Plakatierung

Zur Plakatierung an öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen der Gemeinde  ist eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) der Gemeinde als Straßenbaulastträger und Ortspolizeibehörde notwendig.

Die Erlaubnis schließt eine Plakatierung für die Ortsdurchfahrten der L 223 (Singener Straße/Orsinger Straße), der L 226 (Lange Straße/Radolfzeller Straße) sowie der K 6121 (Beurener Straße) mit ein, für welche das Landratsamt Konstanz, Amt für Nahverkehr und Straßen, Benediktinerplatz 1, 78467Konstanz originär zuständig ist. Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist jegliche Anbringung von Werbeanlagen verboten.

 

Gebühren:

Gem. § 1 Verwaltungsgebührensatzung (VwGebS) i. V. m. Nr. 15 des Gebührenverzeichnisses der VwGebS wird eine Verwaltungsgebühr zur Erteilung einer Erlaubnis zur Plakatierung in Höhe von 20,-- € erhoben.

Ansprechpartner

Hauptverwaltung
Rathaus Steißlingen , Zimmer: 17

Telefon: 07738 9293-31
Telefax: 07738 9293-59
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Sprechzeiten

Mo, Di, Do nachmittags
Mi vormittags

und nach Vereinbarung