Montag, 7. Juli 2014, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Am 07.07.2014 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
  • Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Gemeinschaftsschule

Hauptamtsleiter Schmeh informiert, dass die Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung nach VOL zur Beschaffung von beweglichem Inventar/Möbel für den Neubau der Gemeinschaftsschule vorgenommen hat. Die Möbelstücke wurden durch den Schulbauausschuss bemustert. Dabei wurde eine Auswahl festgelegt.

Los 1: Beide Betreuungsräume
Bedarf: 2 Sitzecken und 1 Werkbank für Grundschüler

Beschluss (14 Ja):
Der Auftrag über Los 1 für die Gemeinschaftsschule wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 25.06.2014 zum Angebotspreis von 2.322,36 € an die Fa. flex-i GmbH aus 74360 Ilsfeld-Auenstein vergeben

Los 2: Physik-/Chemieraum
Bedarf: 30 Stühle für Schüler der Klassenstufen 7-10, Farbe orange, Oberfläche unempfindlich (z. B. Holzschalensitz),  1 Drehstuhl mit Rollen für die Lehrkraft

Beschluss (14 Ja):
Der Auftrag über Los 2 für die Gemeinschaftsschule wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 25.06.2014 zum Angebotspreis von 1.502,06 € an die Fa. Hohenloher GmbH & Co. KG aus 74603 Öhringen vergeben

Los 3: Lernlandschaften/Mediathek
Bedarf:  4 Sitzhockergruppen, eine davon für die Mediathek, 1 Couch/Sofa/Sitzecke für die Mediathek

Beschluss (14 Ja):
Der Auftrag über Los 3 für die Gemeinschaftsschule wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 25.06.2014 zum Angebotspreis von 2.269,33 € + Nachtrag von 875,84 € (gesamt: 3.145,17 €) an die Fa. flex-i GmbH aus 74360 Ilsfeld-Auenstein vergeben

Los 4: Lernlandschaften
Bedarf:  18 Stehtische, höhenverstellbar, Rollen

Beschluss (14 Ja):
Der Auftrag über Los 4 für die Gemeinschaftsschule wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 25.06.2014 zum Angebotspreis von 4.840,92 € an die Fa. ASS-Einrichtungssysteme GmbH aus 96342 Stockheim vergeben

Los 5: Mensa
Bedarf: 120 Stühle, leicht, abwaschbar, Farbe dunkelrot, dazu 4er oder 6er-Tische, wenn möglich hellgraue Tischplatte, klappbare Tischbeine, leichtes Gewicht und 10 Hochstühle/ Barhocker für den langen Stehtisch

Beschluss (14 Ja):
Der Auftrag über Los 5 für die Gemeinschaftsschule wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 25.06.2014 zum Angebotspreis für ein Alternativangebot von 30.611,80 € an die Fa. flex-i GmbH aus 74360 Ilsfeld-Auenstein vergeben

Los 6: Caféteria
Bedarf: 1 Lounge-Sitzecke mit kleinerem Tisch, 2 passende Sessel oder Sitzhocker dazu, 3 stabile Stehtische

Beschluss (14 Ja):
Der Auftrag über Los 6 für die Gemeinschaftsschule wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 25.06.2014 zum Angebotspreis von 3.800,38 € an die Fa. Wiebelt aus 78408 Villingen-Schwenningen vergeben.

Los 7: Lehrerarbeitszimmer und Elternsprechzimmer
Bedarf: 18 Tische (ca. 70 x 80 cm), hellgrau (Lehrerarbeitszimmer), 18 Stühle, hohe Lehne mit, Armauflage, gepolstert, 1 größerer ovaler Tisch für das Elternsprechzimmer, helle  Holzoptik, gleichen Stühle wie im Lehrerarbeitszimmer, 1 Sideboard 1,20 m breit, 40 cm tief, ca. 1,10 – 1,20m hoch, optisch passend zum Tisch, Einlegeböden, Drehtüren, abschließbar  

Beschluss (14 Ja):
Der Auftrag über Los 7 für die Gemeinschaftsschule wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 25.06.2014 zum Angebotspreis von 7.384,01 € an die Fa. Hohenloher GmbH & Co. KG aus 74603 Öhringen vergeben

Los 8: Spindräume
Bedarf: insgesamt 308 Schließfächer, quadratisch oder rechteckig, moderne Farbgebung, bunt, aufgeteilt in einzelne Spindwände

Der Schulbauausschuss ist sich einig, dass ähnlich wie in der besichtigten Schule in Doren (Vorarlberg) so genannte Z-Spinde beschafft werden sollen. Mit der Fa. Ass wurde diesbezüglich Kontakt aufgenommen. Diese möchte solche Spinde, die allerdings mehr Raumvolumen/Fläche einnehmen, zusätzlich anbieten. Parallel dazu wurde von der Verwaltung ein weiteres Angebot eingeholt. Hauptamtsleiter Schmeh weist darauf hin, dass entsprechend dem Ergebnis die Ausschreibung in Bezug auf Los 8 durch Gemeinderatsbeschluss aufzuheben ist. Das Gremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Los 9: Lehrertische in den Klassenräumen
Bedarf: 9 Lehrertische, leichte Optik, gerne mit Rollen

Beschluss (14 Ja):
Der Auftrag über Los 9 für die Gemeinschaftsschule wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 25.06.2014 zum Angebotspreis von 2.548,98 € an die Fa. ASS-Einrichtungssysteme GmbH aus 96342 Stockheim vergeben:

  • Vergabe der WLAN-Ausstattung für alle Schulgebäude

Diesbezüglich wurde eine beschränkte Ausschreibung nach VOL vorgenommen. 7 leistungsfähige EDV-Anbieter aus der Region (wg. Reaktionszeit bei einem Netzausfall) wurden zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Der Schulbauausschuss hat sich ausführlich mit dem Thema und der Vergabe befasst. Offen war, ob man für den Grundschulbereich im Neubau 2000 ebenfalls ein flächendeckendes WLAN anbietet. Der Mitglieder des Schulbauausschusses kommen zu der Beschlussempfehlung, auch für diesen Teil der GMS die Komplettlösung einzurichten. Andere Schulen haben bereits im Grundschulbereich einfache Tablets in den Schulunterricht eingeführt. Diese besitzen keinen LAN-Anschluss und sind auf ein WLAN-Netz angewiesen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wird nach Lösungen in anderen Schulen sowie nach der technischen Halbwertszeit der Anlage gefragt. Hauptamtsleiter Schmeh erläutert, dass die Gemeinde Steißlingen bei der WLAN-Ausstattung eine Vorreiterrolle gegenüber anderen Schulen einnimmt, bei denen WLAN bisher nur in Teilbereichen eingesetzt wird. Die Einrichtung von WLAN für die Sekundarstufe ist heutzutage unabdingbar. Auch werden schon im Grundschulalter erste Übungen an Tablets mit Schulnetzverbindung durchgeführt. Die einzelnen Access-Points werden mit Steckmodulen ausgestattet, die leicht auf neuartige Generationen austauschbar sind. Ein Gemeinderat warnt vor den laufenden Kosten für die Wartung des WLAN-Netzes. Bürgermeister Ostermaier antwortet, dass WLAN-Netzen, wie sie in vielen Betrieben bereits erfolgreich eingesetzt sind, die Zukunft gehört. Die Verwaltung ist sich der künftigen Kosten sehr wohl bewusst. Herr Schmeh ergänzt, dass die Wartungskosten sehr minimal sind. Die Betreuung des Schulnetzes und des Servers bedarf höherer Pflegekosten. Weitere Wortmeldungen befürworten die Anschaffung des WLAN-Netzes, damit die Schule zukunftsfähig bleibt.

Bürgermeister Ostermaier betont, dass es einen fairen Wettbewerb bei der Ausschreibung gegeben habe. Leider hat sich nur ein Anbieter an die große Aufgabe herangetraut.

Beschluss (14 Ja):
Der Auftrag über die Vergabe der W-LAN-Lösung für die Gemeinschaftsschule wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 27.06.2014 zum Angebotspreis von 96.538,04 € an die Fa. wirelessmaxx-drahtlose Kompetenz GmbH aus 78126 Königsfeld-Neuhausen vergeben

  • Europaweite Ausschreibung von Abfalldienstleistungen und Abschluss einer neuen Delegationsvereinbarung mit dem Landkreis

Die 17 entsorgungspflichtigen Gemeinden im Landkreis Konstanz haben sich darauf verständigt, nach dem Ende des bisherigen Entsorgungsvertrags mit der Firma SITA Heinemann die Abfalldienstleistungen neu europaweit auszuschreiben. Inzwischen hat die von den 17 beauftragten Gemeinden eingesetzte Unternehmensberatung Schmidt / Bechtle die Vorarbeiten abgeschlossen und in Zusammenarbeit mit Vertretern aus den Gemeinden ein umfangreiches Pflichtenheft mit Vorgaben für die Ausschreibung erstellt.

Bisher war zwischen dem Landkreis und den Gemeinden in den letzten Jahrzehnten Geschäftsgrundlage, neben dem Einsammeln und Transport der verschiedenen Abfallfraktionen auch die Verwertung von Altpapier, Altholz, Altmetall, E-Schrott, usw. von den Gemeinden ausführen zu lassen. Inzwischen wurde rechtlich  festgestellt, dass gem. § 6 Abs. 2  des Landesabfallgesetzes keine Rechtsgrundlage für die Delegation der Aufgabe der Verwertung von Abfällen / Wertstoffen gegeben ist.

Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Rechtslage gem. § 6 Abs. 2 Landesabfallgesetz in die eigene Aufgabenwahrnehmung zu übernehmen und den Ausschreibungsumfang für die europaweite gemeinsame Ausschreibung der 17 entsorgungspflichtigen Gemeinden entsprechend zu verändern.

-    Ankauf der alten Abfallbehältnisse oder weitere Miete der Abfallbehältnisse
Diese Frage war bereits bei der Ausschreibung vor 10 Jahren ein Thema. Aus diesem Grunde wurde in den Vertrag mit SITA Heinemann aufgenommen, dass die 17 entsorgungspflichtigen Gemeinden gemeinsam die Möglichkeit haben, am Ende des Vertrags die Abfallbehältnisse zum Verkehrswert anzukaufen. Der Verkehrswert soll einvernehmlich bestimmt werden. Kommt es zu keiner Einigung, soll ein Gutachter beauftragt werden, den Verkehrswert verbindlich festzulegen. Die Neuanschaffung der Behältnisse wäre künftig ebenfalls Sache der Gemeinde. Nach Abwägung aller ausschreibungsstrategischen, organisatorischen und technischen Argumente wird empfohlen, die Variante Ankauf der Behälter bei SITA Heinemann zu wählen.

Ein Gemeinderat empfiehlt den Ankauf der Müllbehältnisse, um die Preise bei einer neuen Ausschreibung günstig zu halten. Die Entsorgung der bisherigen Mülleimer ist seiner Meinung nach entgegen aller Vernunft. Auf Nachfrage berichtet Kämmerer Blüthgen, dass die Sammlungen von Altmetall usw. von Vereinen wie gewohnt weiter verlaufen.

Auf die gegenteilige Meinung eines anderen Gemeinderats antwortet der Kämmerer, dass durch den Ankauf der Müllbehälter mehr Wettbewerb bei der Neuvergabe der Abfallentsorgung entsteht. Ohne den Ankauf hat der alte Anbieter Vorteile, da dieser bereits genügend Abfallbehältnisse im Gegensatz zu den Mitbewerbern besitzt. Der Arbeitskreis hat zudem den Zustand der Abfallbehältnisse für sehr gut befunden. Der Ankauf der alten Behältnisse stellt die wirtschaftlichste Lösung dar. Auf die Frage nach dem zukünftigen Abholungsrhythmus antwortet Bürgermeister Ostermaier, dass die Gemeinde darauf Einfluss nehmen kann, da mit jeder Kommune Einzelverträge abgeschlossen werden. Für den Bürger wird sich wahrnehmbar nicht viel ändern.

