Bewachungsgewerbe (Erlaubnis)
Die Zuständigkeit liegt beim Landratsamt.
Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Bewachungsgewerbe (Erlaubnis) finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: