Montag, 21. Dezember 2020, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

  • Premiere des Steißlinger Imagefilms

Im Frühjahr 2020 ging die Verwaltung mit der Anfrage nach einem Imagefilm auf den ortsansässigen Fotografen Rainer Menkhaus und den Videoexperten Daniel Kuppel zu. Aus den Gesprächen heraus entwickelte sich ein gemeinsames Projekt zwischen den beiden und der Gemeinde mit dem Ziel, die vielseitigen Aufgaben der Gemeinde adäquat in Szene zu setzen. Dabei sollen insbesondere die verschiedenen Arbeitsbereiche für potentielle Mitarbeiter/innen aufgezeigt werden. Bei der oftmals schwierigen Suche nach Bewerber/innen kann damit ein guter Eindruck von den Vorteilen der Gemeinde Steißlingen als Arbeitgeberin gewonnen werden.
Der Film, an dem die beiden Steißlinger monatelang gedreht haben und der von dem Steißlinger Nic Albrecht eingesprochen wurde, ist nun online und kann auf den sozialen Medien oder auf der Homepage der Gemeinde Steißlingen www.steisslingen.de angeschaut werden.

  • Änderung der Hauptsatzung

§ 37 a der Gemeindeordnung, der als Konsequenz aus der Corona-Krise eingeführt wurde, schafft die Möglichkeit zu virtuellen Gemeinderatssitzungen. Ab dem 1.1.2021 ist dazu eine entsprechende Vorschrift in der Hauptsatzung notwendig.

Beschluss:
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird beschlossen.

  • Breitbandausbau - Vergabe des Netzbetriebs

Nach dem Beschluss des Gemeinderates, sich für den Breitbandausbau der Bundes- sowie der Landesförderung zu bedienen, wurden nach dem positiven Förderbescheid durch die Verwaltung und dem beauftragten Büro Corwese die weiteren Schritte geplant und vorangetrieben. Hierzu zählt in erster Linie ein zweistufiges Bewerber- und Angebotsverfahren für den späteren Netzbetrieb. Die Vergabe des Netzbetriebs ist zwingend mit der weiteren Planung verbunden. Mit Vergabe des Netzbetriebes kann die Feinplanung, die Ausschreibung und der Bau des Netzes aktiv angegangen werden

Bürgermeister Mors betont, dass es sehr erfreulich ist, dass man zwei Bewerber zur Auswahl hat. Das ist, wie die Erfahrung aus anderen Gemeinden zeigt, nicht selbstverständlich.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie sich der Preis entwickelt, wenn man unter 50% Anschlussquote kommt. Bauamtsleiter Weber antwortet, dass die Stadtwerke Radolfzell erst ab einer Auslastung von 30% Pacht bezahlt. Danach wird in 10er Schritten abgerechnet.  Die Fa. Netcom zahlt 15% der Einnahmen pro Anschluss als Pacht an die Gemeinde ab dem ersten Nutzer. Das Mitglied des Gremiums fragt außerdem, ob es ein vorgeschriebenes Verhältnis von Up- und Download gibt. Herr Weber antwortet, dass hier kein Verhältnis vorgeschrieben wurde. Das Verhältnis kommt vor allem auf den Endkunden an. Bei privaten Haushalten ist das Verhältnis asymmetrisch, da diese mehr Down- als Upload benötigen. Bei Geschäftskunden kann das anders sein. Das Mitglied des Gremiums möchte abschließend wissen, ob es eine zeitliche Vorgabe gibt. Herr Weber antwortet, dass man nächstes Jahr laut Förderbedingungen beginnen muss. Ob man das komplette Gebiet in einem Jahr anbinden kann ist nach Meinung des Bauamtsleiters aber nicht sicher. Herr Bürgermeister Mors ergänzt, dass es das Ziel der Gemeinde ist, so schnell wie möglich anzufangen.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie weit die Kabel unter dem Boden liegen und ob auch private Grundstücke betroffen sind oder nur Straßen. Herr Weber antwortet, dass die normale Tiefe bei 80-100cm liegt. Bei Straßen liegen die Kabel etwas tiefer. Die Technik wird vorzugsweise in Randbereichen verlegt; möglichst im unversiegelten Bereich.