Auf die Frage nach dem Umtausch von Müllbehältnisse antwortet Herr Blüthgen, dass diese aus dem Behälterpool des neuen Anbieters ersetzt werden.

Beschluss (13 Ja, 1 Enthaltung):
1.    Der Umfang der europaweiten Ausschreibung der Abfalldienstleistungen wird auf die Einsammlung und den Transport der Abfälle/Wertstoffe entsprechend der Regelung gemäß § 6 Abs. 2 Landesabfallgesetz beschränkt. Nur dieser Leistungsumfang ist der Ausschreibung zugrunde zu legen.

2.    Dem Ankauf der bisher verwendeten Abfallgefäße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Firma SITA Heinemann zusammen mit den 17 entsorgungspflichtigen Gemeinden, gegebenenfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen, einen Kaufpreis zu vereinbaren. Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Ankauf sind in den Haushaltsplan 2016 einzustellen.

3.    Für die europaweite Ausschreibung der Abfalldienstleistungen ist die Verwendung der bisherigen Abfallgefäße vorzugeben und für den Nachkauf von zu ersetzenden oder zu ergänzenden Abfallbehältnisse ein Entgelt abzufragen. Das Behältermanagement (Führung von Behälterlisten, Ausfahren oder Austausch von Behältern usw.) hat der künftige Auftragnehmer zu übernehmen.

4.    Für die bahnverladfähige Anlieferung des Restmülls wird die Verwaltung beauftragt, mit der Kompostwerk GmbH eine Vereinbarung über die Anlieferung, Verpressung und den Transport zur Bahnschnittstelle auf Basis des vorliegenden Angebots mit 12,7 €/t netto zuzüglich Mehrwertsteuer = 15,11 €/t brutto zu vereinbaren.

5.    Dem Abschluss einer neuen Delegationsvereinbarung mit dem Landkreis wird grundsätzlich zugestimmt. Sollten von Seiten des Landkreises wesentliche Änderungen an der Vereinbarung in den weiteren Verhandlungen vorgegeben werden, ist Delegationsvereinbarung noch einmal den Gemeinderat vorzulegen

  • Feuerwehrgerätehaus - Änderung der Vergabe der Bauelemente Türen

Bauamtsleiter Schönenberger erinnert, dass in der Gemeinderatssitzung vom 04.04.2014 das Gewerk Bauelemente Türen an die Fa. Holz-Design aus Remshalden vergeben wurde. Der Bauvertrag wurde zum Bietergespräch, welches am 16.05.2014 erfolgte, zurückgestellt. Bei diesem Gespräch wurde festgestellt, dass die angebotenen Türen nicht gleichwertig waren und speziell die alternativ angebotene Lüftungsöffnung nicht ausreichend dimensioniert war. Die Fa. Holz-Design war deshalb auszuschließen, der Bauvertrag wurde nicht abgeschlossen.
Daraufhin wurde mit der Fa. Emler aus Konstanz als 2. platziertem Bieter ein Bietergespräch geführt. Die Fa. Emler kann die geforderte Ausstattung anbieten Die bei der Ausschusssitzung des beratenden Bauausschuss vom 12.05.2014 angesprochene Ausführung der Türen zwischen Waschhalle und Fahrzeughalle und vom Alarmeingang zur Fahrzeughalle als Glastüren (Glasausschnitt) würden zusätzliche Kosten in Höhe von 1.664,81 € verursachen. Die mit dieser Türausführung ereichte Transparenz würde eine durchgehende Blickrichtung ergeben.

Von Seiten des Gremiums wird deutlich gemacht, dass es aus Gründen des Begegnungsverkehrs sinnvoll sei, wenn die Tür zur Fahrzeughalle mit einem Glaseinsatz transparent gestaltet ist. Die Notwendigkeit der Transparenz zur Waschhalle hin wird dagegen nicht für notwendig gehalten.

