Montag, 29. März 2021, 18:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

Der Gemeinderat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung den Kauf einer Arztpraxis im Gesundheitshaus beschlossen.

 

Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

In der nächsten Sitzung des „Gemeinsamen Ausschuss der VVG“ werden die anstehenden Änderungsverfahren der gemeinsamen Flächennutzungsplanung behandelt und beschlossen. Vorab sind die Beschlüsse in den beteiligten Gemeinden zu fassen. Es handelt sich um:

 

  • 16. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG (Sondergebiet Solarpark Beuren)

Nach ersten Abstimmungen mit der Forstbehörde hatte sich die Abgrenzung des Gebiets bereits verringert. Die Rückmeldungen aus der frühzeitigen Beteiligung liegen vor. Die Alternativenprüfung für andere Standorte wurde ergänzt.

 

Beschluss:

  1. Dem Entwurf der 16. Änderung Flächennutzungsplan 2020 in der Fassung vom 10.02.2021 wird zugestimmt.
  2. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.

 

  • 19. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der VVG (Sondergebiet Feuerwehr, Rielasingen-Worblingen)

Durch die Änderung soll ein aktuell als Gewerbefläche festgesetztes Gebiet zu einem Sondergebiet (1,8 ha) geändert werden. Anlass ist die Verlegung der Feuerwehr sowie die Ansiedlung einer zentralen Atemschutz-Übungsstrecke des Landkreises.

 

Beschluss:

  1. Die Aufstellung der 19. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen (VVG) wird beschlossen.
  2. Dem Entwurf der 19. Änderung Flächennutzungsplan 2020 in der Fassung vom 23.02.2021 wird zugestimmt.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.
  4. Ergibt sich aus den vorhergehenden Verfahrensschritten keine Änderung des Planungsentwurfs, so ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 

 

Städtebauförderung

Bürgermeister Mors informiert, dass die Gemeinde im Februar die Zusage über die Aufnahme ins Programm der Städtebauförderung erhalten hat. Der nächste Schritt ist die formelle Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte II“, in welchem über die kommenden Jahre hinweg städtebauliche Maßnahmen bezuschusst werden können.

Hierzu wird in den nächsten Monaten das bauliche Entwicklungspotential konkret untersucht, sowie die betroffenen Eigentümer befragt und Träger öffentlicher Belange (z.B. die Verkehrs- und Baubehörde, Vereine, ...) beteiligt. Hierbei wird die Gemeinde weiterhin vom Büro „die STEG“ betreut.

 

Der Gemeinderat beschließt in der heutigen Sitzung den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB), den sogenannten „Einleitungsbeschluss“. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus einem Lageplan.

 

Die Gemeinde muss vorbereitende Untersuchungen durchführen, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Die vorbereitenden Untersuchungen müssen sich auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden.

 

Ein Mitglied aus dem Gremium erinnert sich, dass eine solche Umfrage bereits vor ein paar Jahren stattgefunden hat. Er möchte wissen, inwiefern sich diese nun von der letzten unterscheidet. Die stellvertretende Bauamtsleiterin Frau Mayer antwortet, dass es sich damals um ein Innenentwicklungsprojekt der Gemeinde ohne offizielles Verfahren gehandelt hat. Man ist damals direkt auf bestimmte Eigentümer mit freien Flächen etc. zugegangen. Diesmal geschieht alles im Rahmen einer öffentlichen Städtebauplanung mit Anhörungsverfahren. Alle im Gebiet werden offiziell informiert und beteiligt – auch Mieter und nicht nur die Eigentümer. Die genaue Abgrenzung ist aktuell noch nicht final festgelegt. Teilweise könnten Flächen wieder herausgenommen werden, wenn die Bürger in diesem Bereich keinen Bedarf haben oder es wird an anderer Stelle ausgeweitet.

 

Ein weiteres Mitglied aus dem Gremiums fragt, ob es von Seiten der Gemeinde ein Leitbild gibt, wie z. B. unsere Gemeinde in 20 Jahren aussehen soll und wo die Ziele formuliert sind, die mit dieser Sanierungsmaßnahme angestrebt werden sollen. Herr Bürgermeister Mors antwortet, dass man zwischen Zielen der Sanierungsmaßnahme und Zielen der Gemeinde für die nächsten 10 Jahren unterscheiden muss. Die langfristige Planung übernimmt der Gemeinderat. Ein Teil dieser Entscheidungen ist nun die Städtebauförderung mit der Steigerung der Attraktivität im Ortskern. Feinere Steuerungselemente im Rahmen der Städtebauförderung werden dann im Sommer gemeinsam mit dem Gemeinderat entschieden. Davor sollen aber die Bürger angehört und im Planungsprozess mitgenommen werden.

 

Ein weiteres Mitglied des Gremiums gibt zu bedenken, dass man niemanden zwingen kann, schriftlich Angaben zu seinem Objekt zu machen und möchte wissen, ob es ein Konzept für die gibt, die nicht auf die Umfrage reagieren. Frau Mayer erläutert, dass es grundsätzlich schon eine Verpflichtung gibt, man aber auf die freiwillige und breite Teilnahme hofft. Das weitere Vorgehen wird dann auf den Rücklauf angepasst; eventuell gibt es eine zweite Runde der Abfrage oder man geht dann konkret auf Eigentümer zu.

 

Beschluss:

Für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte II“ werden vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB durchgeführt.

 

Abbruch Gebäude Radolfzeller Straße und die Erstellung einer Parkfläche

Aktuell laufen die Arbeiten am Gesundheitshaus Steißlingen weitestgehend planmäßig, so Bauamtsleiter Weber. In diesem Zusammenhang ist die Errichtung einer Parkfläche auf dem Grundstück Radolfzeller Straße 2 geplant.

 

Durch die Aufnahme der Gemeinde Steißlingen in das Sanierungsprogramm der Städtebauförderung sind die hier notwendigen Baumaßnahmen wie der Abbruch des Gebäudes und die Baumaßnahme für die Parkfläche förderfähig. Gleichzeitig werden im März/April die ersten Maßnahmen für die Gesamtplanung des Außenbereichs am Gesundheitshaus und den notwendigen Umbau der Kreuzung Radolfzeller Straße / Lange Straße geplant. Aktuell sollen die Abbrucharbeiten für das Gebäude Radolfzeller Straße 2 ausgeschrieben und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegt werden. Ein vorgelagertes Schadstoffgutachten für die Abbrucharbeiten ist ebenfalls zu beauftragen.

 

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie viele Parkplätze das später geben wird. Herr Weber antwortet, dass es ca. 16-18 Parkplätze sein werden. Das kommt auch auf die Gestaltung an, für die es mehrere Möglichkeiten gibt. Ein weiteres Mitglied des Gremiums fragt, wann der Abbruch geplant ist. Herr Weber antwortet, dass dieser noch in diesem Jahr stattfinden soll, damit der Parkplatz zum Start des Gesundheitshauses auch fertig ist.

 

Ein weiteres Mitglied des Gremiums vergewissert sich, dass der Parkplatz nur provisorisch geplant ist. Herr Bürgermeister Mors bejaht dies. Die Parkzeit soll, wie im restlichen Ortskern, mit einer 2-Stunden-Begrenzung belegt werden. Ein weiteres Mitglied des Gremiums regt an, dass ein Ideenwettbewerb für die spätere Überplanung dieses Bereichs zeitnah stattfinden soll. Der Vorsitzende verweist auf den aktuellen Tagesordnungspunkt, bei dem es um den Abriss und die provisorische Weiternutzung des Grundstücks als Parkfläche geht. Was später einmal aus dem Grundstück wird, sollte dann diskutiert und entschieden werden, wenn es soweit ist.

 

Ein weiteres Mitglied des Gremiums regt an, dass ein Gegenwert seitens der Nutzer des Gesundheitshauses für das Parken der Kunden eingenommen werden soll. Dies könnte z.B. durch eine pauschale Abgabe oder ein Bezahlsystem erfolgen. Herr Bürgermeister Mors antwortet, dass der Parkplatz dort allen Bürgern im Ortskern zeitlich beschränkt und kostenlos zur Verfügung steht, nicht nur den Kunden des Gesundheitshauses.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Abbruch des Gebäude Flst. Nr. 985, Radolfzeller Straße 2 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Ausschreibung für die Abbrucharbeiten inkl. notwendigem Schadstoffgutachten.

 

Elternbeiträge für Kinderbetreuung

Nach Auskunft von Hauptamtsleiter Schmeh werden öffentliche und private Träger vom Land wie beim ersten Lockdown unterstützt, wenn sie während der coronabedingten Schließzeiten vom 11. Januar bis 22. Februar 2021 die Elternbeiträge erlassen haben. Das Land trägt wiederum 80 Prozent der Kosten, 20 Prozent tragen die Kommunen. Das Familienzentrum Storchennest, aber auch das Kinderhaus St. Elisabeth haben für diesen Zeitraum keine Elternbeiträge erhoben. Sie hatten in dem vorgenannten Zeitraum viele Kinder in der Notbetreuung. Zuletzt erreichten beide Einrichtungen Kapazitäten von etwa 65-70% der üblichen Belegungen. Da die Einrichtungen die ersten eineinhalb Wochen im neuen Jahr ferienbedingt geschlossen waren, wurden auch für diesen Zeitraum keine Gebühren erhoben. Da nach einem Verteilerschlüssel pauschal erstattet wird, kann der kommunale Anteil nur geschätzt werden. Die Verwaltung rechnet wir mit einem Verzichtsbetrag von rund 7.500 – 8.000 €. Es herrscht Zustimmung im Gemeinderat.

 

Beschluss:

Die Gemeinde Steißlingen erhebt für den vorgenannten Zeitraum keine Elternbeiträge von den Erziehungsberechtigten, welche die Tageseinrichtungen nicht in Anspruch genommen haben. Sie erstattet dem Kinderhaus St. Elisabeth die nicht erhobenen Elternbeiträge.

 

 

 

Vergaben

Für das Bauvorhaben „Neubau von 7 Mietwohnungen im sozial geförderten Wohnungsbau in der Derststraße 3“ stehen weitere Vergaben an.

 

Beschluss:

  • Vergabe der Türbauarbeiten:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Türbauarbeiten für das BV Derststraße 3 auf Grundlage der geprüften Angebote zum Angebotspreis von brutto 18.350,99 € an die Fa. Schelle, Singen

 

  • Vergabe der Schlosserarbeiten:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Schlosserarbeiten für das BV Derststraße 3 auf Grundlage der geprüften Angebote zum Angebotspreis von brutto 31.595,69 € an die Fa. Kleiner, Eigeltingen

 

  • Vergabe der Estricharbeiten:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Estricharbeiten für das BV Derststraße 3 auf Grundlage der geprüften Angebote zum Angebotspreis von brutto 12.431,10 € an die Fa. Müller, Salem-Beuren

 

  • Vergabe der Innenputz / Trockenbauarbeiten:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Innenputz / Trockenbauarbeiten für das BV Derststraße 3 auf Grundlage der geprüften Angebote zum Angebotspreis von brutto 61.392,22 € an die Fa. Niederberger, Singen

 

  • Vergabe der Putzarbeiten / WDVS Fassade:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Putzarbeiten / WDVS Fassade für das BV Derststraße 3 auf Grundlage der geprüften Angebote zum Angebotspreis von brutto 54.267,18 € an die Fa. Gonser, Steisslingen

 

  • Vergabe der Malerarbeiten:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Malerarbeiten für das BV Derststraße 3 auf Grundlage der geprüften Angebote zum Angebotspreis von brutto 26.193,64 € an die Fa. RKS, Steisslingen

 

  • Vergabe der Fliesenarbeiten:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Fliesenarbeiten für das BV Derststraße 3 auf Grundlage der geprüften Angebote zum Angebotspreis von brutto 35.256,67 € an die Fa. Ziganke, Hilzingen

 

  • Vergabe der Bodenbelagsarbeiten:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten für das BV Derststraße 3 auf Grundlage der geprüften Angebote zum Angebotspreis von brutto 28.778,84 € an die Fa. Top Bodenbeläge, Singen

 

  • Vergabe der Photovoltaikanlage:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Photovoltaikanlage für das BV Derststraße 3 auf Grundlage der geprüften Angebote zum Angebotspreis von brutto 17.594,84 € an die Fa. Stadtwerke Radolfzell

 

Baugesuche - Bauvoranfragen

Einer Bauvoranfrage über den Neubau eines Einfamilienhauses wird das Einvernehmen erteilt.

 

Einem Bauantrag im vereinfachten Verfahren über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport wird das Einvernehmen erteilt.

 

Ein Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und einer Doppelgarage wird zur Kenntnis genommen.

 

Das Einvernehmen zu einem weiteren Bauantrag im vereinfachten Verfahren wird erteilt. Dem beigefügten Befreiungsantrag bzgl. einer Baugrenzenüberschreitung durch den Kellerabgang wird zugestimmt.

 

Bekanntgaben

  • Aufstockung des Bauhofgebäudes

Der Beginn der Baumaßnahmen am Bauhof steht kurz bevor. Heute wurde der Kran gestellt und nach Ostern geht es los. Die Gemeinde hofft, dass die Arbeiten spätestens im 4. Quartal abgeschlossen sind.

 

  • Aktuelles zu Corona für Steißlingen

Die Inzidenz im Landkreis liegt bei 125. Es gibt landkreisweit 583 Infizierte; in Steißlingen sind es derzeit 7 Infizierte. Aktuell werden 40 Personen stationär im Landkreis behandelt.

Für Personen der Impfkategorie 1 (Ü80) wird eine Warteliste eingeführt. Personen, die dieser Kategorie angehören und weder geimpft sind noch einen Temin haben, können sich bei der Gemeinde auf diese Liste setzen lassen. Die Daten werden an das Landratsamt weitergeben, welche sehr zeitnah Termine für diese Personen vergeben. Genaueres wird am Mittwoch im Blättle bekannt gegeben. Bürgermeister Mors weist noch einmal darauf hin, dass diese Hotline gerade im Landkreis Konstanz nötig ist, da viele Ü80-Jährige noch nicht geimpft sind. Er empfindet es als eine Ungerechtigkeit, dass unabhängig von der Einwohnerzahl gleich viele Impfdosen pro Landkreis ausgegeben werden. Dadurch bekommen andere Landkreise gleich viele Impfdosen mit teilweise weniger als der Hälfte an Einwohnern. Im Landkreis Konstanz leben außerdem prozentual viele ältere Menschen. Das verstärkt die Ungerechtigkeit zusätzlich. Der Landrat hat bereits an die Landesregierung geschrieben und auf diesen Missstand hingewiesen. Es erfolgte bisher leider keine Anpassung.

Das Steißlinger Testzentrum hat nun schon zweimal seine Türen für die freiwillige Testung geöffnet. Beim ersten Termin am 18.03.2021 kamen etwas über 100 Besucher, beim zweiten Termin letzte Woche am 25.03.2021 verdoppelte sich die Zahl auf über 200 Besucher. Außerdem wird nächste Woche am Karsamstag ein extra Termin zwischen 09.00 und 11.00 Uhr stattfinden.

 

Anträge

 

  • 30iger-Zone in der Singener Straße

Ein Gemeinderat bemängelt den Standort des Tempo-30-Schilds Richtung Orsingen. Seiner Meinung nach sollte dieses wegen der noch weiterführenden direkten Bebauung an der Straße noch weiter Richtung Ortsende aufgestellt werden. Frau Mayer antwortet, dass es dort aufgrund der Kreuzung etwas komplizierter mit der Beschilderung ist, das Bauamt wird sich die Stelle aber nochmals anschauen.

 

Ein weiteres Mitglied möchte wissen, wie die ersten Geschwindigkeitsmessungen seit der Einführung von Tempo-30 in einem Teil der Ortsdurchfahrt aussehen. Frau Mayer antwortet, dass diese noch nicht ausgewertet wurden. Die Verwaltung wird darüber in der nächsten Sitzung berichten. Herr Bürgermeister Mors ergänzt, dass die Anwohner bisher positive Rückmeldungen geben.

 

  • Energiebericht kommunaler Einrichtungen

Ein Gemeinderat fragt, ob es eine Auflistung des Energieverbrauchs der gemeindeeigenen Gebäude gibt. Die designierte Kämmerin Frau Scheffel antwortet, dass es einen jährlichen Energiebericht zu allen kommunalen Einrichtungen gibt. Dieser kann gerne bei ihr im Rathaus eingesehen oder auf Wunsch dem Gemeinderat auch zugesandt werden.