Ratsnachrichten

  • 09.10.2023

    Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.10.2023

    • Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

    Bürgermeister Mors gibt bekannt, dass der Gemeinderat eine Entscheidung bezüglich der IT-Ausstattung des Rathauses getroffen hat.

    • Eröffnungsbilanz der Gemeinde Steißlingen zum 01.01.2019 - Feststellungsbeschluss

    Die Gemeinde Steißlingen hat zum 01.01.2019 das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) eingeführt. Mit der Einführung des NKHR ist auch eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz mussten sämtliche Vermögensgegenstände der Gemeinde Steißlingen erfasst und bewertet werden, was einen enormen Arbeitsaufwand mit sich führte. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 schließt mit einer Bilanzsumme von 70.902.485,19 €. Die Vermögenswerte belaufen sich im Wesentlichen auf das Sachvermögen mit rund 59,1 Mio. €.

    Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, in welchem Maße die Straßen, Wege und Plätze bewertet werden. Herr Altenau vom Fachbereich Finanzen antwortet, dass die Fläche in Quadratmetern ermittelt und mit Durchschnittswerten berücksichtigt wurde. Die Abschreibung erfolgt über einen Zeitraum von 40 Jahren. Ein weiteres Mitglied möchte wissen, ob bei der Bewertung auch unterirdisches Vermögen berücksichtigt wurde, wie beispielsweise der Kies für den Kiesabbau. Herr Altenau erklärt, dass Bodenschätze aufgrund zu hoher Ungewissheiten grundsätzlich nicht bilanziert werden dürfen. Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob die Stromleitungen der Gemeindewerke beinhaltet sind. Herr Altenau antwortet, dass diese in der externen Eröffnungsbilanz der Gemeindewerke als Vermögen geführt werden. Ein weiteres Mitglied des Gremiums fragt, ob mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz die noch ausstehenden Jahresabschlüsse schneller erstellt werden können oder ob der Aufwand nun jedes Jahr gleich hoch bleibt. Herr Altenau antwortet, dass die Eröffnungsbilanz nun steht und das Vermögen erfasst ist, diese jährlich jedoch fortzuschreiben ist. Daraus ableitend muss bei den Jahresabschlüssen wieder eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden. Der Arbeitsaufwand bleibt damit hoch.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat stellt die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Steißlingen zum 01.01.2019 fest.

    • Flächennutzungsplan der VVG- 22. Änderung (Solarpark Schlatt)

    Südöstlich von Singen-Schlatt soll auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (Acker) ein Sondergebiet zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage entstehen mit einer Größe von ca. 6,9 ha. Die Fläche befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Kreuz Hegau A98/ A81. Auf der Fläche liegen keine ausgewiesenen Schutzgebiete vor.

    Beschluss:
    1. Die Aufstellung der 22. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen wird beschlossen.
    2. Dem Entwurf der 22. Änderung Flächennutzungsplan 2020 in der Fassung vom 10.08.2023 wird zugestimmt.
    3. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.

    • Änderung der Zusammensetzung Gemeinsamer Ausschuss der VVG

    Der gemeinsame Ausschuss hatte sich im Vorfeld Gedanken über eine mögliche Verschlankung der Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss gemacht. Die Anzahl der Vertreter in diesem Gremium soll von 25 auf 15 reduziert werden. Für Steißlingen wird nach der Kommunalwahl 2024 neben Herrn Bürgermeister Mors noch ein/e weitere/r Vertreter/in aus dem Gemeinderat bestimmt, anstelle der bisher zwei Personen. Am prozentualen Stimmverhältnis ändert sich nichts.

    Bürgermeister Mors ergänzt, dass man auch gerne auf eine digitale Lösung zurückgegriffen hätte, da die Sitzungen oft nur sehr kurz sind ist. Dies ist rechtlich leider nicht möglich.

    Beschluss:
    1. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben des Gemeindeverwaltungsverbandes Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen (VVG) vom 13. Juni 1975, zuletzt geändert am 26. September 1977 wird im § 4 Nr. 2 Satz 1 (Zusammensetzung des Gemeinsamen Ausschusses) nach Maßgabe der Änderungsfassung geändert. Die Änderung tritt mit Wirkung zur nächsten Kommunalwahlperiode in Kraft.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Änderung öffentlich bekannt zu machen.
    3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein bereinigtes Gesamtdokument zu erstellen.

    • Gesamtfortschreibung Regionalplan Hochrhein-Bodensee - Stellungnahme der Gemeinde

    Der Fortschreibungsentwurf des derzeit noch gültigen Regionalplans 2000 befindet sich derzeit in der formellen Anhörung. Die regionsrelevanten Themen der Landkreise Lörrach, Waldshut und Konstanz sowie die Wechselbeziehungen zu den angrenzenden Regionen werden darin für einen Planungshorizont der nächsten 15 Jahre festgelegt. Für die Gemeinden sind die im Regionalplan vorgegebenen Ziele und Grundsätze bei den untergeordneten Planungsebenen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) bindend bzw. müssen berücksichtigt werden.
    Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich die Fortschreibung noch intensiver als der Vorgänger mit den Themen des Klimaschutzes befasst und Vorgaben für flächensparende, klimaangepasste und verkehrssparsame Siedlungs- und Gewerbeentwicklungen trifft. Weitere Schwerpunktthemen sind die Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten, die Stärkung der Ortskernversorgungen und der Schutz bestehender Freiraumstrukturen.

    Steißlingen befindet sich in der sogenannten Randzone um den Verdichtungsraum Bodensee mit den Städten Konstanz, Singen und Radolfzell sowie zentral gelegen auf bzw. in direktem Umfeld der Entwicklungsachsen Stockach-Singen-Radolfzell. Hierdurch kommt Steißlingen in hohem Maße weiterhin die Funktion einer Entlastung für den Bodenseeraum zu, was sich auf die Siedlungsentwicklungen im Bereich Wohnen und im Bereich Gewerbe auswirkt. Der Regionalplan stuft diese Bedeutung der Gemeinde in der Region aus Sicht der Gemeinde richtig ein und festigt weiterhin den Entwicklungsspielraum der Gemeinde.

    Einschränkungen der Siedlungsentwicklung bringt der festgesetzte regionale Grünzug mit sich. Dieser ist wichtiges Mittel zu Sicherstellung größerer zusammenhängender Freiraumstrukturen. In Steißlingen wurde ein Grünzug unmittelbar im nordöstlichen Siedlungsbereich direkt am Siedlungsrand angefügt, wodurch das Entwicklungspotential und auch die Aufgabe der Gemeinde, die Siedlungsentwicklung der Region im Planungshorizont der nächsten 15 Jahre sicher zu stellen, schwer realisierbar wird. Ein Mitglied des Gremiums kritisiert die sich teilweise widersprechenden Ziele. Steißlingen soll weiterentwickelt werden, aber gleichzeitig verhindert der Grünzug dies. Der Bürgermeister möchte zu diesen Punkt bei den zuständigen Fachbehörden mit Nachdruck vorstellig werden.

    Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob der Plan Auswirkungen auf den Kiesabbau hat. Frau Mayer antwortet, dass der Bereich des Gewerbe- und Kiesabbaugebiets nicht mit überplant ist. Bürgermeister Mors ergänzt, dass es hierfür einen eigenen Plan für Rohstoffe gibt.

    Beschluss:
    Der Stellungnahme zum Entwurf zur Anhörung des Regionalplans 3.0 der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee wird zugestimmt.

    • Anpassung des Gesellschaftervertrages der Energieagentur Konstanz gGmbH

    Die Gemeindewerke Steißlingen sind an der Energieagentur Kreis Konstanz gGmbH als Gesellschafterin beteiligt. Zweck der gemeinnützigen Gesellschaft ist die Förderung des Klima- und Umweltschutzes durch Beratungen und Serviceleistungen. Um den Entwicklungen des Marktes und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im LK Konstanz gerecht zu werden, hat der Landkreis Konstanz als größter Gesellschafter der Energieagentur nun einen geänderten Gesellschaftervertrag mit neuen Zielformulierungen zum Beschluss an die Gesellschafter weitergeleitet.

    Die neu formulierten Ziele der Energieagentur Konstanz gGmbH sind u. a.:
    • Verbreitung des Wissens über Zusammenhänge von Energieverbrauch und Klimawandel sowie über notwendige Anpassungen des Verhaltens.
    • Gewerke übergreifende und unabhängige Erstberatung zur rationellen und effizienten Energieverwendung.
    • Optimierung der Energieeinsparung und des Einsatzes erneuerbarer Energien im Bereich Bau und Sanierung.

    Beschluss:
    Die Verwaltung wird damit beauftragt, dem Gesellschaftsvertrag zuzustimmen und die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Handlungen vorzunehmen.

