Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Montag, 22. Januar 2024, 19:00 Uhr
Sitzungssaal des Rathauses

Einladung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22.01.2024

Tagesordnung:

Einwohner*innenfragestunde / Jugendfragestunde

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.12.2023
2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
3. Sanierung von Ortsstraßen 2024, Festlegung Sanierungsbereich
4. Rückbau des Kreisverkehrs vor dem Gesundheitshaus
5. Flächennutzungspläne
6. Baugesuche - Bauvoranfragen
7. Bekanntgaben
8. Anträge

Bericht aus dem Gemeinderat vom 22.01.2024

Sanierung von Ortsstraßen 2024, Festlegung Sanierungsbereich

In den Haushaltsberatungen sowie in der Klausurtagung wurde durch den Gemeinderat festgelegt, dass ab dem Jahr 2024 wieder regelmäßig Straßensanierungen durchgeführt werden sollen. Im Haushalt 2024 sind dafür 800.000 Euro eingeplant. Entsprechende Vorprüfungen und Zustandsbewertungen wurden im Herbst 2023 durchgeführt. Hier sind die Straßenzustände im Fahrbahnbereich aber auch die Infrastruktur und der Zustand der Kanäle sowie der Wasserleitungen und Stromleitungen mit abzuprüfen. Auch wurden weitere Randbedingungen wie zukünftige Entwicklungen usw. mit einbezogen. So ist es möglich eine langfristig sinnvolle Sanierungsmaßnahme zu planen.

Aus diesen Faktoren wurde eine Prioritätenliste entwickelt aus dieser nun eine Maßnahme favorisiert, die final geplant und dann umgesetzt werden soll.
Außerdem werden die Gehwege eines weiteren Teilbereichs der Schulstraße (Bereich Gartenstraße bis Kirchstraße) erneuert. Die Verwaltung schlägt vor, die Silcherstraße inkl. Beethovenstraße zu sanieren. Mehrere Mitglieder des Gremiums sprechen sich für den Vorschlag aus.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob für alle vorgeschlagenen Maßnahmen die geplanten 800.000 Euro ausreichen werden. Herr Weber antwortet, dass das ungefähr hinkommen müsste. Um es genau zu wissen, müsste man jedoch die Detailplanung abwarten. Teilweise könnte es auch mehr sein. Ein weiteres Mitglied des Gremiums fragt, ob es einen Grund dafür gibt, dass auf dem Plan das Industriegebiet und der Ortsteil Wiechs fehlen. Herr Weber antwortet, dass auch diese Straßen geprüft wurden. Deren Zustand war jedoch besser und sie sind nicht so hoch frequentiert wie beispielweise die Silcherstraße, auf der auch die Buslinie verkehrt.

Beschluss:
Der Gemeinderat Steißlingen legt die Straßensanierung 2024 auf den Bereich der Silcherstraße inkl. Beethovenstraße fest.

Rückbau des Kreisverkehrs vor dem Gesundheitshaus

Schon seit Endphase der Fertigstellung des Gesundheitshauses im Sommer 2021 wurden mit der Verkehrsbehörde Gespräche über die Beibehaltung des Kreisverkehrs Radolfzeller Straße – Lange Straße geführt. Eine detaillierte Betrachtung und auch der inzwischen schon seit Eröffnung des Gesundheitshauses länger in der Praxis funktionierende Verkehrsfluss, haben Anlass gegeben, die Notwendigkeit des Rückbaus zu hinterfragen, weswegen die Gemeinde eine gutachterliche Betrachtung beauftragt und der Verkehrsbehörde vorgelegt hatte.

Die beiden Gutachter haben unabhängig voneinander beide Verkehrssituationen (Tiefgaragenzufahrt in unmittelbarer Nähe zu einem Kreisverkehr und Tiefgaragenzufahrt in unmittelbarer Nähe zu einer abknickenden Vorfahrtsstraße) als verkehrstechnisch und verkehrsrechtlich den Verkehr insgesamt beeinträchtigend eingestuft. Sie haben jedoch beide dem Kreisverkehr auch keinen schlechteren Sicherheitsfaktor zugesprochen und den Kreisverkehr daher insgesamt als die bessere Variante eingeordnet. Mit der nun erneuten Ablehnung des Landratsamts vom 02.01.2024 ist der Versuch, die Verkehrsbehörde des Landkreises Konstanz auf Grundlage fachlicher Begutachtungen zu überzeugen, die Entscheidung abzuwägen und zu überdenken, erneut gescheitert. Die Verwaltung hat deutlich ihr Unverständnis sowie ihren Unmut zu dieser Entscheidung vorgebracht. Leider lässt sich keine rechtliche und erfolgsversprechende Vorgehensweise gegen diese Entscheidung erkennen.

Die Verwaltung hat auf Grundlage des Angebots vom 16.03.2022 und der Beauftragung vom 29.03.2022 beim örtlichen Tiefbauunternehmen Schleith einen Zeit-Slot reserviert, (je nach Wetterlage ab Mitte/Ende Februar) der zur Umsetzung der Maßnahme dienen soll. Neben der Straßenbaumaßnahme sind auch Arbeiten an der Wasser-/Abwasserinfrastruktur sowie der Lückenschluss des Breitbandnetzes zu realisieren. Die Maßnahme wird unter Vollsperrung des Kreuzungsbereichs etwa 8-10 Wochen dauern. Sobald möglich wird in Teilen die Lange Straße für den Verkehr wieder frei gegeben. Die Durchfahrt aus der Radolfzeller Straße wird komplett gesperrt bleiben müssen. Hier ist als abschließende Maßnahme der Bau des Parkplatzes notwendig. Während der Hauptarbeiten dient dieser als Baustelleneinrichtung und Materiallager. Aus Sicht der Gemeinde ist es nun entscheidend, eine finale Lösung umzusetzen, um die Sanierung in der Dorfmitte technisch fertig stellen zu können. Auch wenn das Verhalten der Straßenverkehrsbehörde weder angemessen noch nachvollziehbar erscheint, sollte der Auftrag zum Bau einer abknickenden Vorfahrtsstraße nun erteilt werden. Der Gemeinderat hat mit der o.g. Beschlussfassung im Jahr 2020 hierzu Bereitschaft signalisiert. Diese sollte nun eingehalten werden.

Die Mitglieder des Gremiums zeigen sich empört über die erneute Ablehnung der Straßenverkehrsbehörde. Seit dem Bau des Gesundheitshauses hat es keinen Unfall im Zusammenhang mit dem Kreisverkehr und der Ausfahrt aus der Tiefgarage gegeben. Die Entscheidung ist für die Räte nicht nachvollziehbar.

Bürgermeister Mors erklärt, dass es rechtlich leider aussichtslos ist, gegen diesen Beschluss vorzugehen. Daher empfiehlt er, den Umbau zu einer abknickenden Vorfahrtsstraße zu beschließen. Er schließt sich aber gleichzeitig der Meinung des Gemeinderats an und kritisiert die Entscheidung des Landratsamts deutlich.

Die Mehrheit der Mitglieder fordert zu überdenken, ob das Landratsamt Konstanz weiterhin die zuständige Straßenverkehrs- und Baurechtsbehörde für Steißlingen bleiben sollte. Bürgermeister Mors ergänzt dazu, dass man als Gemeinde mit über 5.000 Einwohner selbst eine Straßenverkehrsbehörde sein kann. Eine eigene Baurechtsbehörde ist dagegen nicht möglich; hier müsste man eine andere Baurechtsbehörde finden, die diese Aufgabe mit übernimmt. Ein Mitglied des Gremiums bittet um getrennte Abstimmung zum Bau der Infrastruktur, des Kreisverkehrs und der Zuständigkeit der Straßenverkehrs- und Baurechtsbehörde.

Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Arbeiten zur Sanierung der Infrastruktur in Auftrag zu geben.
2. Der Gemeinderat beschließt den Umbau des Minikreisels in der Radolfzeller Straße zu einer abknickenden Vorfahrtsstraße.
3. Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde zukünftig selbst zu übernehmen. Außerdem soll nach einer Kooperation mit einer alternativen Baurechtsbehörde gesucht werden.

Flächennutzungsplan

• Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss 23. Änderung (Gewerbliche Baufläche/Gemischte Baufläche/Grünfläche/Flächen für Wald Tiefenreute, Singen)

Am 20.02.2024 findet die nächste Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG statt. Dabei werden aktuelle Verfahren der gemeinsamen Flächennutzungsplanung behandelt und beschlossen. Vorab sind die Beschlüsse in den beteiligten Gemeinden zu fassen. Die Stadt Singen möchte kombinierte Flächen für Wohnen und Gewerbe entwickeln auf Grundlage eines Gewerbeflächenentwicklungskonzepts und einer Wohnungsbedarfsanalyse. Es handelt sich bei der insgesamt 31,3 ha großen Fläche um eine größere Entwicklungsfläche der nächsten Jahre. Bei den Gewerbeflächen entsteht auf der Gemarkung Singen ein Flächenzugang von 14,8 ha im FNP, bei den Wohnflächen kann auf einen bestehenden Überschuss zurückgegriffen werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist notwendig und liegt vor.

Beschluss:
1. Die Aufstellung der 23. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen wird beschlossen.
2. Dem Entwurf der 23. Änderung Flächennutzungsplan 2020 in der Fassung vom 03.01.2024 wird zugestimmt.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.
4. Ergibt sich aus den vorhergehenden Verfahrensschritten keine Änderung des Planungsentwurfs, so ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 (2) BauGB durchzuführen

• Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss 24. Änderung (Wohnbaufläche/Grünfläche Bettenäcker, Singen-Schlatt)

Im Teilort Schlatt der Stadt Singen sollen durch eine Abrundung des nördlichen Siedlungsrands 2 ha neue Wohnbauflächen entwickelt werden. Ein Bebauungsplan „Bettenäcker“ wird im Parallelverfahren erstellt. Durch Flächentausch von bereits ausgewiesenen Wohnbauflächen innerhalb Singens und seiner Teilorte wird keine weitere Wohnbaufläche ausgewiesen. Vom Geltungsbereich der Wohnflächen ausgenommen sind Überschwemmungsflächen sowie Flächen, die sich aufgrund ihrer schwierigen Bodenverhältnisse nicht für eine Überbauung eignen.

Beschluss:
1. Die Aufstellung der 24. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen wird beschlossen.
2. Dem Entwurf der 24. Änderung Flächennutzungsplan 2020 in der Fassung vom 07.12.2023 wird zugestimmt.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.
4. Ergibt sich aus den vorhergehenden Verfahrensschritten keine Änderung des Planungsentwurfs, so ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 (2) BauGB durchzuführen.

• Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss 26. Änderung
(Fläche für Gemeinbedarf – Neue Mitte Friedingen, Singen-Friedingen)

Im Ortsteil Friedingen der Stadt Singen sollen Gemeinbedarfsflächen mit 1,25 ha u.a. für ein Feuerwehrgerätehaus sowie für eine Kindertagespflege entwickelt werden. Im Parallelverfahren wird zudem ein Bebauungsplan „Neue Mitte Friedingen“ erarbeitet. Die bestehenden öffentlichen Einrichtungen und Infrastruktur an diesem Platz sollen durch die Änderung des FNPs ebenfalls neu sortiert und gestärkt, ein Dorfplatz im Bereich der Schloßberghalle erstellt werden. Teilweise werden bestehenden Gemeinbedarfsflächen überplant, teilweise erfolgt eine Neuinanspruchnahme von Außenbereichsflächen.

Beschluss:
1. Die Aufstellung der 26. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen wird beschlossen.
2. Dem Entwurf der 26. Änderung Flächennutzungsplan 2020 in der Fassung vom 07.12.2023 wird zugestimmt.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.
4. Ergibt sich aus den vorhergehenden Verfahrensschritten keine Änderung des Planungsentwurfs, so ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 (2) BauGB durchzuführen.

• Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss 27. Änderung
(Wohnbaufläche Steißlingen)

Für das neue Wohnbaugebiet „Seebühl II“ mit ca. 1,8 ha Fläche ist bereits der Aufstellungsbeschluss und eine erste Offenlage des Bebauungsplanentwurfs erfolgt. Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 wurde die Anwendbarkeit der bisher gewählten Rechtsgrundlage nach § 13 b BauGB ohne Übergangsfristen für unwirksam erklärt. Eine noch zuvor nicht notwendige Anpassung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Seebühl II“, ist nun nachzuholen. Für den vereinfachten Übergang bereits begonnener Verfahren besteht zwar die Möglichkeit eines Verfahrenswechsels nach § 13 a BauGB, jedoch birgt auch dieses ein Anwendungs- und Anfechtungsrisiko der so beschlossenen Bebauungspläne, weswegen nun ins Regelverfahren gewechselt wird.

Auf Basis des bestehenden Flächennutzungsplans stehen derzeit nur noch etwa 1 ha neu auszuweisende Wohnfläche im Außenbereich zur Verfügung, welches sich im Bereich Tal befindet und für eine eigenständige Neuplanung zu kleinflächig ist. Für das neue Baugebiet Seebühl ist somit der weitere Wohnflächenbedarf zu begründen auf Grundlage der Bevölkerungsentwicklungen. Abzüglich der durchschnittlichen jährlichen Mobilisierung von Innenentwicklungsflächen wird für die nächsten 5 Jahre eine zusätzliche Wohnflächenneuausweisung von knapp 2 ha notwendig.

Der Bebauungsplan „Seebühl II“ wird im Parallelverfahren durchgeführt.
Der Entwurf enthält neue Wohnflächen von ca. 1,5 ha mit etwa 22 Plätzen für verschiedene Gebäudetypen (Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser, Tinyhaus-Plätze, sowie Mehrfamilienhäuser).

Beschluss:
1. Die Aufstellung der 27. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen wird beschlossen.
2. Dem Entwurf der 27. Änderung Flächennutzungsplan 2020 in der Fassung vom 11.01.2024 wird zugestimmt.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.
4. Ergibt sich aus den vorhergehenden Verfahrensschritten keine Änderung des Planungsentwurfs, so ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 (2) BauGB durchzuführen.

• Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss 27. Änderung
(Solarpark Worblingen, Rielasingen-Worblingen)

Das Plangebiet auf der Gemarkungen Rielasingen-Worblingen für eine neue Freiflächen-Photovoltaikanlage umfasst etwa 6,3 ha, welche sich auf einer vorbelasteten Fläche des Kiesabbaus befindet und derzeit als Ackerfläche genutzt ist. Die Errichtung eines Bebauungsplans im Parallelverfahren ist in Planung.

Beschluss:
1. Die Aufstellung der 28. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen wird beschlossen.
2. Dem Entwurf der 28. Änderung Flächennutzungsplan 2020 in der Fassung vom 06.12.2023 wird zugestimmt.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.
4. Ergibt sich aus den vorhergehenden Verfahrensschritten keine Änderung des Planungsentwurfs, so ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Baugesuche

Das Einvernehmen zu folgendem Baugesuch wurde erteilt:
Nutzungsänderung Lagerung zu Wohnraum

Bekanntgaben

Herr Schmeh gibt bekannt, dass Herr Ralf Sauter ab Februar im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung für das Schlachthaus zuständig sein wird. Hauptberuflich arbeitet er beim Veterinäramt und kennt sich daher bestens mit den Vorgaben aus.

Bürgermeister Mors erklärt, dass das Rathauspersonal am Schmutzigen Donnerstag in diesem Jahr vor dem Rathaus in zwei Ständen bewirten wird, statt wie bisher in der Torkel. Sollte es aufgrund des Wetters nötig sein, wird man jedoch auf die Torkel ausweichen.

Bürgermeister Mors weist außerdem auf eine aktuelle Pressemitteilung des Windparks Verenafohren hin, bei welchem die Gemeindewerke Steißlingen beteiligt sind. Das Jahr 2023 lief sehr positiv und wies eine gute Windhäufigkeit auf.

Anträge

Ein Mitglied des Gemeinderates spricht die schrecklichen Vorkommnisse in Potsdam an, wo sich im November AfD-Politiker, Neonazis und Unternehmer in einem Hotel trafen, um die Vertreibung von Millionen von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland zu planen. Unter den Teilnehmern befanden sich auch zwei CDU-Mitglieder der WerteUnion. Dies wurde kürzlich publiziert. Das Mitglied begrüßt die vielen Proteste, die aktuell stattfinden, um für Demokratie und Menschlichkeit zu demonstrieren. Seiner Meinung nach sollte sich auch der Gemeinderat ganz klar gegen Rechtsextremismus positionieren und an die Bürger appellieren, sich für die Demokratie einzusetzen und stark zu machen. Ein weiteres Ratsmitglied ergänzt, dass man im Amtsblatt und auf Social Media auf kommende Demonstrationen wie die am 24.01.2024 um 18 Uhr in Konstanz oder am 27.01.2024 um 10 Uhr in Singen hinweisen sollte. Bürgermeister Mors erklärt sich bereit, einen Text im Namen des Gemeinderats zu verfassen, den man im nächsten Amtsblatt veröffentlichen wird.