Montag, 11. Oktober 2021, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

 

Der Gemeinderat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung die Vergabe von Tiefbauarbeiten der Gemeindewerke für eine neue Stromtrasse an das Umspannwerk Beuren beschlossen.

 

 

Kindergartenbedarfsplan 2021 und Elternbeiträge

 

  • Fortschreibung des Kindergartenbedarfplans

Der Kindergartenbedarfsplan ist ein gemeindliches Planungsinstrument, der für zukünftige Entscheidungen richtungweisend sein kann, so Hauptamtsleiter Schmeh. Er enthält deshalb auch ein Fazit mit Prognosen der Verwaltung und der Einrichtungen. Der vorliegende Kindergartenbedarfsplan wurde in der gemeinsamen Sitzung beider Einrichtungsträger am 21.09.2021 besprochen und zur Kenntnis genommen.

 

Der Kindergartenbedarfsplan mit den quantitativen und qualitativen Bedarfsanalysen, aktuellen und zu erwartenden Geburtenzahlen sowie das Datenblatt mit den Belegungszahlen und angebotenen Betreuungsplätzen werden von Herrn Schmeh näher erläutert. Im Fazit erklärt er, dass man insbesondere auf den Ü3-Bereich, also den Kindergartenbereich mit den 3-6-jährigen Kindern, in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit legen muss. Hier sind nun die geburtenstärkeren Jahrgänge 2015-2018 voll angekommen. Beide Einrichtungen werden zum Kindergartenjahresende am Rande der Kapazitätsgrenze aufnehmen müssen. Ob der etwas schwächere Jahrgang 2021 nur eine kurze Verschnaufpause bringt oder gar eine Wende hin zu wieder weniger Kindern bedeutet, wird erst in zwei bis drei Jahren ablesbar sein. Kurzfristige Kapazitätserhöhungen lassen sich durch zwei Reserveräume organisieren. Im Krippenbereich gibt es immer wieder Schwankungen bzgl. Nachfrage und Angebot. Im Durchschnitt ist die Gemeinde Steißlingen gut aufgestellt, so dass es in den vergangenen Jahren nie zu einer langfristigen Warteliste gekommen ist.

 

Ein Mitglied des Gremiums merkt an, dass durch das neue Baugebiet Tal-Erweiterung wahrscheinlich mit einem Anstieg der Kinderzahl zu rechnen ist. Das muss die Gemeinde im Blick haben. Außerdem möchte das Mitglied wissen, ob im Familienzentrum PiA-Plätze (Praxisintegrierte Ausbildung) angeboten werden und für wie viele Kinder der Beitrag vom Sozialamt bezahlt wird. Frau Gnann, Leiterin des Familienzentrums Storchennest, antwortet, dass von 130 Kindern ca. 15 Kinder im Familienzentrum sind, deren Beitrag vom Sozialamt übernommen wird. PiA-Plätze werden aktuell nicht angeboten, da man bereits jedes Jahr zwei Anerkennungspraktikant/innen-Stellen zur Verfügung stellt. Somit hat das Familienzentrum pro Jahr sechs Auszubildende parallel. Denkbar wäre es schon, auch noch PiA-Ausbildungsplätze anzubieten, aber die Kapazitäten der Ausbilder in beiden Einrichtungen sind bereits erschöpft. Bürgermeister Mors ergänzt, dass die Verwaltung das Thema Tal-Erweiterung im Blick hat und die Zahlen sorgfältig beobachtet. Durch Vergabekriterien sind es allerdings hauptsächlich Steißlinger Familien, die schon Kinder haben, die nun dort bauen. Deshalb wird nicht mit einem allzu hohen Anstieg gerechnet.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Fortschreibung der örtlichen Kinder­gartenbedarfsplanung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, diesem dem Kreisjugend­amt beim Landratsamt Konstanz vorzulegen.

 

  • Anpassung der Elterngebühren für die Kindergartenjahre 2021/2022

Lt. Herrn Schmeh geben die Spitzenverbände der Kirchen und des Gemeindetags ihre gemeinsamen Empfehlungen normalerweise für zwei Jahre heraus. Nach einer Presseerklärung des Gemeindetages BW gibt es, wie letztes Jahr auch schon, aufgrund der Corona-Pandemie und deren Auswirkung und Verlauf für die Folgejahre nur für das kommende Kindergartenjahr eine Empfehlung. Die Spitzenverbände haben sich Ende Juni diesen Jahres auf eine Anhebung um 2,9 % geeinigt.

 

Begründet wird die Anhebung unter dem Hinweis, dass die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen auch in Zeiten der Pandemie ein bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der frühkindlichen Bildung und Betreuung gewährleisten. Dies sei ein bedeutender Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit. Die Sicherstellung des Angebots beansprucht die Träger nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt sich durch steigende Personal- und Sachkosten auch finanziell nieder. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen, die unabhängig von der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind.

 

In der Sitzung des Trägertreffens am 21.09.2021 wurde deutlich, welch hohes Maß an organisatorischem Aufwand die Kindergartenträger und die Einrichtungen immer noch zu tragen haben. Steigende Sach- und Personalkosten sowie die hohen Hygiene- anforderungen schlagen finanziell zu Buche, die durch das Land nur teilweise ausgeglichen werden. Gleichzeitig wurden den Eltern die Beiträge für April und Mai 2020 sowie Januar und Februar 2021 beider Tageseinrichtungen komplett erlassen. Hier hat das Land den Kommunen ebenfalls nur eine Teilpauschale erstattet. Die Inflationsrate im Jahr 2020 betrug nur 0,5 %, aktuell liegt sie jedoch bei 3,9 % (08/2021, Quelle: Stat. Bundesamt). Die Personalkosten insgesamt sind im vergangenen Jahr um 1,06 % durch Lohn-steigerungen gestiegen. Eine weitere Tarifsteigerung Für die Erzieherinnen und Erzieher liegt zum 01.04.2022 mit 1,8 % an. Die Beitragserhöhung soll erst zum Jahresbeginn 2022 erfolgen.

 

Der Anteil der Elternbeiträge (ohne kalk. Zinsen und Abschreibungen unter Mitberücksichtigung der Landeserstattungen für entgangene Elternbeiträge) zur Deckung des Betriebskostendefizits der Betreuungseinrichtungen beträgt entsprechend der Jahresrechnung 2020 beim

  • Familienzentrum Storchennest         10,7 % (Vorjahr 14,31 %),
  • Kath. Kinderhauses St. Elisabeth     10,29 % (Vorjahr 12,7 %).

Der Durchschnitt der Gemeinden des Ldkrs. KN liegt geschätzt zwischen 11-13 % (eigene Erhebung), die gemeinsame Empfehlung der Verbände von Kirchen/ Kommunen zielt auf 20 % ab.

 

Gemeinsame Empfehlung aus dem Trägertreffen vom 21.09.2021:

Kindergartenjahr 2021/2022 ab 01.01.2022                 2,9 %

Kindergartenjahr 2022/2023 ab 01.01.2023                 2,9 %

*entspricht dem empfohlenen Betrag der Spitzenverbände

 

Die Mitglieder des Trägertreffens empfehlen, die Beiträge wie vor Zeiten der Pandemie wieder im Zweijahresrhythmus anzupassen. Die Erhöhung von 4,- € im Ü3-Bereich bzw. 11,- € im U3-Bereich (entspricht dem empfohlenen Betrag der Spitzenverbände) werden für alle Betreuungsformen (Regel, VÖ, GT) gleichermaßen empfohlen. Einen gleichlautenden Entwurf der neuen Beitragssatzung wurde den Räten zusammen mit dem Vorbericht zugesandt.

