Montag, 13. März 2023, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

  • Ergebnisvorstellung der Pegelmessungen im Weitenried

Ende 2019 kam das Regierungspräsidium mit einer Untersuchungsanfrage im Weitenried auf die Gemeinde zu. Die Messergebnisse geben Aufschluss, wie sich das Weitenried in den nächsten Jahrzehnten ohne Zutun entwickeln wird.  Der zweijährige Untersuchungszeitraum wurde vergangenes Jahr abgeschlossen.

Der vom Regierungspräsidium Freiburg beauftragte Fachmann, Herr Dr. Kapfer erklärt, dass es sich beim Weitenried um ein Niedermoor handelt. Generell ist es bei Mooren so, dass sich Pflanzen nicht zersetzen, da sie mit Feuchtigkeit umgeben sind und dabei den typischen Torf bilden. Moore haben eine wichtige Bedeutung für den Klimaschutz (CO²-Speicher) und haben z.B. auch einen positiven Einfluss auf die Landwirtschaft, die Biodiversität oder das Trinkwasser. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass das Torfgebiet durch die Entwässerungskanäle, das trockene Wetter der letzten Jahre und durch einen niedrigeren Grundwasserzufluss stark gefährdet ist. Dadurch dringt Sauerstoff in den Moorboden ein und der Torf beginnt, sich langsam zu zersetzen, da er nicht mehr vollständig mit einer Wasserschicht umgeben ist. Die Folge davon ist, dass sich die Oberfläche jedes Jahr um durchschnittlich 9mm senkt. Dies ist gut erkennbar an den Wegen im Weitenried, die auf Normalniveau verharren, während die Flächen daneben sich immer mehr senken.

Ein Mitglied des Gremiums ist überrascht über die Dynamik und möchte wissen, wie schlimm die Lage ist und wie der Zustand des Weitenrieds im Vergleich zu anderen Mooren in der Umgebung eingeordnet wird. Herr Dr. Kapfer antwortet, dass die Lage der Moore überall ähnlich ist und vielfach Handlungsbedarf besteht. Das Weitenried ist eines der größten Moore, die es hier im Umkreis gibt. Durch seine Struktur ist es auf kontinuierliche Wasserversorgung angewiesen.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums ist irritiert, da sich manche Aussagen von Herrn Dr. Kapfer nicht mit denen decken, die der Gemeinderat von einem anderen Experten in Bezug auf das Trinkwasser bereits gehört hat. Dort wurde gesagt, dass das Oberflächenwasser nicht bis ins Trinkwasser vordringt. Außerdem möchte das Mitglied wissen, was es mit den erhöhten Manganwerten im Trinkwasser des Tiefbrunnens im Weitenried auf sich hat. Herr Dr. Kapfer widerspricht der ersten Aussage. Das Wasser für den Tiefbrunnen kommt nicht nur aus unteren Schichten, sondern auch von oben. Das wurde anhand der Pegelmessungen bei laufendem Pumpbetrieb eindeutig nachgewiesen. Das Mangan kommt aus dem Torfkörper und ist ein Zeichen für die Entwässerung und des Zerfalls des Moores. Bei einem intakten Moor dürfte es nicht zu einer Freigabe der dort gespeicherten Manganmengen kommen.

Ein anderes Mitglied des Gremiums ist im Grundsatz dafür, den Torf zu schützen, hält die CO²-Debatte in diesem Zusammenhang aber für ein rein politisches Thema. Er gibt zu bedenken, dass Wiesenflächen ebenfalls gut für die CO²-Bilanz sind und Sauerstoff produzieren. Bei stark gewässertem Boden wachsen hauptsächlich Binsengräser, die nicht so viel Sauerstoff produzieren. Man sollte hier periodenweise vorgehen – gerade in den heißen und trocknen Sommermonaten sollte das Torfgebiet gewässert werden, sonst nicht. Hier sind demnach Kompromisse nötig.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums weist darauf hin, dass das Ganze auch finanziert werden muss und möchte wissen, wie viel derartige Projekte kosten. Herr Dr. Kapfer antwortet, dass für andere Projekte teilweise bis über 10 Mio. € ausgegeben wurden. Dies über einen Zeithorizont von 2 Jahrzehnten. Für vergleichbare Projekte übernimmt 65% der Bund, 25% das Land und 10% bleiben bei den Gemeinden.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte sichergehen, dass das Thema und die nötigen Maßnahmen zeitnah im Gemeinderat behandelt werden. Dies sichert Bürgermeister Mors zu.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob das Gutachten öffentlich zugänglich ist. Bürgermeister Mors antwortet, dass das Gutachten im Rathaus ausgelegt wird, wenn das Regierungspräsidium zustimmt.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob eine Gefährdung des Weitenriedes ausgeschlossen werden kann, wenn ausreichend Wasser zugeführt wird. Herr Dr. Kapfer antwortet, dass er kein Hydrogeologe ist und diese Frage nicht mit Sicherheit mit ja oder nein beantworten kann. Die Wahrscheinlichkeit zum Erhalt des jetzigen Zustands ist aber groß.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

