Montag, 28. März 2022, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

      

  • Genehmigung des Feuerwehrbedarfplans 2022

Der Gemeinderat hat einer Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2022 i. H. v. 485.000 € zum Erwerb eines Ersatzlöschfahrzeugs des mittlerweile 30 Jahren alten MAN LF 16 zugestimmt. Die Gemeindeverwaltung hat den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses fristgerecht beim Landratsamt Konstanz, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, eingereicht. Ergänzend zum Antrag muss der Feuerwehrbedarfsplan aktualisiert und nachgereicht werden. Der Entwurf wurde gemeinsam durch die Freiwillige Feuerwehr und die Gemeindeverwaltung Steißlingen erstellt und durch den Kreisbrandmeister vorab genehmigt.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie die Feuerwehr die Waldbrandgefahr einschätzt, ob eine eigene Drehleiter für Steißlingen notwendig ist und ob es für das alte Fahrzeug nach der Neubeschaffung noch Verwendung gibt. Feuerwehrkommandant Maier antwortet, dass die Gefahr durch Waldbrände immer ein Thema ist. Bei der Feuerwehr sind Landwirte gelistet, die Wasser zum Wald transportieren können. Darauf kann im Ernstfall zurückgegriffen werden. Eine eigene Drehleiter benötigt Steißlingen definitiv nicht. Die Anfahrtszeit aus Singen und Radolfzell bei einem Einsatz liegt bei ca. 10 Minuten. Diese Wehren rücken immer automatisch mit einer Drehleiter an. Für das zu ersetzende Fahrzeug gibt es aktuell noch keine Verwendung. Das wird zur Diskussion gestellt, sobald das neue Fahrzeug vor Ort ist. Die Wartezeit liegt bei ca. 25 Monaten.

Beschluss:

Der Feuerwehrbedarfsplans 2022 der Freiwilligen Feuerwehr Steißlingen wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

  • Bebauungsplan Seestraße – Feststellungsbeschluss

Bereits im Jahr 2016 kam es zuletzt auf den hinter liegenden Flächen nördlich der Seestraße zu konkreten Bauanfragen. Für die Bauvoranfragen konnte kein Einvernehmen in Aussicht gestellt werden, da die Flächen zum Außenbereich gehörend eingestuft sind (§ 35 BauGB), in welchem eine Bebauung grundsätzlich unzulässig ist. Somit war für den Geltungsbereich ein Planungserfordernis gegeben.

Die bei dieser ersten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2022 behandelt und teilweise berücksichtigt. Es wurde in dieser Sitzung eine zweite Beteiligung auf Grundlage des geänderten Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Die zweite Beteiligung hat nun stattgefunden.

Behandlung der Stellungnahmen aus der zweiten Offenlage

Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind 11 Stellungnahmen eingegangen:

  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Ortsverband Radolfzell

Es wird hier inhaltlich insbesondere der Verlust des Streuobstbestands im Plangebiet angesprochen. Hierzu wird u. a. angeregt, den Streuobstbestand gemarkungsdeckend unter Landschaftsschutz zu stellen. Die aufgeführten Argumente wurden nochmals mit dem vorliegenden Gutachten abgeglichen und überprüft und es kann festgehalten werden, dass die beschriebenen naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen, welche teilweise bereits hergestellt wurden, ausreichend sind. Ein Anpassungsbedarf des Bebauungsplans ergibt sich daraus nicht.

  • Reduzierung der Gebäudehöhen (Öffentlichkeit)

In der direkten Umgebung gibt es Bestandsgebäude mit höherer aber auch mit niedrigerer Fristhöhe als die im Plangebiet beabsichtigten 10 Meter. Es handelt sich bei der Festsetzung um ein abgewogenes Mittelmaß. Eine Reduzierung würde den Wohnraum der neuen Wohngebäude reduzieren. Dies wäre nicht im Sinne einer flächenschonenden Neuversiegelung. 

  • Verkehrssituation in der Seestraße (Öffentlichkeit)

Eine neue Stellungnahme bezieht sich auf den Verkehr und die Parksituation in der Seestraße allgemein sowie auf den Stellplatzschlüssel im Plangebiet, welcher höher als die geplanten 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit festgelegt werden solle. Die Vorgaben für die Stellplätze liegen im Plangebiet mit 1,5 bereits höher als bei den umliegenden Gebäuden. Ein Anpassungsbedarf des Bebauungsplans ergibt sich daraus nicht.

