Entwicklung Ländlicher Raum (ELR)

Die Antragsfrist fürs Jahresprogramm 2026 ist bereits vorbei.

Trotzdem informieren wir gerne über Inhalt und Zweck des jährlichen Förderprogramms. Eine Bewerbung wird sehr wahrscheinlich ab Sommer 2026 wieder möglich sein.

 

Beachten Sie:

- In Steißlingen kommt die Förderung nur für Grundstücke in Frage, welche außerhalb des Sanierungsgebiets „Ortsmitte II“ liegen.

- Die unten stehenden Förderhöhen sind Orientierungswerte und werden erst bei der nächsten Programmausschreibung im Sommer 2026 bekannt gegeben.

 

Das Förderangebot vom Land Baden-Württemberg stärkt die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Im Förderschwerpunkt steht die Aktivierung von innerörtlichen Potenzialen durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz zu Wohnraum. Zudem bestehen ein Fördervorrang sowie höhere Fördersätze (+ 5 %), sofern CO2-speicherndes Material (z.B. Holz) verwendet wird.

 

Förderinhalte

Im Bereich Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Nutzbarmachung von älteren Leerständen, Gebäudeaufstockungen- und Erweiterungen (Umbauten), Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert.

Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €.

Sollen fremdgenutzte Wohnungen entstehen bzw. modernisiert werden (Mietwohnungen) liegen die Regelfördersätze bei 10 bzw. 15 %.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden ebenfalls vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 20 % gefördert werden.

Bei der Grundversorgung sind Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs gemeint. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe, sofern das „Aussterben“ eines dieser Versorgungszweige droht. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % mit CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

 

Konkrete Anträge können ab Sommer 2026 gestellt werden. Die Programmausschreibung wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Bei allgemeinen Fragen können Sie gerne davor Kontakt aufnehmen.

Ansprechpartner

Bau, Technik, Umwelt
Rathaus Steißlingen , Zimmer: 3

Telefon: 07738 9293-37
Fax: 07738 9293-59
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Sprechzeiten

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