Winterbetrieb / Baden verboten
Die Gemeinde weist darauf hin, dass das Baden im Freibad am Steißlinger See im Winter verboten ist.
Darüber hinaus ist das Betreten des Seeuferbereiches, das Lagern, Zelten oder Nächtigen innerhalb des Seeuferbereiches und das freie Herumlaufenlassen von Hunden grundsätzlich verboten. Der Seeuferbereich umfasst 10 m landeinwärts ab der Uferlinie.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann. Der Polizeiposten Steißlingen ist angehalten, auch in diesem Jahr wieder verstärkt Kontrollen durchzuführen. Im vergangenen Jahr wurden etliche Verstöße zur Anzeige gebracht.
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