Montag, 27. Juni 2022, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

   

In der Einwohner*innen- und Jugendfragestunde spricht ein Bürger das Thema Verschmutzung durch Hundekot an. Er kritisiert, dass die Hundekotbeutel teilweise auf der Straße verteilt liegen. Außerdem ist er mit der Straßensanierung der Dorfmitte und der damit einhergehenden Vollsperrung bzw. Umleitung unzufrieden. Er verweist auf eine seiner Meinung nach fehlerhafte Beschilderung, die im Detail teilweise nicht dem Plan entspricht, der im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Viele Autofahrer sind nicht ortskundig und befahren verstärkt Abkürzungsstraßen, teils darüber hinaus sehr schnell. Das Straßenschild der Bachstraße ist verwachsen und nicht lesbar. Das Schild mit der Gewichtsbegrenzung wird zudem ignoriert. Die Straße ist viel zu schmal für die Fahrzeuge, die hier teilweise durchfahren.

Bürgermeister Mors stimmt zu, dass das Thema Hunde problematisch und auch für Hundehalter*innen, die sich an die Regeln halten, sehr unbefriedigend ist. Die Gemeindeverwaltung appelliert immer wieder im Amtsblatt an die Vernunft der Hundebesitzer*innen. Die Halter*innen sind per Gesetz zur Entsorgung der Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner verpflichtet. Es gibt die Möglichkeit der Ordnungswidrigkeitenanzeige, allerdings zeigen sich hier oftmals Probleme in der Nachweisbarkeit auf. Ansonsten kann die Gemeinde nur durch Aufstellen von Hinweisschildern, Kotbeutelspendern und Mülleimern an bekannten „Gassi“-Strecken versuchen, der Problematik entgegenzuwirken.
Bürgermeister Mors äußert Verständnis, dass die Verkehrssituation in der Dorfmitte aktuell nicht einfach und für einige Bürger*innen sehr belastend ist. Es ist aber zeitlich begrenzt. Frau Mayer vom Bauamt ergänzt, dass der veröffentlichte Umleitungsplan alle Genehmigungen der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes beinhaltete, die die Gemeinde jedoch nicht alle voll ausschöpfen wollte. Deshalb wurden die Nebenstraßen wie die Bachstraße nicht gesperrt: sie stand erst einmal unter Beobachtung des Bauamtes. Die Verwaltung wollte auch, dass alle Nebenstraßen gleichmäßig befahren werden und nicht nur eine Straße vom Verkehr belastet wird. Die Verwaltung wird sich die Beschilderung noch einmal genauer anschauen.

  • Bekanntgabe der Beschlüsse aus den letzten nichtöffentlichen Sitzungen

In der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.04.2022 hat sich der Gemeinderat nähere Gedanken über die weitere Wohnbebauung gemacht. Außerdem wurde beschlossen, dass in diesem Jahr Frau Sibylle Probst-Lunitz den Hegaupreis der Gemeinde Steißlingen erhält. Marc Stehling wurde zum Werkleiter der Gemeindewerke bestellt.

In der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.05.2022 hat sich der Gemeinderat vor Ort ein Bild über die Straßenleuchten in der Dorfmitte gemacht. Darüber hinaus hat er ein Grundstück an eine Firma im Gewerbegebiet vergeben und den Preisträger der diesjährigen Bürgerehrung bestimmt. Des Weiteren hat der Gemeinderat Informationen über die Heilig-Kreuz-Kapelle erhalten.

  • Erstellung einer Fachplanung für den Biotopverbund

Das Naturschutzgesetz BW schreibt in § 22 vor, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 15 % der Offenlandflächen des Landes Baden-Württemberg räumlich und funktional verbundene Biotope sein sollen. Die Aufgabe, solche Biotopverbundpläne zu erstellen, obliegt nach dem Willen des Landes den Kommunen. Die Biotopverbundplanung ist planungsrechtlich über die Flächennutzungsplanung und die Bauleitplanung zu sichern. Hierzu ist ein Fachplan zum Biotopverbund zu erarbeiten. Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich an den Planungskosten mit 90 %. Die übrigen 10 % sind von den Kommunen zu tragen. Solche Biotop-Verbundsflächen bestehen bereits, sodass davon auszugehen ist, dass es sich bei dieser Planung im Wesentlichen um Erweiterungen oder Verbesserungen von bestehenden Flächen handeln wird.

