Entwicklung Ländlicher Raum (ELR)
Ausschreibung Jahresprogramm 2027
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fürs Folgejahr erneut ausgeschrieben. Das Land Baden-Württemberg schafft hiermit erneut ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
In Steißlingen kommt die Förderung nur für Grundstücke in Frage, welche außerhalb des Sanierungsgebiets „Ortsmitte II“ liegen.
Hier gibt´s alle Informationen zur Städtebauförderung
Förderschwerpunkt
Wie in den Vorjahren steht die Aktivierung von innerörtlichen Potenzialen durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz im Fokus unter besonderer Beachtung des Klimaschutzes. Daher wird die Nutzung vorhandener Gebäude zu Wohnraum besonders gefördert. Zudem bestehen ein Fördervorrang sowie höhere Fördersätze (+ 5 %) bei der wesentlichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe als Baustoffe (NaWaRo-Zuschlag), z. B. bei Holztragwerken.
Förderinhalte
Im Bereich Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Nutzbarmachung von älteren Leerständen, Gebäudeaufstockungen- und Erweiterungen (Umbauten), Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe. Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert.
Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten (= Verwandte ersten und zweiten Grades) liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Die Maximalsumme eines Gebäudes liegt bei 125.000 €.
Sollen fremdgenutzte Wohnungen entstehen bzw. modernisiert werden (Mietwohnungen) liegen die Regelfördersätze bei 15 bzw. 10 %.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden ebenfalls vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.
Bei der Grundversorgung sind Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs gemeint. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe, sofern das „Aussterben“ eines dieser Versorgungszweige droht. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % gefördert werden.
Folgendes ist für Antragsteller zu beachten:
- Das Förderprojekt befindet sich in älterer Ortslage (frühestes Baujahr 70er Jahre)
- Das Förderprojekt befindet sich außerhalb des Sanierungsgebiets „Ortsmitte II“
- Für den Antrag sind grundsätzlich eine Wohn- und Nutzflächenberechnung, die Kostenberechnung sowie eine bauantragsreife Planung vorzulegen
- Mit den Arbeiten darf erst nach Förderzusage (~Frühjahr 2027) begonnen werden
Antragsverfahren
Der Gesamtantrag zur Aufnahme in das Förderprogramm kann ausschließlich von der Gemeinde gestellt werden. Dieser Aufnahmeantrag enthält die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projektanträge.
Daher ist es notwendig, dass die vollständigen Unterlagen zu den privaten Projektanträgen nach vorheriger Abstimmung bis spätestens Anfang September 2026 bei der Gemeinde vorliegen. Nehmen Sie daher bei Interesse bitte direkt Kontakt auf.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommt, so wenden Sie sich an Laura Mayer, Tel. 07738/ 9293-37, E-Mail: LMayer@steisslingen.de
Ansprechpartner
Bau, Technik, Umwelt
Rathaus Steißlingen
,
Zimmer: 3
Telefon:
07738 9293-37
Fax:
07738 9293-59
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Sprechzeiten
Mo. - Fr. von 08.00 - 12.30 Uhr
Mi. von 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung