Sorgerecht
Eine volljährige Mutter hat grundsätzlich das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind. Die Mutter kann aber zusammen mit dem Vater vor oder nach der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Zuständig für diese Erklärung ist ausschließlich das Jugendamt (gebührenfrei). Bei der Sorgeerklärung ist die persönliche Vorsprache beider Elternteile erforderlich. Geben die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung ab ist eine Namenserteilung der Mutter (gebührenpflichtig, zuständig Standesamt, s.u.) in Bezug auf den Familienname des Kindes nicht erforderlich. Das Kind bekommt dann, wenn es die Eltern übereinstimmend wünschen, den Familienname des Vaters.
Auskünfte über das gemeinsame Sorgerecht und zu Unterhaltsfragen erteilt Ihnen das Jugendamt des Landratsamt Konstanz (Tel. 07531 800-2700), in Singen oder Radolfzell.
Ansprechpartner
Hauptverwaltung
Rathaus Steißlingen
,
Zimmer: 18
Telefon:
07738 9293-11
Fax:
07738 9293-59
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Mo. - Fr. von 08.00 - 12.30 Uhr
Mi. von 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung