Schutz der Vögel in der Brutzeit

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Konstanz weist darauf hin, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September gesetzlich verboten ist, Bäume zu fällen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dadurch sollen die wertvollen Lebensräume und der Nachwuchs der dort brütenden Vögel und anderer Tiere geschützt werden.

Davon ausgenommen sind Pflegemaßnahmen an Beerenobst und Ziergehölzen im Hausgarten und Arbeiten im Wald, die durch den Forst durchgeführt werden. Auch Pflegeschnittmaßnahmen an Obsthochstämmen können im oben genannten Zeitraum durchgeführt werden, da insbesondere bei Kirschen ein Winterschnitt nachteilig ist. Allerdings ist auch bei diesen Maßnahmen immer auf etwaige Brutstätten von Vögeln Rücksicht zu nehmen.

Eine Ausnahme von diesem Verbot stellen Maßnahmen dar, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt werden müssen, wie zum Beispiel das Fällen eines nachweislich kranken Baumes, der auf einen Weg oder eine Straße zu fallen droht. Dies ist aber im Einzelfall immer mit der Unteren Naturschutzbehörde abzuklären.

Nähere Informationen erteilt gerne die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Konstanz unter Tel. 07531 800-1222