    • Bekanntgaben

    Zuschuss für Container-Anlage für Geflüchtete
    Hauptamtsleiter Roland Schmeh berichtet darüber, dass die Verwaltung einen weiteren Zuschuss für die Container-Wohnanlage für Geflüchtete im Industriegebiet aus einem von der EU bereitgestellten Fonds für temporäre Flüchtlingsunterkünfte innerhalb kürzester Zeit beantragen musste. Der mehrseitige und nicht selbsterklärende Antrag musste mit den geforderten Unterlagen trotz Mangel an Informationen zu dem Antrag und Zusendung neuer gültiger Vordrucke innerhalb der Frist von nur 1,5 Tagen erstellt und abgegeben werden. Kurz nach dem Einsendeschluss wurde der Verwaltung durch das zuständige Justizministerium zunächst mitgeteilt, dass der Förderantrag (bis zu 75% der Eigenmittel) Aussicht auf Erfolg hat. Nur kurze Zeit danach teilte dieselbe Person mit, dass unter temporären Flüchtlingsunterkünften lediglich angemietete Wohncontainer gemeint und förderfähig wären. Da sich der Gemeinderat damals jedoch für den Kauf der Container als die wirtschaftlichere Option entschieden hatte (nach nur 2 Jahren ist der Kauf günstiger als Anmieten), ist eine Förderung ausgeschlossen. Bürgermeister Mors versichert, dass die Gemeinde zu dieser unverständlichen Vorgehensweise, wirtschaftliches Verhalten mit Nichtförderung zu bestrafen, deutliche Position gegenüber dem Ministerium beziehen werde.

    • Anträge

    Flüchtlingserstunterkunft
    Ein Gemeinderat möchte wissen, nach welchen Maßstäben das Landratsamt die Entscheidung getroffen hat, eine landkreisgeführte Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge auf der Reichenau zu errichten. In Steißlingen war dieselbe Erstunterkunft geplant, die dann abgesagt wurde. Bürgermeister Mors antwortet, dass der Verwaltung die Details der Entscheidung nicht bekannt sind. Es gibt allerdings bestimmte Standort-Faktoren, die eine Rolle spielen. Generell ist Bürgermeister Mors der Meinung, dass die Berechnung der Quote für die Flüchtlingsunterbringung angepasst werden muss. Untergebrachte Flüchtlinge in der Erstunterkunft des Landratsamts werden den Gemeinden vor Ort zu 100% angerechnet, obwohl alles vom Landkreis organisiert, betrieben und finanziert wird. Damit erhöhen sich die Aufnahmequoten für Gemeinden wie Steißlingen, die keine Erstaufnahme haben, deutlich.

    Baugesuche und Vergabe gemeindeeigener Bauplätze
    Ein Gemeinderat stellt fest, dass bereits seit längerer Zeit nicht mehr über Bauplatzvergaben entschieden wurde. Er möchte daher wissen, wie der aktuelle Stand ist, insbesondere in Bezug auf die Gemeindebauplätze. Hauptamtsleiter Schmeh antwortet, dass die Verwaltung deutlich spürt, dass nur noch wenige Leute aus bekannten Gründen (hohe Baukosten, höhere Darlehenszinsen, Inflation…) bauen können. Im Sommer 2022 fand die letzte Bauplatzvergabe der Gemeinde statt. Damals gab es lange Wartezeiten bei den Handwerkern und Bauträgern, weshalb sich viele Bauprojekte verzögert haben. Für die im aktuellen Baugebiet noch freien 4 Bauplätze im nördlichen Bereich hatte sich auch bei den Nachrückern kein Interessent gefunden.
    Ein Gemeinderat möchte wissen, ob eine Pflicht zur regelmäßigen Vergabe besteht und ob eine weitere in naher Zukunft geplant ist. Bürgermeister Mors antwortet, dass es keine Pflicht gibt und das Thema bei der Klausurtagung des Gemeinderats aufgegriffen wird.

    Moorgutachten
    Ein Mitglied des Gemeinderats fragt, ob das Gutachten zur Veränderung des Moors im Weitenried bereits vorliegt. Dieses sollte an den Gemeinderat verteilt werden. Die Verwaltung wird sich darum kümmern.

