09.09.2026
Verbot für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern wird verlängert
Das Entnahmeverbot aus allen Oberflächengewässern gilt weiterhin bis zum 15. Oktober 2026. Ausgenommen von der Allgemeinverfügung sind der Bodensee und der Hochrhein.
Das Entnahmeverbot aus allen Oberflächengewässern gilt weiterhin bis zum 15. Oktober 2026. Ausgenommen von der Allgemeinverfügung sind der Bodensee und der Hochrhein.