Feststellungsbeschluss

Auf Grundlage der eingereichten Stellungnahmen aus der zweiten Offenlage wird keine weitere Anpassung des Bebauungsplans vorgeschlagen, sodass die Planungsinhalte bestehen bleiben und das Bebauungsplanverfahren zum Abschluss gebracht werden kann.

Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete und angepasste städtebauliche Entwicklung der Gemeinde geschaffen werden. Aufgrund der Lage und der geringen zur Bebauung zulässigen Fläche von unter 10.000 m² des zu planenden Gebiets, konnte die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB erfolgen. Der Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 0,2 ha umfasst die Flurstücke 184, 186 und 189 (teilweise). Ausgehend von der derzeit angrenzenden baulichen Nutzung wird das Planungsgebiet als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Grundstücke werden über eine Privatstraße mit öffentlich-rechtlicher Sicherung (Baulast) von der Seestraße her erschlossen.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob nach wie vor ein Ausgleich von Streuobstbäumen in Richtung Maiershöfe geplant ist. Frau Mayer bejaht dies. Das Mitglied des Gremiums hat zudem eine Frage zur Gebäudehöhe bzw. wie diese sich im Vergleich zur Seestraße verhält. Frau Mayer antwortet, dass die Seestraße bei 450,80 Höhenmetern liegt und das Plangebiet bei 448,50. Ein Neubau muss diese Vorgaben einhalten, d.h. im konkreten Fall 2 Meter unter der Seestraße.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums lobt die Verwaltung dafür, dass die Stellungnahme vom BUND berücksichtigt und sachlich beurteilt wurde, hält sie allerdings für befremdlich. Viele Argumente passen nicht auf Steißlingen und es wurde weit über das Ziel hinausgeschossen. Das Mitglied regt an, dass die Verwaltung den BUND sachlich darauf hinweist. Der Vorschlag erhält große Zustimmung aus dem Gemeinderat.

 

Beschluss:

  1. Die Abwägungen zu den im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung werden, wie in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen, beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan Baugebiet „Seestraße“ wird beschlossen.
  • Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2022 der Gemeindewerke Steißlingen

Auf Basis der beschlossenen Anpassungen der Strompreise sowie der Tarifstruktur im Werkausschuss vom 27.10.2021 wurde ein Entwurf für den Wirtschaftsplan 2022 der Gemeindewerke Steißlingen erstellt. Die Vermögenspläne belaufen sich auf 3.775.388 €, davon 3.319.488 € in der Stromversorgung, 274.900 € in der Wasserversorgung und 176.000 € im allgemeinen Bereich.

Die größte Projektinvestition in der Stromversorgung ist der neue Netzanschluss Beuren, der das Stromnetz der Gemeindewerke Steißlingen zukunftsfähig macht. Im Bereich der Wasserversorgung ist die größte Investition die Neuverlegung der Wasserleitung in der Dorfmitte. Für die Finanzierung der Investitionen werden zwei Darlehen (Trägerdarlehen und externes Darlehen) in Höhe von 2.890.000 € eingeplant.

Ein Mitglied des Gremiums bemängelt, dass man immer noch auf der Grundlage von Planzahlen der Jahre 2019 und 2020 plant und hofft, dass bald ein Jahresabschluss mit tatsächlichen Zahlen vorliegt. Herr Stehling antwortet, dass mit der Fertigstellung des Jahresabschlusses für 2019 bald zu rechnen ist. Bürgermeister Mors ergänzt, dass dieser Umstand auch der schwierigen Personallage im letzten Jahr geschuldet ist, als die Position der Leitung der Gemeindewerke über ein halbes Jahr unbesetzt war.

