22.02.2024

Wichtige Änderungen im Baurecht

- Digitale Bauanträge - Beteiligung der Nachbarn nur noch im Ausnahmefall

Aufgrund einer Novelle der Landesbauordnung und der Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren im vergangenen Jahr haben sich einige grundlegenden Änderungen der baurechtlichen Antragsverfahren ergeben, über welche die Gemeinde Steißlingen informiert:

Alle Bauanträge sind künftig digital einzureichen und nicht wie bisher über die Gemeinde, sondern direkt an die für Steißlingen zuständige Untere Baurechtsbehörde des Landratsamts Konstanz (Postfach für digitale Bauanträge: baurecht@lrakn.de). Spätestens ab dem 01.01.2025 dürfen Papieranträge zurückgewiesen werden. Die Gemeinde erhält im Nachgang eine Information über die eingereichten Baugesuche.

Die Angrenzer-Anhörung wird nur noch ausnahmsweise durchgeführt, insbesondere, wenn nachbarschützende Ausnahmen beantragt sind. Aus diesem Grund sind Ausnahmen und Befreiungen vom Bauherrn im Bauantrag ausdrücklich zu benennen und zu beantragen.
Ob eine antragspflichtige Bautätigkeit in der direkten Nachbarschaft geplant bzw. beantragt ist, kann daher nur aus der veröffentlichten Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen entnommen werden. Eine schriftliche Information durch die Gemeinde erfolgt im Regelfall nicht mehr.

Als Hintergrund für die beschlossenen Änderungen wird u.a. der Wunsch nach schnelleren und effizienteren Verfahren genannt.