Montag, 9. November 2020, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

In der Einwohner*innenfragestunde erkundigt sich ein Bürger, was es kostet, wenn Flächennutzungspläne so oft abgeändert werden. Bürgermeister Mors informiert, dass die Pläne von der Verwaltungsgemeinschaft in deren Zuständigkeit geändert werden. Zu dieser Verwaltungsgemeinschaft gehören Singen, Volkertshausen, Rielasingen-Worblingen und Steißlingen. Frau Mayer vom Bauamt ergänzt, dass die Kosten über das Jahr gesammelt und über einen Verteilungsschlüssel aufgeteilt werden. Dieser Verteilungsschlüssel orientiert sich an Fläche und Einwohner der Städte und Gemeinden. Insgesamt zahlt Steißlingen demnach ca. 6.000 € pro Jahr.

Der Bürger merkt außerdem an, dass zu hohe Bordsteinkanten im Bereich des Helianthums auf dem Weg Richtung Geissbühl und gegenüber der Straßenkreuzung ins ehemalige Baugebiet gebe, über welche Rollstuhlfahrer besondere Probleme hätten. Bauamtsleiter Weber verspricht, sich die Stellen anzuschauen.

  • Beschluss des Lärmaktionsplans

Der Gemeinderat hatte auf Grundlage der am 14.10.2019 in öffentlicher Sitzung vor-gestellten Kartierungsergebnisse entlang der L 223 die Aufstellung eines Lärm-aktionsplans für das Gebiet der Ortsdurchfahrt in Steißlingen beschlossen.

Das beauftragte Büro Rapp Trans AG Freiburg erstellte einen Planentwurf des Lärmaktionsplans bestehend aus Ergebnissen der Lärmkartierung mit entsprechenden Lärmbelastungskarten und möglichen Maßnahmen zur Lärmminderung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung, das Grobkonzept für die Gemeinde Steißlingen und die detaillierte Wirkungsanalyse der Lärmminderungsmaßnahmen wurden in der öffentlichen Sitzung am 15.06.2020 vorgestellt.

Im Anschluss daran fand im Zeitraum vom 19.06.2020 bis 07.08.2020 die Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans statt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gingen insgesamt 17 Stellungnahmen ein; davon 7 Bürgerstellungnahmen. Durch die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich folgendes Meinungsbild:

Die untere Straßenverkehrsbehörde (LRA Konstanz) und ebenfalls die obere Straßenverkehrsbehörde (RP Freiburg) sprechen sich für Tempo 30 aus Lärm-schutzgründen entlang der L 223 OD Steißlingen aus.
Keine oder eine eingeschränkte Zustimmung gegenüber einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zeigen das Amt für Nahverkehr und Schülerbeförderung, der Gewerbeverein sowie der Handelsverband Südbaden e.V. Im Wesentlichen beziehen sich die Bedenken auf einen befürchteten Fahrzeitenverlust für den Bus-, Liefer- und Berufspendlerverkehr durch Steißlingen.
Im Rahmen der erforderlichen Abwägung dieser gegenläufigen Stellungnahmen im Hinblick auf die Geschwindigkeitsbegrenzung der Ortsdurchfahrt wird vorgeschlagen, die Verortung des Tempo 30-Gebots auf den besonders belasteten Streckenabschnitt zwischen der Einmündung Hegaustraße bis kurz vor die Verkehrsinsel am süd¬lichen Ortseingang zu konzentrieren. Dies bedeutet eine Reduzierung der auf 30 km/h - begrenzten Distanz von 1200 auf ca. 860 m auf der L 223.

Bezüglich der Festsetzung zum Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in der Ortsdurchfahrt wurde geäußert, dass die Voraus-setzungen vor einer Sanierung zu prüfen sind. Im Zuge der im September 2020 kurzfristig angebotenen Teilsanierung des zentralen Straßenabschnitts der Ortsdurchfahrt konnten diese Voraussetzungen bestätigt werden, sodass dies auch für die übrigen Teilbereiche und somit für folgende Sanierungen anzunehmen ist.

Im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen hält die Gemeinde Steißlingen im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung an den straßenverkehrsrechtlichen Maß-nahmen der Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h aus Lärmschutzgründen auch nach erfolgter Teilsanierung der Ortsdurchfahrt weiterhin fest.
 
Die Mehrheit der Träger öffentlicher Belange bezieht gegenüber der langfristigen Lärmminderungsmaßnahme „Halbanschluss A 98/L 223“ keine konkrete Stellung, die Nachbargemeinden haben teilweise Vorbehalte gegenüber einer solchen Maßnahme. Es wird darauf hingewiesen, dass ein neuer Halbanschluss in einem vom Lärmaktionsplan losgelösten separaten Verfahren zu prüfen und zu entscheiden ist. Als konkretes Realisierungsziel wird diese Maßnahme daher aus dem Lärmaktionsplan gestrichen. Gespräche und Interessensbekundungen gegenüber der zuständigen Stelle sollen aber weiterhin erfolgen.
 
5 der 7 Rückmeldungen von Seiten der Öffentlichkeit stehen den Zielen des Lärmaktionsplans positiv gegenüber und weisen ergänzend auf Mängel der Ortsdurchfahrt bzw. des Fahrverhaltens der Kraftfahrzeugführer hin.

Herr Wahl vom beauftragen Planungsbüro Rapp Trans stellt die eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung im Detail vor. Er führt aus, dass die aktuelle Teilsanierung der L 223 mit neuem Belag eine spürbare Verbesserung hinsichtlich der Lärmentwicklung bewirkt. Dennoch bleiben trotz Einbau eines lärmoptimierten Belags bei der Mehrzahl der Wohngebäude die Grenzwerte überschritten, weshalb an der weiteren Maßnahme von Tempo 30 ganztägig weiterhin festzuhalten ist.

Zudem sollen zwei Geschwindigkeitsanlagen durch das LRA aufgestellt werden. Im westlichen Bereich der Lange Straße sollen im Lärmaktionsplan weiterhin ein Tempolimit von 30 km/h sowie ein lärmoptimierter Belag festgelegt bleiben. Darüber hinaus sollen als weitere Maßnahmen Radfahrer und Fußgängern gefördert werden, um den Autoverkehr und somit den Verkehrslärm insgesamt zu verringern. Bürgermeister Mors ergänzt, dass die Gemeindeverwaltung in dieser Hinsicht bereits einiges tut, z.B. durch das neue Radwegnetz.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, warum die Reduzierung auf Tempo 30 im südlichen Bereich erst nach der Verkehrsinsel erfolgen soll. Im nördlichen Bereich sei es verständlicher. Herr Wahl antwortet, dass sich auf Höhe der Ortseinfahrt östlich der L 223 Häuser befinden, diese jedoch weiter weg von der Straße stehen, weshalb auch der Lärmpegel niedriger, als z.B. im zentralen Bereiche der Ortsdurchfahrt. Das Mitglied des Gremiums regt an, dass am südlichen Ortsanfang die Geschwindigkeitsbegrenzung direkt nach dem Ortsschild wie bisher angedacht beginnen soll. Herr Wahl antwortet, dass es ist nicht gängige Praxis ist, direkt am Ortsanfang das Tempolimit 30 zu setzen. Ansonsten müssten die Fahrzeuge direkt von 100 auf 30 km/h abbremsen. Das Mitglied des Gremiums widerspricht dem mit dem Verweis auf die Bremsinsel, die den hereinfahrenden Verkehr und die Geschwindigkeit bereits enorm abbremst.

Eine Anpassung der Verortung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h könne jedoch gemacht werden, so Herr Wahl. Der Vorschlag aus dem Gremium wird somit übernommen.
 
Ein weiteres Mitglied des Gremiums fragt, was mit der Maßnahme des Halbanschlusses passiert. Den Anwesenden ist bewusst und bekannt, dass dies eine langfristige Maßnahme ist. Bürgermeister Mors antwortet, dass insbesondere die Bedenken bzw. Vorbehalte der benachbarten Gemeinden und Städte die Herausnahme dieser Maßnahme als konkretes Ziel des Lärmaktionsplans begründen. Auch die Änderung der Zuständigkeit durch Neugründung der Autobahn GmbH führt dazu, dass aktuell noch keine konkreteren Gespräche über einen möglichen Halbanschluss geführt werden konnten. Zu gegebener Zeit steht der Gemeinde die Möglichkeit in einem separaten Verfahren darüber zu diskutieren.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums gibt zu bedenken, dass mit einem Halbanschluss eine große Fläche Land verbraucht wird, das eigentlich nicht zur Verfügung steht.

Beschluss:
1.    Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Stellungnahmen und deren Wertung zustimmend zur Kenntnis.
2.     Der Gemeinderat beschließt den Lärmaktionsplan mit den darin enthaltenen Maßnahmen und der Ergänzung, dass zum Ortsausgang das Tempolimit von 30 km/h erst mit dem Ortsschild endet und beauftragt die Verwaltung, den Lärmaktionsplan öffentlich bekanntzugeben und im Anschluss die Umsetzung der Maßnahmen durch die zuständigen Fachbehörden zu veranlassen.

  • Betriebs- und Nutzungsplan 2021 für den Gemeindewald

Der Forstbetriebsplan 2021 des Kreisforstamtes für den Gemeindewald liegt vor. Innerhalb dieses Bewirtschaftungsplanes sind die sich für das Planjahr 2021 voraussichtlich ergebenden Erträge und Aufwendungen dargestellt. Die Zahlen aus dem vorliegenden Betriebs- und Nutzungsplan werden in den Haushaltplan 2021 der Gemeinde aufgenommen.

Herr Durejka und Herr Wingbermühle vom Kreisforstamt erläutern, dass das Jahr 2020 vom Borkenkäfer geprägt war. Die Sturmtiefs Anfang des Jahres waren ein harter Schlag. Das angefallene Schadholz bleibt im Wald liegen und ist ein gefundenes Fressen für den Käfer. Der Kirnberg ist stark abgeholzt. Es werden wenige Einnahmen durch das Holz erzielt und der Verkauf ist daher nicht mehr kostendeckend. Die Preise erholen sich nur langsam. Derzeit liegt man bei einem Minus von 25.000 €. Und es wird nochmals eine Rechnung von 25.000 € erwartet. Das Land hat eine Förderung von Schadholz gewährt. Das sind knapp 30.000 €, welche in die Gemeindekasse kommen.

Seit 2016 konnten keine planmäßigen Nutzungen mehr durchgeführt werden, da ungeplante Nutzungen durch Sturm und Käfer nötig waren. Aktuell befindet man sich bei 112% des geplanten Einschlags. Der Prüfer, der sich im Zuge der Forsteinrichtungszwischenprüfung den Gemeindewalt angesehen hat, war erstaunt, wie schlecht es aussieht. Dieser hat vorgeschlagen, den Plan von 1500 Festmeter beizubehalten oder sogar zu erhöhen. Es gibt große Pflegerückstände; gerade im Laubwald und bei Fichtenjungbeständen.

Bezüglich des Waldwirtschaftsplans wird mit 3.000 Festmeter Einschlag für das nächste Jahr gerechnet. Durch den Borkenkäfer sind weitere Bäume befallen und diese müssen geschlagen werden. Neuanpflanzungsflächen sind ebenfalls geplant, ebenso wie Jungbestandspflege, Waldwege etc.

Bürgermeister Mors fragt, wie man in Zukunft auf diese zufällige Nutzung reagiert. Herr Durejka antwortet dass man die planmäßige Nutzung in Zukunft erst für den Herbst vorsieht, wenn man weiß, was ungeplant eingeschlagen werden musste.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob die Situation mit dem Borkenkäfer in den Privatwäldern genauso schlimm aussieht. Herr Durejka antwortet, dass der Privatwald sehr vernetzt ist mit dem Gemeindewald. Viele Privatbesitzer reagieren nicht oder zu spät. Kleinere Ecken können Hotspot werden; gerade wenn sich niemand darum kümmert. Die privaten Waldbesitzer sollten ihre Wälder aufsuchen und regelmäßig kontrollieren.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums fragt, wie man mit der Aufforstung in den aufgearbeiteten Flächen mit Käferholz vorgeht. Herr Durejka antwortet, dass es beim Kirnberg viel Naturverjüngung gibt, d.h. damit kann man sofort weitermachen. Hier muss man nichts pflanzen. Das es Schäden in ganz Deutschland gibt, wird das Pflanzgut knapp. Es wurden für den Gemeindewald rechtzeitig Pflanzen reserviert.

Bürgermeister Mors ergänzt, dass sich die Gemeinde zudem an einer Aktion des Gemeindetags beteiligt und daher ebenfalls neue Bäume pflanzt.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem vom Kreisforstamt vorgelegten Betriebs- und Nutzungsplan 2021 für den Gemeindewald zu.

  • Gesplittete Abwassergebühren der Gemeinde Steißlingen -  Nachkalkulation für den Bemessungszeitraum 2019  

Herr Fix stellt den Sachverhalt vor. Wie gesetzlich vorgeschrieben wurde die Nachkalkulation der gesplitteten Abwassergebühren bei der Fa. Heyder & Partner in Auftrag gegeben.

Die Nachkalkulation ergibt eine Kostenunterdeckung bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von -4.284,74 € und eine Kostenunterdeckung bei der Niederschlagswassergebühr von -5.048,14 €. Gesamthaft liegt somit eine Unterdeckung von -9.332,88 € vor, die in den kommenden Jahren ausgeglichen werden muss.

Beschluss:
Dem gebührenrechtlichen Ergebnis der Abwassergebühr 2019 mit einer Kostenunterdeckung bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von -4.284,74 € und der Kostenunterdeckungen bei der Niederschlagswassergebühr von -5.048,14 € wird zugestimmt.

  • Haushaltsplan 2021 – Überprüfung von Steuern, Gebühren und Abgaben

Die jährliche Überprüfung von Steuern und Gebühren stellt die Grundlage für die sich anschließende Haushaltsplanung dar. Herr Bürgermeister Mors erklärt vor der Vorstellung des TOPs durch Frau Scheffel, dass der Haushaltsplan für nächstes Jahr anders aussehen wird als die der letzten 10 Jahre. Das Ergebnis wird negativ sein. Steuern und Gebühren spiegeln das teilweise wieder.

I Steuern

1. Grund- und Gewerbesteuer
Die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze wurden zum 01.01.2014 auf 320 v. H. bzw. 340 v. H. angehoben. Um in Zeiten von Corona die Eigentümer bzw. Gewerbesteuerzahler nicht zu belasten, empfiehlt die Verwaltung, die Steuersätze für 2021 beizubehalten.  

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinde im Haushaltsjahr 2021 beizubehalten.

2. Hundesteuer
Die Hundesteuer wurde zu Beginn des Haushaltsjahres 2011 für den Ersthund auf 80,00 € angehoben. Für den 2. und jeden weiteren Hund wurde sie zum 01.01.2011 auf 160,00 € festgesetzt. Die Aufwendungen des Bauhofs nehmen durch die Befüllung der Hundetoiletten, deren Reparaturen sowie dem vermehrten Aufsammeln von Hundekotbeuteln in den Wiesenflächen konstant zu. Momentan gibt es 190 angemeldete Hunde in Steißlingen; Tendenz steigend.

Bürgermeister Mors merkt an, dass jede Steuer auch Lenkungswirkung hat. Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob es Schätzungen vom Bauhof zu den kompostierbaren Beuteln gibt und wo man diese Beutel herbekommt. Frau Scheffel antwortet, dass die Zahlen nachgereicht werden. Diese Beutel können im Rathaus abgeholt werden. Bürgermeister Mors gibt zu bedenken, dass auch diese nicht 100% kompostierbar sind. Er äußert Bedenken dahingehend, dass noch mehr Hundegänger durch den irreführenden Aufdruck animiert werden, den Beutel samt Inhalt in der Natur liegen zu lassen.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums merkt an, dass die Gebühren kostendeckend sein sollten. Daher ist fraglich, ob es gleich 20% Aufschlag sein müssen. Bürgermeister Mors antwortet, dass man die Steuer seit 2011 nicht mehr erhöht hat. Im Vergleich zu anderen Gemeinden befindet sich Steißlingen hier eher an der Untergrenze. Ein weiteres Mitglied des Gremiums begrüßt die Erhöhung.

Beschluss:
1.    Der Gemeinderat beschließt die Hundesteuer der Gemeinde im Haushaltsjahr 2021 um 16,00 € von 80,00 € auf 96,00 € zu erhöhen, sowie für jeden weiteren Hund von 160,00 € auf 192,00 € zu erhöhen.
2.    Die Hundesteuersatzung wird entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses auf der Basis des beiliegenden Entwurfs geändert.

II Gebühren und Abgaben

Nach eingehender Überprüfung nimmt die Verwaltung im Bereich der folgenden Gebühren und Abgaben der Gemeinde Steißlingen aufgrund von Kostenveränderungen Stellung.

Anpassung der Gebühren für das Geschirrmobil
Die letzte Änderung der Gebühren für das Geschirrmobil erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 05.11.2018. Da keine gravierenden Kosten- u. Einnahmeänderungen festzustellen sind, sollte aus Sicht der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2021 keine Anpassung erfolgen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren für das Geschirrmobil der Gemeinde im Haushaltsjahr 2021 beizubehalten.

Anpassung der Musikschulgebühren
Die letzte Änderung der Musikschulgebühren erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2017. Da keine gravierenden Kosten- u. Einnahmeänderungen festzustellen sind, sollte aus Sicht der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2021 keine Anpassung erfolgen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Musikschulgebühren im Haushaltsjahr 2021 beizubehalten.

Anpassung der Hallengebühren für Einzelveranstaltungen
Die letzte Änderung der Hallen- und der Torkel-Gebühren erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 30.10.2017. Da die Einnahmen bei den Vereinen durch die Corona-Pandemie ausbleiben, sollte aus Sicht der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2021 keine Anpassung erfolgen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren für die Nutzung der Hallen für Einzelveranstaltungen im Haushaltsjahr 2021 beizubehalten.  

Anpassung der Freibad Benutzungsgebühren
Die letzte Änderung der Freibadgebühren erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 30.10.2017. Eine Änderung sollte aus Sicht der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2021 nicht erfolgen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Freibadgebühren der Gemeinde im Haushaltsjahr 2021 beizubehalten.  

Anpassung der Schlachthausgebühren
Die Schlachthausgebühren wurden letztmals zum 01.01.2018 angepasst. Das Schlachthaus machte in den letzten 5 Jahren Verluste.

Es ist vermehrt festzustellen, dass das Schlachthaus zum Großteil von Auswärtigen genutzt wird. Für das Jahr 2021 ist mit einer weiteren Steigerung der Unterhaltungskosten zu rechnen (Erneuerung Fettabschneider i. H. v. 3.500,00 €). Da der Abmangel von den Steißlinger Bürgern zu tragen ist, empfiehlt die Verwaltung, die Schlachthausgebühren für Auswärtige zu erhöhen.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob die Nutzer des Schlachthauses eher privat oder gewerblich sind. Frau Scheffel antwortet, dass es bei den Auswärtigen hauptsächlich Privatnutzungen sind.

Beschluss:
1.    Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren zur Benutzung des Schlachthauses im Haushaltsjahr 2021 entsprechend anzupassen.
2.    Die Benutzungsordnung für das Schlachthaus wird entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses auf der Basis des beiliegenden Entwurfs geändert.

Anpassung der Abfallgebühren
Die Abfallgebühren wurden letztmals zum 01.01.2020 angepasst. Nach Überprüfung der Kosten hat die Verwaltung auf der Basis der aktuellen Behälterzahlen und der voraussichtlichen Kosten eine Neukalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2021 vorgenommen.

Die erhöhten Aufwendungen entstehen durch die Kostensteigerungen der drei Entsorgungsunternehmen, bspw. stiegen die Transportkosten beim Restmüll von 1,07 € auf 1,12 € und beim Biomüll von 3,28 € auf 3,42 €. Außerdem gingen die Erträge durch Altpapier und Elektroschrott zurück.

Überdeckungen aus den Vorjahren wurden in der Kalkulation entsprechend eingestellt. Die restliche Überdeckung aus 2017 i. H. v. 8.886,23 € wurde vollständig einkalkuliert. Ein Teil der Überdeckung aus 2018 i. H. v. 37.035,16 € wurde teilweise berücksichtigt.

Die Kalkulation weist gegenüber den bisherigen Gebühren folgende Veränderungen aus:

Behältergröße

Restmüll alt

Restmüll neu

Biomüll alt

Biomüll neu

(in Liter)

2020

2021

2020

2021

60

60,00 €

65,00 €

99,00 €

104,00 €

120

103,00 €

112,00 €

149,00 €

158,00 €

240

188,00 €

207,00 €

250,00 €

265,00 €

1.100

847,00 €

934,00 €

 

 

70

6,42 €

5,09 €

 

 

Beschluss:

1.    Der Gemeinderat beschließt die Abfallgebühren entsprechend der vorgelegten Kalkulationen, wie oben dargestellt, ab dem 01.01.2021 anzupassen.
2.    Die Abfallsatzung (Anlage 4) wird entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses auf der Basis des beiliegenden Entwurfs geändert.

Anpassung der Abwassergebühren
Die Abwassergebühren wurden zuletzt zum 01.01.2019 angepasst. Die Kalkulation wird von einem externen Beratungsunternehmen vorgenommen. Aufgrund gestiegener Kosten, vorwiegend durch Unterhaltungsmaßnahmen und Investitionen verursacht, erhöhen sich sowohl die Schmutzwassergebühr als auch die Niederschlagswassergebühr. Im Bereich der Schmutzwassergebühr wird der Anstieg durch in der Kalkulation berücksichtigte Überdeckungen aus dem Jahr 2016-2017 und 2018 gedämpft.
Beschluss:
1.    Der Gemeinderat beschließt, die Abwassergebühren entsprechend der vorgelegten Kalkulationen, wie oben dargestellt, ab dem 01.01.2021 anzupassen.
2.    Die Abwassersatzung wird auf der Basis des beiliegenden Entwurfs geändert. Die Schmutzwassergebühr wird auf 1,93 €/m³ Abwasser bzw. die Niederschlags-wassergebühr auf 0,52 €/m² versiegelte Fläche festgesetzt. Die Gebühren für die dezentralen Einleitung werden auf 3,21 €/m³ für Abwasser aus geschlossenen Gruben sowie auf 32,08 €/m³ für Schlamm auf Kleinkläranlagen festgesetzt.

  • Fortschreibung des Teilregionalplans Oberflächennahe Rohstoffe - Stellungnahme zum 2. Anhörungsentwurf

Bereits im Jahr 2015 wurde in der Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee die Fortschreibung des Teilregionalplans „Oberflächennahe Rohstoffe“ aus dem Jahr 2005 beschlossen und das Verfahren hierzu entsprechend eingeleitet.

Der Teilregionalplan weist Vorranggebiete für den Kiesabbau aus und unterscheidet hierbei Abbaugebiete (AG), welche für einen Zeitraum innerhalb der folgenden 20 Jahre angesetzt werden und Sicherungsgebiete (SG), welche den Bedarf über diese 20 Jahre hinaus für ca. weitere 20 Jahre sicherstellen sollen. Die darüber hinaus bestehenden Kiesvorkommen der jeweiligen Gemeinden werden für diesen Planungshorizont von ca. 40 Jahren noch nicht näher betrachtet oder festgesetzt.

Die erste Anhörung der Teilfortschreibung fand zu Beginn des Jahres 2019 statt. Insgesamt ist eine Reduzierung der Vorrangflächen in der Region festzuhalten. Die Gemeinde Steißlingen hatte sich im Zuge dieser Beteiligung einer gemeinsamen Stellungnahme der VVG Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen angeschlossen, jedoch ergänzend Bedenken bezüglich der Flächenreduzierungen der benachbarten Gemeinden beim Regionalverband eingereicht.

Über den nun angepassten 2. Anhörungsentwurf sind die Gemeinde Steißlingen sowie die VVG erneut beteiligt. Es wird seitens der VVG trotz der Bedarfsnachweise wiederum die Herausnahme von Vorranggebieten vorgeschlagen und bekräftigt, sodass die Gemeinde Steißlingen diesen Beschlussvorschlag der gemeinsamen Stellungnahme der VVG nicht in vollem Umfang mitträgt.

Auf der Gemarkung Steißlingen haben sich die ausgewiesenen Vorranggebiete im Zuge der Fortschreibung teilweise verändert. Im Wesentlichen haben sich die Flächen des Vorrangebiets KN-14 AG um die Flächen der zwei neuen Sicherungsgebiete KN-12 SG und KN-13 SG verringert, bleiben somit als Vorranggebiete erhalten.

Die Gemeinde Steißlingen stimmt den im 2. Anhörungsentwurf in der Region bzw. auf eigener Gemarkungsfläche ausgewiesenen Vorranggebiete KN-16 AG, KN-14 AG, KN-12 SG und KN-13 SG grundsätzlich zu. Von einem Verzicht der Fläche KN-15 SG als Vorranggebiet ist dagegen abzusehen.

Laut Frau Mayer ist die gesamträumliche Betrachtung ist nötig. Es soll nicht punktuell ausgeglichen werden, sondern über die Gesamtfläche eine Ausgleichsmöglichkeit gefunden werden. Die Verwaltung hat keine Bedenken. Es gibt die Problematik, dass sich der Druck auf die vorhandenen Abbaugebiete erhöhen kann, wenn sich die Flächen insgesamt reduzieren. Daher hat die Verwaltung eine separate Stellungnahme formuliert, die keine weiteren Reduzierungen vorsieht.

Ein Mitglied des Gremiums vertritt die Auffassung, dass die Prognosen hinsichtlich des Kiesbedarfs lediglich Fortschreibungen der Vergangenheit seien. Er sieht den tatsächlichen Bedarf geringer als im Anhörungsentwurf angegeben. Der Wald ist in der Region insgesamt bereits sehr geschädigt und mit noch mehr Kiesabbau kommen weitere Klima-Probleme. Durch die Abholzungen fällt die Co2-Senke weg und es bestehen erhebliche negative Auswirkung auf Fauna und Flora. Daher regt das Mitglied des Gremiums an, das Teilgebiet südlich der B33 nicht als Vorranggebiet aufzunehmen und stellt den Antrag, die Stellungnahme der Gemeinde dahingehend abzuändern.

