Umwelt
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Schutz der Vögel in der Brutzeit
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Konstanz weist darauf hin, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September gesetzlich verboten ist, Bäume zu fällen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dadurch sollen die wertvollen Lebensräume und der Nachwuchs der dort brütenden Vögel und anderer Tiere geschützt werden.
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Hinweise zum richtigen Verhalten im Naturschutzgebiet „Weitenried“
Das Naturschutzgebiet „Weitenried“ ist ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist.
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Wie weit schneide ich Bäume und Hecken zurück?
Bäume, Hecken und andere Sträucher die in öffentliche Fahrbahnen und Geh- oder Radwege hineinragen, müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden.
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