Gemeinderatssitzung
- Vorstellung der Planung zur Erweiterung der Pflegestätte „Helianthum“ durch das Planungsbüro Burkhardt
Am 29.07.2013 wurde der Gemeinderat erstmals über die geplante Erweiterung der Pflegestätte Helianthum informiert. In der Sitzung vom 24.02.2014 wurde im Gemeinderat die mögliche Erweiterung der Pflegestätte Helianthum in den nördlichen Grünbereich vorgestellt.
Das bestehende Pflegeheim soll durch einen freistehenden Neubau erweitert werden. Vorgesehen ist eine dreigeschossige Bauweise in Flachdachausführung, wobei die 3. Etage zurückgesetzt als Staffelgeschoss ausgeführt wird und nicht über die volle Fläche des darunter liegenden Geschosses reicht. Die Zufahrt zur Tiefgarage mit 27 zusätzlichen Stellplätzen soll vom Sonnenblumenweg her erfolgen. Mit den bestehenden Stellplätzen erhöht sich die Zahl auf insgesamt 48. Damit sind die gesetzlichen Vorgaben für Stellplätze bzgl. Pflegeheime deutlich überschritten. Die Stellplätze der neuen Tiefgarage sind ausschließlich für die Mitarbeiter vorgesehen. Die bisher bestehenden Stellplätze der unter dem Anbau an der Remigiusstraße stehen den Besuchers zur Verfügung.
Gebaut werden neben Einzelzimmern für die Pflege auch mehrere Kleinstwohnungen, die entweder für den Ehepartner eines Pflegebedürftigen oder für das Personal zur Verfügung stehen. Insgesamt sollen im Neubau 83 Bettenplätze entstehen. Durch den Wegfall von 19 Bettenplätzen im Bestand (nach der Pflegereform 2019 darf es im Bestandsgebäude keine 2-3-Bettzimmer mehr geben), werden tatsächlich nur 64 zusätzliche Betten geschaffen. Die Reform der Heimbauverordnung ist auch einer der Gründe, weshalb die Erweiterung des Helianthums dringend notwendig ist. Der Neubau ist mit einem Versorgungstunnel und einem überdachten Fußweg mit dem bisherigen Gebäude verbunden. Auf Nachfrage eines Gemeinderats wird erklärt, dass der Fußweg ein öffentlicher Weg bleibt. Die zwischen den beiden Gebäuden geplante Überdachung dient der räumlichen Gestaltung des Areals und behindert z. B. keine Feuerwehrfahrzeuge. In der Mitte des Neubaus soll ein offener Hof entstehen. Eine Besonderheit stellt die öffentliche Toilette dar, die in den Neubau des Helianthums integriert werden soll. Diese soll vor allem für Spielplatzbesucher durch einen eigenen Außenzugang erreichbar sein.
Auf Beschluss des Gemeinderates hat die Verwaltung inzwischen die zu erschließenden Grundstücke bereits erworben. Nach der grundsätzlichen Zustimmung zur Entwurfsplanung wird ein Bebauungsplan erstellt, der diese Fläche als Sondergebiet "Pflege" ausweist. Ein nachbarschaftliches Grundstück, auf dem die Zufahrt zum Neubau geplant ist, wird in den Bebauungsplan mit aufgenommen.
Ein Gemeinderat erkundigt sich nach den geplanten Ausgleichsmaßnahmen für die vorhandene Streuobstwiese. Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB zwar keine Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben sind. Für die Gemeinde Steißlingen ist es selbstverständlich, einen angemessenen Ausgleich für die Eingriffe in die Natur vorzunehmen. Wie hoch diese sind, wird im so genannten „Umweltbericht“ amtlich festgestellt. Dementsprechend werden konkrete Maßnahmen durch die Gemeinde getroffen.
Architekt Burkhardt berichtet, dass der Betreiber des Helianthums einen Informationsabend für die Anlieger am 15.10.2014 veranstalten wird.
Beschluss:
1. Der Vorabzug der Entwurfsplanung vom 29.09.2014 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB zur Abstimmung vorzulegen.