Bürgermeister Mors empfiehlt dringend, das nicht zu tun. Es liegen diesem bestehenden Entwurf des Regionalverbands langfristige Planungen zugrunde. Die Regionalplanung hat bezüglich der Kiesversorgung einen Sicherstellungsauftrag und bezüglich der Bedarfsabdeckung keinen großen Spielraum. Ziel ist es grundsätzlich, dass die Vorranggebiete in Maßen abgebaut werden. Bei einer Reduzierung der Vorrangflächen ist davon auszugehen, dass auf den übrigen Flächen ein gesteigerter Abbaudruck entsteht.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums gibt zu bedenken, dass Kies in Steißlingen und darüber hinaus benötigt wird. Viele regionale Baumaßnahmen, wie z.B. der Ausbau der B 33 nach Konstanz sind auf diesen Rohstoff zwingend angewiesen. Das Mitglied des Gremiums stimmt Herrn Bürgermeister Mors zu, dass sich der Druck nicht auf einzelne wenige Abbaugebiete erhöhen sollte.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums stellt fest, dass das Abbaugebiet in Steißlingen in den nächsten 20 Jahren geplant ist und daher kein Sicherungsgebiet ist, das nur als Ersatz dient. Das Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie nun der Ablauf aussieht. Bürgermeister Mors erklärt, dass bereits vorhandene und genutzte Flächen weiter abgebaut werden. Das Gesamtkonzept muss zunächst genehmigt werden. Es gibt eine Gesamtuntersuchung für diesen Bereich. Außerdem müssen Eigentümerzustimmungen eingeholt werden.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums kritisiert, dass in den Prognosen nur der Trockenabbau und nicht der Nassabbau berücksichtigt werden. Maßvoller Abbau ist ein Problem. Beim letzten Gebiet am Kreisel zum Gewerbegebiet Vor Eichen war das innerhalb kürzester Zeit abgebaut. Die Renaturierung lässt auf sich warten. Hier sollte man umdenken. Bürgermeister Mors entgegnet, dass an dieser Stelle weniger Kiesmassen als erhofft vorgefunden wurden. Der Druck kann auch dazu führen, dass der Kiesabbau sonst in Flächen stattfinden wird, die unwirtschaftlich sind. Zudem hat die Verwaltung hier andere Informationen. Der Kiesabbau findet in diesem Gebiet immer noch statt. Erst danach kann mit der Renaturierung begonnen werden.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums spricht sein Vertrauen gegenüber der Verwaltung aus, dass diese die Rückführung in die Natur in ihren Plänen berücksichtigt.

Gemeinderat  Wehinger stellt folgenden Änderungsantrag: Die Gemeindeverwaltung nimmt in die Stellungnahme auf, dass das Gebiet KN-16 AG südlich der B33 aus dem Plan gestrichen wird. (1 Ja-Stimme, 13 Gegenstimmen)

Beschluss:
1.    Der Stellungnahme der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen zur Fortschreibung des Teilregionalplans Oberflächennahe Rohstoffen für die Region Hochrhein-Bodensee -  2. Anhörungsentwurf wird nicht zugestimmt.
2.     Der Stellungnahme der Gemeinde Steißlingen zum 2. Anhörungsentwurf des Teilregionalplans Oberflächennahe Rohstoffe wird zugestimmt.

  • Flächennutzungsplan

Am 26.11.2020 findet der nächste Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) statt. Dabei werden aktuelle Verfahren der gemeinsamen Flächennutzungsplanung behandelt und beschlossen. Vorab sind die Beschlüsse in den beteiligten Gemeinden zu fassen. Derzeit sind 2 Beschlüsse zu fassen, welche die 13. Änderung (Solarpark Volkertshausen) sowie die neuste, 18. Änderung (Wohnbauflächen in Beuren) betreffen.

•    13. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG (Sondergebiet Solarpark Volkertshausen) - Feststellungsbeschluss

In Volkertshausen ist eine Freiflächen-Photovoltaikanlage nordwestlich der A 98 geplant. Entsprechend des Verfahrens für den Solarpark in Steißlingen ist auch hierfür ein Sondergebiet auszuweisen. Ein Bebauungsplanverfahren wird derzeit parallel durchgeführt.

Beschluss:
1.    Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die vorgebrachten Anregungen werden, soweit sie nicht berücksichtigt werden konnten, zurückgewiesen.
2.    Die 13. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG wird in der Fassung vom 07.10.2020 einschließlich Begründung und Umweltbericht/Steckbrief beschlossen.
3.    Die Stadt Singen wird als erfüllende Gemeinde beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
4.    Die Stadt Singen wird als erfüllende Gemeinde beauftragt, das Genehmigungsverfahren gemäß § 6 Baugesetzbuch durchzuführen und nach dessen Abschluss die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

•    18. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG (Wohnbauflächen Beuren) - Aufstellungsbeschluss, Entwurfsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange, Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Neue Änderung des Flächennutzungsplans 2020:
In Singen-Beuren ist die Ausweisung zusätzlicher Wohnflächen vorgesehen mit einer Fläche von 2,07 ha. Die Stadt Singen strebt an, diese neue Wohnflächenentwicklung durch bereits im Flächennutzungsplan festgesetzte Wohnbauflächen einzutauschen, was grundsätzlich innerhalb einer Gemeinde möglich ist.
Beschluss:
1.    Die Aufstellung der 18. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG wird beschlossen.
2.    Dem Entwurf der 18. Änderung Flächennutzungsplan 2020 in der Fassung vom 15.10.2020 wird zugestimmt.
3.    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.
4.    Ergibt sich aus den vorhergehenden Verfahrensschritten keine Änderung des Planungsentwurfs, so ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 (2) BauGB durchzuführen.