Der Landschaftserhaltungsverband (LEVKN) hat sich angeboten, die Kommunen auf diesem Weg zu begleiten, der über einen Zeitraum von etwa 2-3 Jahren gehen wird. Die Planung wird von entsprechend leistungsfähigen Büros erstellt. Der LEVKN unterstützt dabei bei der Angebotseinholung und der Antragstellung. Der LEVKN schlägt einen Planungsraum mit den Gemeinden Steißlingen, Volkertshausen, Mühlhausen-Ehingen und der Stadt Aach vor. Größe und räumlicher Zusammenhang dieser Gemeinden sind hierfür geeignet. Die geschätzten Gesamtkosten der Fachplanung liegen bei 80.000 - 100.000 €. Davon fällt mit 39 % der größte Anteil auf Steißlingen (3.100 - 3.900 € inkl. Förderung). Sollten alle Kommunen zustimmen, muss noch darüber gesprochen werden, welche der Kommunen antragstellend sein wird, also die administrative Abwicklung übernimmt. Da Steißlingen die größten Biotopflächen hat, darf angenommen werden, dass dies durch die Gemeinde Steißlingen in enger Zusammenarbeit mit dem LEVKN erfolgt.

Herr Gebhart führt aus, dass der Bereich mit Absicht in einer Größe gehalten wurde, die nicht europaweit ausgeschrieben werden muss. Die geschätzte Dauer der Planung von 2-3 Jahren kommt auch auf die Kapazität des Planungsbüros an. Außerdem findet viel Beteiligung im Prozess statt. Am Ende der Planung gibt es Maßnahmenvorschläge, die die Gemeinde jedoch nicht zwingend umsetzen muss. Sie selbst entscheidet, welche Maßnahmen umgesetzt werden.

Ein Mitglied des Gremiums merkt an, dass die Gemeinde seit einigen Jahren bereits in einer Biotopvernetzung ist und möchte wissen, was nun der Unterschied zu vorherigen Projekten ist. Herr Gebhart antwortet, dass die bisherige Biotopvernetzung nicht den gleichen Ansatz hat. Sie war eher punktuell und nicht ganzheitlich. Bei dem jetzigen Konzept wird mit dem Bestand gearbeitet und nicht zwingend Neues gepflanzt. Allerdings werden dabei auch die alten Pläne und Ausarbeitungen berücksichtigt und über die Nachbarschaftsgrenzen zusammengeführt.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums wundert sich, dass die Gemeinde planen soll, allerdings dann im Nachgang keine Umsetzungspflicht besteht. Herr Gebhart antwortet, dass aktuell zwar noch keine Pflicht besteht, diese jedoch jederzeit kommen kann. Das Mitglied des Gremiums möchte außerdem wissen, ob auch die anschließende Umsetzung gefördert wird oder nur die Planung. Herr Gebhart antwortet, dass es hier verschiedene Möglichkeiten gibt. Die Gemeinde kann Maßnahmen über das Öko-Konto laufen lassen und daraus Vorteile ziehen – dann ist jedoch keine Förderung möglich. Außerdem gibt es Stiftungen oder auch weitere Förderungen.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums fragt, ob es einen finanziellen Ausgleich durch die anderen Gemeinden für die Administration gibt, wenn die Gemeinde Steißlingen die Federführung übernimmt. Bürgermeister Mors antwortet, dass es vor allem um die Antragstellung der Förderung geht, die nur eine Gemeinde für den Verbund stellen darf.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums merkt an, dass bei den 170 Hektar der Gemeinde Steißlingen wenig öffentliche Fläche sein wird, sondern viel in Privateigentum. Es muss auch geklärt werden, wie man mit Nutzungsänderungen umgeht. Das Mitglied des Gremiums weist zudem darauf hin, dass der Naturschutz im Grundgesetz verankert ist. Darüber hinaus ist es ein gesellschaftlicher Auftrag. Herr Gebhart erklärt, dass es seine Aufgabe ist, dass das Projekt umgesetzt wird. Er muss jedes Jahr Rapport leisten, was umgesetzt wurde und es ist auch sein Ziel, dass diese Planung nirgendwo in der Schublade landet. Bürgermeister Mors ergänzt, dass das ein wichtiges Thema ist und dass die Gemeinde bereits viele Projekte umgesetzt hat, wie zum Beispiel die Anpassung der Pachtverträge im Weitenried. Auch das wurde ohne Gesetzesgrundlage umgesetzt, denn die Gemeinde nimmt diese Aufgabe ernst.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, warum der Forst bei der Planung ausgenommen ist. Herr Gebhart antwortet, dass in dieser Hinsicht streng getrennt wird zwischen Landwirtschaft und Forst. Dennoch werden Waldrandstrukturen mit eingeplant, deshalb ist der Wald nicht komplett außen vor.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, warum bei der Umsetzung von Maßnahmen landwirtschaftliche Flächen eher keine Rolle spielen und nahezu außen vor bleiben. Herr Gebhart antwortet, dass der ökologische Nutzen nicht groß genug ist, um diesen Eingriff vorzunehmen. Das Mitglied des Gremiums möchte zudem wissen, was passiert, wenn sich nach der abgeschlossenen Planung eine der Verbundsgemeinden gegen die Umsetzung bestimmter Maßnahmen entscheidet und ob das dann automatisch die anderen Gemeinden betrifft. Herr Gebhart verneint dies. Jede Gemeinde bekommt einen eigenen Maßnahmenplan für sich und ist später nicht abhängig von den anderen Kommunen, was die Umsetzung betrifft.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt, diese Fachplanung im Verbund mit den genannten Kommunen unter Federführung des Landschaftserhaltungsverbands (LEVKN) anzugehen und die auf die Gemeinde Steißlingen entfallenen Kostenanteile zu tragen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

  • Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft:
    20. Änderung (Sonstiges Sondergebiet - Reitanlage)
    - Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung, Beschluss zur Offenlage
    - Kenntnisnahme der letzten Anpassungen

Am 21.07.2022 findet die nächste Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG statt. Dabei werden aktuelle Verfahren der gemeinsamen Flächennutzungsplanung behandelt und beschlossen. Vorab sind die Beschlüsse in den beteiligten Gemeinden zu fassen.

Es handelt sich um:
20. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG (Sonstiges Sondergebiet - Reitanlage)
- Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung, Beschluss zur Offenlage

Es sollen planungsrechtliche Grundlagen geschaffen werden für die Erweiterung einer landwirtschaftlichen Hoffläche mit Pferdehaltung (Dornermühle) nördlich von Singen. Der Flächennutzungsplan weist bereits einen Teil der Anlage als Sondergebiet aus. Der Bereich soll nun nach Osten und Süden erweitert werden.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob es dazu eine Stellungnahme des Landwirtschaftsamts gibt, denn hier wird landwirtschaftliche Fläche zu Freizeitfläche umgewandelt. Frau Mayer antwortet, dass diese im weiteren Verfahren noch folgen wird. Aktuell geht es nur um den Aufstellungsbeschluss. Ein weiteres Mitglied des Gremiums ergänzt dazu, dass es sich bei der Fläche laut dem vorliegenden Bericht aktuell um Rasenfläche handelt, die jetzt zu einem Sandplatz umgewandelt werden soll. Von einer landwirtschaftlichen Nutzung ist nicht die Rede.

Beschluss:
1. Die Aufstellung der 20. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen wird beschlossen.
2. Dem Entwurf der 20. Änderung Flächennutzungsplan 2020 in der Fassung vom 18.05.2022 wird zugestimmt.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.
4. Ergibt sich aus den vorhergehenden Verfahrensschritten keine Änderung des Planungsentwurfs, so ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Kenntnisnahme der letzten Anpassungen
Bei Bebauungsplänen, durch welche ein separates Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans (FNP) nicht notwendig wird (Bebauungspläne der Innenentwicklung), werden die rechtskräftigen Bebauungspläne im FNP im Nachgang angepasst. Für Steißlingen wurde die Anpassung des Bebauungsplans „Seestraße“ vorgenommen.

  • Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 der Gemeindewerke

Aufgrund eines Personalwechsels hat sich der Jahresabschluss 2019 verzögert. Die Verwaltung hat mittlerweile gemeinsam mit dem neuen Steuerberater den Jahresabschluss 2019 der Gemeindewerke Steißlingen fertiggestellt. Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt mit einem Gewinn von 73.138,57 € (Vorjahr 153.112,74 €) ab, der sich wie folgt aus den Ergebnissen der beiden Betriebszweige ergibt:

 

2019

2018

2017

Stromversorgung

49.334,71 €

76.433,12 €

236.261,29 €

Wasserversorgung

23.803,86 €

76.679,62 €

51.263,13 €

 

73.138,57 €

153.112,74 €

287.524,42 €

Der Jahresgewinn 2019 liegt über dem Mindesthandelsbilanzgewinn, der erforderlich ist, sodass die Konzessionsabgabe von ca. 167.000 € an die Gemeinde abgeführt werden konnte. Der Ergebnisrückgang von rund 41.000 € zum geplanten Ergebnis ergibt sich aus der zeitverzögerten und nicht vollumfänglichen Weitergabe der gestiegenen Bezugskonditionen im Bereich der Tarifkunden.

Um die zukünftig anstehenden Investitionen möglichst aus Eigenmitteln finanzieren zu können, schlägt die Verwaltung vor, den Gewinn auf die neue Rechnung vorzutragen und in die Allgemeine Rücklage einzustellen.

Bürgermeister Mors erwähnt in diesem Zusammenhang auch die aktuell notwendige unterjährige Preisanpassung aufgrund der derzeitigen Situation.

Beschluss:
1. Der Jahresabschluss 2019 wird mit der Bilanzsumme und dem Jahresgewinn entsprechend Seite 3 des Jahresabschlusses festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2019 von 73.138,57 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und als Vorsorge für den kommenden Investitionsbedarf der Netzerweiterung und Verlegung der Ortsnetzstation in die allgemeine Rücklage eingestellt.
3. Die erwirtschaftete Konzessionsabgabe 2019 wird an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.
4. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.

  • Einführung eines neuen Ratsinformationssystems – Umstellung auf digitale Gremiumsarbeit

Die Gemeindeverwaltung Steißlingen nutzt bereits seit vielen Jahren für die Vorbe-reitung von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen die Funktion „Sitzungsvorbereitung“ im Dokumentenmanagement-System Regisafe. Dieses Programm wird im Rathaus hauptsächlich für die digitale Aktenablage genutzt. Aktuell werden die Sitzungsunterlagen im Anschluss ausgedruckt, kopiert, verpackt und per Amtsbote verteilt. Parallel dazu werden die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde über einen separaten passwortgeschützten Zugang für die Gemeinderät*innen zur Verfügung gestellt. Hier finden sich auch Zusatzinformationen oder längere Sachverständigen-Berichte, die nicht extra ausgedruckt und versendet werden. Diese Arbeiten bedeuten einen hohen Personal- und Papiereinsatz. Auch im Gemeinderat wurde bereits mehrfach der Wunsch geäußert, mit der Zeit zu gehen und die Sitzungsunterlagen digital zur Verfügung zu stellen.

Mittlerweile bietet Regisafe ein eigenes System für Ratsmitglieder, Mitarbeiter*innen der Verwaltung und auch Bürger*innen an. Per „Knopfdruck“ können nun die vorbereiteten Sitzungsunterlagen entweder in den öffentlichen oder nichtöffentlichen Bereich des Ratsinformationssystems „KommunalPlus“ eingestellt werden. Das Programm bietet jederzeit Zugriff auf die Sitzungsunterlagen und kann per App oder Browser auf jedem Endgerät verwendet werden. KommunalPlus bietet den Gemeinderät*innen zudem viele Möglichkeiten der Kommunikation und Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Die Fraktionen können sich untereinander austauschen, es können bestimmte Stellen im Text markiert, etwas notiert oder auch ein „Post-It“ gesetzt werden. Diese Notizen können gespeichert und bei der Sitzung wieder aufgerufen werden. Auch Bürger*innen haben die Möglichkeit über die Plattform alle Unterlagen der öffentlichen Sitzung sowie den Sitzungskalender einzusehen.

Die Verwaltung schlägt vor, das neue Ratsinformationssystem zum 01.01.2023 einzu¬führen. Im Vorfeld wird es eine ausführliche Einführung der Gemeinderät*innen geben. Zudem empfiehlt die Verwaltung, die ersten drei Monate (Januar - März) hybrid zu arbeiten.

Für die Arbeit mit digitalen Sitzungsunterlagen wird ein entsprechendes Endgerät benötigt. Hierfür bieten sich Tablets oder Notebooks an. Zuhause oder im Büro kann natürlich auch von einem herkömmlichen PC aus auf KommunalPlus zugegriffen werden. Es wird vorgeschlagen, jedem Gemeinderatsmitglied einen Zuschuss i. H. v. 500,00 € pro Legislaturperiode zur Eigenbeschaffung eines Tablets aus Mitteln der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Ein Mitglied des Gremiums begrüßt diesen Schritt ausdrücklich und weist darauf hin, dass der Gemeinderat schon oft den Wunsch nach papierlosem Arbeiten geäußert hat.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums befürwortet die Einführung der papierlosen Sitzungsunterlagen ebenfalls und bittet darum, von der Verwaltung eine entsprechende Empfehlung bezüglich eines geeigneten Endgeräts zu erhalten. Dies sichert Frau Lutz zu. Das Mitglied des Gremiums weist außerdem darauf hin, dass für die in Aussicht gestellten 500 € sowohl ein Tablet mit Android-Betriebssystem als auch von Apple zu bekommen ist.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums merkt an, dass es durch die Anschaffung rein finanziell gesehen vermutlich nicht günstiger wird. Ob es für die Umwelt wirklich besser ist, ist auch fraglich. Dennoch wird der Schritt befürwortet. Bürgermeister Mors erklärt, dass die Amortisierungsrechnung vor allem den Arbeitsaufwand aufzeigen sollte. Dass die Gemeinde damit nicht aktiv Geld spart, ist der Verwaltung bewusst. Dennoch ist es ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunft.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Anschaffung des Ratsinformationssystems „KommunalPlus“ von Regisafe. Im Haushaltsplan für das kommende Jahr 2023 werden hierfür Mittel i. H. v. 11.000 Euro (brutto) eingestellt.
2. Die Ratsmitglieder erhalten pro Legislaturperiode einen einmaligen Zuschuss i. H. v. 500,00 € zur Eigenbeschaffung eines Tablets oder Notebooks.

  • Beschlussfassung über einen Zuschuss zur Sanierung der Heilig-Kreuz-Kapelle

Seit einiger Zeit wird über die Sanierung der Heilig-Kreuz-Kapelle seitens der Seelsorgeeinheit Mittlerer Hegau nachgedacht. Am 24.04.2022 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, bei der die Öffentlichkeit informiert und an den Überlegungen beteiligt wurde. Für die Sanierung wurden drei Varianten ausgearbeitet.

Die Anwesenden der öffentlichen Informationsveranstaltung votierten mehrheitlich für Variante 3, welche eine Dach- und Fachsanierung ebenso wie eine umfassende Sanierung des Gesamtgebäudes inkl. des Vorplatzes beinhaltet. Eine Kostenschätzung für diese Variante aus dem November 2021 beläuft sich auf ca. 200.000 €.

Das Vorstandsmitglied des Kirchenbauvereins, Herr Reinhard Racke erläutert auf Nachfrage, dass sich der Kirchenbauverein ebenfalls für die Ausführung der Variante 3 entschieden hat. Variante 1 beinhaltet notwendige Dach-, Sockel- und Elektroarbeiten, Variante 2 beinhaltet zusätzlich den Außenanstrich und in der Variante 3 ist darüber hinaus eine Außenbeleuchtung geplant. Neben der Gemeinde ist geplant, dass die Kirche 20 % der Kosten übernimmt, das Ordinariat Freiburg 33 %, außerdem werden Spenden gesammelt und die Seelsorgeeinheit beteiligt sich mit 5.000 Euro.

Bürgermeister Mors empfiehlt, dass von der Gemeinde höchstens ein Betrag von 40.000 Euro übernommen wird unter der Voraussetzung, dass sich das Ordinariat Freiburg beteiligt. Außerdem soll für den Fall eines Verkaufs eine Rückerstattung des Zuschusses vereinbart werden.

Ein Gemeinderat ist der Meinung, dass die Gemeinde sich bei Variante 1 nicht beteiligen sollte, da es sich um reine Reparaturarbeiten handelt. Die Kapelle ist am Ortseingang gut zu sehen und sollte entsprechend von außen saniert werden, um das Ortsbild positiv zu beeinflussen. Er stellt deshalb folgenden Änderungsantrag: Es soll nur ein Zuschuss für die Varianten 2 oder 3 in Aussicht gestellt werden. Bei der Entscheidung für die Variante 1 soll sich die Gemeinde nicht beteiligen. Zwei weitere Mitglieder des Gremiums sprechen sich für dieses Vorgehen aus. Außerdem wird das Engagement des Kirchenbauvereins gelobt. Die Kirche selbst wird kritisiert, da sie sich mit einem vergleichsweise geringen Zuschussbetrag beteiligt.

Bürgermeister Mors schlägt vor, den Beschlussvorschlag gemäß dem Änderungsantrag anzupassen.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt eine Förderung der Sanierung der Heilig-Kreuz-Kapelle in Höhe von 40.000 € mit der Voraussetzung, dass die Variante 2 oder 3 umgesetzt wird.
2. Der Gemeinderat beschließt, dafür einen Haushaltsansatz in selber Höhe in den Haushaltsplan 2023 aufzunehmen.

  • Baugesuche - Bauvoranfragen

• Einem Befreiungsantrag zum Bauantrag über die Erstellung eines überdachten Lagerplatzes und Neubau eines Balkons in der Daimler-Straße 4 wird zugestimmt.

• Dem Bauantrag über die Erstellung eines Wohnhauses als Betriebsleiterwohnung und Nutzungsänderung der DG Wohnung im bestehenden Wohnhaus zur Ferienwohnung, Umbau EG im bestehenden Wohnhaus zur Altenteilwohnung und Lehrlingszimmer, Pilgern 1 + 1 A, Steißlingen-Wiechs wird das Einvernehmen vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats Wiechs erteilt.

• Dem Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Abstellraum in der Bohlstraße 5b wird das Einvernehmen erteilt.

• Ein Bauantrag über den Neubau von zwei Doppelhäusern mit Carports in der Seestraße 4 ff wird zur Kenntnis genommen.

• Dem Bauantrag über den Neubau einer Multifunktionshalle in der Daimler-Straße 10 wird das Einvernehmen erteilt. Dem Befreiungsantrag wird zugestimmt.

• Einer Bauvoranfrage über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Singener Straße, hinterliegend zu den Gebäuden Singener Straße 20 ff. wird das Einvernehmen erteilt.

• Dem Bauantrag über den Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss, Einbau einer Dachgaube und Anbau eines Balkons mit Treppe, Singener Straße 25 wird das Einvernehmen erteilt.

• Dem Bauantrag über den Ausbau des bestehenden Dachgeschosses mit Nutzungsänderung zu Wohnraum, Derststraße 12 wird das Einvernehmen erteilt.

• Dem Bauantrag über den Abbruch und Neubau der Lagerhalle 2, Industriestraße 6 wird das Einvernehmen erteilt. Dem Befreiungsantrag wird zugestimmt.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie hoch man im neuen Gewerbegebiet bauen darf. Frau Mayer antwortet, dass dort maximal 16 m vorgeschrieben sind. Für den Betrieb ist diese Höhe unbedingt nötig, um entsprechend große Maschinen unterzubringen.

• Einer Bauvoranfrage über den Neubau von 3 Wohnhäusern mit Garagen und Stellplätzen, Im Stäudler 25a wird das Einvernehmen nicht erteilt.

• Dem Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Hansjakobstraße 5a wird das Einvernehmen erteilt.

• Einem Bauantrag über eine freistehende Monitorstele (Werbeanlage), Singener Straße 11 wird das Einvernehmen nicht erteilt.

• Einem Bauantrag über eine am Gebäude angebrachte Monitorstele (Werbeanlage), Schulstraße 8 wird das Einvernehmen nicht erteilt.

  • Anträge

Kreisverkehr am Gesundheitshaus
Ein Gemeinderat möchte wissen, ob es bereits eine Lösung für die Problematik des Kreisverkehrs vor dem Gesundheitshaus gibt, der laut Straßenverkehrsbehörde zurückgebaut werden muss. Bürgermeister Mors antwortet, dass die Verwaltung auf dem Weg der Lösungsfindung mit der Straßenverkehrsbehörde ist. Frau Mayer ergänzt, dass ein unabhängiges Gutachten beauftragt wurde. Dieses kommt zu einem anderen Ergebnis. Damit geht die Verwaltung jetzt auf die Verkehrsbehörde zu und hofft, dass diese daraufhin eine Neubewertung vornimmt. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Gemeinde hier rechtzeitig handeln muss, bevor es evtl. zu spät ist. Bürgermeister Mors erklärt, dass mit der Maßnahme nicht ohne Bewilligung durch das Landratsamt begonnen werden kann.