  • Beteiligung der Gemeinde an Investitionsmaßnahmen am Clubheim des FC Steißlingen

Der FC Steißlingen plant eine umfangreiche und notwendige energetische Sanierung. Die bestehende Öl-Heizung ist seit 1992 in Betrieb und altersbedingt stark sanierungsbedürftig. In diesem Zuge soll ebenfalls die Duschanlage erneuert werden.

Die Gemeinde Steißlingen ist Eigentümerin des Grundstücks, auf dem das Clubheim erbaut wurde. Gemäß § 4 des Überlassungs- und Nutzungsvertrag aus dem Jahre 2012 sind Investitionsmaßnahmen am Clubheim mit 40 % von Seiten der Gemeinde zu bezuschussen.

Der Vorstandsvorsitzende des FC Steißlingen Herr Damisch stellt seine Präsentation zur Sanierung des Clubheims vor. Die Sanierungsmaßnahmen sind für Sommer 2024 geplant. Diese muss aufgrund des Spielbetriebs in der Sommerpause stattfinden.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob im Mindlestal auch andere Gebäude in nächster Zeit eine neue Heizung benötigen. In diesem Fall könnte man eine gemeinsame Lösung mit einer Heizzentrale finden. Bürgermeister Mors antwortet, dass die Verwaltung das prüfen wird und gegebenenfalls den Kontakt herstellt.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie hoch der Anteil der Gemeinde bei Gesamtkosten von 171.000 Euro wäre. Ein anderes Mitglied erklärt, dass die anteiligen Kosten bei rund 68.000 € liegen – unabhängig von den Förderungen, die der Verein eventuell noch bekommt.

Beschluss:

Die Gemeinde stellt den im Überlassungs- und Nutzungsvertrag geregelten Betrag in Höhe von 40 % der förderfähigen Investitionskosten zur Verfügung.

Neufassung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung soll nun in Bezug auf die Betragsgrenzen der Bewirtschaftungsbefugnis des Bürgermeisters angepasst werden. Hauptamtsleiter Schmeh erläutert den aktuellen Sachstand. Die Hauptsatzung wurde das letzte Mal im Jahre 2015 angepasst und ist nicht mehr aktuell. Darin sind die allgemeinen Preissteigerungen, die hohe Inflation, neue zusätzliche Aufgaben sowie neue Tarife und Einstufungen von Beschäftigten nicht abgebildet.

Beschluss:

  1. Die Hauptsatzung der Gemeinde Steißlingen wird auf der Basis des Satzungsentwurfs neu beschlossen.
  2. Die bisherige Hauptsatzung vom 28.07.2004 und ihre Änderungssatzungen werden außer Kraft gesetzt.
  • Festlegung Standort Storchenbrunnen

Mit den Vertretern der Storchenzunft Steißlingen wurde ein Standort gegenüber dem Rathaus (derzeitiger Standort „Bremer Stadtmusikanten“) besprochen. Die Narrenzunft signalisiert für diesen Standort ihre Zustimmung. 

Das Gremium befürwortet den Standort und plädiert dafür, dass der gesamte Platz um den Storchenbrunnen herum ebenfalls mitgestaltet wird. Bauamtsleiter Weber antwortet, dass in diesem Bereich Baumaßnahmen im Zuge des Breitbandausbaus durchgeführt werden. Man wird sich daraufhin den kompletten Bereich anschauen.

Ein Mitglied des Gremiums weist auf einen Vorschlag einer Bürgerin hin, um den Brunnen herum einen Kneipp-Rundgang zu erstellen. Bürgermeister Mors antwortet, dass der Verwaltung die Bedeutung des neuen Platzes bewusst ist. Ein geeignetes Konzept wird unter Beteiligung von Fachplanern, Gemeinderat und der Storchenzunft entwickelt.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob die neue Gestaltung wieder eine Wasserfläche beinhalten muss oder ob es auch andere Möglichkeiten gibt. Bürgermeister Mors antwortet, dass noch keine Detailentwürfe vorliegen, man sich aber bislang durchaus wieder einen Brunnen vorstellt.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie die genauen Eigentumsverhältnisse vor Ort aussehen bzw. was davon der Gemeinde gehört. Herr Weber antwortet, dass alles links bis zur Hecke und rechts bis an die Schule der Gemeinde gehört. Auch der Bereich hinter den Bremer Stadtmusikanten bis an die Schule befindet sich im Besitz der Gemeinde.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt den Brunnen gegenüber dem Rathaus als neuen Standort für den Storchenbrunnen
  2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Aufträge für die Planung des Bereichs zu erteilen.
  • Festlegung Standort Flüchtlingsunterkunft

Der Gemeinderat hat in seiner Entscheidung vom 23.01.2023 einen Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer Containeranlage zur Unterbringung von Flüchtlingen gefasst. In der Zwischenzeit hat die Verwaltung mit verschiedenen Anbietern Kontakt aufgenommen und ist dabei, die Maßnahme weiter auszuarbeiten. Es wird eine Grundfläche von etwa 950 qm benötigt.

Als mögliche Standorte kommen die Parkflächen der Seeblickhalle, das Mindlestal-Areal, eine Fläche im Gewerbegebiet Vor Eichen II, eine Freifläche an der oberen Industriestraße sowie eine zusammenhängende Bauplatzfläche der übrigen 4 Bauplätze im Baugebiet Tal-Erweiterung in Frage. Die Verwaltung stellte eine detailreiche Untersuchung unter Nennung der Vor- und Nachteile dieser fünf möglichen Standorte dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Vor Eintritt in die Diskussion stellt Bürgermeister Mors die aktuellen Belegungszahlen für Steißlingen vor. Er gibt bekannt, dass 372.000 Euro Förderung für die neue Unterbringung bereits gesichert sind. Aktuell gibt es eine Vereinbarung mit dem Landkreis, dass die Zuweisungen bis September ausgesetzt werden und die Gemeinde für die Fehlbelegung einen Ausgleich an den Landkreis bezahlt.

Ein Mitglied des Gremiums stimmt zu, dass gehandelt werden muss und so schnell nicht genügend Wohnraum für die hohe Anzahl der noch zuzuweisenden Flüchtlinge angemietet werden kann. Deshalb ist der Vorschlag in der oberen Industriestraße aktuell die beste Lösung. Bürgermeister Mors stimmt zu, dass die Lösung im Industriegebiet sicherlich nicht optimal ist. Am besten wäre eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen. Das ist zeitlich nicht machbar und das gesamte Management in der Verwaltung ist bereits sehr belastet.

Ein Mitglied des Gremiums ist der Meinung, für die Flüchtlinge wäre es besser, nahe der Wohnbebauung untergebracht zu werden – auch aus Sicherheitsgründen und vor allem für die Kinder. Deshalb wäre ein Standort im Mohnblumenweg besser geeignet. Natürlich besteht hier die Gefahr von Nachbarschaftskonflikten. Man muss die Menschen deshalb informieren und mitnehmen, dann kann das funktionieren. Die Verkehrssituation hält das Mitglied im Mohnblumenweg für unproblematisch. Die wenigsten Flüchtlinge haben Autos. Und die Erweiterung der Anlage sollte sowieso nicht allzu groß werden – dann sollte man lieber nach einem neuen Standort suchen. Zu viele Menschen unterschiedlicher Herkunft auf einem Fleck bergen auch immer mehr Konflikte. Bürgermeister Mors antwortet, dass die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass immer weniger Ukrainer mit Kindern im Landkreis ankommen. Es gibt eine gute Anbindung von der oberen Industriestraße in die Gartenstraße. Tagsüber fährt alle 15 Minuten ein Bus und die Haltestelle befindet sich direkt gegenüber der möglichen Unterkunft. Nicht nur die Lage, sondern auch die Größe der Unterkunft ist für die Integration nicht optimal, aber aktuell aufgrund der Dringlichkeit nicht anders lösbar. Die Gemeinde muss, wenn keine größere Unterbringung realisiert werden kann, schlussendlich doch auf die Hallen zurückgreifen. Das sollte nach Meinung des Bürgermeisters auf jeden Fall verhindert werden.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums weist darauf hin, dass man zu diesem Thema schon einmal eine Sitzung hatte und das Ergebnis war, dass die Gemeinde eine schnelle Lösung braucht. Diese ist nicht optimal, aber schon besser als im Gewerbegebiet Vor Eichen. Ein weiteres Mitglied des Gremiums betont, dass dies nur eine Übergangslösung für zwei Jahre ist. Man sollte sich weiterhin vertieft Gedanken über eine langfristige Unterbringung machen. Bürgermeister Mors antwortet, dass solche Übergangslösungen meistens länger stehen als man denkt.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums wirft ein, dass die Gemeinde nicht beeinflussen kann, ob das eine Dauerlösung ist oder nicht. Das kommt auf die Weltsituation, die Aufnahmebereitschaft und letztendlich auf die Zuweisungen an. Schön wäre es, wenn man das mit der Bevölkerung diskutieren würde, wo man die Flüchtlingsunterbringung in der Zukunft sieht. Bürgermeister Mors antwortet, dass hierfür leider die Zeit fehlt. Grundsätzlich sollte man dabei die Bevölkerung aber auf jeden Fall mitnehmen.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums betont, dass es ihm unwohl mit der Entscheidung ist, denn schließlich stehe man seiner Überzeugung nach vor einer langfristigen Entscheidung. Man redet hier über das kleinere Übel – nicht über optimale Lösungen. Eine Bürgerbeteiligung wäre wichtig. Natürlich muss man möglichst schnell loslegen können, aber es stellt sich die Frage, ob dennoch eine kurzfristige Bürgerbeteiligung ermöglicht werden kann. Dies könnte man in zwei Wochen in einer Sondersitzung entscheiden. Bürgermeister Mors sieht hierbei keinen unmittelbaren Mehrwert. Die Verwaltung kennt sich bei Themen der Erschließung, Infrastruktur etc aus. Er würde aufgrund des Zeitdrucks davon abraten, die Entscheidung zu vertagen. Die Vereinbarung mit dem Landratsamt gilt nur bis September. Es ist außerdem fraglich, wie eine Bürgerbeteiligung aussehen soll – hier fehlt eine Konzeption, die so schnell nicht erarbeitet werden kann. Ein weiteres Mitglied des Gremiums ist der Meinung, dass die Bürger genauso zerrissen sein werden wie das Gremium bei dieser Entscheidung. Es gibt bei allen Vorschlägen Vor- und Nachteile. Eine breite Beteiligung bringt nicht unbedingt neue Erkenntnisse.

Bürgermeister Mors erklärt, dass die Gemeinde bereits einen Standort in der Eichenstraße hat. Viele Gemeinden müssen in die Industriegebiete ausweichen. Das ist nicht die beste Lösung – gerade für die Integration – aber machbar. Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie lange der Gemeinde das Grundstück im Industriegebiet zur Verfügung steht. Bürgermeister Mors antwortet, dass das so lange sein wird, bis dort etwas Anderes geplant wird.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie lange die Lieferzeiten der Container sind, wenn diese jetzt bestellt werden. Herr Weber antwortet, dass diese vier bis sechs Monate beträgt.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung am Standort „obere Industriestraße“ umzusetzen.

  • Baugesuche - Bauvoranfragen

Einem Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage wird das Einvernehmen erteilt.

  • Bekanntgaben

Familienbewusste Kommune Plus

Bürgermeister Mors erklärt, dass die Gemeinde Steißlingen mit einem Folgeprädikat als Familienbewusste Kommune Plus ausgezeichnet wurde.

  • Anträge

30-er Zone in der Beurener Straße

Ein Gemeinderat weist im Hinblick auf die baldige Schwimmbad-Saison auf die Gefährdung der Kinder in der Beurener Straße hin und plädiert für eine 30er-Zone in diesem Bereich. Bürgermeister Mors antwortet, dass das bisher nicht möglich war. Es wurden Messungen vorgenommen und die Daten waren eindeutig. Die Verwaltung nimmt dies aber gerne noch einmal mit und prüft, ob sich an den rechtlichen Vorgaben etwas geändert hat. Die Chancen schätzt er aber gering ein.

Energiewende 2024

Ein weiteres Mitglied des Gemeinderats bringt die geplante Energiewende 2024 zur Sprache, die 65% erneuerbare Energien vorsieht. Er möchte wissen, ob unser Stromnetz dafür gewappnet ist. Herr Weber antwortet, dass man bisher noch nicht dazu gekommen ist, eine detaillierte Planung zu erstellen. Es wurde allerdings ein Stresstest in Bezug auf die zukünftige E-Mobilität durchgeführt und die Ergebnisse werden demnächst dem Gremium vorgestellt. Das Netz wird in Teilen erneuert werden müssen und es wird mehr Trafostationen geben. Das Ganze ist auch eine Frage der Finanzierung. Die Gemeinden können nicht alles tragen. Auch stellt sich die Frage der Umsetzung, denn nicht alle Heizungsanlagen lassen sich zeitnah gleichzeitig austauschen.