Gemeinderatssitzung
Bei der Einwohnerfragestunde erkundigt sich ein Bürger nach der Fertigstellung des Straßenbelags, welche zu seiner Wohnadresse führt. Die Straße sei nicht befestigt, hat keine Straßenbeleuchtung, kein Straßenschild und weise außerdem ein ungünstiges Gefälle auf, so dass bei starkem Regen ein Lichtschacht überflutet wird.
Bauamtsleiter Schönenberger erläutert, dass es sich bei dieser Sackgasse um eine privatrechtlich erschlossene Straße eines Bauträgers handelt, der auch für die oben aufgezählten, ausstehenden Erschließungsaufgaben zuständig ist. Die Gemeinde Steißlingen kann nur bei öffentlich erschlossenen Straßen tätig werden. Der angesprochene Lichtschacht war bereits in der Vergangenheit von der Gemeinde Steißlingen untersucht worden, wobei festgestellt worden war, dass dieser von Anfang an 10 cm zu tief gebaut wurde. Der Grundstückseigentümerin wurde dies damals mitgeteilt.
- Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
Bürgermeister Mors gibt bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung über den Verkauf einer Gewerbefläche entschieden wurde. Außerdem gibt der Vorsitzende bekannte, dass erste Vorberatungen über die Erstellung eines Zukunftsplans bzw. Leitbilds für Steißlingen stattgefunden haben.
- Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 26.05.2019
Am Sonntag, 26.05.2019 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. Für die Leitung der Kommunalwahlen ist der Gemeindewahlausschuss (GWA) verantwortlich, d. h. der GWA ist für die Zulassung der Wahlvorschläge, die Prüfung der Wählbarkeit der Bewerber sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses zuständig.
Der Termin für die Zulassung der Wahlvorschläge wird nach jetzigem Stand voraussichtlich am Freitag, den 29.03.2019 stattfinden. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wird am Tag nach der Wahl, also am 27.05.2019, stattfinden.
Gleichzeitig soll der GWA als Briefwahlausschuss bestellt werden, d.h. die Mitglieder des Gemeindwahlausschusses müssen am Wahltag und am Folgetag für die Stimmauszählung im Briefwahlausschuss verfügbar sein.
Grundsätzlich ist der Bürgermeister Vorsitzender des GWA. Dies gilt jedoch nicht, wenn er Wahlbewerber oder Vertrauensperson eines Wahlvorschlags ist. Da Bürgermeister Mors Wahlbewerber für die Kreistagswahl 2019 ist, kann er den Vorsitz nicht übernehmen.
Aus dem Kreis der Wahlberechtigten sind nun mindestens 2 Beisitzer und deren Stellvertreter zu wählen. Da der GWA gleichzeitig Briefwahlausschuss ist und hier mindestens 3 Beisitzer notwendig sind, wurden im Vorfeld zur Sitzung bereits Gespräche mit den Fraktionen gesucht und diese gebeten, einen Beisitzer und dessen Stellvertreter für die Wahl bzw. Bestellung vorzuschlagen.
Von den Fraktionen wurden folgende Beisitzer bzw. stellvertretende Beisitzer zur Wahl in den Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Steißlingen für die Kommunalwahlen 2019 vorgeschlagen:
Fraktion |
Beisitzer/in |
Stellvertreter/in des Beisitzers |
CDU |
1.Dirk Ströber |
Winfried Schwarz |
Freie Wähler |
2.Marianne Kuppel |
Irma Scherr |
SPD |
3.Erika Kornmayer |
Jürgen Garschke |
Beschluss:
1. Als Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses wird Frau Gabriele Dobbrott-Adamczyk gewählt.
2. Als stellvertretende Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses wird Frau Doris Frey gewählt.
3. Die Posten der Beisitzer werden wie vorgeschlagen besetzt.
- Vergabe für die Erschließung des Baugebietes Tal-Erweiterung
Obstbäume
Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet Tal-Erweiterung werden voraussichtlich im Mai 2019 beginnenden können. Spätestens im Herbst 2019 können die privaten Hochbauarbeiten starten. Noch vor Beginn der Vegetationszeit sollten die zu fällenden Obstbäume nach Ansicht von Bauamtsleiter Schönenberger entfernt werden. Zum späteren Zeitpunkt könnten Beeinträchtigungen für die dann bereits brütende Vogelwelt eintreten, weshalb auf den frühen Termin wert gelegt wird. Von der Gemeindeverwaltung wurden mehrere Angebote über diese Leistungen eingeholt.
Im Gremium entsteht eine Diskussion darüber, ob man die Baumfällarbeiten schrittweise oder in einem Zug vorzunehmen sollte. Während für einige Mitglieder des Gemeinderats der möglichst lange Erhalt der Bäume einen wichtigen ökologischen Beitrag darstellt, argumentieren andere Gremiumsmitglieder mit dem ungepflegten Zustand der Bäume und der Kosteneinsparungen, wenn alle gleichzeitig gefällt werden. Der Pflege- und Unterhaltungsaufwand der Bäume stünde zudem in keinem Verhältnis zu deren ökologischem Wert. Auch wird bestätigt, dass für die Fällung an anderer Stelle Ausgleichsmaßnahmen zu leisten sind.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert stellv. Bauamtlsleiterin Mayer, dass die arten- und naturschutzrechtliche Betrachtung des Gebiets im Rahmen des Umweltberichts erfolgt ist.
Beschluss:
1. Der Auftrag zur Fällung und Abfuhr der Obstbäume wird auf Grundlage des geprüften Angebotes zum Angebotspreis 1.867,82 € an die Fa. Rothmund aus Allensbach-Kaltbrunn erteilt.
2. Der Auftrag für das Ausfräsen der Wurzelstöcke wird auf Grundlage des geprüften Angebotes zum Angebotspreis von 981,57 € an die Fa. Streit aus Gottmadingen-Ebringen erteilt.
Verlegung von Gas-Teilanschlüssen
In früheren Baugebieten wurde grundsätzlich in jedes Baugrundstück ein Gas-Teilanschluss verlegt und dem Bauplatzerwerber in Rechnung gestellt. Aktuell werden Neubauten vielfach nur noch über Wärmepumpen beheizt, so dass nicht mehr jeder Bauherr einen Gasanschluss wünscht. Die Verlegung einer Gasleitung wird von der Thüga aber nur dann vorgenommen, wenn zumindest für eine bestimmte Anzahl Bauplätze ein Gasanschluss beantragt und bezahlt wird. Ein Gas-Teilanschluss wird von der Thüga mit 480,00 € netto in Rechnung gestellt, dazu kommen noch die anteiligen Tiefbauarbeiten, so dass dem Bauherren dafür max. ca. 1.000,00 € in Rechnung gestellt werden müssen. Die nachträgliche Verlegung eines Gasanschlusses in ein Baugrundstück wäre mit knapp 3.000,00 € deutlich teurer und nur dann möglich, wenn überhaupt eine Gashauptleitung in der Straße liegt.
Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob die zukünftigen Hauseigentümer von der Gemeinde zur Nutzung des Gasanschlusses verpflichtet werden würden. Bürgermeister Mors erläutert, dass der Bauherr durch den Kaufvertrag lediglich zur Bezahlung der Installationskosten des Teilanschlusses verpflichtet wird. Zur tatsächlichen Nutzung würden die Grundstückseigentümer hingegen nicht verpflichtet.
Bürgermeister Mors erläutert, dass durch die Gasleitungen perspektivisch auch andere Gase fließen könnten, sollte deren Entwicklung voranschreiten und die Erdgasvorräte der Erde zur Neige gehen. Er verweist dabei auf die fortschreitende Brennstoffzellentechnik.
Mit den Erschließungsarbeiten erfolgt auch die Verlegung der Energieversorgung sowie der Telekommunikationsleitungen. Für eine spätere Erweiterung des Baugebietes wird gleich die Verlegung der Mittelspannungsleitung vorgesehen, welche die Einbindung einer dann notwendigen Trafostation ermöglicht.
Medienleitungen
Die Telekom wird nach eigenen Angaben im Neubaugebiet Tal-Erweiterung die Telekommunikationsversorgung mittels FTTH-Technik, also Glasfaser bis ins Haus, sicherstellen. Nach dem Ausbau stehen in dem bezeichneten Gebiet Breitband-Anschlüsse mit bis zu 1000 MBit/s im Download und bis zu 500 MBit/s im Upload zur Verfügung.
Die Unitymedia hat zugesagt, über das Coax-Glasfaser-Netz die Anforderungen der Breitbandstrategie der Bundesregierung zu erfüllen und Download-Geschwindigkeiten von bis zu 400 Mbit/s zu ermöglichen.
Eine weitere Verlegung von Leerrohren für Medienleitungen ist aus diesem Grund nicht vorgesehen.
Beschluss:
1. Um die Gasversorgung des Baugebietes sicher zu stellen und künftige Aufgrabungen zu minimieren, wird in jedes Baugrundstück ein Gas-Teilanschluss verlegt.
2. In jedes Baugrundstück soll ein Gas-Teilanschluss verlegt werden. Die entstehenden Kosten sind den Erwerben zu berechnen.
