13.04.2023

Fundtiere – Wie verhält man sich richtig?

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Grundsätzlich fallen aufgefundene Heim- und Haustiere wie Katzen, Hunde, Kleintiere, Ziervögel oder landwirtschaftliche Nutztiere unter das Fundrecht (§§ 965 – 984 BGB). Danach hat der Finder den Fund unverzüglich dem Eigentümer oder der zuständigen Fundbehörde zu melden und darf solch ein Tier keinesfalls einfach behalten.

Tier aufgefunden:

Für den Fall, dass Sie auf Steißlinger Gemarkung ein Fundtier auffinden oder Ihnen ein solches zuläuft, bitten wir Sie, folgendermaßen vorzugehen:

Überprüfen Sie zunächst, ob es sich bei dem Tier überhaupt um ein Fundtier handelt.

Keine Fundtiere sind

  • Tiere, wie Wildkatzen oder sonstige wilde Tiere, die sich in der Natur selbst versorgen können,
  • Tiere, welche Ihnen zugelaufen sind und die mehrere Tage gefüttert wurden oder,
  • Tiere, die Ihnen gehören, gehört haben und deren Nachkömmlinge.

Sollte es sich nach Ihrer Überprüfung bei dem aufgefundenen Tier um ein Fundtier handeln, erkundigen Sie sich bitte in Ihrer Umgebung und Nachbarschaft, ob jemand ein solches Tier vermisst.

Wenn das Tier von niemandem vermisst wird, melden Sie den Fund des Tieres der Gemeindeverwaltung Steißlingen (Carmen Koger, 07738/9293-15, ckoger@steisslingen.de) zu den allgemeinen Öffnungszeiten.

Informieren Sie nicht auf eigene Verantwortung sofort die Tierrettung. In diesem Fall könnten die Kosten für die Tierrettung und das Tierheim auf Sie persönlich zukommen!

Die Gemeindeverwaltung Steißlingen erteilt anschließend die Genehmigung, ob das aufgefundene Tier in ein Tierheim gebracht werden kann und informiert das Tierheim über das Fundtier. Außerdem schaltet die Gemeinde eine „Vermisstenanzeige“ im Amtsblatt.

Bei einer durch die Gemeinde genehmigten Überbringung des Tieres in ein Tierheim übernimmt die Gemeindeverwaltung Steißlingen die Kosten.

Sollte die Gemeinde beim Auffinden des Tieres nicht mehr zu erreichen sein, warten Sie mit der Information bis zum nächsten Werktag.

Rufen Sie nur in absoluten Notfällen die Tierrettung an. Um einen Notfall handelt es sich bei Vorfinden eines

  • (schwer) verletzten Tieres,
  • eines aggressiven Tieres oder
  • eines Tieres, welches die öffentliche Sicherheit gefährden könnte.

Tier vermisst:

Für den Fall, dass Sie ein Tier vermissen, geben Sie bitte der Gemeindeverwaltung, (Sandra Lempp, 07738/9293-13, slempp@steisslingen.de) Bescheid, wo und wann das Tier Ihnen entlaufen ist. Die Gemeinde Steißlingen schaltet dann im Steißlinger Amtsblatt und in den sozialen Medien einen kostenlosen „Suchaufruf“ für Sie. Falls das Tier aufgefunden wird, können wir Sie  sogleich informieren.

Tierheim Singen aktuell:

Viele Stubentiger und auch Hunde warten im Tierheim Singen auf ein neues Zuhause. Alle sind tierärztlich untersucht, geimpft und wenn möglich, auch kastriert. Über aktuell zu vermittelnde Tiere erhalten Sie alle Infos direkt im Tierheim, unter www.tierheim-singen.de oder Tel. 07731/65514 (am besten nachmittags)