Landesehrennadel - Bürger und Vereine können Antrag stellen
In unserer vereinsaktiven Gemeinde erfüllen sicherlich über die bereits Geehrten hinaus noch weitere Bürgerinnen und Bürger diese Voraussetzung und könnten folglich mit der Landesehrennadel ausgezeichnet werden, wenn ein entsprechender Antrag hierfür gestellt wird. Vorschlagsberechtigt für die Verleihung ist der Bürgermeister. Dessen begründeter Vorschlag wird vom Regierungspräsidium überprüft und mit einer Stellungsnahme an das Staatsministerium weitergeleitet, welches über die Verleihung der Landesehrennadel entscheidet. Vorschläge für die Beantragung der Landesehrennadel nimmt die Gemeindeverwaltung, Frau Dobbrott-Adamczyk, Tel. 92 93-51 entgegen. Sie informiert auch gerne über die näheren Einzelheiten.
Nach den Richtlinien des Staatsministeriums ist Voraussetzung für die Verleihung der Landesehrennadel eine überdurchschnittliche ehrenamtliche Tätigkeit, die mindestens 15 Jahre lang zugunsten der Mitbürger mit besonderem Engagement aktiv erbracht worden ist. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die zu verschiedenen Zeit geleistet worden sind, können zusammengerechnet werden. Ausgenommen sind Tätigkeiten in Organen der kommunalen Selbstverwaltung, die durch Volkswahl gebildet werden, gemeint sind u. a. Leistungen als Gemeinderatsmitglied.
Veröffentlicht am Sonntag, 14. Februar 2016