Kirchenzugehörigkeit / - austritt

Für einen Kirchenaustritt vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin beim Standesamt Steißlingen. Wir teilen Ihnen dann individuell mit, welche Dokumente Sie benötigen. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie persönlich bei uns vorbeikommen. Es ist nicht möglich, eine andere Person zu beauftragen oder den Austritt schriftlich zu erklären.

Bitte beachten Sie:

  • Wir sind zuständig, wenn Sie in Steißlingen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
  • Der Austritt ist für Personen über 14 Jahren möglich. Bei Kindern unter 14 Jahren erklären die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ist die Einwilligung des Kindes erforderlich.
  • Sofern Sie Taufdatum und Ort wissen, kann die Kirchengemeinde Ihre Daten einfacher zuordnen.
  • Die Gemeinde Steißlingen erhebt eine Gebühr von 25,00 €.

Der Kirchenaustritt wird rechtlich sofort wirksam. Sie sind ab Beginn des Folgemonats nicht mehr kirchensteuerpflichtig. Sie erhalten als Nachweis über den Kirchenaustritt eine beglaubigte Abschrift der Austrittserklärung, die Sie beim Finanzamt / Arbeitgeber etc. vorlegen können.

Das Standesamt Steißlingen benachrichtigt die Kirchengemeinde und das Bürgerbüro (Einwohnerwesen).

 

Ansprechpartner

Hauptverwaltung
Rathaus Steißlingen , Zimmer: 18

Telefon: 07738 9293-11
Telefax: 07738 9293-59
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Sprechzeiten

Mo. - Fr. von 08.00 - 12.30 Uhr
Mi. von 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung