Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Montag, 10. Juli 2023, 19:00 Uhr
Sitzungssaal des Rathauses

Einladung zu einer Sitzung des Gemeinderates am 10.07.2023

Tagesordnung:
Einwohner*innenfragestunde / Jugendfragestunde

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.06.2023
2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
3. Ehrung von Blutspendern
4. Vergabe zur Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges Typ HLF 10
5. Bericht über die aktuelle Finanzsituation - vorläufiges Jahresergebnis 2022 - aktuelle Prognose Haushaltsjahr 2023
6. Platzgestaltung des Storchenbrunnens
7. Beschlussfassung über die Zuständigkeit bei der Abfallbeseitigung
8. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
9. Baugesuche - Bauvoranfragen
10. Bekanntgaben
11. Anträge

Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen.

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 10.07.2023

  • Vergabe zur Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges Typ HLF 10

In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates vom 21.02.2022 wurde im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplans beschlossen, als Ersatzmaßnahme für das 1992 angeschaffte Löschfahrzeug der Marke Iveco Magirus (LF 16/12) ein neues Feuerwehrlöschfahrzeug vom Typ HLF10 anzuschaffen. Ein Förderantrag beim Landratsamt Konstanz wurde gestellt und mit 96.000 € beschieden.

Hauptamtsleiter Schmeh stellt das komplexe Vergabeverfahren mit europaweiter Ausschreibung, der Submission mit rechnerischer Prüfung der Lose und die Entscheidung in der Bewertungskommission im Detail vor. Hierbei wurde die Verwaltung durch die erfahrene Agentur Wieseke aus Lahr unterstützt. Bürgermeister Mors ergänzt, dass das Submissionsergebnis auch mit der Wertung der Bewertungskommission einhergeht. Insgesamt wurden die Ergebnisse zu 60 % nach dem rechnerisch geprüften Angebotspreis und 40 % entsprechend der Qualität der Angebote gewertet.

Feuerwehrkommandant Andreas Maier zeigt sich zufrieden mit dem professionell durchgeführten Ausschreibungsverfahren und dem Gesamtergebnis. Das zu ersetzende Feuerwehrlöschfahrzeug wird noch rund zwei Jahre im Einsatz sein, bis das neue Fahrzeug geliefert wird. So ein Fahrzeug ist sicherlich recht teuer, so der Kommandant, aber auch dieses wird wieder mindestens 30 Jahre im Einsatz sein und gute Dienste leisten. Schließlich steht die Freiwillige Feuerwehr Steißlingen Tag und Nacht für den Schutz der Bürger mit vielen ehrenamtlich abgeleisteten Arbeitsstunden zur Verfügung und für diese braucht es gute und zuverlässige Einsatzfahrzeuge.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erklärt die Verwaltung, dass die angebotenen Preise fix sind und keine Preisgleitklauseln enthalten.

Zum Schluss der Debatte bedankt sich Bürgermeister Mors bei allen Beteiligten des bisherigen Ausschreibungsverfahrens sowie bei den Feuerwehrleuten, die am vergangenen Wochenende das Leistungsabzeichen erfolgreich erworben haben.

Beschluss:

  1. Für die Ersatzbeschaffung eines Feuerlöschfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Steißlingen wird das Los 1 „Fahrgestell“ auf Grundlage des geprüften Angebots vom 02.06.2023 zum Gesamtangebotspreis von 144.957,47 € inkl. MwSt. an die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH aus Kirchentellinsfurt vergeben.
  2. Das Los 2 „Aufbau“ wird auf Grundlage des geprüften Angebots vom 02.06.2023 zum Gesamtangebotspreis von 317.013,62 € inkl. MwSt. an die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH aus Luckenwalde vergeben.
  3. Das Los 3 „Beladung“ wird auf Grundlage des geprüften Angebots vom 02.06.2023 zum Gesamtangebotspreis von 86.969,69 € inkl. MwSt. an die Firma Albert Ziegler GmbH aus Giengen vergeben.
  4. Alle Angebotspreise (Los 1 bis 3) verstehen sich inkl. Nachlass und Bedarfspositionen. Die o. g. Bedarfspositionen werden genehmigt.
    5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabeverträge mit den berücksichtigten Bieter abzuschließen und die unterlegenen Bieter zeitnah zu benachrichtigen.
  • Bericht über die aktuelle Finanzsituation

Vorläufiges Jahresergebnis 2022
Kämmerin Nadja Scheffel stellt das vorläufige Ergebnis vor. Im Haushaltsjahr 2022 wurde mit einem Gewerbesteueraufkommen von 3,5 Mio. € geplant. Das tatsächliche Gewerbesteueraufkommen für das Jahr 2022 beläuft sich auf 7,8 Mio. €. Insgesamt ist bei Steuern und ähnlichen Abgaben mit einem verbesserten Ergebnis von 4,5 Mio. € zu rechnen. Der Anteil der Einkommenssteuer liegt für das Jahr 2022 mit 3,6 Mio. € ebenfalls 200.000 € über dem Ansatz.
Desgleichen fielen die Zuweisungen und Zuwendungen knapp 700.000 € besser aus als prognostiziert. Bei den Entgelten für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen kam es zu Mindererträgen in Höhe von knapp 200.000 €. In Summe kommt es zu Mehrerträgen von rd. 4,3 Mio. Euro.

Die größten Abweichungen auf der Aufwendungsseite resultieren aus den Unterhaltungen von baulichen Anlagen und der Bewirtschaftung von Gebäuden und Grundstücken. Eine weitere Abweichung stellen die Aufwendungen für die EDV inkl. des Rechenzentrums dar. Durch weitere Minderaufwendungen summiert sich die Aufwandseite auf knapp 15 Mio. € und liegt somit ca. 40.000 € über dem Haushaltsplanansatz.

Der Ergebnishaushalt wird auf Grund der Mehrerträge auf der Ertragsseite voraussichtlich mit einem ordentlichen Ergebnis von 5,8 Mio. abschließen.

Aktuelle Prognose Haushaltsjahr 2023
Insgesamt stellt sich die Ertragskraft im Ergebnisaushalt der Gemeinde Steißlingen besser dar, als zunächst geplant. Im Haushaltsplan 2023 ist ein Gewerbesteueraufkommen von 5,4 Mio. € veranschlagt. Zum aktuellen Stand hat sich das Aufkommen um 1,8 Mio. € verbessert. Es weist derzeit ein Ergebnis von 7,2 Mio. € auf. Aufgrund dieses erhöhten Gewerbesteueraufkommens steigt die Gewerbesteuerumlage auf 740.000 € an, so dass die sonstigen Finanzausgaben um ca. 200.000 € vom Planansatz abweichen.

Das prognostizierte ordentliche Gesamtergebnis beläuft sich nach derzeitigem Stand auf 1,3 Mio. €, ursprünglich geplant wurde im Haushaltsjahr mit einem negativen Ergebnis von – 715.806 €.

Im Finanzhaushalt wurde mit einem Finanzierungsmittelbedarf von 1,2 Mio. € geplant, zum jetzigen Stand hat die Gemeinde Steißlingen zum Jahresende 2023 einen Finanzierungsmittelüberschuss von ca. 700.000 €. Die liquiden Mittel würden sich somit zum 31.12.2023 auf ca. 16,5 Mio. € belaufen.

Bürgermeister Mors dankt der Kämmerin für die gute Arbeit und spricht von sehr ordentlichen Ergebnissen, die sie präsentieren konnte. Dennoch möchte er den negativen Anzeichen in der Wirtschaft und der nachlassenden Finanzkraft von Bund und Land besondere Beachtung schenken. Auch prognostiziert er, dass die Kreisumlage, welche den Haushalt der Gemeinde sehr stark belastet, auch in Zukunft jedes Jahr steigen wird.

Ein Gemeinderat meldet sich zu Wort und spricht zunächst von tollen Zahlen. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass gerade die einträglichen Gewerbesteuereinnahmen wohl nur auf einigen wenigen Schultern beruhen und sich das Blatt schnell wenden könne. Die Gewerbesteuer lässt sich eben nicht über einen verlässlichen Zeitraum vernünftig planen, so der Gemeinderat. Mit dem vielen Geld auf dem Konto soll nun zeitnah in für die Bürger sichtbare und sinnvolle Projekte investiert werden, wie z. B. in anstehenden Straßensanierungen. Auch gilt es, in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten, die Wirtschaft mit Aufträgen zu unterstützen. Dies hat zugleich den Vorteil, dass man in solchen Zeiten von günstigeren Preisen profitieren kann. Bürgermeister Mors stimmt zu, dass die letzten Jahre in der Tat geprägt waren von Großprojekten wie dem Breitbandausbau und der Stromnetzverstärkung, also nicht sichtbaren Projekten, ohne die unsere Gemeinde in der Zukunft aber nicht gut aufgestellt gewesen wäre.

Ein weiteres Mitglied hält es für notwendig, zur Sicherung der Finanzen weiterhin Gewerbeflächen für Neuansiedlungen zur Verfügung zu stellen. Als weiteres Projekt hält er für sinnvoll, künftig feste Unterkünfte für Flüchtlinge bauen zu lassen.

Ein Gemeinderat wünscht sich zur besseren Übersicht eine Liste der „TopTen an Gewerbesteuerzahlern“ in Steißlingen. Er gibt zu bedenken, dass eine gute Infrastruktur hauptsächlich unter der Erde zu finden ist. Hier möchte er eine Bestandsaufnahme seitens der Verwaltung anregen, insbesondere in Bezug auf die Wasserversorgung. Für die anstehende Wärmeplanung, welche die Kommune anhand des anvisierten Heizungsgesetzes durchzuführen hat, bittet er die Verwaltung, sich rechtzeitig gut aufzustellen und sich dem Thema zeitnah zu widmen. Auch bittet er die Verwaltung, Ideen in Bezug auf die Sozialbereiche des Betreuten Wohnens und der Tagespflege zu entwickeln. Entsprechend der Zahlen des Kindergartenbedarfsplans hält er zudem die Erweiterung der Kindertagesstätten in Steißlingen für notwendig. Bei der Pflege des Waldes mahnt er verstärkten Pflegeaufwand zum Erhalt des Waldes an.

Der Bürgermeister stimmt den Wortbeiträgen zu und unterstreicht die Wichtigkeit der aufgezählten Aufgaben und Projekte. Dabei ist jedoch der Gemeinderat gefordert, eine Priorisierung der aufgezählten und wünschenswerten Projekte vorzunehmen. Die Verwaltung möchte gerne solche Projekte umsetze. Er verweist jedoch darauf, dass die Verwaltung seit längerem immer mehr Pflichtaufgaben durch Bund und Land zugewiesen bekommen, unter deren Last andere Projekte gelitten und zukünftig wohl noch mehr zu leiden haben. Auch die Vergabe an unterstützende Planungsbüros, die selbst am Fachkräftemangel und am Auftragsstau leiden, stellt keine Lösung dar.

Zum Thema Kommunale Wärmeplanung kritisiert der Bürgermeister die inhaltliche Forderung nach einem Nahwärmenetzausbau durch die Kommunen, da dieser sich vor Ort oft nicht realisieren lässt. Gerade in Baden-Württemberg ist die Nahwärmeversorgung ein Nischenprodukt, zu dem es sehr wenige Planungsbüros gibt. Ein Nahwärmenetz lässt sich zudem nicht in allen Bereichen einer Kommune sinnvoll einrichten und betreiben. Nach Meinung des Vorsitzenden wird hier der Schwarze Peter zum großen Teil an die Kommunen geschoben, die letztendlich dann dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die Wende hin zu einem klimafreundlicheren Heizen nicht gelingt. Die aufwendige Wärmeplanung, welche die Kommunen nun in einem engen Zeitrahmen durchzuführen haben, ist wiederum ein Paradebeispiel dafür, dass andere wünschenswerte Projekte auf die lange Bank geschoben werden müssen. Dies führt zum Verdruss in der Bevölkerung, aber auch in der Verwaltung.

Kämmerin Scheffel berichtet zum Schluss der Debatte noch über den aktuellen Stand zur Umsetzung der Grundsteuerreform. Sie bedauert, dass die Finanzverwaltung keine seriösen Aussagen zu einer sachgerechten Senkung der Hebesätze bei den Kommunen macht, zumal die Reform lt. der Landesregierung „aufkommensneutral“ für die Kommune erfolgen soll. Sie spricht deshalb von einem Schwebezustand, die alle betroffenen Bürger sowie die Kommunen im Unklaren lässt. Eine einheitliche Absenkung der Hebesätze ist nicht ohne weiteres möglich, da die Hebesätze mit in die Berechnung der steuerkraftabhängigen Finanzzuweisungen und Umlagen herangezogen werden und somit zum Finanzausgleich beitragen. Bürgermeister Mors ergänzt, dass es auch Einzelfälle gibt, die gegen die festgestellte Bewertung ihres Grundstücks durch den Gutachterausschuss vorgehen. Was daraus wird, bleibt ebenfalls abzuwarten.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

  • Platzgestaltung des Storchenbrunnens

Nach dem Beschluss über den Standort des Storchenbrunnens an der Schule bzw. gegenüber dem Rathaus wurde von der beauftragten Firma Planstatt Senner ein Entwurf erarbeitet.

Bauamtsleiter Christian Weber stellt den Mitgliedern des Gemeinderates die Entwurfsplanung vor. Ein Schwerpunkt der Planung stellt der Erhalt der bestehenden Bäume sowie die vorgelagerte Lage des Storchenbrunnens dar. Dieser wird umrahmt mit zahlreichen Sitzgelegenheiten, einem Holzpodest sowie einem Rasenbereich zum Verweilen. Die Figuren des Storchenbrunnens erhalten wieder ein noch näher zu definierendes Wasserspiel. Der vordere zu überplanende Bereich soll barrierefrei erreichbar sein. Ein weiteres Ziel der Planung ist, dass kein kostbares Trinkwasser für den Brunnenbetrieb verwendet wird. Planerisch berücksichtigt wurde die Installation eines Trinkwasserspenders, der gleichzeitig als Maßnahme im Rahmen des Hitzeschutzes zweckdienlich ist.

Das Büro Planstatt Senner erstellt aktuell eine Ausschreibung. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 55.000 €.

Ein Gemeinderat begrüßt die Auswahl dieses Platzes zur Installation des Storchenbrunnens und der damit verbundenen Aufwertung und Belebung in diesem Bereich. Auf Nachfrage erklärt die Bauverwaltung, dass der Pflasterbereich vor dem neuen Brunnen entlang der Schulstraße in einem größeren Bereich mit ausgetauscht wird. Ein anderes Mitglied möchte wissen, wie viele Sitzgelegenheiten es derzeit gibt und nach der Umgestaltung der Fläche entstehen. Er bemängelt, dass die Rasenfläche aufgrund des Schattenwurfs der umliegenden Gebäude nicht gedeihen werde. Die bereits bestehende Hortensienhecke soll erhalten bleiben. Der geplante Trinkwasserspender soll auch für Kinder gut erreichbar sein. Bürgermeister Mors wendet ein, dass heute keine Details geplant werden, sondern nur über den vorgestellten Entwurfsplan zu beschließen sei. Er stellt die Fragen und Anregungen deshalb zurück.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die vorgestellte Entwurfsplanung.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der notwendigen Aufträge.

 

  • Beschlussfassung über die Zuständigkeit bei der Abfallbeseitigung

Der Landkreis Konstanz hat die Verwaltung über die Neufassung des Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz informiert. Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen die kreiseigenen Gemeinden entscheiden, ob sie die übertragenen Aufgaben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger wie bisher wahrnehmen möchten..

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass es den Gemeinden weiterhin ermöglicht wird, dass sie Aufgaben in der Abfallbeseitigung selbst wahrnehmen. Kritisiert werden kann jedoch, dass es nach Inkrafttreten des Gesetzes neue formelle Aufgaben zu erledigen gilt, z.B. hat jede Kommune ein eigenes Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Steißlingen die ihr übertragenen Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorger weiterhin wahrnehmen möchte und beauftragt die Verwaltung, dies gegenüber dem Landkreis zu erklären.

 

  • Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Das Landratsamt Konstanz hat zum April dieses Jahres neue Fördersätze für die Erstattung von Benutzungsgebühren von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften bekanntgegeben.