Beschluss (14 Ja):
Der Auftrag über das Gewerk Bauelemente Türen wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 13.02.2012 zum Angebotspreis von 54.277,09 € an die Fa. Emler aus Konstanz vergeben. Die Ausführung der Türe zwischen dem Alarmeingang zur Fahrzeughalle soll als Glastüre (Glasausschnitt) mit Zusatzkosten in Höhe von rund 840 € ausgeführt werden.

  • Bau eines Kreisverkehrs für das Gewerbegebiet "Vor Eichen" - Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land BW

Kämmerer Blüthgen verweist auf die Beratung des Gremiums am 23.06.2014. Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Regierungspräsidium Freiburg, Neubauleitung Singen, eine angemessene Abrechnungsmethode zur Unterhaltung/ Erhaltung des KVP auszuhandeln, diesen in den Vertragsentwurf aufzunehmen und dem Gremium erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

2.    Parallel soll mit der GPA der Sachverhalt abschließend rechtlich geklärt werden.

3.    Das Konzept zur geplanten Verkehrsumleitung während der Bauphase wird zur Kenntnis genommen.

Da die Baumaßnahme zeitnah angegangen werden soll und der Abschluss der Vereinbarung dafür zwingend notwendig ist, sollte dem Land BW zugesichert werden, dass die Kosten von der Gemeinde in vollem Umfang getragen werden. Die Verwaltung sieht diese Zusage als unproblematisch an, da der Kreisverkehr ausschließlich auf Wunsch der Gemeinde gebaut wird. Im Hinblick auf die zeitnahe Abwicklung dieser Baumaßnahme solle dem Abschluss der Vereinbarung auf dieser Basis zugestimmt werden.

Wie bereits in der Sitzung am 23.06.2014 dargestellt, sollte parallel zur Baumaßnahme ein Bypass zur besseren Anbindung des Industriegebiets "Hard Süd" hergestellt werden. Die Kosten belaufen sich nach einer Kostenberechnung des Ingenieurbüros Baur auf ca. 11.000 € inkl. MWSt. Er soll im Zuge des Auftrags des KVP von der Fa. Schleith hergestellt werden. Die Fa. Dachser hat sich zu einer 50 %-igen Kostenübernahme bereit erklärt. Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Frage gestellt, ob auch bei anderen Firmen angefragt wurde, sich an der Bypass-Lösung zu beteiligen. Dies wird von der Verwaltung verneint. Allerdings sei die Bypass-Straße nur in eine Richtung befahrbar, wodurch die Beteiligung anderer Firmen eher unwahrscheinlich ist.

Beschluss (14 Ja):
1.    Dem Abschluss der Vereinbarung über den Bau des KVP "Vor Eichen" wird zugestimmt.

2.    Dem Land BW wird zugesichert, dass die Gemeinde Steißlingen die Kosten des Kreisverkehrs in vollem Umfang trägt.

3.    Der Passus in der Vereinbarung in Bezug auf die Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt ist zu streichen.

4.    Der Herstellung einer Bypass-Lösung wird, wie dargestellt, zugestimmt.

  • Außenanlage Gemeinschaftsschule - Vergabe der Sitzstufen

Zwischen der neuen Schulhoffläche Süd und dem grünen Klassenzimmer beträgt der Höhenunterschied ca. 1 m, welcher terrassenartig durch Betonfertigteile überbrückt werden soll. Die Überbrückung soll durch Betonfertigteile mit verschiedenen Längen und Höhenstufen geschehen, damit eine gegliederte, gestufte Struktur entsteht.

Die landschaftsgärtnerischen Arbeiten (Herstellen der Oberfläche zwischen Stützmauer und Gebäude, Humusieren, Liefern und Verlegen von Rollrasen) sind auf Grund der engen Platzverhältnisse zeitaufwendig. Die Fläche soll so bald als möglich ab dem Schulbeginn im September nutzbar sein. Die geplante Bepflanzung wird im Herbst 2014 durch den Bauhof vorgenommen.

Beschluss (14 Ja):
1.    Der Auftrag über die Lieferung und das Versetzen der Beton-Sitzstufen für die Außenanlagen der Gemeinschaftsschule wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 03.07.2014 zum Angebotspreis von 75.941,14 € an die Fa. Zimmermann aus Steißlingen vergeben.

2.    Der Auftrag über die landschaftsgärtnerischen Arbeiten für die Außenanlagen der Gemeinschaftsschule wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 02.07.2014 zum Angebotspreis von 21.242,10 € an die Fa. Kähler aus Eigeltingen vergeben.
 

  • Bodenbelagsarbeiten an der Gemeinschaftsschule - Änderung der Vergabe an einen anderen Bieter

In der Gemeinderatssitzung am 13.05.2013 wurden die Bodenbelagsarbeiten an den günstigsten Bieter vergeben. Das Auftragsschreiben wurde am 23.05.2013 ohne Begleitschreiben dem am Bietergespräch teilnehmenden Mitarbeiter des Unternehmens persönlich ausgehändigt. Leider wurde es danach versäumt, den Eingang des gegengezeichneten Auftragsschreibens zu überwachen.

Am 11.04.2014 wurde dem Unternehmen der ausgesuchte Linobelag für die Verlegung mitgeteilt.  Am 30.05.2014 wurde der Unternehmer über den Ausführungstermin informiert und am 04.06.2014 war der Mitarbeiter bei einem Ortstermin auf der Baustelle, um die Ausführung zu besprechen.

Nach mehreren Anrufen im Büro des Unternehmens wurde am 03.07.2014 per E-Mail mitgeteilt, dass ein Auftrag für die Arbeiten nicht zugegangen ist und die Zuschlags- und Bindefristen des Angebotes abgelaufen sind. Die Firma wird an der Gemeinschaftsschule keine Arbeiten ausführen.

Kurzfristig musste ein Unternehmer gefunden werden, welcher in der Lage ist, zeitnah diese Bodenbelagsarbeiten ausführen zu können.

Die Fa. Top Bodenbeläge aus Singen, hat kurzfristig ein Angebot abgegeben und kann mit den notwendigen Vorarbeiten bereits ab 08.07.2014 beginnen.

Die Gemeindeverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, auf Grund der gebotenen Eile die Bodenbelagsarbeiten an die Fa. Top-Bodenbeläge aus Singen zu vergeben.

Der Gemeinderat zeigt sich mit der Vorgehensweise einverstanden. Die Gemeindeverwaltung soll den Versuch unternehmen, einen Eigenschaden bei der Gemeindeversicherung geltend zu machen.

Beschluss (14 Ja):
Der Auftrag über die Bodenbelagsarbeiten in der Gemeinschaftsschule wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 04.07.2014 zum Angebotspreis von 69.989,96 € an die Fa. Top Bodenbeläge aus Singen vergeben.

  • Baugesuche – Bauanträge

1 Bauantrag wird das Einvernehmen in Bezug auf die Umnutzung des Gebäudes erteilt. Die Bedenken bezüglich der fehlenden Parkmöglichkeiten aufgrund der Sitzgelegenheiten vor dem Gebäude und die zu erwartenden Verkehrsbehinderungen sind der Baurechtsbehörde und der Verkehrsbehörde nochmals ausdrücklich mitzuteilen.

1 Bauantrag wird vorbehaltlich des Einvernehmens des Ortschaftsrates Wiechs das Einvernehmen erteilt. Der Abbruch des bestehenden Wohnhauses wird zur Kenntnis genommen.

  • Beschlussfassung über die Jahresrechnung und den Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2013

Das Jahr 2013 nahm entgegen der Haushaltsplanung einen deutlich besseren Verlauf. Die Eckdaten können der Ausgabe des Mitteilungsblattes  Nr. 28/2014 entnommen werden.

