Montag, 29. Juli 2019, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

  • Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzungen

Der Vorsitzende informiert die Öffentlichkeit über eine Personalentscheidung, welche in der letzten nichtöffentlichen Sitzung getroffen wurde.

  • Vergaben

Vergabe des Lieferauftrages für ein Notstromaggregat für das Feuerwehrhaus und den Bauhof
Für die Notstromversorgung des neuen Feuerwehrgerätehauses zur Sicherung als Einsatzleitzentrale für Katastropheneinsätze ist eine Notstromversorgung geplant.

Nach Expertenangaben immer wahrscheinlicher werden Stromausfälle, die mehrere Tage andauern können, also sogenannte „großflächige Blackouts“, auch über Landesgrenzen hinweg. Von solchen, über das vorgelagerte Stromnetz ausgehenden Ausfällen wären auch die Gemeindewerke Steißlingen betroffen. Die bereits in der Gemeinde vorhandenen neueren Stromaggregate sind für eine Notstromversorgung eines Gebäudes bzw. einer Einrichtung zu klein bzw. das alte auf 60 kVA ausgelegte Notstromaggregat ist technisch nicht mehr an Einrichtungen mit empfindlichen Elektronikgeräten einsetzbar. Die in der Feuerwehrfahrzeugen vorhandenen Notstromaggregate werden für Einsätze benötigt und dürfen nicht entfernt werden. In einem Katastrophenfall ist immer davon auszugehen, dass diese Fahrzeuge im Einsatz sind. Das neue Notstromaggregat versorgt die Einsatzleitzentrale im Feuerwehrhaus, die zugleich als Anlaufpunkt für die Bevölkerung zur Streuung von Informationen und für Notfälle dient.

Im Haushaltsplan 2019 wurden für die Beschaffung eines mobilen Notstromaggregates mit Beleuchtungsmast 45.000,00 € eingestellt. Die Gemeindeverwaltung / Gemeindewerke haben in Abstimmung mit dem Bauhof und der Feuerwehr Angebote über ein entsprechendes, auf ein einachsiges Fahrwerk aufgebautes Notstromaggregat mit 60 kVA Leistung eingeholt, das vielseitig einsetzbar ist.

Bauamtsleiter Schönenberger informiert das Gremium auf Nachfrage über die Einsatzmöglichkeit des Notstromaggregats auch durch den Bauhof der Gemeinde. Das alte Aggregat soll beibehalten und für andere Zwecke, wie z. B. für die Notstromversorgung für das Wasserpumpwerk zum Erhalt der Wasserversorgung weiter verwendet werden.

Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach Fördermöglichkeiten für eine derartige Anschaffung und möchte weiterhin wissen, an welche Einspeisevorrichtungen das Notstromaggregat angeschlossen werden kann. Bauamtsleiter Schönenberger erläutert, dass unter anderem sowohl am Tiefbrunnen, der Kläranlage und am Feuerwehrhaus gesonderte Einspeisevorrichtungen vorhanden sind. Bürgermeister Mors ergänzt, dass die Verwaltung die Möglichkeiten der Förderung geprüft hat, es aber derzeit kein entsprechendes Programm gibt.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert Herr Schönenberger, dass bei den aktuell vorliegenden Angeboten keine Wartung mit inbegriffen ist. Dies kann bei Bedarf beim Hersteller noch nachgefragt werden. Andere Firmen aus der Region können die Wartung ebenfalls und oft günstiger anbieten.

Beschluss:
Der Auftrag für das Notstromaggregat Endress ESE 67 PW/IT-TN wird auf Grundlage des Angebotes vom 20.05.2019 zum Angebotspreis von 37.187 € an die Fa. Niklaus Baugeräte GmbH aus Singen vergeben.

Vergabe des Lieferauftrages von RW-Reinigungsschächten für das Baugebiet Tal
Der Tagesordnungspunkt kann nicht entschieden werden, da keine Angebote bei der Verwaltung bisher eingegangen sind. Der Tagesordnungspunkt wird verschoben.

  • Genehmigung von Spenden

Die Baggergesellschaft Immenstadt Meichle & Mohr GmbH & Co. KG Hegau hat der Gemeinde am 12.06.2019 einen Betrag in Höhe von 160,00 EUR, zweckgebunden für die 72 Stunden Aktion gespendet.

Beschluss:
1. Die Annahme der o. g. Spende in Höhe von 160,00 EUR wird genehmigt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht über die Annahme der Spenden der Rechtsaufsichtbehörde zu übersenden.

  • Baugesuche - Bauvoranfragen

1 Bauantrag über den Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses wird das Einvernehmen erteilt.

1 Bauantrag über den Neubau einer Verkaufshalle mit Lagerraum wird das Einvernehmen erteilt.

Der Bauantrag über den Umbau der Gemeinschaftsschule, Gebäude A, für die Brandschutzertüchtigungsmaßnahen mit Anbau einer Außentreppe musste aufgrund von neuen Forderungen bzgl. des Brandschutzzuständigen des Landkreises Konstanz geändert werden. Dadurch hat sich insbesondere die Lage der Fluchttreppe geändert, die nach Vorgaben des Landratsamtes nun an der östlichen Stirnseite des Gebäudes liegen soll. Damit zeigt sich der Gemeinderat nicht einverstanden und möchte weitere Lösungsvarianten geprüft wissen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung weiterer alternativer Lösungsmöglichkeiten für die Außentreppe des Schulgebäudes A und Abstimmung derer mit dem Landratsamt Konstanz.

  • Bekanntgaben

OpenAir Kino am Steißlinger See
Bürgermeister Mors informiert, dass am Mittwoch, 04.09.2019 und Donnerstag, 05.09.2019 auf dem Freibadgelände des Steißlinger See jeweils eine OpenAir-Kino-Veranstaltung stattfinden wird. Im hinteren Bereich des Freibades beim Nichtschwimmerbereich sollen zwei Filme gezeigt werden.

Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich nach einem Sicherheitskonzept. Der Vorsitzende erläutert, dass dieses aktuell von Herrn Seidel von der DLRG erarbeitet wird. Auf Nachfrage aus dem Gremium informiert der Bürgermeister, dass die Anwohner wie auch die Steißlinger Bürger über das Amtsblatt noch über das bevorstehende OpenAir Kino informiert werden.

Zuschussbescheid eingegangen
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Zuwendungsbescheid für die Anschubfinanzierung zur Einrichtung eines Familienzentrums in Steißlingen nun eingegangen ist. Hauptamtsleiter Schmeh ergänzt, dass außerdem eine Familienberaterin mit einem Arbeitsumfang von 30 % ab September dieses Jahres eingestellt wurde.

  • Anträge

Parken im Gewerbegebiet
Ein Mitglied des Gremiums empfindet die aktuelle Parksituation in den Gewerbegebieten der Gemeinde Steißlingen mit LKW-Hängern und Wohnwagen/Wohnmobilen als unbefriedigend und fordert ein Vorgehend seitens der Verwaltung. Dieses Langzeitparken soll in den Augen des Gremiumsmitglieds unbedingt eingedämmt werden. Bürgermeister Mors informiert das Gremium über Maßnahmen, welche die Verwaltung in diesem Bereich bereits unternommen hat. Unter anderem war der Gemeindevollzugsdienst bereits mehrfach vor Ort. Außerdem hat stellv. Bauamtsleiterin Mayer die Parksituation bei einer der vergangenen Verkehrsschauen vorgestellt, um gemeinsam mit dem Landratsamt weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen zu erarbeiten. Auch steht Frau Mayer in intensivem Kontakt mit einzelnen Gewerbetreibenden in dieser Angelegenheit.

Parken am Steißlinger See
Ein Gremiumsmitglied beschwert sich über unzureichende Beschilderung der Parkmöglichkeiten am Steißlinger See. Die Verwaltung berichtet, dass mobile Park- und Hinweisschilder bestellt wurden, welche demnächst angebracht werden.
Ein Mitglied des Gremiums schlägt vor, die alte Scheune auf einem Grundstück der Gemeinde in diesem Gebiet abzureißen und den Platz zum Parken zur Verfügung zu stellen. Bürgermeister Mors erläutert, dass auf diesem Grundstück längerfristige Planungen angedacht seien und dabei der Bestandschutz der Scheune zur weiteren Bebaubarkeit des Grundstücks eine erhebliche Rolle spielen kann. Bei Abriss der Scheune stellt das Grundstück Außenbereich dar. Eine Bebauung kann dann selbst für eine Gemeinde sehr schwierig werden.

Besucher am Steißlinger See
Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich nach einer Obergrenze an Besucherzahlen am Steißlinger See und nach der Gewährleistung der Sicherheit für die Besucher. Bürgermeister Mors informiert, dass es zwischen der Gemeinde und dem Pächter des Freibads vertraglich geregelt ist, dass der Pächter auch für die Sicherheit des Badebetriebs am Steißlinger See verantwortlich ist. Die Entscheidung eines Einlassstopps liegt daher in der Verantwortung des Pächters.
Der Vorschlag eines Gremiumsmitglieds, ein elektronisches System für den Ein- und Auslass zu installieren, um stets über die aktuelle Anzahl der Badegäste informiert zu sein, wird von der Verwaltung negativ gesehen. Diese Möglichkeit zur Eintrittskontrolle ist von der Verwaltung bereits geprüft worden. Die umliegenden Freibäder haben alle bestätigt, dass derartiger Systeme äußerst unzuverlässig und störanfällig arbeiten und es dort zu hohen Kosten gekommen ist. Aufgrund der negativen Kosten-/Nutzen-Bilanz wurde der Verwaltung davon abgeraten, ein solches Eintrittskontrollsystem anzuschaffen.