Hauptamtsleiter Schmeh erklärt am Beispiel eines Krippenplatzes im VÖ-Bereich, dass auf diesen im Jahre 2020 entsprechend der Jahresrechnung der Kämmerei 1.516 € an reinen Betriebskosten (ohne Gebäudeabschreibung und kalkulatorische Zinsen) im Monat entfallen. Der neu vorgeschlagene Elternbeitrag würde 286,- € im Monat betragen und im Idealfall damit lediglich rund 18,87 % der Kosten decken.

 

Die Erhebung für das Mittagessen für den gesamten Ganztagesbereich des Kinderhauses erfolgt durch eine Pauschale. Dies hat sich bewährt, da die bisher getätigte Spitzabrechnung für den Kindergarten erhebliche Verwaltungskosten produziert und die Kindergartenleitung entlastet hat. Andere benachbarte Einrichtungen verfahren ebenso. Die Verpflegungspauschale beträgt bisher 60,- €/Monat und soll ab dem 01.01.2022 auf 70,- €/Monat erhöht werden. Einzelmittagessen können bei Bedarf im Regel- und VÖ-Bereich zum Betrag von 3,60 €/Essen dazu gebucht werden. Die Einrichtung bezieht die Mahlzeiten selbst zum Preis von derzeit 3,60 € pro Mittagessen (Kinderheim St. Peter und Paul, Singen). Dieser Preis wurde vom Lieferanten vor ungefähr zwei Jahren von 3,30 € auf 3,60 € erhöht, ohne, dass eine Anpassung der Verpflegungspauschale vorgenommen wurde.

 

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob sich die Corona-Krise nun doch auf die jetzt vorgelegte Preiskalkulation niederschlägt. Herr Schmeh verneint dies. Nur bei der Berechnung der Kostendeckung rückblickend für das Jahr 2020 wird deutlich, welche Einbußen durch Corona entstanden sind. Die jetzt zu beschließende Erhöhung folgt aber gemäß der Empfehlung der Spitzenverbände der Kirchen und des Gemeindetags, die eine Einpreisung der vergangenen Verluste durch Corona nicht vorsieht.

 

Beschluss:

  1. Die Benutzungsgebühren werden entsprechend den Empfehlungen aus dem Trägertreffen für die Kindergartenjahre 2021/2022 und 2022/2023 durchgehend um 4,- € im Ü3-Bereich sowie um 11,- € im U3-Bereich für alle Betreuungsformen (Regel, VÖ, GT), jeweils gültig ab dem 01.01. des laufenden Kindergartenjahres, erhöht.
  2. Die monatliche Pauschale für das Mittagessen wird zum 01.01.2022 auf 70,- € erhöht.
  3. Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Steißlingen wird zugestimmt.

 

 

Schaffung einer neuen Stelle im Bauhof mit feuerwehrtechnischer Tätigkeit

 

  • Arbeitssituation des Bauhofleiters

Bauamtsleiter Weber führt aus, dass sich eine deutliche Mehrbelastung in dem Arbeitsfeld und in der Zuständigkeit des Bauhofleiters über die letzten Jahre hinweg aufgebaut hat. So übernahm er zur Stelle des Bauhofleiters hin die Aufgaben des stellvertr. Wassermeisters und des Maschinenwarts der FFW Steißlingen. Alle seine Tätigkeitsfelder sind in den letzten Jahren in ihrer Intensität selbst gewachsen und haben sich derart geändert, dass er einige Arbeiten nur noch in seiner Freizeit verrichten kann. Beispiele hierfür sind die Bewässerung des Golfplatzes und sonstiger Grünanlagen in den trockenen Sommermonaten, Betreuung des Wertstoffhofs und der Grüngut-Annahmestelle zu Pandemiezeiten, eine umfangreiche Zuarbeitung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen in den Bereichen des Bauhofs, Zunahme von Wartungs- und Pflegearbeiten samt Dokumentation und Abnahme der technischen Ausrüstung und Fahrzeuge im Bereich des Feuerwehrwesens durch Verschärfung der Sicherheits- und Kontrollvorschriften, usw. Der Bauhofleiter bittet konkret um Entlastung seiner Person von bestimmten Tätigkeiten.

 

Der TuA hat sich in seiner Sitzung vom 19.04.2021 ebenfalls mit dieser Thematik befasst. Hierbei wurden mit Bauhofleiter Wolfgang Schärli und der Verwaltung am Bauhof die Tätigkeitsfelder nochmals skizziert und Möglichkeiten diskutiert. Ebenfalls hat die Freiwillige Feuerwehr mit Antrag vom 03.10.2020 um eine hauptamtliche personelle Unterstützung gebeten.

 

  • Antrag der Feuerwehr für einen feuerwehrtechnischen Mitarbeiter

Hauptamtsleiter Schmeh ergänzt, dass die Feuerwehr Steißlingen über zwei ehrenamtliche Gerätewarte verfügt, die sich um die Reinigung, Wartung und Pflege von Fahrzeugen und Geräten sowie anfallende Reparaturen soweit wie möglich kümmern. Zusätzlich gibt es einen ehrenamtlichen Gerätewart für Atemschutzgeräte. Die Wartung von Leitern, Schläuchen und Armaturen werden ebenfalls durch ehrenamtliche Feuerwehrkameraden ausgeführt. Diese Arbeiten werden, je nach Aufwand und Dringlichkeit, in der Freizeit erledigt und können daher auch nur im seltensten Fall unmittelbar nach Auftreten von Schäden beziehungsweise Mängeln erledigt werden. Die Beschaffungen von Ersatzteilen sowie neuen Geräten werden ebenfalls von den zuständigen ehrenamtlichen Gerätewarten wie auch der Feuerwehrführung während der normalen Arbeitszeit erbracht. Sicherheitsrelevante Reparaturen und Wartungen an feuerwehrtechnischen Ausrüstungsgegenständen werden hingegen teilweise an externe Firmen vergeben.

Feuerwehrkommandant Andreas Maier nimmt auf Bitten des Bürgermeisters zusätzlich Stellung. Nach dessen Ausführungen bestehen akute Probleme im Bereich der Einsatzgerätschaften, die sich u.a. auf oder in den Fahrzeugen befinden. Hier müssen Prüfvorschriften und Zyklen eingehalten werden, um den sicheren Einsatz dieser Geräte zu gewährleisten und eventuelle Mängel frühzeitig zu erkennen. Für diese Aufgaben und Tätigkeiten, die aufgrund des Zeitumfangs nur während der regulären Arbeitszeit erledigt werden können, müssen derzeit Kameraden Urlaub oder Freischichtzeiten aufwenden. Der Umfang dieser Tätigkeit steigt aufgrund neuer Sicherheitsvorschriften immer weiter an und ist so für die ehrenamtlichen Kräfte nicht mehr realisierbar. Die Aufgaben können nach Auffassung der Feuerwehrkommandanten nur durch einen hauptamtlichen feuerwehrtechnischen Mitarbeiter erbracht werden. Zusätzlich wäre bei der Feuerwehr Steißlingen ein ständiger Ansprechpartner vor Ort, der sich zudem für das Gebäude und die Technik (Bsp. die Brandmeldeanlage/n) in der wachsenden Gemeinde Steißlingen kümmern könnte.

Als mögliche und sinnvolle Entlastung sehen die Verwaltung sowie der TuA die Einrichtung einer neuen Stelle mit Schwerpunkt für den technischen Bereich des Bauhofs, um das dortige Team zu verstärken und den Bauhofleiter zu entlasten. In dieser Stelle sollen die Aufgaben des feuerwehrtechnischen Mitarbeiters mit einem Stellenanteil von etwa 30-40 % eingebunden werden. Die Stelle wird mit Zustimmung durch den Gemeinderat als 100 % Stelle unbefristet ausgeschrieben. Die tatsächliche Einteilung wird dann vom Bauhofleiter nach Bedarf erfolgen.

