Bekanntmachung - Ausbau der K 6120 zwischen A 98 und Wiechs
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Freiburg und Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen
WeiterlesenEinleitung des Planfeststellungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Freiburg und Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen
WeiterlesenDas Entnahmeverbot aus allen Oberflächengewässern gilt weiterhin bis zum 15. Oktober 2026. Ausgenommen von der Allgemeinverfügung sind der Bodensee und der Hochrhein.
WeiterlesenAb dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.
WeiterlesenDer Widerspruch gegen die unter Nr. 1 bis 6 genannten Fälle der Datenübermittlung kann bei der Gemeinde Steißlingen, Bürger Service, Schulstraße 19, 78256 Steißlingen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
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