Sonderabfuhren

Vom 03. - 10. Mai finden die nächsten Sonderabfuhren statt.
Altholzabfuhr am 3. Mai
Bei der Trennung von Sperrmüll und Altholz soll Ihnen die nachfolgende Darstellung behilflich sein. Daraus können Sie erkennen, was zum Altholz gehört und was nicht für die Altholzsammlung geeignet ist.
Altholz aus dem Innenbereich:
Deckenverschalungen (Nut- und Federbretter), Zimmertüren (Türblätter und Zargen), Zierbalken, Dielenbretter, Resopalbeschichtungen
Naturbelassenes Vollholz:
Unbehandelte Bretter und Balken
Möbel aus Holz- und Spanplatten:
Küchen-, Wohn- und Schlafmöbel, sonstige Inneneinrichtungen aus Holz oder Spanplatten
Gebrauchsgegenstände:
Einwegpaletten, Obst- und Versandkisten aus Vollholz, furniertes Holz, furnierte Spanplatten, kunststoffbeschichtete Spanplatten
Die genannten Materialien werden in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Bei größeren Mengen aus Umbaumaßnahmen erfolgt keine Entsorgung über die kommunale Abfuhr.
Übliche Verbindungselemente aus Metall stellen für die Altholzaufbereitung kein Problem dar. Deshalb brauchen kleinere Beschläge an Möbeln nicht entfernt zu werden, sofern wirklich in nur kleinem Umfang vorhanden. Trotzdem sollten Sie das, was sich z. B. an Metallen mühelos entfernen lässt, demontieren. Die Metalle können dann zur Altmetallsammlung gegeben werden.
Was ist nicht für die Altholzsammlung geeignet?
Altholz aus dem Außenbereich:
Fenster, Fensterböcke, Türen und Zargen, Außenverbretterung, Balkonholz, Konstruktionshölzer für tragende Teile, Dachbalken und Dachlatten, Fachwerkhölzer
Altholz aus dem Garten:
Jägerzäune, Hopfen-, Reb- und Baumpfähle, Baumstämme, Baumwurzeln
Altholz aus speziellen Bereichen:
Silobau, Leitungsmasten, sonstige druckimprägnierte Hölzer, Holz mit Anhaftungen von Zementen oder Gips.
Diese Hölzer sind regelmäßig mit einer besonderen chemischen Außenimprägnierung versehen. Diese Form der Behandlung macht das Holz zwar witterungsunempfindlich, der Weg über eine geordnete Altholzentsorgung ist dadurch aber verwehrt. Das Holz enthält eine sogenannte „rote Klassifizierung“. Es handelt sich hierbei um Sondermüll, der nicht über die Hausmüllabfuhr entsorgt werden kann. Dafür gibt es spezielle Unternehmen am Markt.
Sperrmüllabfuhr am 4. Mai
Sperrmüll ist, wie der Begriff schon sagt, „sperriger Müll“, der nicht in die Restmülltonne passt. Es werden haushaltsübliche Mengen abgeholt, allerdings keine Haushaltsauflösungen! Kleinteile, die in die Restmülltonne passen werden nicht mitgenommen.
Wir bitten Sie, Ihren Müll erst am Abend vor der jeweiligen Abfuhr bereit zu stellen und so zu sortieren, dass erkennbar ist, was zum Altholz und was zum Sperrmüll gehört.
Kühlgeräteabfuhr 05. Mai
Anmeldung erforderlich
Haben Sie ein Kühlgerät zu entsorgen, melden Sie dieses bitte bei Patricia Gut, Tel.: 92 93-21 oder Mail: pgut@steisslingen.de an. Die Anmeldefrist läuft bis zum 30. April 2023.
Problemmüllsammlung am 10. Mai
Problemmüll kann in haushaltsüblichen Mengen (bis 20 kg) beim mobilen Problemmüllfahrzeug von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr beim Wertstoffhof/Bauhof – Im Städtle 19 abgeben werden.
Folgender Problemmüll kann dort abgegeben werden:
Abbeizmittel, Desinfektionsmittel, Energiesparlampen, Entwickler, Entkalker, Farben (flüssig), Feuerlöscher, Fixierer, Fotochemikalien, Frostschutzmittel, Härter, Holzschutzmittel, Klebstoffe, Laborchemikalien, Lacke, Laugen, Leuchtstoffröhren, Lösemittel, Nagellack und Nagellackentferner, Ölfilter, ölverunreinigte Abfälle und Ölreste (Kleinmengen), Pflanzenschutzmittel, Pinselreiniger, quecksilberhaltige Abfälle, Raumsprays, Reinigungsmittel, Rostschutzmittel, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spiritus, Spraydosen, Terpentin, Teer (flüssig), Verdünner, Waschbenzin, Waschmittel, etc.
Nicht angenommen werden:
Altreifen, Alu, Kunststoffe, Elektrogeräte, Sperrmüll, Feuerwerkskörper, Munition und Asbest und Problemstoffe aus dem gewerblichen Bereich.
Zur Info:
Altmedikamente aus dem Hausgebrauch (nicht Großmengen von Apotheken oder Arztpraxen) können über die Restmülltonne entsorgt werden, da der Restmüll nicht mehr deponiert wird.
Ausnahme: Zytostatika und schwermetallhaltige Medikamente. Ebenfalls können Plastikfarbeimer/-tuben mit eingetrockneten Farben über den Restmüll entsorgt werden. Saubere bzw. spachtelreine Eimer können – bei entsprechender Kennzeichnung – über den Gelben Sack entsorgt werden. Batterien sollten nicht über den Problemmüll entsorgt werden. Der Handel nimmt diese kostenfrei zurück. Gleiches gilt für die Altölentsorgung.