 

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie die Stelle bewertet ist. Herr Schmeh antwortet, dass eine Eingruppierung die Entgeltgruppe des TVöD EG 6 ergeben hat. Außerdem gibt es eine Zulage für die Tätigkeiten bei der Feuerwehr.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, welche Voraussetzungen der/die neue Stelleninhaber/in mitbringen sollte. Herr Schmeh antwortet, dass eine handwerkliche Ausbildung im technischen Bereich vorausgesetzt wird, z.B. als KFZ-Mechaniker/in. Außerdem wäre es von Vorteil, wenn der/die Betreffende den Führerschein C/CE hätte. Dies wäre auch für den Winterdienst wichtig. Zudem soll eine Weiterbildung zum feuerwehrtechnischen Gerätewart ermöglicht werden, wenn diese noch nicht vorgewiesen werden kann. Feuerwehrkommandant Andreas Maier ergänzt, dass man als Atemschutzgerätewart noch eine Zusatzschulung benötigt.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob die zwei ehrenamtlichen Gerätewarte weiterhin zur Verfügung stehen. Herr Maier antwortet, dass diese nur noch im geringen Ausmaße wie z. B. für eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung tätig sein werden.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Steißlingen beschließt eine zusätzliche 100 % Stelle im Bauhof, welche den Bereich des feuerwehrtechnischen Gerätewartes und der Unterstützung des Bauhofpersonals umfassen wird.

 

 

Entwicklungen "Dorfmitte" - Abschluss des Gestaltungsplans

 

Der Entwurf des Planungsbüros „Planstatt Senner“ für den Außenbereich des Gesundheitshauses wird von der stellvertretenden Bauamtsleiterin Frau Mayer nochmals kurz vorgestellt. Ebenfalls wird die Fassadengestaltung des Gesundheitshauses genauer erläutert. Hier haben nochmals Abstimmungen mit dem Projektträger stattgefunden.

 

Bürgermeister Mors verweist auf die Notwendigkeit der Auswahl von Materialien für die Gehwege, die Platzgestaltung sowie den Straßenbelag. Hierzu hatte der Gemeinderat bereits eine Informationsfahrt in die nähere Region unternommen und vor Ort verlegtes unterschiedliches Material begutachtet. Auch werden die verschiedenen Beläge, die im Ortskern bisher verlegt wurden, in einer Bildpräsentation nochmals in Erinnerung gerufen.

 

Der Bürgermeister berichtet zunächst von einem Problem, dass sich aus der behördlichen Verkehrsschau vom 20.09.2021 für die angedachte Stellplatzsituation unmittelbar vor dem Gesundheitshaus ergeben hat. Die von der Straßenverkehrsbehörde geforderten Mindestabstände zum Fußgängerüberweg können bei der Errichtung von zwei Kurzzeitstellplätzen entlang der Lange Straße nicht eingehalten werden. Auch der Zebrastreifen selbst muss ausreichend Abstand zum Kreisverkehr haben. Als Konsequenz muss mindestens einer der beiden Stellplätze entfallen.

 

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob der Fußgängerüberweg in der Radolfzeller Straße bleibt. Frau Mayer antwortet, dass alle Fußgängerüberwege beibehalten werden. Lediglich der in der Radolfzeller Straße vor der Sparkassenfiliale muss etwas weiter weg vom Kreisel bzw. der Kreuzung neu aufgebracht werden. Durch die neu geschaffene Parkfläche des ehemaligen Anwesens Radolfzeller Straße 2 und dessen Ausfahrt muss dieser nach Süden hin verschoben werden. Aktuell wird noch nach einem geeigneten Standort gesucht. Das Mitglied des Gremiums betont, dass die 2-3 Stellplätze vor dem Gesundheitshaus sehr wichtig sind. Ein weiter nach Süden verlegter Zebrastreifen wird seiner Prognose nach nur wenig benutzt. Damit würde auch der Zebrastreifen direkt vor dem Gesundheitshaus keinen Sinn mehr machen. Er bittet zu prüfen, den Fußgängerüberweg ganz weg zu lassen und lieber die Stellplätze zu realisieren. Zudem gibt es einen weiteren Überweg in der unteren Lange Straße, der genügen sollte. Bürgermeister Mors betont, dass sämtliche Fußgängerüberwege in diesem Kreuzungsbereich sehr wichtig sind, zumal viele Ältere aber auch viele Schulkinder hier die vielbefahrene Radolfzeller Straße/Lange Straße queren. Weitere Mitglieder des Gremiums äußert seine Enttäuschung darüber, dass es nun nur noch einen festen Stellplatz zusätzlich zum Behindertenparkplatz direkt am Gesundheitshaus geben soll.

 

Ein weiteres Mitglied des Gremiums eröffnet eine längere Diskussion um die Bodenbeläge des Kreuzungsbereichs und der umliegenden Fußwege. Er spricht sich gegen den Bodenbelag Porphyr aus. Als Fahrbahnbelag wäre Asphalt denkbar. Bürgermeister Mors gibt zu bedenken, dass bei Asphalt eine schnellere Abnutzung vorliegt. Ein weiteres Mitglied möchte an dem bereits verlegten Hegaupflaster (Betonpflaster) der Lange Straße festhalten, der sich insbesondere im Winter sehr bewährt hat und gut zu begehen sei. Beim Straßenbelag ist es wichtig, dass er lange hält, sich farbig abhebt und nicht zu laut ist. Bürgermeister Mors ergänzt, dass es eigentlich mit jedem Belag leiser wird, im Vergleich zu dem Pflasterbelag, den wir derzeit haben.

 

Ein weiteres Mitglied des Gremiums fragt, wieso es notwendig ist, den Fahrbahnbelag farblich abzusetzen. Jede Farbe enthält Kunststoff und wird mit der Zeit abgetragen. Außerdem sollte man Naturstein aus Übersee in der Ausschreibung ausschließen. Herr Weber antwortet, dass Porphyr aus Italien kommt. Bei Granit gibt es mehrere Herkunftsländer; das müsste in der Ausschreibung vermerkt werden. Der Hegaustein wird z.B. in der Region hergestellt. Bürgermeister Mors betont noch einmal die Notwendigkeit der farblichen Abhebung. Diese ist wichtig für das Realisieren, dass man hier in einem sensiblen Bereich fährt. Ein weiteres Mitglied wirft ein, dass im Fußgängerbereich Betonpflaster gut für weniger Glätte im Winter ist. Auch kommt eng verlegtes Porphyr in Frage. Für die Fahrbahn wäre sowohl Possehl als auch Beton gut. Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie weit das Pflaster gehen wird. Bürgermeister Mors antwortet, dass dieses bis zur Volksbank fortgeführt wird; der Rest wird über die Städtebauförderung später gemacht.

 

Nach weiteren Diskussionsbeiträgen über die unterschiedlichen Vorstellungen zu den Belägen schließt der Bürgermeister die Rednerliste und lässt einzeln über die besichtigten Beläge abstimmen.

 

Beschluss:

  1. Die Gestaltungsplanung wird weiter ausgearbeitet wie beschrieben. Bei der weiteren Planung wird noch einmal geprüft, wo die Fußgängerüberwege platziert werden könnten. Diese haben Priorität. Sollten diese allerdings nicht, wie ursprünglich geplant, realisiert werden können, sollen stattdessen lieber Stellplätze geschaffen werden.
  2. Die Beläge werden nach Bemusterung wie folgt festgelegt:

Straßenbelag: Possehl

Fußgängerbereich: Porphyr

 

Bürgermeister Mors stellt anhand des Abstimmungsergebnisses fest, dass für den Straßenbelag nun Possehl und für den Fußgängerbereich Betonpflaster verlegt werden wird.

