Sterbefall / Sterbeurkunde

Das Standesamt beurkundet jeden Sterbefall, der sich innerhalb der Gemeinde Steißlingen und Wiechs bzw. Volkertshausen ereignet. Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag  beim Standesamt gemeldet werden (Samstag zählt nicht als Werktag). Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit

  • bei ledigen Personen: Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde vom Standesamt des Geburtsortes des Verstorbenen.
  • bei verheirateten Personen: beglaubigte Abschrift des Eheregisters  (Familienbuches) bei einer Eheschließung nach dem 01.01.1958 
  • bei Eheschließung vor 1958 oder bei Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde 
  • bei geschiedenen Personen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, bzw. Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk
  • bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde des Ehegatten, bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Familienbuch) mit Auflösungsvermerk

Kosten je Urkunde: 12,00 Euro

Mit der Anzeige des Sterbefalles kann auch ein Bestatter beauftragt werden.