Gemeinderatssitzung
- Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 mit Haushaltsplan, Stellenplan und mittelfristiger Finanzplanung
Auf Basis der Rechnungsergebnisse der Vorjahre, dem vorläufigen Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2014 sowie den bisherigen Vorgaben für das Jahr 2015 wurde von der Verwaltung der beiliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2015 erstellt.
Nach derzeitigem Planungsstand ergibt sich ein Haushaltsvolumen in Höhe von 16.128.100 €. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 12.353.500 € und auf den Vermögenshaushalt 3.774.600 €. Zusammen mit dem Volumen des Wirtschaftsplans der Gemeindewerke Steißlingen von ca. 6,9 Mio. € ergibt sich ein Gesamtvolumen von ungefähr 23 Mio. €. Dieses ist im Vergleich zum Gesamtvolumen des Jahres 2014 geringer, was unter anderem daran liegt, dass das Jahr 2014 von den zwei großen Bauvorhaben (Neubau Feuerwehrhaus und Neubau Haus C Gemeinschaftsschule) geprägt war. Diese konnten vollständig aus Eigenmitteln realisiert werden und selbst die Rücklagenentnahme fiel geringer aus, als ursprünglich gedacht. Der Stand der Rücklagen zum Ende des Jahres 2014 wird voraussichtlich bei ungefähr 5 Mio. € liegen, anstelle von einem geplanten Rücklagenstand von ca. 3 Mio. €. Diese solide Finanzsituation der Gemeindeverwaltung Steisslingen lässt der Verwaltung und dem Gemeinderat genügend Handlungsspielraum für das Jahr 2015.
Das Gesamtvolumen des Verwaltungshaushalts sinkt gegenüber dem Vorjahr um ca. 30.000 €. Das Ergebnis des Verwaltungshaushalts (Zuführung zum Vermögenshaushalt) liegt bei 799.800 €. Es halbiert sich gegenüber dem Vorjahr somit im vorliegenden Entwurf nahezu. Gründe hierfür sind insbesondere höhere Umlagen (Kreis- und FAG-Umlage) und Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen und dem Kiesabbau. Bei der Kreisumlage wurde von einer Beibehaltung des Hebesatzes von 32,50 v. H. ausgegangen. Die Gewerbesteuer wurde wiederum mit einem Aufkommen in Höhe von 1,445 Mio. € veranschlagt. Mit einem kleinen Fragezeichen sind die Zuweisungen im Kindergartenbereich zu versehen, denn die abschließenden Berechnungen des Kultusministeriums und des Gemeindetags liegen noch nicht vor. Die Gebühreneinnahmen steigen insgesamt um ca. 30.000 €. Dies begründet sich u. a. durch die beschlossenen Gebührenerhöhung im Bereich Friedhof um etwa 20.000 €.
Bürgermeister Ostermaier weist die Gemeinderäte darauf hin, dass die großen Investitionen der letzten Jahre Folgekosten nach sich ziehen werden. Damit gemeint sind Kosten wie Abschreibungen, Unterhaltung von Gebäuden und Einrichtungen, Betriebs- und Personalkosten. Bis zum Jahr 2020 muss der Haushalt der Gemeinde von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt worden sein.
Im vorliegenden Entwurf des Vermögenshaushalts 2014 sind alle der Verwaltung derzeit bekannten Maßnahmen enthalten. Maßnahmen sind insbesondere der Bau eines Gebäudes für die Kinderbetreuung und diverse Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen. Als Einnahmepositionen sind neben den Zuschüssen für die GMS und das FFW-Haus Grundstücksveräußerungen im Bereich "Erweiterung Helianthum", in den Wohnbaugebieten „Steinrenne“ und "Beurener Straße" sowie dem Gewerbegebiet "Vor Eichen" vorgesehen.
Nach dem aktuellen Planungsstand wird voraussichtlich eine Rücklagenzuführung in Höhe von 1.032.400 € erwirtschaftet. Der Stand der Rücklagen wird dadurch vermutlich Ende 2015 auf ca. 4,1 Mio. € (Planungstand) absinken. Berücksichtigt man jedoch das geschätzte Ergebnis des Jahres 2014 wird der tatsächliche Rücklagenstand der Gemeinde Ende 2015 vermutlich bei ca. 6 Mio. € liegen.