 

Vergaben

 

  • Sanierung der Duschanlagen in der Mindlestalhalle und Einbau einer Enthärtungsanlage

Bauamtsleiter Weber berichtet, dass die Mindlestalhalle mittlerweile über 25 Jahre alt und eine schrittweise Sanierung in verschiedenen Bereichen angeraten ist. Die Duschanlagen, die Lüftungsanlage und verschiedene WC-Bereiche sind hier immer wieder benannt und als Problemfälle lokalisiert worden. Als weitere Schritte stehen in den kommenden Jahren weitere Sanierungen wie die Fliesenerneuerung in den Dusch- und Umkleideräumen, die Erneuerung des Sportbodenbelages und der mobilen Bühnen auf dem Plan. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

Ein erster Schritt für die Sanierung der Mindlestalhalle stellt in diesem Jahr die Erneuerung der Duschanlagen und der Einbau einer Enthärtungsanlage für die gesamte Wasserversorgung der Halle dar. Ebenfalls wird die Lüftungsanlage überprüft und ggf. Anlagenteile erneuert.

 

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob auch die Boiler ausgetauscht werden. Herr Weber verneint dies.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Sanierung der Duschanlagen und den Einbau einer Enthärtungsanlage auf Grundlage der geprüften Angebote an die Fa. Eckey aus Singen.

 

  • Erweiterung der Friedhofsanlage / Grabfelder

Auf dem Friedhof der Gemeinde Steißlingen sind Erweiterungen im Bereich der Grabfelder und Rasengräber notwendig. Auch sollen neue Bereiche mit Wegen erschlossen und angelegt werden. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat diese Maßnahme in seiner Sitzung vom 05.07.2021 begutachtet und die vorgestellte Planung unterstützt.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Erweiterung der Friedhofsanlage auf Grundlage der geprüften Angebote an die Fa. Kähler aus Eigeltingen.

 

  • Glasreinigungsarbeiten

Hauptamtsleiter Schmeh informiert, dass der Vertrag mit der bisherigen Reinigungsfirma seit geraumer Zeit ausgelaufen ist. In jüngster Vergangenheit wurden die Glasreinigungen lediglich nach dringendem Bedarf einzeln vergeben. Um die Glasflächen dauerhaft zu schützen und zu erhalten, sollten die Reinigungsarbeiten wieder fest in bestimmten Intervallen für sämtliche kommunalen Gebäude durchgeführt werden. Hierzu haben die Hausmeister in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Dienstleistungen ausgeschrieben.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Glasreinigungsarbeiten auf Grundlage der geprüften Angebote an die Fa. Toma aus Stockach.

 

 

Baugesuche - Bauvoranfragen

 

Einer Bauvoranfrage über den Neubau eines Versandhauses mit Lagerräumen wird das Einvernehmen erteilt.

Einer weiteren Bauvoranfrage über einem Anbau an ein bestehendes Wohngebäude wird ebenfalls das Einvernehmen erteilt.

Einem Befreiungsantrag zur Überschreitung einer Baugrenze durch eine Terrassenüberdachung wird zugestimmt.

 

Bekanntgaben

 

Bürgermeister Mors gibt bekannt, dass es Verzögerungen beim Ausbau der Hegaustraße gibt.

Herr Zeller, Leiter des Polizeipostens Steißlingen, ist zum Polizeipräsidium Konstanz gewechselt. Die Stelle wird ausgeschrieben und ist daher aktuell unbesetzt.

 

Anträge

 

Ein Gemeinderat möchte wissen, wie es mit den Projekten Mountainbike-Strecke und der Wiese hinter dem Feuerwehrhaus aussieht. Bürgermeister Mors antwortet, dass das Projekt Mountainbike-Strecke aktuell ruht, da keine Personalkapazität vorhanden ist, um das Projekt weiter voranzutreiben. Ähnlich sieht es mit der Gestaltung der „Niederwiese“ hinter dem Feuerwehrhaus aus. Gründe liegen sowohl an der Corona-Pandemie als auch an der Knappheit der personellen Ressourcen im Rathaus.