Ein Mitglied des Gremiums spricht die explodierenden Energiekosten an und möchte wissen, ob die jetzigen Preise der Gemeindewerke im Bereich des Stroms festgeschrieben sind. Herr Stehling antwortet, dass man für 2022 bereits eingekauft und kalkuliert hat. Ob der Bedarf dadurch gänzlich gedeckt wird ist noch nicht absehbar. Dann müsste eventuell Strom nachgekauft werden und das zu sehr hohen Preisen. In diesem Fall müsste eventuell unterjährig eine Erhöhung der Preise an die Endkunden weitergegeben werden. Bei den Sonderkunden kommen die Preiserhöhungen teilweise schon jetzt an, da der Strom für diese direkt an der Börse gekauft wird.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums ist erschreckt vom hohen Wasserverbrauch im Jahr 2020. Herr Weber antwortet, dass das wahrscheinlich darauf zurückzuführen ist, dass 2020 das erste Corona-Jahr war, in dem die Leute viel mehr zuhause waren. Das Jahr war zudem sehr trocken und es gab wenig Niederschlag. 2021 sieht man wieder eine Zurückentwicklung, aber generell steigt der Bedarf. So gibt es zum Beispiel auch immer mehr Pools in Steißlingen, die eine große Menge Wasser benötigen. Bürgermeister Mors versichert, dass die Verwaltung die Entwicklungen im Blick behalten wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2022 der Gemeindewerke Steißlingen.

  • Vergabe von Bauplätzen des Baugebiets Tal-Erweiterung für das Jahr 2022

Die Verwaltung hat alle Bauplatzinteressenten per Mail angeschrieben, um die bisher gemachten Angaben sowie das weitere Bestehen des Interesses an einem Bauplatz zu bestätigen. Insgesamt 21 Bewerber*innen haben sich daraufhin von der Liste streichen lassen, einige andere möchten erst in späteren Jahren berücksichtigt werden. Nahezu 200 Interessenten aus Steißlingen und (i. d. R.) aus der näheren Umgebung sind auf der aktuellen Liste verblieben.

Auswahl der Anzahl an zu vergebenden Bauplätzen

In der Sitzung vom 29.10.2018 hat das Gremium beschlossen, jährlich bis zu 10 Bauplätze des Baugebiets Tal-Erweiterung an die Bauplatzinteressenten zu vergeben. In dieser Vergaberunde werden nun weitere 9 Bauplätze für Einfamilienhäuser vergeben.

Auswahl der Bewerber und Ersatzbewerber

Unter Berücksichtigung der Richtlinien zur Vergabe gemeindeeigener Bauplätze und anhand der vom Gemeinderat in der Sitzung vom 20.07.2020 beschlossenen Auswahlkriterien sowie Punktezuweisungen soll eine Auswahl unter den Bauplatzinteressenten getroffen werden. Aufgrund der Erfahrungen vergangener Vergaberunden wird seitens der Verwaltung empfohlen, die nichtberücksichtigten Bewerber*innen der Vorschlagsliste als Ersatzbewerber der Reihe nach zu benennen.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob die Punkte für Wartezeit verfallen, wenn Bewerber jetzt keine Berücksichtigung finden, weil sie ausreichend Wohnraum haben. Herr Schmeh antwortet, dass die Wartezeit-Punkte nicht gestrichen werden.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums stört sich daran, dass man einer vierköpfigen Familie einen Bauplatz aufgrund ausreichendem Wohnraum verwehrt, es aber Nachrücker ohne Kinder gibt, die eine Chance auf einen Bauplatz haben. Herr Schmeh bestätigt, dass mit Punkten für Wartezeit und Ehrenamt etc. auch ausreichend Punkte erzielt werden können. Das wurde in den Kriterien, die vom Gemeinderat beschlossen wurden, festgelegt. Bürgermeister Mors ergänzt, dass man hier streng nach dem Kriterien-Katalog vorgehen muss. Das passt in 90% der Fälle, subjektiv betrachtet aber nicht immer zu 100%. Der Gemeinderat darf laut vielfacher Rechtsprechung nicht im Einzelfall entscheiden, sondern nur anhand des Kriterien-Katalogs.

Ein Mitglied des Gremiums regt an, zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal über die Kriterien zu sprechen. Bürgermeister Mors wirft ein, dass sich rechtlich nicht viel geändert hat. Dennoch wird die Verwaltung prüfen, ob sich mittlerweile neue Möglichkeiten ergeben haben.

Beschluss:

  1. Für das Jahr 2022 werden zeitnah weitere 9 Bauplätze für Einfamilienhäuser des Baugebiets „Tal-Erweiterung“ durch den Gemeinderat vergeben.
  2. Unter Berücksichtigung der Richtlinien zur Vergabe gemeindeeigener Bauplätze werden die Bewerber*innen Nrn. 1, 2, 4-10 ausgewählt.
  3. Als Ersatzkandidaten werden die Bewerber*innen Nrn. 11-12, 14-15, 17-23 der Reihenfolge nach benannt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Bauplatzinteressenten in Verkaufsverhandlungen zu treten. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat vorgestellt, um eine konkrete Zuweisung der Bauplätze vorzunehmen.
  • Vergaben

Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Ing. Büro Baur die Planungen für den zentralen Kreuzungspunkt rund um das neue Gesundheitshaus weitergeführt.

