18.01.2024

Landesfamilienpass / Gutscheine 2024

Die neuen Gutscheine 2024 für den Landesfamilienpass sind eingetroffen. Die Gutscheinhefte können beim Bürgerservice, gegen Vorlage des Landesfamilienpasses abgeholt werden.

Kinder und deren Bezugspersonen erhalten damit vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen im Land Baden-Württemberg.

Familien, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können diesen beantragen.

 

Wer kann den Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass erhalten Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern - auch Pflege- oder Adoptivkindern - in einem Haushalt leben. Familien mit einer Sozialkomponente bekommen den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind.

Der Familienpass ist längst den gewandelten Familienformen angepasst. Neben einer oder einem Erwachsenen, die beziehungsweise der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden, zu denen die Kinder einen Bezug haben.

Auch Familien, die mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, die Kinderzuschlag, Bürgergeld-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, bekommen den Landesfamilienpass.

Soweit Familien aus der Ukraine einen Anspruch auf Bürgergeld haben, können sie - bei entsprechendem Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - ebenfalls den Landesfamilienpass erhalten.

Weitere Auskünfte – etwa zu kommunalen Familienpässen und Ermäßigungen – erhalten Interessierte beim Bürgerservice im Rathaus.