Bürgermeister Ostermaier informiert die Gemeinderäte über einen Vergleich der Einnahmequellen der Gemeinden des Landkreises Konstanz. Bei der Gegenüberstellung der Steuerkraftsummen liegt die Gemeinde Steisslingen mit 32 € pro EW im Jahr 2013 über dem Durchschnitt des Landkreises. Auch mit dem Einkommenssteueranteil mit 68 € pro EW erhält die Gemeinde überdurchschnittlich hohe Einnahmen. Anders sieht es allerdings bei den restlichen Einnahmequellen aus: mit 16 € pro EW liegt die Gemeindeverwaltung Steisslingen bei den Grundsteuereinnahmen unter dem Durchschnitt des Landkreises. Genau dasselbe Bild ergibt sich bei den Gewerbesteuereinnahmen mit nur 76 € pro EW. Ebenfalls bei den Finanzzuweisungen erhält die Gemeinde Steißlingen mit 94 € pro EW unterdurchschnittlich wenige Zuweisungen.
Im Durchschnitt hat die Gemeindeverwaltung Steißlingen folglich unterdurchschnittlich niedrige Einnahmen im Vergleich mit den anderen Städten und Gemeinden des Landkreises. Die solide Haushaltslage der Gemeinde Steißlingen basiert daher auf der Wirtschaftlichkeit der Ausgabenseite.
Der Vorsitzende beleuchtet die Kostendeckungsgrade der kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde Steißlingen etwas näher. In den Bereichen Abwasser, Wasser und Abfall erwirtschaftet die Gemeinde einen Kostendeckungsgrad von 100%. Bei den übrigen Einrichtungen wie der Musikschule, den Hallen oder den Sport- und Freizeiteinrichtungen wird versucht, einen Kostendeckungsgrad von 60 % zu erreichen. Dies basiert auch auf einer Vorgabe der Gemeindeprüfungsanstalt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan wurde in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 01.12.2014 ausführlich beraten. Kämmerer Blütghen erläutert den neuen Gemeinderäten ausführlich den Aufbau des Haushaltsplans. Anschließend werden die einzelnen Unterabschnitte des Haushaltsplans näher erläutert. Im Unterabschnitt 3600 „Naturschutz, Begrünungen, Hecken, Bäume“ wurden Mittel für die Erstellung eines Umweltberichts im Jahr 2015 in den Haushaltsplan mit aufgenommen. Die SPD/Grünen-Fraktion stellt einen Antrag auf Erhöhung der Haushaltsmitteln zum Schutz und Pflege der Streuobstbestände als bedeutendes Kulturdenkmal der Gemeinde Steißlingen. Der Antrag soll unter anderem für den Schutz der Streuobstwiesen durch den Beschnitt und die Pflege durch externe Dienstleister erweitert werden. Außerdem soll ein Biotopvernetzungs- und ein Wegevernetzungskonzept erstellt werden. Für die SPD/Grünen-Fraktion vorstellbar ist, dass Schulklassen und andere jugendliche Zusammenschlüsse zum Einsammeln und zum Verbrauch von Streuobst beteiligt werden. Schlussendlich wird in ihrem Antrag die Teilnahme der Gemeinde Steißlingen an einem Ackerrandstreifenprogramm und die Aufnahme eines Trockenhangs in den Naturschutz gefordert. Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass für jede einzelne Baumaßnahme direkt eine Ausgleichsmaßnahme gesetzlich vorgeschrieben ist und durch die Gemeindeverwaltung auch umgesetzt wird. In den letzten zehn Jahren wurden rund 1.700 Forderungen nach Baumpflanzungen und Baumschnittmaßnahmen erfüllt. Jährlich werden von der Gemeindeverwaltung Steißlingen rund 120 Streuobstbäume zur Neuanpflanzung ausgegeben Der Bürgermeister schlägt vor, durch den geplanten Umweltbericht 2015 den Status Quo (einschließlich der Bestände an Streuobstwiesen) ermitteln zu lassen, um darauf einen Maßnahmenkatalog aufzubauen. Die Maßnahmen werden allerdings frühestens im Jahr 2016 umgesetzt werden können. Deshalb benötigt man für 2015 noch keine entsprechenden Haushaltsmittel. Die SPD/Grüne-Fraktion zeigt sich damit einverstanden. Sie möchten grundsätzlich den Augenmerk verstärkt auf den Umweltschutz lenken. Hierfür ist die Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die Gemeinde Steißlingen elementar. Die Verantwortung für kommende Generationen wird als bedeutende Verpflichtung gesehen. Die Gemeindeverwaltung möchte sich verstärkt des Themas annehmen und wird auf Grundlage des Umweltberichts 2015 ausreichend Mittel einstellen und dem Gemeinderat Maßnahmen vorschlagen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und mittelfristiger Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2015 auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs zu.
- Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2015 der Gemeindewerke Steißlingen
Nach den Entscheidungen des Werkausschusses und des Gemeinderates, die Stromtarife beizubehalten und den Wasserpreis zum 01.01.2015 anzuheben, hat die Verwaltung den Wirtschaftsplan 2015 erarbeitet. Nach dem derzeitigen Stand ergibt sich ein Gesamtvolumen von 6.936.700 €. Hiervon entfallen auf den Erfolgsplan 5.642.700 € und auf den Vermögensplan 1.294.000 €. Das Volumen des Erfolgsplans „Strom“ steigt um ca. 30.000 € auf 5.212.500 €. Im Vergleich zum Planjahr 2014 beinhaltet er insbesondere höhere Einnahmen aus den Netzentgelten. Die Ausgabenseite ist gekennzeichnet von einer Steigerung des Materialaufwands ebenfalls durch steigende Netzentgelte und Unterhaltungsaufwendungen. Die gesetzlichen Umlagen verändern sich gegenüber dem Jahr 2014 nur unwesentlich.
Der Umfang des Erfolgsplans „Wasser“ steigt gegenüber der Planung 2014 deutlich um etwa 40.000 € auf 430.200 €. Ausgabensteigerungen gibt es bei den Aufwendungen für den Bauhof und den Wassermeister sowie voraussichtlich beim Wasserentnahmeentgelt (Gesetzesänderung für Frühjahr 2015 geplant). Im Gegenzug gehen die Abschreibungen deutlich zurück. Auf die Einnahmenseite wirkt sich im Wesentlichen die beschlossene Wasserpreiserhöhung zum 01.01.2015 aus.
Im Bereich der Vermögenspläne plant die Stromversorgung mit einem Investitions-volumen von 654.000 €, die Wasserversorgung von 400.500 €. Wesentliche Vorhaben sind die Erschließung des Industriegebiets "Vor Eichen", des Baugebietes "Beurener Straße" und weitere Verstärkungsmaßnahmen in der Seestraße, Hegaustraße und dem Mühleweg. Zudem sind Ausgabepositionen für eine mögliche Beteiligungen an Projekten für erneuerbare Energien, den Ringschluss der Wasser¬versorgung im Bereich der Gewerbegebiete und die Erneuerung der Förderleitung im Ried enthalten. Sollte dieses Investitionsvolumen tatsächlich umgesetzt werden, wird vorrausichtlich eine Kreditaufnahme in Höhe von 922.000 € notwendig werden.
Die Verwaltung rechnet für das Jahr 2015 insgesamt mit einem Gewinn in Höhe von 101.000 €. Dieser teilt sich auf in Gewinne bei der Stromversorgung (84.200 €) und der Wasserversorgung (16.800 €).
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 der Gemeindewerke Steißlingen zu.
- Vergabe von Bodenbeschichtungsarbeiten im Feuerwehrhaus
- Änderung der Vergabe an einen anderen Bieter
In der Gemeinderatssitzung am 04.02.2013 wurden die Estrich- und Bodenbelags-arbeiten mit einer Auftragssumme von 52.026,21 € an die Fa. Karadag Estrich Bodenbau GmbH aus Rastatt vergeben. Beim Bietergespräch wurde der Vertreter der Fa. Karadag auf den mit Brutto 10.202,82 € extrem günstigen Angebotspreis für die Bodenbeschichtungsarbeiten angesprochen. Es wurde damals mündlich bestätigt, dass die Kalkulation korrekt sei.
