Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet. Ab dem 1. Juli 2022 sollen die Eigentümer*innen für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
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