baden-Württemberg zur Belastungssituation  der Gemeinden

Der Landesvorstand des Gemeindetags hat in seiner letzten Sitzung ein Positionspapier verabschiedet, welches ein Warnsignal bezüglich der aktuellen Situation sein soll. Dieses soll nicht nur den Gemeinderäten als zuständige Hauptorgane der Gemeinden zur Verfügung gestellt werden, sondern auch in der Bevölkerung publik gemacht werden, um eine Sensibilisierung für die derzeitigen multiplen Krisensituationen zu erreichen.

Ein Mitglied des Gremiums wundert sich darüber, dass alle immer davon sprechen Bürokratie abbauen zu wollen und dann ist man aktuell aber schon froh, wenn kein „neuer Blödsinn“ dazukommt, wie das im TOP zuvor angesprochene Umsatzsteuergesetz.

Ein weiteres Mitglied zitiert aus dem Positionspapier und fordert, dass sich die Verwaltung wieder auf das Wesentliche reduzieren sollte, ggf. sind Dinge aufzuschieben. Den Bürgern ist es mehrheitlich nicht bekannt, welche Aufgaben und damit eine Überforderung auf den Schultern der Kommunen lastet und was diese zu leisten und zur Verfügung stellen müssen.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums regt an, sich anzuschauen, was das für die eigene Gemeinde bedeutet und appelliert daran, kritisch zu sein, was sein muss und was nicht. Bürgermeister Mors antwortet, dass der Bund und das Land grundsätzlich der Gemeinde Pflichtaufgaben zuweist, die man sich nicht aussuchen kann. Natürlich gibt es auch freiwillige Projekte, die wünschenswert sind aber bedauerlicherweise dann hintenanstehen müssen. Es ist aber nicht einfach, diese Entscheidung zu treffen.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums kritisiert, dass Rechtsansprüche bestehen, aber niemand im Vorfeld prüft, wie die Umsetzbarkeit aussieht und ob genügend Personal zur Verfügung steht. Das ist dann leider auch vor Gericht kein Argument, wenn eine Kommune das eine oder andere nicht sofort umsetzen kann. Generell besteht Skepsis bei Umsetzung der Forderungen.

Beschluss:

Der Gemeinderat unterstützt das Positionspapier des Gemeindetags Baden-Württemberg.

  • Baugesuche - Bauvoranfragen

1 Bauvoranfrage über die Sanierung und Aufstockung der Schulstraße 25 wird das Einvernehmen erteilt.

  • Anträge

Verkehrsschau

Ein Gemeinderat regt an, bei der nächsten Verkehrsschau die Friedhofstraße, einbiegend in Schulstraße, mit aufzunehmen. Die Autos beginnen dort unmittelbar im Kurvenbereich zu parken und man fährt dadurch um die Kurve, ohne zu sehen, ob Gegenverkehr kommt. Ebenfalls schwierig ist die Friedhofstraße selbst. Auf dem Stück bis zur evangelischen Kirche gibt es keine Ausweichmöglichkeit. Bürgermeister Mors antwortet, dass der erste Standort, der angesprochen wurde, bereits auf der Liste für die nächste Verkehrsschau steht. Auch der Hinweis auf die zweite problematische Stelle wird geprüft und eventuell aufgenommen. Eine Gemeinderätin ergänzt, dass auch die Situation in der Gartenstraße am Familienzentrum kritisch ist. Das ist nicht nur während der Hol- und Bringzeiten der Fall. Durch das neue Café in der Gartenstraße hat sich die Situation natürlich nicht gerade verbessert. Auch in der Lange Straße gibt es Probleme an den bekannten Stellen.

Treffen zwischen Jugendvertretern und Gemeinderatsmitgliedern

Ein Gemeinderat spricht die ursprünglich angedachten regelmäßigen Treffen zwischen den Jugendvertretern und den Fraktionsvertretern des Gemeinderats an, die bisher nicht stattgefunden haben und regt an, diese in Zukunft umzusetzen. Bürgermeister Mors antwortet, dass der Jugendbegleiter im Hintergrund aktiv tätig ist und z. B. der Rote Platz intensiv thematisiert wird. Die Treffen mit dem Gemeinderat konnten bisher tatsächlich nicht stattfinden, da die Aufgabenfülle derzeit riesig ist und die Verwaltung vor personelle Schwierigkeiten stellt. Auch war die Jugendbeteiligung in Zeiten von Corona äußerst schwierig. Es ist natürlich das Ziel, die Belange der Jugend im Auge zu behalten. Das spiegelt sich auch im Haushaltplan für das kommende Jahr 2023 wieder. Sobald wie möglich wird dann auch das Treffen mit dem Gemeinderat stattfinden.