- Bebauungsplan „Kronenareal“ – Aufstellungsbeschluss
Die eingereichte Bauvoranfrage eines möglichen Investors zur Überplanung des „Kronenareals“ weist eine Bauplanung mit Firsthöhen von bis zu 15 m in teilweise dreigeschossiger Bauweise und die Bereitstellung von 35 oberirdischen Stellplätzen auf dem Grundstück aus. Nach Meinung des Gemeinderates wertet diese Planung den baulichen Charakter des Dorfkerngebiets ab. Der gestalterische Gehalt der Planung wurde unter Hinzuziehung eines Städteplaners begutachet und als wenig geeignet für diesen Standort gewertet.
Die Umsetzung der Planungsziele der Gemeinde bezüglich einer städtebaulich ansprechenden Bebauung auf dem Kronenareal kann durch ein Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden. Um im Verfahrensablauf für einen Bebauungsplan des „Kronenareals“ und der weiteren Behandlung der Bauvoranfrage keine angreifbaren Verfahrensfehler zu verursachen, muss innerhalb von 6 Wochen nach Eingang der Bauvoranfrage ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit hinreichend konkreten Planungszielen und positivem Nutzungskonzept gefasst werden. In einem weiteren Schritt kann die Rückstellung der Bauvoranfrage erfolgen.
Aufstellungsbeschluss
Durch den geplanten Verkauf des Flst. 3774, bebaut derzeit mit einer Schank- und Speisewirtschaft mit Beherbergungsbetrieb, wird eine Neubebauung des Areals erfolgen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzung für eine geordnete und der Umgebung angepassten städtebauliche Entwicklung zu schaffen, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes über das ca. 2.450 m² große und an einer sehr zentralen Stelle gelegene Flst. 3774 bietet genügend Raum für eine sachgerechte Abwägung zu den an das Plangebiet angrenzenden Flächen und begründet das Erfordernis für die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich. Das Grundstück des „Kronenareals“ liegt inmitten eines für die Gemeinde Steißlingen und das öffentliche Interesse bedeutsamen Gebiets, was den Planungsanlass verstärkt.
Der Abgrenzungsvorschlag der Gemeindeverwaltung für das Plangebiet des „Kronenareals“ umfasst das Flst. 3774 und 3774/12 mit einer Gesamtfläche von ca. 3.426 m². Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete und der Umgebung angepasste städtebauliche Entwicklung der Gemeinde geschaffen werden. Ausgehend von der derzeitigen baulichen Nutzung innerhalb des Plangebietes und der Nutzung von angrenzenden Grundstücken soll das Planungsgebiet als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Weitere Ziele und Zwecke der Planung sind eine Beschränkung der Trauf-, First-, und Wandhöhen. Selbst geringfügige Höhenüberschreitungen gegenüber den umliegenden Bebauungen, gefährden eine Angleichung des neuen Objekts an den Bestand. Es soll daher eine optische Zweigeschossigkeit angestrebt werden.
Aufgrund der direkten Lage an einem zentralen Kreuzungspunkt der Gemeinde in Nähe der Gemeinschaftsschule (Kreuzung Schulstraße-Gartenstraße-Friedhof-straße) mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen, ist die Festlegung einer Tiefgaragenpflicht für die nach § 37 Abs. 1 LBO notwendige Anzahl an Stellplätzen erforderlich. Der Stellplatzschlüssel soll bei 1,2 Stellplätzen pro Wohnung liegen, was im Zentrum von Steißlingen angemessen ist.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) dargestellt. Der Bebauungsplan entwickelt sich damit aus dem Flächennutzungsplan (§ 8 Abs. 2 BauGB).
Die im Plan zu treffenden Nutzungsfestsetzungen sollen sich einerseits am vorhandenen Bestand orientieren, andererseits eine angepasste bauliche Entwicklung garantieren, wobei auf das vorhandene Ortsbild im Plangebiet, die Bedeutung des Grundstücks aufgrund der zentralen Lage und die angrenzenden Gebiete Rücksicht zu nehmen ist.
Aufgrund der Lage und der geringen Fläche des zu beplanenden Grundstücks, kann die Neuaufstellung durch einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen.
Beschluss:
1. Der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet „Kronenareal“ entsprechend dem im Lageplan vom 01.10.2014 dargestellten Bereich und den formulierten Zielen und Zwecken der Planung wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat entsprechend für diesen Bebauungsplan qualifizierte Planungsbüros zur Auswahl vorzustellen.
- Genehmigung von Umbaumaßnahmen der „Storchenstube“
In den letzten Jahren sind die Mitgliederzahlen der Storchenzunft Steißlingen e.V. kontinuierlich angestiegen. Aus diesem Grund bietet der Sitzungsraum der „Storchenstube“ nicht mehr genügend Platz, um Sitzungen durchzuführen. Außerdem wird der Raum für die Lagerung der Materialien und Kostüme zunehmend beengt. Deshalb plant die Storchenzunft Steißlingen e.V. einige genehmigungsfreie Umbaumaßnahmen in der „Storchenstube. Diese werden dem Gremium bekannt gegeben. Die Gemeindeverwaltung steht dem Umbauvorhaben positiv gegenüber. Der bestehende Mietvertrag wird von den Umbaumaßnahmen nicht berührt.
Beschluss:
Die Umbaumaßnahmen der Storchenzunft Steißlingen e.V. in der „Storchenstube“ werden genehmigt.
- Vergabe von Arbeiten zur Verlegung von Stromkabeln der Gemeindewerke
Über die Arbeiten zur Verlegung von Stromkabeln in der Hegaustraße zur Einbindung der Trafostation Hegaustraße in eine 20 kV-Ringleitung sowie der Verlegung von Niederspannungsleitungen von der Trafostation Hegaustraße zur Seeblickhalle wurden durch das Ingenieurbüro Burkhard Raff sieben Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. In diesen Arbeiten sind bereits Teilleistungen der Gemeindewerke für die künftige Erschließung des neuen Baugebietes mit enthalten. Mit der Verlegung der 20 kV-Leitung in der westlichen Hegaustraße wird auch die bestehende Gasleitung bis zum künftigen Baugebiet verlängert.
Die Frage eines Gemeinderats, ob von den Baumaßnahmen die Seeblickhalle bzw. Hegaustraße zur Zeit der Leistungsschau des Gewerbevereins betroffen sind, verneinte Bauamtsleiter Schönenberger. Der Vorsitzende betont noch einmal, dass durch die Verlegung der Stromkabel die Sicherheit der Stromversorgung erhöht wird, da die Stichversorgung in eine Ringversorgung umgewandelt wird.
Beschluss:
Der Auftrag über die Arbeiten zur Verlegung von Stromkabeln wird auf Grundlage des geprüften Angebots vom 01.10.2014 an die Fa. Wolfgang Braun aus Hornstetten zum Angebotspreis von 141.178,71 € vergeben.
- Anberaumung einer Bürgerversammlung
Auch in diesem Jahr ist die Abhaltung einer Bürgerversammlung vorgesehen. Wie in früheren Jahren sollen die Bürger aufgefordert werden, eigene Vorschläge für die Tagesordnung zu machen. Diese sollen dann bei der Bürgerversammlung konkret angesprochen und diskutiert werden.
Der Bürgermeister lobt das Engagement und Interesse der Steißlinger Bürger auf kommunalpolitischer Ebene. Dies sei nicht selbstverständlich und muss wertgeschätzt werden.
Beschluss:
Die diesjährige Bürgerversammlung wird auf den Mittwoch, den 12.11.2014, 19.00 Uhr in der Mensa des Schulneubaus anberaumt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgerversammlung vorzubereiten
- Baugesuche – Bauvoranfragen
1 Bauvorhaben wird zur Kenntnis genommen. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen wird erteilt.
1 Bauvoranfrage wird zurückgestellt.
- Bekanntgaben – Anträge
Wahl des 1. Bürgermeisterstellvertreters
Bürgermeister Ostermaier gibt auf Wunsch der SPD-Fraktion eine Stellungnahme zum Wahlverfahren des ersten Bürgermeisterstellvertreters in der Sitzung des Gemeinderats vom 15.09.2014 ab.
Tempo 30-Zone und Nachtfahrverbot für LKWs für die Ortsdurchfahrt
Die CDU-Fraktion stellt den Antrag auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die gesamte Singener und Orsinger-Straße. U. a. wird auf die Gefährdung der Gesundheit der Anwohner durch die vorhandenen Emissionsbelastungen wird hingewiesen. Des Weiteren sollen zur Überwachung der Einhaltung des Tempolimits regelmäßige Kontrollen entlang der Straße erfolgen. Auch strebt die CDU-Fraktion ein Nachtfahrverbot für LKWs an.