Ratsnachrichten

  • 09.10.2023

    Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.10.2023

    • Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

    Bürgermeister Mors gibt bekannt, dass der Gemeinderat eine Entscheidung bezüglich der IT-Ausstattung des Rathauses getroffen hat.

    • Eröffnungsbilanz der Gemeinde Steißlingen zum 01.01.2019 - Feststellungsbeschluss

    Die Gemeinde Steißlingen hat zum 01.01.2019 das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) eingeführt. Mit der Einführung des NKHR ist auch eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz mussten sämtliche Vermögensgegenstände der Gemeinde Steißlingen erfasst und bewertet werden, was einen enormen Arbeitsaufwand mit sich führte. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 schließt mit einer Bilanzsumme von 70.902.485,19 €. Die Vermögenswerte belaufen sich im Wesentlichen auf das Sachvermögen mit rund 59,1 Mio. €.

    Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, in welchem Maße die Straßen, Wege und Plätze bewertet werden. Herr Altenau vom Fachbereich Finanzen antwortet, dass die Fläche in Quadratmetern ermittelt und mit Durchschnittswerten berücksichtigt wurde. Die Abschreibung erfolgt über einen Zeitraum von 40 Jahren. Ein weiteres Mitglied möchte wissen, ob bei der Bewertung auch unterirdisches Vermögen berücksichtigt wurde, wie beispielsweise der Kies für den Kiesabbau. Herr Altenau erklärt, dass Bodenschätze aufgrund zu hoher Ungewissheiten grundsätzlich nicht bilanziert werden dürfen. Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob die Stromleitungen der Gemeindewerke beinhaltet sind. Herr Altenau antwortet, dass diese in der externen Eröffnungsbilanz der Gemeindewerke als Vermögen geführt werden. Ein weiteres Mitglied des Gremiums fragt, ob mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz die noch ausstehenden Jahresabschlüsse schneller erstellt werden können oder ob der Aufwand nun jedes Jahr gleich hoch bleibt. Herr Altenau antwortet, dass die Eröffnungsbilanz nun steht und das Vermögen erfasst ist, diese jährlich jedoch fortzuschreiben ist. Daraus ableitend muss bei den Jahresabschlüssen wieder eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden. Der Arbeitsaufwand bleibt damit hoch.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat stellt die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Steißlingen zum 01.01.2019 fest.

    • Flächennutzungsplan der VVG- 22. Änderung (Solarpark Schlatt)

    Südöstlich von Singen-Schlatt soll auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (Acker) ein Sondergebiet zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage entstehen mit einer Größe von ca. 6,9 ha. Die Fläche befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Kreuz Hegau A98/ A81. Auf der Fläche liegen keine ausgewiesenen Schutzgebiete vor.

    Beschluss:
    1. Die Aufstellung der 22. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen wird beschlossen.
    2. Dem Entwurf der 22. Änderung Flächennutzungsplan 2020 in der Fassung vom 10.08.2023 wird zugestimmt.
    3. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.

    • Änderung der Zusammensetzung Gemeinsamer Ausschuss der VVG

    Der gemeinsame Ausschuss hatte sich im Vorfeld Gedanken über eine mögliche Verschlankung der Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss gemacht. Die Anzahl der Vertreter in diesem Gremium soll von 25 auf 15 reduziert werden. Für Steißlingen wird nach der Kommunalwahl 2024 neben Herrn Bürgermeister Mors noch ein/e weitere/r Vertreter/in aus dem Gemeinderat bestimmt, anstelle der bisher zwei Personen. Am prozentualen Stimmverhältnis ändert sich nichts.

    Bürgermeister Mors ergänzt, dass man auch gerne auf eine digitale Lösung zurückgegriffen hätte, da die Sitzungen oft nur sehr kurz sind ist. Dies ist rechtlich leider nicht möglich.

    Beschluss:
    1. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben des Gemeindeverwaltungsverbandes Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen (VVG) vom 13. Juni 1975, zuletzt geändert am 26. September 1977 wird im § 4 Nr. 2 Satz 1 (Zusammensetzung des Gemeinsamen Ausschusses) nach Maßgabe der Änderungsfassung geändert. Die Änderung tritt mit Wirkung zur nächsten Kommunalwahlperiode in Kraft.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Änderung öffentlich bekannt zu machen.
    3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein bereinigtes Gesamtdokument zu erstellen.

    • Gesamtfortschreibung Regionalplan Hochrhein-Bodensee - Stellungnahme der Gemeinde

    Der Fortschreibungsentwurf des derzeit noch gültigen Regionalplans 2000 befindet sich derzeit in der formellen Anhörung. Die regionsrelevanten Themen der Landkreise Lörrach, Waldshut und Konstanz sowie die Wechselbeziehungen zu den angrenzenden Regionen werden darin für einen Planungshorizont der nächsten 15 Jahre festgelegt. Für die Gemeinden sind die im Regionalplan vorgegebenen Ziele und Grundsätze bei den untergeordneten Planungsebenen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) bindend bzw. müssen berücksichtigt werden.
    Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich die Fortschreibung noch intensiver als der Vorgänger mit den Themen des Klimaschutzes befasst und Vorgaben für flächensparende, klimaangepasste und verkehrssparsame Siedlungs- und Gewerbeentwicklungen trifft. Weitere Schwerpunktthemen sind die Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten, die Stärkung der Ortskernversorgungen und der Schutz bestehender Freiraumstrukturen.

    Steißlingen befindet sich in der sogenannten Randzone um den Verdichtungsraum Bodensee mit den Städten Konstanz, Singen und Radolfzell sowie zentral gelegen auf bzw. in direktem Umfeld der Entwicklungsachsen Stockach-Singen-Radolfzell. Hierdurch kommt Steißlingen in hohem Maße weiterhin die Funktion einer Entlastung für den Bodenseeraum zu, was sich auf die Siedlungsentwicklungen im Bereich Wohnen und im Bereich Gewerbe auswirkt. Der Regionalplan stuft diese Bedeutung der Gemeinde in der Region aus Sicht der Gemeinde richtig ein und festigt weiterhin den Entwicklungsspielraum der Gemeinde.

    Einschränkungen der Siedlungsentwicklung bringt der festgesetzte regionale Grünzug mit sich. Dieser ist wichtiges Mittel zu Sicherstellung größerer zusammenhängender Freiraumstrukturen. In Steißlingen wurde ein Grünzug unmittelbar im nordöstlichen Siedlungsbereich direkt am Siedlungsrand angefügt, wodurch das Entwicklungspotential und auch die Aufgabe der Gemeinde, die Siedlungsentwicklung der Region im Planungshorizont der nächsten 15 Jahre sicher zu stellen, schwer realisierbar wird. Ein Mitglied des Gremiums kritisiert die sich teilweise widersprechenden Ziele. Steißlingen soll weiterentwickelt werden, aber gleichzeitig verhindert der Grünzug dies. Der Bürgermeister möchte zu diesen Punkt bei den zuständigen Fachbehörden mit Nachdruck vorstellig werden.

    Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob der Plan Auswirkungen auf den Kiesabbau hat. Frau Mayer antwortet, dass der Bereich des Gewerbe- und Kiesabbaugebiets nicht mit überplant ist. Bürgermeister Mors ergänzt, dass es hierfür einen eigenen Plan für Rohstoffe gibt.

    Beschluss:
    Der Stellungnahme zum Entwurf zur Anhörung des Regionalplans 3.0 der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee wird zugestimmt.

    • Anpassung des Gesellschaftervertrages der Energieagentur Konstanz gGmbH

    Die Gemeindewerke Steißlingen sind an der Energieagentur Kreis Konstanz gGmbH als Gesellschafterin beteiligt. Zweck der gemeinnützigen Gesellschaft ist die Förderung des Klima- und Umweltschutzes durch Beratungen und Serviceleistungen. Um den Entwicklungen des Marktes und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im LK Konstanz gerecht zu werden, hat der Landkreis Konstanz als größter Gesellschafter der Energieagentur nun einen geänderten Gesellschaftervertrag mit neuen Zielformulierungen zum Beschluss an die Gesellschafter weitergeleitet.

    Die neu formulierten Ziele der Energieagentur Konstanz gGmbH sind u. a.:
    • Verbreitung des Wissens über Zusammenhänge von Energieverbrauch und Klimawandel sowie über notwendige Anpassungen des Verhaltens.
    • Gewerke übergreifende und unabhängige Erstberatung zur rationellen und effizienten Energieverwendung.
    • Optimierung der Energieeinsparung und des Einsatzes erneuerbarer Energien im Bereich Bau und Sanierung.

    Beschluss:
    Die Verwaltung wird damit beauftragt, dem Gesellschaftsvertrag zuzustimmen und die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Handlungen vorzunehmen.

    • Bekanntgaben

    Zuschuss für Container-Anlage für Geflüchtete
    Hauptamtsleiter Roland Schmeh berichtet darüber, dass die Verwaltung einen weiteren Zuschuss für die Container-Wohnanlage für Geflüchtete im Industriegebiet aus einem von der EU bereitgestellten Fonds für temporäre Flüchtlingsunterkünfte innerhalb kürzester Zeit beantragen musste. Der mehrseitige und nicht selbsterklärende Antrag musste mit den geforderten Unterlagen trotz Mangel an Informationen zu dem Antrag und Zusendung neuer gültiger Vordrucke innerhalb der Frist von nur 1,5 Tagen erstellt und abgegeben werden. Kurz nach dem Einsendeschluss wurde der Verwaltung durch das zuständige Justizministerium zunächst mitgeteilt, dass der Förderantrag (bis zu 75% der Eigenmittel) Aussicht auf Erfolg hat. Nur kurze Zeit danach teilte dieselbe Person mit, dass unter temporären Flüchtlingsunterkünften lediglich angemietete Wohncontainer gemeint und förderfähig wären. Da sich der Gemeinderat damals jedoch für den Kauf der Container als die wirtschaftlichere Option entschieden hatte (nach nur 2 Jahren ist der Kauf günstiger als Anmieten), ist eine Förderung ausgeschlossen. Bürgermeister Mors versichert, dass die Gemeinde zu dieser unverständlichen Vorgehensweise, wirtschaftliches Verhalten mit Nichtförderung zu bestrafen, deutliche Position gegenüber dem Ministerium beziehen werde.