    Fehlende Beleuchtung
    Dasselbe Mitglied bemängelt aufgrund eines Hinweises aus der Bürgerschaft eine fehlende Beleuchtung der Verbindung zwischen der Säntisstraße und dem Oberen Weg an. Der Gemeinderat sieht hierzu keine Notwendigkeit. Der gesamte Obere Weg ist ebenfalls nicht beleuchtet, was auch so bleiben soll. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Verbindung entsprechend dem Bebauungsplan kein offizieller Fußweg, sondern nur eine Arbeitszufahrt für den Bauhof ist.

    Platzgestaltung Narrenbrunnen
    Ein Mitglied des Gemeinderates möchte wissen, wie weit das Projekt des Narrenbrunnens ist. Bürgermeister Mors antwortet, dass die Gewerke bereits ausgeschrieben sind und der Auftrag in den nächsten Wochen erteilt wird. Bis zum 11.11.2023 wird die aufwendige Platzgestaltung nicht fertig sein.

    Roter Platz
    Ein Gemeinderat fragt, wann es beim Roten Platz weitergeht. Bürgermeister Mors antwortet, dass die Verwaltung mit den Fachfirmen in Kontakt steht. Die Arbeiten sollen schnellstmöglich beginnen. Mit dem Abschluss wird jedoch erst im Frühjahr 2024 zu rechnen sein.

    Fertigstellung Container-Anlage für Geflüchtete
    Ein Gemeinderat möchte sich über den aktuellen Stand zur Erstellung der Wohncontaineranlage für Flüchtlinge informieren. Bürgermeister Mors antwortet, dass diese zum „Tag der offenen Türe“ am Samstag, 21.10.2023 fertiggestellt wird. Aktuell werden die Zimmer möbliert. Die ersten Flüchtlinge werden wenige Tage danach bereits einziehen.

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  • 11.09.2023

    Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats 11.09.2023

    • Umrüstung Digitalfunk Feuerwehr

    Die Einführung des Digitalfunks BOS für die Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Landkreis Konstanz steht unmittelbar bevor. Das Innenministerium hat einen Rahmenplan veröffentlicht, in welchem die endgültige Einführung des Digitalfunks BOS dargestellt wurde. Laut dieser Ankündigung wird der 4m-Analogfunk nur noch bis zum Ende des Jahres 2025 betrieben. Danach sollen die vom Land vorgehaltenen Betriebsmittel/Anlagen abgebaut werden. Dies bedeutet, dass die Funkkommunikation bei den Feuerwehren vor dem Abschalten der Analogtechnik auf die Digitaltechnik umgestellt werden muss, damit die Feuerwehren weiterhin erreichbar und einsatzbereit sind.

    Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, was die Vorteile des neuen Funks sind. Der stellvertretende Feuerwehrkommandant Gustav Schönenberger antwortet, dass es einerseits um die Sicherheit geht und zum anderen um die behördenübergreifende Kommunikation. Auch der Bund nutzt den Digitalfunk und kann somit im Ernstfall beispielsweise die örtlichen Sirenen direkt ansteuern.

    Ein anderes Mitglied fragt an, ob es bereits Meldungen auf das Handy der Feuerwehrleute gibt. Herr Schönenberger erläutert, dass die Steißlinger Feuerwehr bereits das Alamos-System im Testbetrieb einsetzt. Ziel ist es, dass baldmöglichst alle Mitglieder dieses System auf ihrem Handy nutzen können, um darüber die Einsatzmeldung zu erhalten anstatt wie bisher über einen Pager.

    Beschluss:
    1. Der Gemeinderat stellt aus dem laufenden Haushaltsjahr 2023 weitere Mittel i. H. v. 69.090,00 € zur Umrüstung des Digitalfunks der Freiwilligen Feuerwehr Steißlingen zur Verfügung.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Angebote einzuholen und einen Vergabevorschlag dem Gemeinderat zur Beschlussfassung noch dieses Jahr vorzulegen.

     

    • Vergabe PV-Anlagen

    Im Jahr 2022 wurde das Büro Kehl mit einer Potentialanalyse für mögliche PV-Anlagen auf Dachflächen von Gebäuden der Gemeinde Steißlingen beauftragt. Hintergrund war der Auftrag des Gemeinderates, möglichst viele sinnvolle Dachflächen zu lokalisieren und auf ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Ziel soll es weiter sein, auch in den Folgejahren weitere Gebäude zu planen und den Photovoltaik-Stromanteil der Gemeinde dadurch zu erhöhen.