Die Zuführung in Höhe von  2.185.007,23 € ist die Dritthöchste der letzten 11 Jahre. Sie lag um 760.907,23 € höher als geplant. Hauptgründe für das sehr gute Ergebnis waren deutlich höhere Steuereinnahmen beim Einkommenssteueranteil und der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer schloss mit 1,616 Mio. € um 171.000 € höher ab als geplant. Die Gruppierung „Steuern, Allg. Zuweisungen“ schloss insgesamt mit Mehreinahmen in Höhe von ca. 315.000 € ab. Weitere wesentliche Mehreinnahmen waren bei der Kiesabbauentschädigung, der Konzessionsabgabe, den Zinseinnahmen und den Freibadgebühren zu verzeichnen. Auf der Ausgabenseite schlugen deutliche Einsparungen, aber auch Mehrausgaben zu Buche. Wesentliche Einsparungen konnten bei den Unterhaltungsaufwendungen und den Personalkosten erzielt werden. Mehraufwendungen waren beim Betrieb und der Einrichtung der Gemeinschaftsschule, der Straßenunterhaltung und der Unterhaltung des Kindergartens Storchennest notwendig.

Das Volumen des Vermögenshaushalts betrug 5.525.224,86 €. Im Vergleich zum Haushaltsplan ergibt sich eine Reduzierung um 22,8 %. Auf der Einnahmenseite sind insbesondere die gestiegene Zuführung vom Verwaltungshaushalt und Mehreinnahmen durch Grundstücksverkäufe im Wohnbaugebiet "Steinrenne" zu nennen. Auf der Ausgabenseite wurden u. a. verschiedene Grunderwerbsmaßnahmen und die Erschließung des Gewerbegebietes "Vor Eichen" auf das Jahr 2014 verschoben. Für bereits begonnene Maßnahmen wie das Feuerwehrgerätehaus und die Gemeinschaftsschule wurden Haushaltsreste gebildet.

Aufgrund der genannten Einnahmen und Ausgaben erwirtschaftete der Vermögenshaushalt eine Rücklagenentnahme von 2.419.936,55 €. Geplant war eine Entnahme von 4.737.800 €. Die Rücklagenentnahme konnte somit um 48,92 % reduziert werden.

Der Stand der gesamten Rücklagen beläuft sich zum Ende des Haushaltsjahres 2013 auf 6.840.163,72 €. Dieser Betrag schlüsselt sich auf in die allgemeine Rücklage in Höhe von 6.451.849,27 €, die Trägerdarlehen an die Gemeindewerke Steißlingen von 381.995,32 € und sonstige gewährte Darlehen von 6.319,13 €.

Es kann somit festgestellt werden, dass die Finanzsituation der Gemeinde Steißlingen zum 31.12.2013 sehr gut ist. Die derzeit laufenden großen Investitionen in den Neubau der Gemeinschaftsschule und das Feuerwehrgerätehaus sind solide finanziert. Da sich auch aktuell beim Verlauf des Haushaltsjahres 2014 keine gravierenden negativen Entwicklungen ergeben, geht die Verwaltung davon aus, dass sich die Rücklagen der Gemeinde Ende 2014 nach wie vor auf ca. 3,5 Mio. € belaufen werden.

Bürgermeister Ostermaier betont, dass ein solch positives Ergebnis nicht selbstverständlich ist. Die Gemeinde Steißlingen kann mit diesem Resultat sehr zufrieden sein.

Beschluss (14 Ja):
1.    Das Ergebnis der Jahresrechnung 2013 wird gemäß § 95 Abs. 2 GemO festgestellt.

2.    Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 84 GemO wird zugestimmt.

3.    Der Bildung der Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2013 wird zugestimmt

  • Rückblick auf die vergangene Legislaturperiode und Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte sowie Ehrung von langjährigen Gemeinderäten

Verabschiedet wurden Björn Schmitz, Marianne Kuppel, Ulrich Oexle, Winfried Schwarz und Jürgen Garschke.
Die Ehrennadel des Gemeindetages erhielten Marianne Kuppel, Ulrich Oexle, Jürgen Garschke, Klaus Hettesheimer, Willi Streit und Jürgen Probst
Es wird auf den ausführlichen Bericht in der letzten Ausgabe von Steißlingen aktuell verwiesen.