- Vorstellung der Entwurfsplanung für die Erschließung des Baugebietes Tal-Erweiterung
Um die Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet Tal-Erweiterung vorzubereiten, ist eine zeitnahe Erschließung dieses Baugebietes notwendig. Bei einer Zustimmung zu der vorgestellten Planung wird die Ausschreibung erfolgen. Mit dem Ausschreibungsergebnis und der geplanten Auftragsvergabe in der GR-Sitzung am 01.04.2019 liegen dann auch belastbare Kosten als Kalkulationsgrundlage für den Bauplatzpreis vor.
Ing. Andreas Baur stellt ergänzende Details zur Entwurfsplanung vor. Dabei informiert er das Gremium über den aktuellen Stand der Planung und der wasserrechtlichen Genehmigung, die derzeit beim Landratsamt Konstanz vorliegt. In seinen Erläuterungen geht Ing. Baur unter anderem auf die Leitung des zukünftigen Baustellenverkehrs, auf das geplante Entwässerungssystem, auf den Ausbaustandard der Straßen und den aktuellen Stand der Kostenentwicklungen ein.
Das geplante Entwässerungssystem soll aus einem mehrstufigen Aufbau hinter-einandergeschalteter Mechanismen bestehen. Das anfallende Niederschlagswasser soll über eingerichtete Kanäle in eine Schmutzfangzelle geleitet werden, welche die erste Stufe der Reinigung des Wassers darstellt. Anschließend soll das Wasser in einem Sickerungsbecken weiter durch darin existierende Mikroorganismen gereinigt werden, bevor es dann der Kläranlage der Gemeinde Steißlingen zugepumpt wird. Im Falle eines 20-jährigen Regenereignisses wird der Notüberlauf des Wassers in die umliegenden Wiesen zum Einsatz kommen, dies entspricht dem natürlichen Wasserfluss im Gebiet.
Im Rahmen der Erläuterung des Ausbaustandards der Straßen informiert Ing. Baur, dass im neuen Baugebiet auf den Erschließungsstraßen ein einseitiger Gehwegausbau mit einer Restbreite der Straße von 5,50 m stattfinden soll. Außerdem sollen Elemente nach dem Vorbild der Säntisstraße zur Beruhigung des Verkehrs und zur Schaffung von Parkinseln installiert werden. Diese Elemente werden sich aus einer bepflanzbaren Grünfläche und einer mit Pflaster ausgebauten und eingefassten Parkfläche zusammensetzen. Die Pflanzquartiere sollen auf die bewährte Art und Weise mit einem Wurzelschutz ausgestattet werden.
Die aktuellen Kostenentwicklungen befinden sich nach Aussagen des Ing. Baur im Rahmen der anfangs aufgestellten Kostenschätzungen, sodass die Mittel des Haushaltsplans 2019 ausreichen sollten.
Bürgermeister Mors beabsichtigt, in der Sitzung des Gemeinderats am 01.04.2019 den Beschluss über die Auftragsvergabe tätigen zu wollen, damit zeitnah die Bauarbeiten beginnen können.
Bauamtsleiter Schönenberger ergänzt, dass der Einbau der Straßenrandsteine möglichst frühzeitig und vor Beginn der privaten Bauarbeiten begonnen und abgeschlossen sein sollte, damit den zukünftigen Grundstückseigentümern die exakte Straßenhöhe und der genaue öffentliche Straßenverlauf von vornherein transparent ist. Die Asphaltierung des Straßenfeinbelags soll zur Schonung dessen möglichst nach den Bauarbeiten der privaten Bauherren erfolgen.
Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat gibt Ing. Baur bekannt, dass eine Tiefe der geplanten Parkflächen von 2 Metern ausreichend ist. Im ganzen Baugebiet darf mit Ausnahme der mittig verlaufenden engeren Anliegerstraße geparkt werden. Es wird bei der Ausgestaltung der Straßennutzung eine optimale Nutzung der vorhandenen Fläche angestrebt.
Ein Mitglied des Gemeinderats bemängelt die Höhe der Einfassung der Pflanzbeete in der Säntisstraße und bezeichnet diese als Reifenkiller. Ing. Baur und Bauamtsleiter Schönenberger erläutern, dass diese Höhe bewusst so geplant wurde. Bei niedrigerer Höhe bestehe die Gefahr eines Überfahrens der Pflanzbeete durch Verkehrsteilnehmer. Zudem ist es Pflicht, Barken davor aufzustellen.
Im Gremium wird anschließend die weiterführende Gestaltung des Notüberlaufbeckens für das Niederschlagswasser bei einer Erweiterung des Baugebiets diskutiert. Ing. Baur erläutert hierzu, dass der Notüberlauf des Beckens nur zeitlich begrenzt in die umliegenden Felder stattfindet. Bei Verwirklichung eines weiteren Bauabschnitts an dieser Stelle wird an den Notüberlauf ein zweites Becken angeschlossen.
Stellv. Bauamtsleiterin Mayer informiert das Gremium abschließend über die geplante Errichtung eines kleinen öffentlichen Parkplatzes an der Einfahrt von der Talstraße aus kommend, auf welchem voraussichtlich 8 öffentliche Stellplätze entstehen sollen. Angedacht ist die Ausgestaltung des Parkplatzes mit Sickerpflaster und perspektivisch die Einrichtung einer E-Ladestation.
Beschluss:
1. Der vorgestellten Planung zur Erschließung des Baugebietes Tal-Erweiterung wird zugestimmt.
2. Die Ausschreibungsunterlagen sind vorzubereiten und das Ausschreibungsergebnis zur Vergabe der Aufträge am 01.04.2019 vorzulegen.
- Antrag auf Erweiterung des Kiesabbaus der Fa. Hildebrand
Die Fa. Hildebrand aus Bodman-Ludwigshafen betreibt seit 1980 auf der ca. 2 ha großen Fläche des Flst. 6386 im Gewann Stettersbühl einen bedarfsorientierten Kiesabbau in sehr geringem Umfang für den Eigenbedarf.
Der genehmigte Kiesabbau der Fa. Hildebrand wird regelmäßig nach Ablauf der Genehmigung verlängert. Da der Kiesabbau in diesem Bereich sehr langsam und nur projektbezogen für eigene Baumaßnahmen in der Umgebung voranschreitet und die Rekultivierung im gleichen Tempo verläuft, sind durch den Betrieb wenige Einschränkungen vorhanden.
Durch den Antrag auf Erweiterung auf die Flst. 7000/2 und 7000/3 ist auf einer Fläche von ca. 6.700 m² der Abbau von max. ca. 30.000 m³ im Trockenabbau geplant. Die mittlere Abbauhöhe beträgt 4 Meter. Die Eingriffe durch diesen Kiesabbau werden auf den eigenen Flächen ausgeglichen.
Am 15.01.2019 fand eine Begehung des Geländes mit dem Betreiber sowie Vertretern der Fachbehörden für Naturschutz, Wasserwirtschaft und Baurecht / Kiesabbau vom Landratsamt statt. Sämtliche Fachbehörden sahen keine Problematik in der vorhandenen und geplanten Nutzung der Flächen. Seitens des Naturschutzes und der Genehmigungsbehörden werden keine Einwendungen gegen die geplante Erweiterung erhoben. Eine Beeinträchtigung des Biotops Klausenwinkel wird seitens der Naturschutzbehörde nicht gesehen. Seitens der Fa. Hildebrand liegt eine Zusage vor, in Absprache mit den angrenzenden Flächen der Fa. Schray diese mit zusammen ca. 1 ha einer Beweidung zuzuführen. Mit der geplanten Erweiterung auf die Flst. 7000/2 und 7000/3 sind die abbaufähigen Flächen der Fa. Hildebrand erschöpft.
Beschluss:
Dem Antrag der Fa. Hildebrand zur Erweiterung des Kiesabbaus auf die Flst. 7000/2 und 7000/3 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass keine zugefahrenen Materialien gelagert werden und die Rekultivierung auch in sehr kleinen Abschnitten zeitnah erfolgt. Voraussetzung ist außerdem die Einebnung der nördlichen Fläche, Flst. 6386.
- Baugesuche - Bauvoranfragen
Es wurden keine Baugesuche oder Bauvoranfragen eingereicht.
- Bekanntgaben
Erstwählerforum für die Kommunalwahlen 2019
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Verwaltung ein Erstwählerforum in Zusammenarbeit mit den Parteien und Wählervereinigungen plant. Bei diesem soll den Erstwählern durch die Verwaltung die Wahl, deren Ablauf und deren wichtigste Details nähergebracht werden. Außerdem sollen die teilnehmenden Erstwähler die Chance erhalten, mit den Vertretern der zur Wahl stehenden Parteien und Wählervereinigungen ins Gespräch zu kommen und diese so näher kennen zu lernen.
Positive Abschlussprüfungsergebnisse der Gemeinschaftsschule Steißlingen
Hauptamtsleiter Schmeh präsentiert dem Gremium die überdurchschnittlich guten Ergebnisse der Abschlussprüfungen der Gemeinschaftsschule Steißlingen. Sowohl bei den Ergebnissen des Hauptschulabschlusses als auch des Abschlusses der Realschule haben die Schüler der Gemeinschaftsschule im Vergleich zum Landesdurchschnitt und zum Bezirk des Schulamtes Konstanz besser abgeschnitten.
Die Qualität der Gemeinschaftsschule Steißlingen kann somit bestätigt und das Funktionieren des Schulsystems der Gemeinschaftsschule nachgewiesen werden.