Umwelt

  • Biotopverbundplanung

    Mit der Biotopverbundplanung setzen die Gemeinden Aach, Mühlhausen-Ehingen, Steißlingen und Volkertshausen gemeinsam eine Anforderung aus dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg um. Grundsätzlich geht es beim Biotopverbund um die Vernetzung von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen. Tieren und Pflanzen soll so ermöglicht werden, in einer stark genutzten Landschaft zwischen geeigneten Lebensräumen wandern zu können.

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  • Schutz der Vögel in der Brutzeit

    Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Konstanz weist darauf hin, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September gesetzlich verboten ist, Bäume zu fällen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dadurch sollen die wertvollen Lebensräume und der Nachwuchs der dort brütenden Vögel und anderer Tiere geschützt werden.

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