Montag, 17. Mai 2021, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates am 17.05.2021

 

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

Der Gemeinderat hat in der letzten nichtöffentlichen Sitzung Personalaangelegenheiten, Gewerbebetriebe, die sich in Steißlingen ansiedeln möchten und über die Verpachtung einer Lagerfläche beschlossen.

 

Genehmigung von Spenden 2021

Gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg dürfen Gemeinden bzw. der Bürgermeister Spenden, die zur Aufgabenerfüllung der Gemeinde dienen, annehmen. Die Annahme der Spenden hat der Gemeinderat zu genehmigen. Zusätzlich hat die Gemeinde der Rechtaufsichtsbehörde jährlich einen entsprechenden Spendenbericht vorzulegen. Es liegt eine Sachspende über einen gebrauchten Fahrzeuganhänger des DRK an den Gemeindebauhof vor.

 

Beschluss:

  1. Die Annahme der o. g. Spenden wird genehmigt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht über die Annahme der Spenden der Rechtsaufsichtbehörde zu übersenden.

 

 

Änderung der Feuerwehrsatzung

Die Freiwillige Feuerwehr Steißlingen möchte, ähnlich wie der Gemeinderat für seine Sitzungen, zu Pandemie- oder anderen Notfallzeiten die Möglichkeit haben, ihre Generalversammlungen ordnungsgemäß auch digital durchzuführen. Hauptamtsleiter Schmeh erklärt, dass hierzu der Verwaltung eine Satzungsempfehlung seitens des Feuerwehrverbands vorgelegt wurde, welche in Absprache mit der FFW Steißlingen zu der Satzungsänderung umgearbeitet wurde.

 

Auf Empfehlung der FFW Steißlingen soll, wie damals bei der Durchführung des Kreisfeuerwehrtages 2015 und die Veranstaltungen im Rahmen des 150-jährigen Jubiläums, ein Sondervermögen für das Kreisjugendfeuerwehrlager 2022, welches in Steißlingen stattfinden soll, gebildet werden. Hierzu soll der § 16a der Feuerwehrsatzung, der noch auf die vorgenannten vergangenen Veranstaltungen lautete, angepasst werden.

 

Ein Mitglied des Gremiums merkt an, dass laut den gesetzlichen Bestimmungen gewisse Regeln eingehalten werden müssen, z.B. auch wie geheime Online-Wahlen stattfinden können. Feuerwehrkommandant Maier antwortet, dass es hierzu Vorlagen des Kreisbrandmeisters gibt. Hier wird man sich natürlich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dieses Jahr finden auch bei der FFW Steißlingen Kommandantenwahlen statt. Diese werden aller Voraussicht nach Samstag, den 17.07.2021 ab 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus stattfinden.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Feuerwehrsatzung und der vorgelegten Änderungssatzung zu. Sie ist der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

 

 

Breitbandausbau Wiechs – aktuelle Planung - Hausanschlüsse

Bauamtsleiter Weber erläutert, dass nach der Vergabe des Netzbetriebes in den letzten Monaten intensiv an der Planung und Ausschreibung der Maßnahme gearbeitet wurde. Mit der Vergabe der Tiefbauarbeiten wird im Juni/Juli gerechnet. Im Moment läuft die Ausschreibung. Als Erschließungsgebiet sind die Bereiche Wiechs, Schoren, Pilgern, der Bereich Mindlestal, die Maiershöfe sowie der Bereich Mühlenweg (Kläranlage, Fa. Schleith, FDZ, usw.) vorgesehen, welche als sogenannte weiße Flecken bezeichnet werden. Hier liegt die verfügbare Datengeschwindigkeit unter der Aufgreifschwelle von unter 30 Megabit/Sec.