    Auf dieser Grundlage wurden die ersten 4 Gebäude (Bauhof, Kläranlage, Feuerwehrhaus und Freibad) detaillierter geplant und ausgeschrieben. Es wird von einem Ausführungsbeginn der Anbieter noch im Oktober ausgegangen.

    Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie es mit Batterien bzw. Akkus aussieht, die den Strom speichern könnten. Außerdem ist er besorgt über die Optik bei der neuen PV-Anlage des Freibads. Bisher ist das Dach dort begrünt. Bürgermeister Mors antwortet, dass im Sommer der selbstproduzierte Strom im Kiosk z. B. für die Kühlung, den Betrieb der Küchengeräte, etc. genutzt werden könnte. Bauamtsleiter Weber ergänzt, dass die Begrünung bestehen bleiben soll und die Anlage darüber gebaut wird. Eine sogenannte Akku-Pufferung ist im Verhältnis aktuell noch sehr teuer. Ein Akku könnte jedoch nachgerüstet werden, falls man sich zu einem späteren Zeitpunkt dazu entscheidet. Zunächst möchte man das erst einmal im Feuerwehrhaus testen.

    Ein weiteres Mitglied des Gremiums schlägt vor, die Speicherung des Stroms im Bauhof direkt umzusetzen, damit die E-Autos dort über Nacht geladen werden können. Außerdem stellt sich die Frage, ob auch gleich die Freifläche neben der Kläranlage mit PV-Anlagen ausgestattet werden sollte. Herr Weber antwortet, dass die Anbieter für PV-Anlagen auf Dächern normalerweise keine Freiflächen ausstatten. Daraus müsste man ein separates Projekt mit anderen Anbietern machen. Dafür ist es jedoch eine recht kleine Fläche. Man sollte erst einmal sehen, wie die Nutzung der PV-Anlage auf dem Dach läuft und kann dann zu einem späteren Zeitpunkt über die Freifläche nachdenken.

    Das Mitglied des Gremiums macht außerdem den Vorschlag, die Parkplätze der Seeblick- und Mindlestalhalle zu überdachen und auf der Überdachung PV-Anlagen zu installieren. Bürgermeister Mors merkt an, dass es zu ungeklärten Nutzungskonflikten kommen könnte, wenn Vereine die Parkflächen für Veranstaltungen nutzen möchten.

    Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob es sinnvoll wäre, am Feuerwehrhaus eine Ladestation für E-Autos zu installieren, wenn dort ein Speicher für die PV-Anlage verbaut wird. Herr Weber antwortet, dass man hierüber bereits nachdenkt; ebenso wie am Standort des Bauhofs.

    Beschluss:
    1. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Errichtung von 4 PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden für die Bruttosumme von 301.410,35 € an die Fa. RM Solar, Reichenau.
    2. Der Gemeinderat stimmt dem außerplanmäßigen Haushaltsmittelbedarf von ca. 40.000 € zu.

     

    • Preisverleihung Abschlussklasse GMS

    Seit mittlerweile 5 Jahren verlassen Abschlussschüler*innen nach einem erfolgreichen Hauptschul - und Realschulabschluss unsere Gemeinschaftsschule, um ihren Lebens- und Bildungsweg fortzusetzen.
    In diesem Jahr konnte Bürgermeister Mors einer Schülerin gratulieren, die die Abschlussprüfung zur Mittleren Reife als Jahrgangsbeste mit einem Notendurchschnitt von 1,0 bestanden hat. Die Verwaltung möchte Leistungen wie diese künftig besonders würdigen und schlägt vor, dass die Gemeinde Steißlingen als Schulträgerin der Gemeinschaftsschule einen Preis stiftet, welcher in einem geeigneten Rahmen an jeweils die/den Jahrgangsbeste/n der Klassen 9 und 10 übergeben werden soll.

    Ein Mitglied des Gremiums regt an, beide Preise mit jeweils 150,00 Euro zu dotieren.

    Ein Gemeinderat teilte mit, dass bei der letzten Abschlussfeier der Gemeinschaftsschule keine besonderen Leistungen hervorgehoben wurden. Früher gab es einen Sozialpreis, einen Buchpreis, eine Anerkennung für die Schulsanitäter oder für sportliche Leistungen. Das sollte wieder aufgegriffen werden
    Ein weiteres Mitglied schlägt den Namen „Steißlinger Schulpreis“ vor. Man könnte als Preis auch Mitgliedsbeiträge für Steißlinger Vereine verschenken, z. B. bei einem Sportpreis. Bürgermeister Mors weist in diesem Zuge auf die Eigenständigkeit der Schule hin, die für die Organisation der Abschlussfeier selbst zuständig ist. Außerdem kommen viele Schüler der Gemeinschaftsschule nicht aus Steißlingen, weshalb eine Mitgliedschaft in einem Steißlinger Verein in diesem Fall nicht passend wäre.