Der Auftrag über die Estricharbeiten wurde von der Fa. Karadag ausgeführt. Mit der Terminabsprache für die durch den Zeitverzug im Bauablauf hinaus gezögerten Bodenbeschichtungsarbeiten zeigten sich erste Probleme. Nach mehreren Fristen durch das Architekturbüro fand ein gemeinsamer Baustellentermin statt, bei dem ein anderer Vertreter der Fa. Karadag gegenüber der Gemeindeverwaltung erstmals von einem Kalkulationsirrtum sprach. Der kalkulierende Mitarbeiter sowie der geplante Subunternehmer seien nicht mehr greifbar, die Fa. Karadag sei aber nur bereit, die Arbeiten auszuführen, wenn die Übernahme der Mehrkosten geklärt sei. In einem späteren Schreiben teilt die Fa. Karadag zudem mit, dass aktuelle Anbieter doppelt so teuer seien und keine Zeit für die Ausführung hätten. Es wurden keine Zahlen vorgelegt. Nach mehreren Gesprächen und Schriftverkehr wurde nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt der Gemeinde auf Grund der nicht eindeutigen Rechtslage der Fa. Karadag die hälftige Übernahme der Mehrkosten für die Beschichtungsarbeiten zum 2. Bieter zugesagt. Dieses Angebot wurde von der Firma Karadag abgelehnt, worauf der Firma der Auftrag entzogen wurde. Die entstehenden Mehrkosten durch die notwendige anderweitige Vergabe werden der Fa. Karadag in Rechnung gestellt.
Zwischenzeitlich wurden 3 Firmen aufgefordert, Angebote abzugeben. Die Bietergemeinschaft Fa. E+I Industrieboden & Fa. Meschenmoser aus Salem-Beuren gaben das günstigste Angebot ab. Beide Unternehmen haben das Angebot nach einer Ortsbesichtigung abgegeben. Die Bietergemeinschaft Fa. E+I Industrieboden & Fa. Meschenmoser möchte mit der Ausführung der Arbeiten zügig beginnen.
Beschluss:
1. Der Auftrag über die Beschichtungsarbeiten wird auf Grundlage des geprüften Angebotes zum Angebotspreis von 27.916,21 € an die Bietergemeinschaft Fa. E+I Industrieboden & Fa. Meschenmoser aus Salem-Beuren vergeben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den das Angebot der Firma Karadag übersteigenden Betrag bei dieser Firma geltend zu machen
- Vergabe der Kücheneinrichtungen für das Feuerwehrhaus
Nach intensiver Beratung kommt die Feuerwehr zum Ergebnis, dass bei der Teeküche im EG durch eine einfachere Geräteausstattung Einsparmöglichkeiten vorhanden sind. Im Bereich der Ausgabetheke des Schulungssaals werden keine Einsparmöglichkeiten gesehen, da hier in dem maßgefertigten Möbelstück Kühlauszüge als notwendig erachtet werden. Bei der Küche im OG könnten durch einen alternativen Hersteller von Kochfeld, Backofen und Dunstabzug Kosten in Höhe von ca. 1.100,00 € reduziert werden.
Beschluss:
Der Auftrag über die Kücheneinrichtungen für das Feuerwehrgerätehaus wird auf Grundlage des geprüften Angebotes sowie dem Nachtrag vom 12.01.2015 zum Angebotspreis von 37.313,72 € an die Fa. Horber aus Steißlingen vergeben
- Vergabe des Auftrags zum Anschluss der Trafostation Rafi
Die Fa. Rafi benötigt für ihre Trafostation bis im März 2015 einen Mittelspannungs-anschluss, der über eine Ringeinbindung zwischen der Trafostation "Vor Eichen" und der Trafostation "Stocker" erfolgen muss. Die Verlegung dieser Mittelspannungskabel wird koordiniert mit der gleichzeitigen Verlegung der Hausanschlüsse für Wasser, Gas und Telekommunikation. Die Kostenberechnung für den gesamten Tiefbau einschließlich dem Liefern und Verlegen der ca. 160 m langen Wasserleitung mit Wasserzählerschacht, dem Liefern und Verlegung der ca. 2 x 160 m langen Mittelspannungssystemleitungen sowie der Einmessung der Leitungen und Fort¬führung des jeweiligen Leitungskatasters lag bei ca. 42.000,00 €.
Die angeforderten Angebote beinhalten den kompletten Tiefbau einschließlich Wasserzählerschacht sowie das Verlegen der Mittelspannungskabel und die Ein-bindung der Trafostation. Die Kabellieferung (ca. 6.800,00 €) sowie das Liefern und Verlegen der Wasserleitung durch die Stadtwerke Radolfzell (ca. 5.700,00 €, davon ca. 2.100,00 € öffentlich) und die Leitungsaufnahme und Fortführung des Leitungs-katasters (ca. 450,00 €) sind in diesen Angeboten nicht enthalten.
Das günstigste Angebot der Fa. Gaupp liegt bei 20.158,01 €. Einschließlich Kabellieferung und Aufwand für die Wasserleitung und Leitungskataster liegen die Gesamtkosten bei 33.108,01 €. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt, den Auftrag an die Fa. Gaupp zu vergeben.
Die Herstellungskosten für die Wasserleitung einschließlich Tiefbau im privaten Bereich werden der Fa. Rafi in Rechnung gestellt, ebenso der Anteil der Tiefbau-arbeiten für die Gasleitung und die Telekommunikationsleitungen. Für den Mittel-spannungsanschluss wird ein vertraglich geregelter Baukostenzuschuss erhoben, der die o. g. Kosten vollständig deckt.
Beschluss:
Der Auftrag über die Tiefbauarbeiten einschließlich Wasserzählerschacht sowie das Verlegen der Mittelspannungskabel und Einbindung der Trafostation Rafi wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 05.12.2014 zum Angebotspreis von 20.158,01€ an die Fa. Gaupp aus Engen-Welschingen vergeben (15 Ja-Stimmen).
- Kreisfeuerwehrtag 2015 - Übernahme eines möglichen Defizits
Die Freiwillige Feuerwehr richtet im Jahr 2015 den Kreisfeuerwehrtag aus und feiert ihr 150-jähriges Bestehen. Mit Beschluss vom 15.12.2014 wurde für die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Kreisfeuerwehrtages 2015 und dem Jubiläum durch Aufnahme des § 16 a in die Feuerwehrsatzung ein Sondervermögen gebildet, d. h. die Feuerwehr, die keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, sondern eine Einrichtung der Gemeinde ist, wickelt diese Veranstaltungen mit einer gesonderten Kasse in Eigenregie ab.
In dieser Besprechung bat die Feuerwehr die Verwaltung zudem um Prüfung, ob die Gemeinde ein mögliches Defizit aus diesen Veranstaltungen übernehmen könnte. Im Grundsatz rechnet die Feuerwehr bei normalem Verlauf mit einem Gewinn aus dem Kreisfeuerwehrtag 2015. Die Deckung dieses Defizits durch die Mitglieder der FFW ist nicht darstellbar, da sich diese bereits sehr umfangreich ehrenamtlich bei diesen Veranstaltungen einbringen.
Beschluss:
Für den Fall, dass im Rahmen der o. g. Veranstaltungen ein finanzielles Defizit entsteht, erklärt sich die Gemeinde bereit, diesen Abmangel zu übernehmen.
- Baugesuche – Bauvoranfragen
1 Bauantrag wird das Einvernehmen nicht erteilt. Ein weiterer Antrag, für den keine Zustimmung durch die Gemeinde notwendig ist, wird zur Kenntnis genommen.
- Bekanntgaben – Anträge
Abstellen von Fahrzeugen in der Lange Straße
Bürgermeister Ostermaier gibt bekannt, dass er zeitnah ein Gespräch mit dem Polizeiposten Steißlingen über die Parksituation in der Lange Straße führen wird. Mehrere Anwohner hatten sich in der Vergangenheit über das Abstellen von größeren Fahrzeugen in der Lange Straße beschwert. Diese behindern den Straßenverkehr und auch das Durchkommen der Fahrzeuge des Winterdienstes.
Verpachtung von Gartenparzellen durch die Gemeinde
Der Pachtvertrag untersagt in Punkt 3 das Erstellen einer Einfriedung und von Gerätehütten auf dem Pachtgrundstück im Herrengarten. Der Meinung eines Gemeinderatmitglieds nach ist dies nicht mehr zeitgemäß. Zudem stehen auf den umliegenden privaten Grundstücken Gerätehütten und Einfriedungen. Die Verwaltung nimmt verspricht, den Antrag aufzunehmen und zeitnah zu entscheiden.