 

Die Gemeinde erstellt in diesen Bereichen die passive Infrastruktur. Hierzu zählen der notwendige Tiefbau, das Verlegen der Leerrohre, das Vorhalten eines POP-Standorts (Hauptstandort) und verschiedene notwendige Verteilerschächte. Abschließend wird die Glasfaser ins Netz eingeblasen. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird der Netzbetreiber die aktive Technik aufbauen und mit den potentiellen Nutzern Verträge abschließen. Die bisherige Planung sieht einen Ausbau mit FTTB (fibre to the building) Standard vor. Bei diesem Ausbau wird die Glasfaser bis in jedes Gebäude verlegt. Konkret heißt dies, dass durch die Gemeinde nach Zustimmung des Eigentümers das Leerrohr für die Glasfaser an den gewünschten Punkt im Gebäude (meistens Keller) verlegt wird. Hier wird ebenfalls durch die Gemeinde eine Netzabschlussdose / Übergabepunkt gesetzt und später wird wiederum durch die Gemeinde die Glasfaser in das Leerrohr eingeblasen. Ab der Netzabschlussdose / dem Übergabepunkt ist dann der jeweilige Nutzer / Eigentümer für die interne Verteilung zuständig.

 

Zu klären ist nun, ob und in welcher Höhe Hausanschlusskosten auf den privaten Grundstücken durch die Gemeinde erhoben werden. In der Regel verlangen alle privaten Telekommunikationsunternehmen solche Hausanschlusskosten. Bei der Telekom wird bespielhaft ein Pauschalbetrag von ca. 800 €/Gebäude erhoben. Andere Unternehmen wie die Vodafone liegen hier ebenfalls bei ca. 1000 €/ Gebäude. Hierin sind pauschal alle Kosten wie Tiefbau bis ca. 10-15 Meter, Leitungen und Anschlüsse bis zum Hausübergabepunkt enthalten. Mehrlängen für weiter entfernte Gebäude werden sonst meist separat berechnet. Im Gewerbegebiet Hard wurden durch die Thüga Hausanschlusskosten für Glasfaser von ca. 2.000 € pro Hausanschluss verlangt. Die monatlichen Kosten für die entsprechenden Übertragungsleistungen / Verträge kommen dann separat hinzu.

 

Die Verwaltung schlägt daher folgende Vorgehensweise vor:

  • Die Gemeinde erhebt Hausanschlusskosten in Form einer Pauschalisierung. Hierin sind die Tiefbauarbeiten, die Verlegung des Leerrohres inkl. Glasfaser sowie die Lieferung und Montage der Netzabschlussdose inbegriffen. Eine Unterscheidung zwischen kurzen und längeren Hausanschlüssen wird nicht vorgenommen. Dies bedeutet neben einem erheblich reduzierten Verwaltungsaufwand auch eine weitgehende Förderung privater Hausanschlusskosten durch Bundes- und Landesmittel. Die Förderung deckt die kompletten Arbeiten bis zum Gebäude ab (ca. 90% Förderung durch Bund und Land). Eine Unterscheidung zwischen Mehr- oder Minderaufwand möchte die Gemeinde vermeiden, was neben einer Gleichbehandlung für die Bürgerinnen und Bürger auch insbesondere landwirtschaftlichen Betrieben mit größeren Grundstücken zu Gute kommt. Die Verwaltung sieht einen (reduzierten) privaten Anteil an der Kostentragung als geboten an, da bei einem künftigen Ausbau in anderen Gebieten der Gemarkung Hausanschlusskosten an Privatunternehmen oder aber an die möglicherweise ausbauende Gemeinde zu entrichten sein werden.
  • Mit den Nutzern/Eigentümern ist eine vertragliche Vereinbarung über den Bau eines Hausanschlusses zu schließen.
  • Die Nutzer/Eigentümer bestätigen ausdrücklich den Bau eines Hausanschlusses oder lehnen diesen schriftlich ab.
  • Die möglichen Anschlussnehmer werden zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert.
  • Sobald es die aktuelle Lage zulässt wird von der Verwaltung eine öffentliche Infoveranstaltung angeboten. In dieser wird dann auch der Netzbetreiber Netcom erste Informationen weitergeben können.

 

Die Pauschale wird nach Auskunft von Herrn Weber in einer Höhe von ca. 300 € liegen und wird noch mit Grundlage der Ausschreibungsergebnisse berechnet. Nach Einschätzung der Verwaltung wird der o.g. Betrag lediglich für Hausanschlüsse in der Länge von ca. 1,50 - 2,00 Meter kostendeckend sein.

 

Ein Mitglied des Gremiums merkt an, dass zu Beginn der Thematik Breitbandausbau die Rede von zwei Backbones war und möchte wissen, ob es einen Grund gibt, dass man jetzt nur noch von einem spricht. Herr Weber antwortet, dass man hier von einem Verknüpfungspunkt spricht und da war schon immer nur ein Backbone geplant. Beim Netzverknüpfungspunkt waren es in der Netzbetriebsvergabe seinerzeit 2 Stück, jeder der Anbieter konnte auf einen Netzverknüpfungspunkt zurückgreifen. Das Mitglied des Gremiums möchte außerdem wissen, warum das Zentrum mit POP in Steißlingen liegt. Herr Weber antwortet, dass hier der POP an zentraler Stelle in Steißlingen für die Sicherstellung einer Weiterentwicklung angeordnet wird. Dadurch wird auch ein möglicher Ausbau in Steißlingen in Zukunft sichergestellt. Das Mitglied des Gremiums fragt weiter, wo das Modem im Haus platziert werden muss. Herr Weber erklärt, dass bei 50% der Gebäude der Keller angefahren wird, bei anderen auch das EG. Bei vielen wird es notwendig sein, dann von dort eine Glasfaserleitung ans Modem zu legen, dessen Standort der Eigentümer selbst festlegt. Wenn es Leerrohr-Verbindungen gibt, kann dort Glasfaser hineinverlegt werden. Auch dafür ist der Nutzer zuständig. Das Mitglied des Gremiums erklärt abschließend, dass die Berechnung der Hausanschlüsse über eine Pauschale eine gute Lösung ist. Es ist wichtig, dass die Förderung an die Nutzer weitergegeben wird und das erfolgt hier. Die geschätzten 300 € sind schlussendlich nur ein Bruchteil. Auch der Ortschaftsrat Wiechs ist positiv gestimmt.

 

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob die Kosten für dieses Projekt im Haushaltsplan verankert sind. Frau Scheffel bejaht dies und versichert, dass hierfür ein ausreichender Betrag eingeplant wurde.

 

Ein weiteres Mitglied des Gremiums fragt, was passiert, wenn ein Eigentümer ablehnt. Herr Weber antwortet, dass die Leitung in diesem Fall einfach an ihm vorbei und nicht ans Haus gelegt wird. Diese Entscheidung ist dann unwiderruflich. Ein späterer Anschluss kann nur bei Übernahme einer vollen Kostendeckung vorgenommen werden.

 

Ein weiteres Mitglied aus dem Gremium erinnert daran, dass im Industriegebiet 2.000€ pro Anschluss berechnet wurden. Hier kam ein Zuschuss von 1.500€ hinzu und damit hat dieser die Gewerbetreibenden 500 € gekostet. Diese Summe ist hier nun ähnlich bzw. noch niedriger. Bei 300 € sollte eigentlich niemand lange überlegen müssen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung von Hausanschlusskosten für die Erschließung der privaten Grundstücke im Rahmen der Breitbanderschließung in den Bereichen Wiechs, Schoren, Pilgern, Mindlestal, Maiershöfe und dem Bereich Mühlenweg zu einem Festpreis von 300 € pro Hausanschluss.

 

 

Baugesuche - Bauvoranfragen

Einer Bauvoranfrage mit mehreren Befreiungsanträgen vom gültigen Bebauungsplan über einen Anbau an das bestehende Wohnhaus zu einem Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten wird nicht zugestimmt. Einer weiteren Bauvoranfrage über die Veränderung der Dachform wird zugestimmt.

 

Zwei Bauanträge über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage werden zur Kenntnis genommen.

 

Vier weiteren Bauanträgen, teils im vereinfachten Verfahren, wird das Einvernehmen erteilt. Hierbei werden zwei Befreiungsanträge aufgrund von Geringfügigkeiten stattgegeben.

 

 

Bekanntgaben

 

  • Öffnung des Steißlinger Freibads

Bürgermeister Mors verkündet, dass der Steißlinger See voraussichtlich zum 25.05.2021 in die Badesaison startet. Auch der Pächter, Herr Kronenbitter ist in der Vorbereitung. Allerdings ist durch die neue Corona-Verordnung der Landesregierung ein tagesaktueller negativer Schnelltest bzw. eine Vollschutzimpfung oder ein Nachweis der Genesung (nicht älter als 6 Monate) erforderlich.

 

 

Anträge

 

  • Testungen am Freibadeingang?

Ein Gemeinderat fragt nach, ob man nicht die Möglichkeit einrichten sollte, beim Freibad vor Ort zu testen. Bürgermeister Mors antwortet, dass hierfür der Pächter der Freibadanlage zuständig ist und dieser das nicht stemmen kann, genauso wenig wie die Verwaltung. Die Gemeindeverwaltung stellt bereits das Sicherheitspersonal zur Eingangskontrolle und noch weitere Vollzeitstellen würden den Rahmen sprengen.

Ein weiterer Gemeinderat möchte wissen, ob die Testpflicht unter einer Inzidenz von 50 entfällt. Frau Scheffel von der Verwaltung antwortet, dass auch dann ein Test nötig ist. Eine Gemeinderätin schätzt die Testpflicht am See sehr schwierig ein. Wenn man nach dem Feierabend noch in den See will, ist es fast unmöglich, davor noch einen Test zu machen. Die Gemeindeverwaltung soll sich wehren – eventuell durch eine Stellungnahme. Herr Bürgermeister Mors teilt die Ansicht, dass die Regelung der Testpflicht beim Besuch des Freibads unglücklich ist. Es handelt sich dabei aber um eine Vorgabe der Landesregierung, die sich nicht umgehen lässt. Auch die Arbeitgeber können für ihre wöchentlichen Tests Bescheinigungen ausstellen, wenn diese durch qualifiziertes Testpersonal durchgeführt wurden. Das könnte eine gute und zusätzliche Möglichkeit für viele Badegäste sein, zu einem Testnachweis zu kommen.

 

  • Ablagerungen auf dem Seeblickhallenparkplatz

Ein Mitglied des Gemeinderats bemängelt die Situation am Parkplatz der Seeblickhalle. Die dort gelagerten Erdhaufen tragen nach seiner Ansicht überhaupt nicht zur Dorfverschönerung bei. Zudem steht dort ein abgemeldetes Auto und der hintere Parkplatz wird als Campingplatz genutzt. Er befürchtet zusätzlichen wilden Müll und wildes Urinieren. Herr Bürgermeister Mors stimmt zu, dass er der Parkplatz mi den Erdhäufen derzeit kein gutes Bild abgibt. Die Gemeinde möchte die Kosten von rund 40.000 € für die Deponierung und des Transports des Aushubmaterials (u. a. Wohnprojekt Derststraße) zur Erddeponie Rottweil sparen und damit ökologisch wie auch ressourcenschonend arbeiten. Der Aushub wird demnächst wieder eingebaut. Aktuell ist das Ordnungsamt schwach besetzt, aber unsere neue Mitarbeiterin im Gemeindevollzugsdienst wird demnächst starten können und sich u. a. der Themen Camping annehmen. Erlaubt sind 12 h Aufenthalt mit Wohnmobilen/Wohnwagen. Das abgemeldete und unzulässig abgestellte Auto auf dem Parkplatz ist bereits der Polizei gemeldet, die bereits recherchieren.

Eine weitere Gemeinderätin bemerkt, dass sich die Camper auf den Stellplätzen länger auf als erlaubt aufhalten. Bürgermeister Mors antwortet, dass der Polizeiposten Steißlingen informiert wird, damit dieser ein Auge auf die Situation hat. Anregen möchte er, dass das Gremium noch einmal die generelle Regelung der Wohnmobil-Stellplätze thematisiert. Das war bereits vor drei Jahren andiskutiert worden und wird nach der etwas entspannten Coronalage nun wieder aktuell.

 

  • Klimaschädlicher Holzexport

Ein Gemeinderat möchte auf eine Problematik bezüglich des Waldes und des Holzverkaufs hinweisen, welches er vor kurzem in einer Fachzeitschrift gelesen hat. Viel geschlagenes Holz wird von Deutschland aus exportiert und geht u. a. nach China. Es wurde letztens berichtet, dass das Holz vor dem Export mit Gas behandelt wird, um Insekten abzutöten und den unerwünschten Import der artenfremden Insekten zu vermeiden. Dieses Gas ist jedoch äußerst klimaschädlich. Man sollte beim hiesigen Holzverkauf unbedingt auf den Abnehmer achten und darauf, dass das Holz nicht exportiert wird. Herr Bürgermeister Mors antwortet, dass die Verwaltung das prüfen und ggf. eine Vorgabe an das Kreisforstamt machen wird.