  • Vergaben

Neubau von 7 Wohneinheiten, Derststraße 3, der Gemeinde Steißlingen
Für das Bauvorhaben „Neubau von 7 Mietwohnungen im sozial geförderten Wohnungsbau in der Derststraße 3 ist der Abbruch und Aushub der Baugrube erfolgt. Für den weiteren Bauablauf wurden für die Gewerke Elektro, Sanitär, Heizung- und Gerüstbauarbeiten entsprechende Ausschreibungen durchgeführt.
Bürgermeister Mors informiert, dass der Spatenstich noch diese Woche erfolgen wird.

Beschluss:
1.    Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Elektroarbeiten für das Neubauprojekt Derststr. 3 auf Grundlage der geprüften Angebote zum Angebotspreis von brutto 55.963,74 € an die Fa. Josef aus Steißlingen.
2.    Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Sanitärarbeiten für das Neubauprojekt Derststr. 3 auf Grundlage der geprüften Angebote zum Angebotspreis von brutto 76.187,11 € an die Fa. Sättele aus Steißlingen.
3.    Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Heizungsbauarbeiten für das Neubauprojekt Derststr. 3 auf Grundlage der geprüften Angebote zum Angebotspreis von brutto 66.739,31 € an die Fa. Sättele aus Steißlingen.
4.    Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Gerüstbauarbeiten für das Neubauprojekt Derststr. 3 auf Grundlage der geprüften Angebote zum Angebotspreis von brutto 11.598,84 € an die Fa. Niederberger aus Singen.

  • Baugesuche, Bauvoranfragen

1 Bauantrag über den Einbau einer Dachgaupe wird das Einvernehmen erteilt.

1 Bauvoranfrage über den Neubau eines Mehrfamilienhauses wird das  Einvernehmen erteilt. Ein Mitglied des Gremiums gibt hierbei zu bedenken, dass im Bereich „Im Städtle“ baulich viel verändert wurde – teilweise massiv. Dieser Teil des Ortes könnte später ganz anders aussehen. Die Frage ist, wie weit man auf die Gestaltung Einfluss nehmen kann. Bürgermeister Mors antwortet, dass nicht die Gemeinde verändert, sondern es wird verändert und man kann nur Eckpunkte setzen. Frau Mayer ergänzt, dass das Gestaltungsmittel, das die Gemeinde hat, die Bebauungspläne sind. Hier gibt es allerdings keinen, was für Ortskerne oft der Fall ist. Man orientiert sich am Bestand. Die Einschätzung der Verwaltung ist, dass hier wenig Spielraum bei der Reduzierung vorhanden ist. Teilweise wird das Einvernehmen auch von der Baurechtsbehörde ersetzt, wenn die Gemeinde zuvor widerspricht.

1 Bauantrag über den Abbruch eines Mehrfamilienhauses wird zur Kenntnis genommen.

  • Bekanntgaben

Sanierung Singener Straße
Herr Weber informiert über die Sanierung in der Singener Straße. Die Wasserleitung wurde letzte Woche durch Baggerarbeiten versehentlich beschädigt und man musste dadurch im gesamten Bereich das Wasser kurzzeitig abstellen. Seitdem gab es keine Schadstellen mehr. Acht Hausanschlüsse sind bereits freigelegt. Die Bebohrung ist positiv rückgemeldet worden, so dass mit der Einbindung begonnen werden kann. In den nächsten zwei Wochen sollten die meisten Hausanschlüsse umgeschlossen werden. Auch die Beurener Straße, Lange Straße und Schulstraße werden teilweise betroffen sein, sodass es auch hier kurzfristig kein Wasser geben wird. Man wird allerdings vorab die Anwohner informieren. Ende November sollte der Gemeindeteil abgeschlossen sein, damit das Regierungspräsidium mit dem Straßenbau weitermachen kann.

  • Anträge

Gesundheitshaus
Ein Gemeinderat spricht das Bauvorhaben des Gesundheitshauses an. Hier sollte noch einmal Werbung für die Ansiedlung von Ärzten und Interessenten aus dem Gesundheitsbereich gemacht werden. Bürgermeister Mors erinnert daran, dass das Bauprojekt nicht in der Hand der Gemeinde liegt. Es wurde aber bereits mit dem Bauträger darüber gesprochen, die Werbung nochmals zu intensivieren. Die Werbung am Bauzaun ist bereits in Planung und soll demnächst angebracht werden.

 

 

 

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