    Beschluss:
    1. Die Gemeinde Steißlingen stiftet dauerhaft und für das Schuljahr 2023/2024 erstmalig den Preis mit dem Namen „Schulpreis der Gemeinde Steißlingen für besondere Leistungen“ jeweils für die besten schulischen Leistungen im Rahmen der Abschlussprüfungen der Klassen 9 und 10 der Gemeinschaftsschule Steißlingen.
    2. Der beiden Preise werden mit jeweils 150 Euro dotiert.

     

    • Änderung der Hauptsatzung

    In der Gemeindeordnung BW ist die Anzahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder festgelegt. In Gemeinden mit „mehr als 5.000, aber weniger als 10.000 Einwohner“ beträgt die Anzahl der Mitglieder 18 Gemeinderäte. Die Erhebung des Statistischen Landesamtes BW weist für den 30.09.2022 eine Bevölkerungsanzahl für Steißlingen von 5.063 aus. Damit wären zur nächsten Kommunalwahl anstatt wie bisher 14 nun 18 Gemeinderäte zu wählen. Allerdings erlaubt die GemO den Gemeinden die Möglichkeit, von der Zahl der Gemeinderäte in ihrer Größengruppe abzuweichen und durch eine Regelung in der Hauptsatzung als maßgebliche Zahl der Gemeinderäte die Zahl der nächstniedrigeren Gemeindegrößengruppe zu bestimmen.

    Beschluss:
    1. Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird wie vorgeschlagen beschlossen.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungssatzung öffentlich bekanntzumachen und der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

    • Wirtschaftsplan

    Aufgrund der Änderung des Eigenbetriebsrechts wurde der Wirtschaftsplan 2023 nach neuen Vorlagen aufgestellt. Der am 03.04.2023 in alter Form beschlossene Wirtschaftsplan wurde in die neuen Vorlagen überführt. Es fanden keine Änderungen statt.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2023 der Gemeindewerke Steißlingen nach den neuen Vorlagen des Eigenbetriebsrechts.

    • Bauantrag

    1 Bauantrag zum Neubau eines Bürotrakts mit Kalthalle und eines Lagerkellers mit Werkhalle wird das Einvernehmen erteilt.

    • Bekanntgaben

    Aufstellung von drei Himmelsliegen
    Bürgermeister Mors berichtet, dass drei neue Himmelsliegen am Geissbühl, bei Maiershöfe und der Fronholzhütte dank der LEADER-Förderung i. H. v. 3.000 € aufgestellt werden konnten. Ein Mitglied des Gremiums weist auf einen kaputten Baum in der Nähe einer der neuen Himmelsliegen hin und möchte wissen, was mit diesem passiert. Herr Weber antwortet, dass es sich dabei um Privateigentum handelt. Die Verwaltung wird beim Grundstückseigentümer nachfragen.

    Sanierung Mindlestalhalle
    Bürgermeister Mors gibt bekannt, dass die Vorstudie für die Sanierung der Mindlestalhalle in Auftrag gegeben wurde. Mit Ergebnissen ist im 2. Halbjahr 2024 zu rechnen.

    • Anträge

    Unterführung zum Friedhof
    Ein Gemeinderat weist auf eine kaputte Absperrung bei der Unterführung beim Friedhof hin. Herr Weber antwortet, dass die Verwaltung sich darum kümmern wird.

    Parken beim Musiksommer
    Ein Gemeinderat spricht das Thema Parkverhalten beim diesjährigen Musiksommer an. Es wurde wild und teilweise rücksichtslos geparkt. Er hat Verständnis, dass die Gemeindevollzugsbedienstete krankheitsbedingt ausgefallen ist, möchte dennoch darauf hinweisen und bitten, dass bei künftigen Veranstaltungen darauf geachtet wird. Bürgermeister Mors erklärt, dass die Problematik im Rathaus bekannt ist und bereits intern besprochen wurde. Ein Gespräch mit den Verantwortlichen wird demnächst stattfinden.

     

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