Straßensperrungen

Bei Bauvorhaben lässt es sich oftmals nicht vermeiden, dass öffentliche Straßen oder Gehwege mitbenutzt werden. Klassische Beispiele sind das Aufstellen eines Baukrans, Baustellenzufahrten, Baumpflege straßennaher Bäumen, Umzugsfahrzeuge, welche längere Zeit auf dem Gehweg oder der Straße stehen. Für solche Sperrungen ist eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig, welche die Verkehrsbehörde, Landratsamt Konstanz, erteilt.

Zuständiges Amt

Anschrift

Max-Stromeyer-Str. 47
78467 Konstanz
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