amtliche Bekanntmachung: Satzung
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung
- Die Benutzungsgebühren betragen:
1. Einzelkarte
Tarifgruppe 2 1,50 €
Tarifgruppe 3 2,40 €
Tarifgruppe 4 3,30 €
Familienkarte für Familien 9,00 €
2. Jahresgebührenkarte für Auswärtige
Tarifgruppe 2 19,00 €
Tarifgruppe 3 28,00 €
Tarifgruppe 4 38,00 €
3. Jahresgebührenkarte für Einwohner von Steißlingen
Tarifgruppe 2 10,00 €
Tarifgruppe 3 14,50 €
Tarifgruppe 4 20,00 €
4. Punktekarte
20-Punkte-Karte 21,00 €
50-Punkte-Karte 45,00 €
Eintritt mit Punktekarten:
Tarifgruppe II 1 Punkt
Tarifgruppe III 2 Punkte
Tarifgruppe IV 3 Punkte
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Steißlingen, den 13.12.2021
Benjamin Mors
Bürgermeister
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Mai 2022