Ein Mitglied des Gremiums fragt nach, wie der weitere Ausbau im Detail, insbesondere bezogen auf den FTTB-Standard geplant wird. Bürgermeister Mors antwortet, dass das im weiteren Verlauf des Projekts entschieden wird. Das Mitglied des Gremiums plädiert dafür, die maximale Förderung auszuschöpfen. Bürgermeister Mors antwortet, dass nach der Entscheidung für einen Betreiber der Gemeinderat im nächsten Jahr die Details diskutieren wird. Das Mitglied des Gremiums möchte des Weiteren wissen, ob auch weitere Infrastruktur erneuert werden soll, besonders in Wiechs und ob es schon Gespräche in Bezug auf Mitverlegung von Stromleitungen gibt. Herr Weber antwortet, dass der Ausbau der Strominfrastruktur aktuell nicht geplant ist. Man hat das allerdings mit dem Netzbetreiber angesprochen und ist in Kontakt. Eine konkrete Rückmeldung gibt es noch nicht. Das Mitglied des Gremiums fragt abschließend, warum der POP in Steißlingen stehen soll und ob es nicht besser wäre, ihn in der Nähe der Station in Wiechs zu platzieren. Herr Weber antwortet, dass die letzte Entscheidung hierzu noch nicht getroffen ist. Da man die Schule ansteuern möchte, ist eine von der Mitte ausgehende sternförmige Versorgung ratsam. Die Kabel für hin und zurück können gemeinsam nach Steißlingen verlegt werden. Bei den POP-Standorten handelt es sich um größere „Kabelverteilerkästen“.

Ein Mitglied des Gremiums möchte Informationen zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens bzw. wie viel die Gemeinde am Ende zahlen muss. Bürgermeister Mors antwortet, dass es eine sehr gute Förderung gibt. 50% über den Bund, 40% Landesanteil und bei der Gemeinde bleiben 10%. Diese 10% gelten nur für förderfähige Kosten. Deshalb werden es am Ende nicht reine 10% werden. Das hängt auch davon ab, was für eine Trasse notwendig ist. Herr Weber ergänzt, dass die Schätzungen 2018 bei 1,25 Mio Euro insgesamt lagen. Davon entfallen dann schlussendlich 10-15% auf die Gemeinde.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie viele mögliche Anschlüsse es schlussendlich sein werden und wo der Betreiber mit der Versorgung beginnt. Herr Weber antwortet, dass man das mit dem Betreiber abstimmen wird. Es wird dort begonnen, wo das größte Potential ist. Generell sind es 130 mögliche Anschlüsse. Bürgermeister Mors ergänzt, dass man nur die Haushalte anbinden darf, die in den sogenannten „unterversorgten Gebieten“ liegen. Wenn z. B. ein Haus mehr Volumen möchte und sich direkt an der Trasse befindet, aber nicht als unterversorgt klassifiziert wird, darf dieser das Netz nicht nutzen.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob die Gemeinde mit Folgekosten rechnen muss. Außerdem werden die Verteilerkästen kritisch gesehen, da sie oft den Gehweg einengen oder das Ortsbild stören. Herr Weber antwortet, dass die Größe der Kästen sowie der Standort von der Gemeinde ausgewählt werden und daher auf solche Belange geachtet wird. Der POP-Standort muss außerdem nicht draußen an der Straße sein, er könnte auch im Keller im Rathaus oder der Schule stehen. Es gibt z.B. auch Möglichkeiten, das unterirdisch zu machen. Die Folgekosten sind gering. Ausschließen kann man es nicht; ein gewisser Instandhaltungsbetrieb muss gewährleistet sein. Aber sie sind überschaubar. Genaue Zahlen kann man derzeit noch nicht nennen.

Ein Mitglied des Gremiums fragt, ob es die Chance gibt, dass es in Zukunft mehr mögliche Anschlüsse gibt. Bürgermeister Mors antwortet, dass der Gesetzgeber unterversorgte Haushalte klassifiziert. Die Grenze wurde schon einmal hochgesetzt. Wenn sich hier also die Untergrenze ändert, erhöht sich auch die Möglichkeit, mehr Anschlüsse zuzulassen.

Beschluss:
1.    Der Gemeinderat vergibt den aktiven Netzbetrieb für die Breitbandversorgung im Rahmen des Betreibermodels in den nachweislich unterversorgten Gebieten der Gemarkung Steißlingen an die Firma Netcom und schließt den entsprechenden Netzbetriebsvertrag mit der Firma Netcom ab.
2.    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung der Co-Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg zusammen mit der Bundesförderung der Bundesrepublik Deutschland.
3.    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Ausschreibung der notwendigen Trasse in den Ausbaugebieten. Hierfür werden auf Grundlage der HOAI und eines prüfbaren Honorarangebotes entsprechende Verträge mit dem Ing. Büro Raff aus Gottmadingen geschlossen.

  • Vergaben

Begehbare Trafostation mit zwei Trafokammern inkl. Mittelspannungsanlage sowie Niederspannungsverteilung
Die angegebenen Lieferzeiten mit ca. 20-24 Wochen begründen die Vergabe, damit eine Inbetriebnahme Mitte des Jahres 2021 realisiert werden kann.

Beschluss:
Der Auftrag über den Bau und die Lieferung einer Trafostation für das Gewerbegebiet Vor Eichen 2 wird auf Grundlage des geprüften Angebotes zum Angebotspreis von 84.895,46 € an die Fa. E.T.V. Habig aus Bad Saulgau vergeben

  • Genehmigung von Spenden

Gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg dürfen Gemeinden bzw. der Bürgermeister Spenden, die zur Aufgabenerfüllung der Gemeinde dienen, annehmen. Die Annahme der Spenden hat der Gemeinderat zu genehmigen.

Beschluss:
1.    Die Annahme der Spenden wird genehmigt.
2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht über die Annahme der Spenden der Rechtsaufsichtbehörde zu übersenden.

  • Baugesuche – Bauvoranfragen

Einem Bauantrag über die Erstellung eines überdachten Lageplatzes und Neubau eines Balkons wird das Einvernehmen erteilt. Dem Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung bezüglich der Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt
    
Einer Bauvoranfrage über die Aufstockung der bestehenden Lagerhalle um eine weitere Wohneinheit wird das Einvernehmen erteilt.

Einem Bauantrag über den Neubau eines Doppelhauses mit 4 WE und Carport wird das Einvernehmen nicht erteilt. Dem Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung hinsichtlich einer Überschreitung der GRZ wird nicht zugestimmt.

Einem Bauantrag über den Neubau eines Reihenendhauses wird das Einvernehmen erteilt. Dem Antrag auf Abweichung/ Ausnahme/Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der Gebäudelänge wird zugestimmt.

Einem Bauantrag über den Neubau eines Reihenmittelhauses wird das Einvernehmen erteilt. Dem Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Gebäudelänge wird zugestimmt.

Einem Bauantrag über den Neubau eines Reihenendhauses wird das Einvernehmen erteilt. Dem Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Gebäudelänge wird zugestimmt.

Einem Bauantrag über den Umbau des ehemaligen Stallgebäudes zum offenen Lagergebäude wird das Einvernehmen vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats erteilt.

  • Bekanntgaben

Bauamtsleiter Christian Weber gibt einen kurzen Sachstandsbericht über die Sanierung der Ortsdurchfahrt L223 - Singener Straße. Die Arbeiten konnten letzte Woche wie geplant vor Weihnachten fertiggestellt werden. Die Gehwege müssen teilweise noch fertiggestellt werden und kleinere Maßnahmen sind noch notwendig. Diese werden nächstes Jahr umgesetzt. Die Zusammenarbeit mit den Firmen hat sehr gut geklappt. Bürgermeister Mors ergänzt, dass auch weiterhin beim Regierungspräsidium nachgefragt wird, wie es mit dem Rest der Straße aussieht.