  • Verkehrswegebau, Umbau Kreisverkehr

Bürgermeister Mors spricht das Thema Verkehrsführung an. Auch die Verwaltung ist unzufrieden mit der Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde, die den Rückbau des Kreisverkehrs fordert. Die Vergabe muss dennoch getätigt werden.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums spricht den Parkplatz für Notfälle im Bereich der Volksbank an und möchte wissen, ob dieser auch in der Bauphase zuverlässig angefahren werden kann. Herr Weber versichert, dass die Verwaltung das in der Planung berücksichtigt und der Parkplatz zu 95% anfahrbar sein wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Erschließungsarbeiten „Neue Dorfmitte“ auf Grundlage des geprüften Angebotes zum Angebotspreis von brutto 484.417,70 € an die Fa. Schleith aus Steißlingen.

  • Breitbanderschließung und Glasfasereinzug

Die Arbeiten sind in den letzten Wochen weitestgehend planmäßig gelaufen. Im Bereich Wiechs/Pilgern sind alle Hausanschlüsse hergestellt. Der Bereich Schoren wird nach aktuellem Stand zum Schluss erschlossen. In diesen Bereichen sind parallel ebenfalls alle Stromanschlüsse neu verlegt worden. Der endgültige Umschluss der Netze BW wird im Laufe des Jahres erfolgen.

Weiter werden jetzt die Anschlüsse im Bereich Mindlestal erfolgen und die Trasse wird anschließend über die Friedhofstraße bis zur Schule geführt. Gleichzeitig sind alle Hausanschlüsse in Maiershöf erfolgt und auch diese Trasse wird über die Beurener Straße bis zur Schule geführt. An der Schule im Bereich Haus C wird der zentrale POP-Standort für die Versorgung aufgebaut.

Beschluss:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Breitbanderschließung und Glasfasereinzug auf Grundlage der geprüften Angebote zum Angebotspreis von brutto 216.761,71 € an die Fa. T&T Renz aus Radolfzell.

  • Änderungen beim Amtsblatt „Steißlingen aktuell“

Durch die immer schwierigere Lage gelbes Papier auf dem Weltmarkt zu erhalten, sucht der Primo-Verlag gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung nach Alternativlösungen, um das in der Bevölkerung liebgewonnene „Gelbe Blättle“ in gewohnter oder nahezu ähnlicher Form zu erhalten.

Kosten

Die Preissteigerungen beim Papier lagen innerhalb von 6 Monaten bei ca. 62% (weiß) und etwa 130% (gelb) und werden lt. einer Prognose aufgrund des Export-/ Importstopps gegenüber Russland noch weiter sprunghaft steigen. Der Ange­botspreis für Papier kann derzeit nur bis zum 31.12.2022 seitens des Primoverlags aufgrund hohen Lagerbestands und dem Zurückgreifen auf einen Ersatzlieferanten garantiert werden. 

Verbessertes Layout

Der Druck soll nach dem Empfehlungsbeschluss des Kulturausschusses zukünftig auf weißem Papier erfolgen. Der Einband (Vor- und Rückseite) wird mit einem frischen hellen Gelb bedruckt. Farbfotos und das Logo der Gemeinde wirken auf dem weißen Papier qualitativ verbessert. Auch die Texte sind besser lesbar, Bilder sind deutlicher und auch farbige Anzeigen kommen besser zur Geltung.

Ein Mitglied des Gremiums lobt den Vorschlag. Er ist ökologisch und preislich sinnvoll; das Design ist sehr ansprechend und modern. Das Mitglied möchte wissen, ob nur die Außenhülle farbig ist und die Innenseiten entsprechend schwarz-weiß. Herr Schmeh antwortet, dass die Seiten 1-2 in Farbe gedruckt werden.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums regt an, dass die Online-Version des Amtsblatts mehr beworben werden sollte, damit weniger Exemplare in Papier ausgeliefert werden, wenn sich Haushalte beispielsweise dafür entscheiden, nur noch die Online-Version auf der Homepage zu nutzen.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums spricht sich im Rahmen der Papiersparsamkeit dafür aus, dass auch die Sitzungsunterlagen für den Gemeinderat in Zukunft digital versendet werden sollten. Frau Lutz erklärt, dass geplant ist, ein Ratsinformationssystem einzuführen, über das die Gemeindräte*innen die Sitzungsunterlagen digital erhalten. Das Programm liefert weitere Vorteile in der Sitzungsvorbereitung und Fraktionsarbeit und wird zu gegebenem Zeitpunkt vorgestellt.

Beschluss:

  1. Dem vorgelegten Layout auf weißem Papier und gelblich eingefärbtem Umschlag wird grundsätzlich zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Primoverlag zeitnah einen neuen Vertrag zu den vorliegenden Konditionen abzuschließen.
  • Baugesuche, Bauvoranfragen

Einem Bauantrag im vereinfachten Verfahren über die Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen wird das Einvernehmen erteilt. Den Befreiungsanträgen wird zugestimmt.

Ein Mitglied des Gremiums möchte aufgrund der Parksituation in diesem Bereich wissen, wie viele Stellplätze auf dem Grundstück geplant sind. Frau Mayer antwortet, dass jeweils eine Garage und ein Stellplatz geplant sind, d.h. in Summe 2 Stellplätze pro Haushälfte.

  • Bekanntgaben

Ernennung zum Eheschließungsstandesbeamten

Bürgermeister Mors überreicht dem Wiechser Ortsvorsteher Alexander Fuchs seine Urkunde zur Ernennung zum Eheschließungsstandesbeamten. Dieser hatte erfolgreich an einer entsprechenden Schulung teilgenommen und kann nun bei Interesse Paare in Wiechs trauen.

Tag der offenen Tür am Sonntag, 10.04.2022

Bürgermeister Mors weist noch einmal auf den Tag der offenen Tür am 10. April hin. Es werden das neue Gebäude in der Derststraße, das Kinderhaus St. Elisabeth, der Bauhof und die Kläranlage geöffnet sein. Außerdem eröffnet das Gesundheitshaus an diesem Tag.

Geflüchtete aus der Ukraine

Frau Lutz informiert über die aktuelle Situation in Bezug auf Geflüchtete aus der Ukraine: Aktuell sind 10 Personen in Steißlingen angekommen, in den nächsten zwei Wochen soll noch eine vierköpfige Familie hinzukommen. Bislang sind alle Geflüchteten in privaten Unterkünften untergebracht. Hier gilt ein großer Dank der Steißlinger Bevölkerung und deren großer Hilfsbereitschaft.

  • Anträge

Baulicher Zustand der Singener Straße

Ein Gemeinderat bemängelt den Zustand der Singener Straße, welcher für Fahrräder sehr gefährlich ist, und möchte wissen, ob eine Sanierung vorgesehen ist. Herr Weber antwortet, dass seitens des Regierungspräsidiums (RP) ein Angebot für die Orsinger Straße für 2023 im Raum steht. Für die Singener Straße gibt es noch keinen Termin. Die Verwaltung selbst versucht bereits viele Furten zu beseitigen, wenn z.B. Straßenarbeiten wie in der Seestraße vorgenommen werden. Bürgermeister Mors versichert, dass das Thema im Auge behalten wird.

Homepage

Weiter weist der Gemeinderat darauf hin, dass die Homepage in Bezug auf die angebotenen Grundstücke im Gewerbegebiet nicht aktuell ist. Frau Lutz antwortet, dass die Homepage der Gemeinde aktuell neu aufgesetzt wird. In diesem Zuge wird auch versucht, alle Einträge auf Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen. Der Hinweis wird direkt aufgenommen und korrigiert.

Wasserbrunnen auf dem Friedhof

Eine Gemeinderätin ist erfreut darüber, dass die Brunnen auf dem Friedhof nun laufen, aber leider sind die Brunnen voller Laub. Ein anderes Mitglied ergänzt, dass aktuell eine Brunnensäuberung erfolgt.

Wege auf dem Friedhof

Ein Ratsmitglied lobt die teilweise Neugestaltung des Friedhofs, jedoch sind die neuen Wege zu voll mit Kies, sodass man es mit dem Rollstuhl oder Rollator sehr schwer hat. Herr Schmeh stimmt zu. Das Problem ist schon bekannt. Die Firma hat es etwas zu gut gemeint und wird korrigieren.