Bebauungspläne
Laufende Planverfahren
Bebauungsplan "Hansjakob-Areal"
Der Gemeinderat der Gemeinde Steißlingen hat am 21.02.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Hansjakob-Areal“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Bebauungsplan Seebühl II
Der Gemeinderat der Gemeinde Steißlingen hat am 21.10.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung beschlossen, den Bebauungsplan „Seebüh II“ sowie gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung nach getrennter Satzung die örtlichen Bauvorschriften „Seebühl II“ aufzustellen.
Im Zeitraum vom 29.10.2024 bis 02.12.2024 wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Steißlingen hat in der Sitzung vom 24.03.2025 die eingegangenen Bedenken und Anregungen abgewogen und beschlossen, eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Entwurf der Planung wurde zusammen mit den Örtlichen Bauvorschriften gebilligt.
Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet mit einer Fläche von 1,8496 ha befindet sich am nordwestlichen Siedlungsbereich der Gemeinde im Gewann „Auf dem Seebühl“. Der nördliche Teilbereich mit einer Bruttobaulandfläche von 1,5418 ha wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO und der südliche Teilbereich als Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Gärten“ festgesetzt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Seebühl II“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Randbereich der Gemeinde geschaffen werden. Derzeit sind die Flurstücke im Plangebiet landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen im Außenbereich und somit nicht bebaubar. Ziel ist es, dieses Flächenpotential einer Wohnnutzung zuzuführen und so dem Wohnraumbedarf gerecht zu werden. Bei der Einbindung dieser Flächen ist ein besonderer Schwerpunkt der sparsame Umgang mit Grund und Boden. Neben einzelnen Bauplätzen für Einfamilienwohnhäuser wird daher angestrebt, eine Vielzahl der Flächen durch eine flächenschonendere Bebauung in Form von kleineren Bauplätzen, Reihenhausbebauungen sowie Mehrfamilienhäusern zu entwickeln.
Der südliche Teilbereich ist als Brachfläche mit Obstbaumbestand im Außenbereich einzustufen und soll als Hausgarten erhalten bleiben.
Der Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen rechtsverbindlich seit dem 24.11.2010 weist die Fläche als landwirtschaftliche Fläche aus. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB.
Umweltbezogene Informationen
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die in der Begründung und im Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB enthalten sind. Der Umweltbericht besteht unter anderem aus einer Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, bestehend aus einer Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter (Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschafts-/Siedlungsbild und Freiraumerhaltung, Kultur- und sonstige Sachgüter), einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter, aus einer Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung oder Verringerung bzw. zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen, bezogen auf die Schutzgüter (inkl. Eingriffsermittlung), sowie aus einer Beschreibung notwendiger Kompensationsflächen und -maßnahmen.
Außerdem sind folgende Arten umweltbezogener Informationen in Fachgutachten und eingegangenen Stellungnahmen verfügbar (Zusammenfassung nach Themenblöcken - Schutzgütern - mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):
Schutzgut Mensch
- Lärmemissionen Gewerbelärm, Schalltechnische Untersuchung des Büros Heine & Jud Stuttgart vom 23.05.2022
Schutzgut Tiere
- artenschutzrechtliche Prüfung mit Erhebung vorkommender Arten durch Ingenieurbüro für Landschaftsplanung & Artenschutz Gudrun Winkler, mit Bestandsaufnahmen, Habitatsbeschreibungen, Auswirkungen der Baugebietsplanung auf Vögel und Fledermäuse inkl. artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnahmen inkl. Ergänzung vom 03.03.2025
- Stellungnahme des Landratsamts Konstanz Sachbereichs Naturschutz vom 29.11.2024 mit Hinweisen zu Fledermäusen
- Stellungnahme des BUND Regionalverband Bodensee-Oberschwaben vom 07.11.2024 mit Hinweisen zum Monitoring und zum Unterhalt von Nistkästen.
Schutzgut Pflanzen
- Stellungnahme des Landratsamts Konstanz Sachbereichs Landwirtschaft vom 29.11.2024 mit Hinweisen zu landbauwürdigen Flächen
- Stellungnahme des BUND Regionalverband Bodensee-Oberschwaben vom 07.11.2024 mit Anregungen zu den Festzungen der privaten Grünfläche.
Schutzgut Boden, insbesondere:
- Stellungnahme des Landratsamts Konstanz Sachbereichs Landwirtschaft vom 29.11.2024 mit Hinweisen zu landbauwürdigen Flächen
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 19.01.2023 mit Hinweisen zu Boden, und Geotechnik
Schutzgut Wasser, insbesondere:
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 19.01.2023 mit Hinweisen zum Grundwasser
Die in den Planunterlagen erwähnten technischen Vorschriften (RASt 06, DIN EN 18920, DIN 18005, RStO 12, DIN 18196, DIN 4149 und DIN 4124) sind im Rahmen der Einsicht der ausgelegten Unterlagen auf Wunsch mit einsehbar.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Rahmen der Beteiligung/Unterrichtung sowohl der Öffentlichkeit wie auch der zu beteiligenden Behörden und Träger öffentlicher Belange soll umfassend über die Planung informiert werden.
Dazu sind der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, einschließlich des Umweltberichts und der vorliegenden Gutachten auf der Homepage der Gemeinde Steißlingen in der Zeit
vom 31.03.2025 bis einschließlich 05.05.2025
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden als alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet bei der Gemeindeverwaltung Steißlingen, Schulstraße 19, 78256 Steißlingen, Rathausaltbau, Zimmer 3 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Es besteht die Möglichkeit, die Planung mit Vertreter*innen der Verwaltung zu erörtern und zu der Planung Stellung zu nehmen. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können die Gelegenheit zur Äußerung wahrnehmen.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder auch via Telefax an 07738 / 9293-59 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Steißlingen, Schulstraße 19, 78256 Steißlingen) bei der Gemeinde abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
Dienststunden der Gemeindeverwaltung Steißlingen
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr
Steißlingen, 27.03.2025
gez. Benjamin Mors
Bürgermeister
Abgeschlossene Planverfahren
Auf dem Seebühl und Hinter Zinnen
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 20.06.1969
Beurener Straße
Allgemeines Wohngebiet
Pläne Beurener Straße rechtskräftig seit 08.05.2014
Pläne 1. Teiländerung rechtskräftig seit 21.04.2016
Breiten I und Stäudler
Breiten I und Stäudler rechtskräftig seit 22.01.1964
Erweiterung rechtskräftig seit 21.05.1968
1. Änderung rechtskräftig seit 23.03.1984
Breiten I
Allgemeines Wohngebiet / Reines Wohngebiet
2. Bauabschnitt, rechtskräftig seit 28.04.1969
2. Bauabschnitt, 1. Änderung rechtskräftig seit 20.12.1991
3. Bauabschnitt 1972
3. Bauabschnitt, 1. Änderung rechtskräftig seit 27.02.1976
3. Bauabschnitt, 2. Änderung rechtskräftig seit 08.12.1981
Brunnengarten
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 22.03.1972
Dorfmitte
Rechtskräftig seit 29.06.2023
Friedhofstraße
Rechtskräftig seit 11.05.2017
Gletschgenwies
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 15.04.1994
1. Änderung rechtskräftig seit 03.02.2005
Hard
Industriegebiet
Rechtskräftig seit 23.07.1974
1. Änderung rechtskräftig seit 25.01.1986
4. Änderung rechtskräftig seit 29.09.1987
5. Änderung rechtskräftig seit 29.07.2004
6. Änderung rechtskräftig seit 21.05.2019
7. Änderung rechtskräftig seit 28.05.2020
Hard Süd
Gewerbegebiet
Rechtskräftig seit 24.01.2003
2. Änderung rechtskräftig seit 23.08.2007
Kapellenstraße Wiechs
Rechtskräftig seit 15.04.2010
Korisgaß, 1. Änderung
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 15.06.2023
Kronenareal
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 19.03.2015
Mesenhag - Tal II
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 20.06.1969
1. Änderung rechtskräftig seit 07.05.1982
Rehmenbach I
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 02.10.1997
Rehmenbach II
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 29.10.1998
Rehmenbach - Spielplatz
Rechtskräftig seit 13.01.2006
Seestraße
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 31.03.2022
Sportareal Mindlestal
Rechtskräftig seit 05.03.1993
Steinrenne
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 23.08.2007
1. Änderung rechtskräftig seit 17.01.2008
Stockreute
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 30.12.1974
Tal II
Reines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 10.04.1975
2. Änderung rechtskräftig seit 08.06.1990
3. Änderung rechtskräftig seit 30.11.1990
Tal Erweiterung
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 15.11.2018
Untere Singener Straße
Rechtskräftig seit 10.01.1992
Erweiterung rechtskräftig seit 11.01.2007
Erweiterung, 1. Änderung rechtskräftig seit 21.03.2013
Vor Eichen
Rechtskräftig seit 09.01.2014
Vor Eichen 2
Rechtskräftig seit 28.05.2020
Wornbühl
Rechtskräftig seit 28.05.1982
1. Änderung, rechtskräftig seit 28.05.1982
Ziegelweg
Rechtskräftig seit 23.03.2000
1. Änderung rechtskräftig seit 15.09.2005
Ziegelweg Süd
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 29.07.2002
1. Änderung rechtskräftig seit 15.09.2005