Hauptamtsleiter Schmeh stellt die Kalkulation, welche durch Mithilfe von Kämmerin Scheffel aufgestellt wurde, im Detail vor. Der Entwurf der Änderungssatzung wird ebenfalls im Gremium zur Entscheidung vorgestellt.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Benutzungsgebühren für die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen aufgrund der durchgeführten Neukalkulationen für die gemeindeeigenen Unterkünfte und die Pauschale für Betriebskosten pro untergebrachte Person wie vorgeschlagen zu erhöhen.
  2. Der vorgelegten Kalkulation und dem vorliegenden Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungssatzung öffentlich bekanntzumachen und der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

 

  • Baugesuche / Bauvoranfragen

Errichtung eines Carports/ Schuppens im vereinfachten Verfahren
Das Bauvorhaben befindet sich im Grenzbereich des nicht überplanten Innenbereichs zum Außenbereich hin, liegt jedoch vollständig im Außenbereich. Der in der vorherigen Sitzung beantragte Standort am äußersten Rand des Grundstücks zur freien Landschaft hin wurde als wenig genehmigungsfähig eingestuft, eine nun geänderte Standortalternative befindet sich wesentlich näher am Hauptgebäude, weswegen eine Befreiung aus Sicht der Gemeinde nun vertretbarer ist.
Das Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

Errichtung eines landwirtschaftlichen Geräteunterstands im vereinfachten Verfahren
Das Bauvorhaben befindet sich im Grenzbereich des nicht überplanten Innenbereichs zum Außenbereich hin. Für den zusätzlich im Nachgang der Bauvoranfrage beantragten Unterstand gab es verschiedene Standortideen. Beim nun eingereichten Antrag handelt es sich nach Einstufung der Gemeinde um einen nicht genehmigungsfähigen Standort, welcher sich auch mit den beim Wohngebäude herangezogenen Kriterien widerspricht. Nach Ansicht der Verwaltung kann ein so großer Schuppen im Grenzbereich zum Außenbereich hin nicht genehmigt werden. Zudem fallen mehrere Streuobstbäume dem Bauvorhaben zum Opfer.
Das Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt.

Anbau eines Wintergartens an bestehendem Einfamilienwohnhaus im vereinfachten Verfahren
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Baugrenze.
Das Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

 

  • Bekanntgaben

Zuwendungsbescheid
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der neuerlich gestellte Antrag zur Förderung des Baus der Wohncontaineranlage zwischenzeitlich durch das Regierungspräsidium Freiburg positiv beschieden wurde. Die Fördersumme beläuft sich auf 680.000 € bei geschätzten Gesamtkosten von rund 1,5 Mio. €.

Haushaltssatzung genehmigt
Des Weiteren gibt der Bürgermeister bekannt, dass die Haushaltssatzung 2023 durch die Kommunalaufsicht zwischenzeitlich genehmigt wurde. Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke muss redaktionell noch leicht abgeändert werden, um die Genehmigung zu erhalten. Die Mängel beruhen ausschließlich auf formellen Gründen.

 

  • Anträge

Spielplatz für Flüchtlingsunterkunft
Ein Gemeinderat regt an, im Außenbereich der geplanten Wohncontaineranlage zur Unterbringung von Flüchtlingen auch einen Spielplatz für die Flüchtlingskinder einzurichten. Bauamtsleiter Weber berichtet, dass neben einem überdachten Fahrradabstellplatz und einigen PKW-Parkplätzen auch ein Aufenthaltsbereich für die Flüchtlinge geplant ist, der bei Bedarf um einige Spielgeräte ergänzt werden kann.

Sonnensegel an die Einsegnungshalle
Ein weiteres Mitglied regt an, für Beerdigungen mit einer größeren Besucheranzahl ein Sonnensegel am Eingangsbereich der Einsegnungshalle anbringen zu lassen, welches auch Regen abhalten kann. Gerade für ältere Leute stellt die Hitze ein großes Problem dar.

Flüchtlingssituation
Auf Nachfrage aus dem Gremium berichtet Bürgermeister Mors, dass der Landkreis Konstanz derzeit nur sehr wenige Flüchtlinge zugewiesen bekommt. Grund dafür ist die übermäßige Erfüllung der Aufnahmequote, so dass derzeit andere Landkreise mehr Personen zugewiesen bekommen. Flüchtlinge, die aus der Ukraine stammen, werden in einem Direktaufnahmeverfahren nun sehr zügig an die Landkreise weiterverteilt. Die Personenanzahl aus der Ukraine hat jedoch stark abgenommen. Der Zustrom aus anderen Ländern hingegen verstärkt sich zunehmend. Aktuell liegen der Gemeinde keine genauen Zahlen vor.