    • Anträge

    Flüchtlingserstunterkunft
    Ein Gemeinderat möchte wissen, nach welchen Maßstäben das Landratsamt die Entscheidung getroffen hat, eine landkreisgeführte Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge auf der Reichenau zu errichten. In Steißlingen war dieselbe Erstunterkunft geplant, die dann abgesagt wurde. Bürgermeister Mors antwortet, dass der Verwaltung die Details der Entscheidung nicht bekannt sind. Es gibt allerdings bestimmte Standort-Faktoren, die eine Rolle spielen. Generell ist Bürgermeister Mors der Meinung, dass die Berechnung der Quote für die Flüchtlingsunterbringung angepasst werden muss. Untergebrachte Flüchtlinge in der Erstunterkunft des Landratsamts werden den Gemeinden vor Ort zu 100% angerechnet, obwohl alles vom Landkreis organisiert, betrieben und finanziert wird. Damit erhöhen sich die Aufnahmequoten für Gemeinden wie Steißlingen, die keine Erstaufnahme haben, deutlich.

    Baugesuche und Vergabe gemeindeeigener Bauplätze
    Ein Gemeinderat stellt fest, dass bereits seit längerer Zeit nicht mehr über Bauplatzvergaben entschieden wurde. Er möchte daher wissen, wie der aktuelle Stand ist, insbesondere in Bezug auf die Gemeindebauplätze. Hauptamtsleiter Schmeh antwortet, dass die Verwaltung deutlich spürt, dass nur noch wenige Leute aus bekannten Gründen (hohe Baukosten, höhere Darlehenszinsen, Inflation…) bauen können. Im Sommer 2022 fand die letzte Bauplatzvergabe der Gemeinde statt. Damals gab es lange Wartezeiten bei den Handwerkern und Bauträgern, weshalb sich viele Bauprojekte verzögert haben. Für die im aktuellen Baugebiet noch freien 4 Bauplätze im nördlichen Bereich hatte sich auch bei den Nachrückern kein Interessent gefunden.
    Ein Gemeinderat möchte wissen, ob eine Pflicht zur regelmäßigen Vergabe besteht und ob eine weitere in naher Zukunft geplant ist. Bürgermeister Mors antwortet, dass es keine Pflicht gibt und das Thema bei der Klausurtagung des Gemeinderats aufgegriffen wird.

    Moorgutachten
    Ein Mitglied des Gemeinderats fragt, ob das Gutachten zur Veränderung des Moors im Weitenried bereits vorliegt. Dieses sollte an den Gemeinderat verteilt werden. Die Verwaltung wird sich darum kümmern.

    Fehlende Beleuchtung
    Dasselbe Mitglied bemängelt aufgrund eines Hinweises aus der Bürgerschaft eine fehlende Beleuchtung der Verbindung zwischen der Säntisstraße und dem Oberen Weg an. Der Gemeinderat sieht hierzu keine Notwendigkeit. Der gesamte Obere Weg ist ebenfalls nicht beleuchtet, was auch so bleiben soll. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Verbindung entsprechend dem Bebauungsplan kein offizieller Fußweg, sondern nur eine Arbeitszufahrt für den Bauhof ist.

    Platzgestaltung Narrenbrunnen
    Ein Mitglied des Gemeinderates möchte wissen, wie weit das Projekt des Narrenbrunnens ist. Bürgermeister Mors antwortet, dass die Gewerke bereits ausgeschrieben sind und der Auftrag in den nächsten Wochen erteilt wird. Bis zum 11.11.2023 wird die aufwendige Platzgestaltung nicht fertig sein.

    Roter Platz
    Ein Gemeinderat fragt, wann es beim Roten Platz weitergeht. Bürgermeister Mors antwortet, dass die Verwaltung mit den Fachfirmen in Kontakt steht. Die Arbeiten sollen schnellstmöglich beginnen. Mit dem Abschluss wird jedoch erst im Frühjahr 2024 zu rechnen sein.

    Fertigstellung Container-Anlage für Geflüchtete
    Ein Gemeinderat möchte sich über den aktuellen Stand zur Erstellung der Wohncontaineranlage für Flüchtlinge informieren. Bürgermeister Mors antwortet, dass diese zum „Tag der offenen Türe“ am Samstag, 21.10.2023 fertiggestellt wird. Aktuell werden die Zimmer möbliert. Die ersten Flüchtlinge werden wenige Tage danach bereits einziehen.

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